Befürworter und Gegner einer Notstandsgesetzgebung in den Reihen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands


Seminararbeit, 2001

17 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2. Die Befürworter einer Notstandsgesetzgebung

3. Die innerparteiliche Opposition

4. Resümee

5. Quellenverzeichnis

6. Internetquellenverzeichnis

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Kaum ein anders Thema hat das politische und öffentliche Leben in den sechziger Jahren so sehr bewegt wie die Auseinandersetzungen um die Notstandsgesetze. Parlamentarische Sichtweisen trafen auf gewerkschaftlichen und intellektuellen Protest und schließlich fungierten die Notstandsgesetze auch noch als Angriffspunkt für den Protest der außerparlamentarischen Opposition.

Diese Hausarbeit beschäftigt sich hauptsächlich mit den kontroversen Positionen innerhalb der SPD in Bezug auf dieses Thema. Dabei wird zunächst die Haltung der Befürworter einer Notstandsgesetzgebung beleuchtet und im Folgenden dann ein Blick auf die innerparteiliche Opposition geworfen werden, die sich im Laufe der Debatte formierte.

Problematisch ist diese Auseinandersetzung mit den Ansichtsweisen innerhalb der SPD deswegen, weil keine klare Grenze zwischen Befürwortern und Gegnern einer Notstandsgesetzgebung gezogen werden kann. Auf beiden Seiten war in den wenigsten Fällen eine hundertprozentige Zustimmung bzw. Ablehnung zu finden. Dennoch wird in dieser Seminararbeit von „den Gegnern“ und „den Befürwortern“ gesprochen werden. Dabei sei vorauszuschicken, dass zu den Befürwortern diejenigen zählen, die sich grundsätzlich für eine Notstandsgesetzgebung aussprachen, wohingegen als Gegner diejenigen bezeichnet werden, die eine Notstandsgesetzgebung im Grunde nicht für notwendig erachten, im Laufe der Debatte aber von diesem Standpunkt weitgehend abkamen und ihr Ziel mehr auf eine allgemein annehmbare Notstandsgesetzgebung richteten, die nicht nur den Wünschen der CDU/CSU entsprechen sollte.

Da das Thema Notstandsgesetze, insbesondere aber auch die Rolle der SPD in diesem Zusammenhang sehr komplex ist, kann diese Arbeit natürlich nur einen groben Überblick über die Thematik vermitteln. Daher sei abschließend zu bemerken, dass aus eben diesem Grunde das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und SPD, gerade in Bezug auf die Notstandsgesetzgebung, nur am Rande gestreift werden kann, ebenso, wie auch die außerparlamentarische Opposition nur nebenbei zur Erwähnung kommen wird.

2. Die Befürworter einer Notstandsgesetzgebung

Am 30. Mai 1968 wurden die sogenannten Notstandsgesetze mit den Stimmen der SPD-Fraktion durch den Bundestag angenommen. Diese Tatsache lässt den Schluss zu, dass sich, in Anbetracht der innerparteilichen Differenzen, die Befürworter einer Notstandsgesetzgebung haben durchsetzen können. Anderenfalls wäre es wohl kaum zu einer Legitimation der Gesetzentwürfe gekommen. Im folgenden Abschnitt wird in diesem Zusammenhang zum einen auf das Hauptargument der Befürworter einer Notstandsgesetzgebung eingegangen und zum anderen ein Blick auf die Kriterien, die sie an eine Notstandsgesetzgebung anlegten geworfen werden. Dabei wird sich zeigen, dass die SPD im Laufe der Auseinandersetzung mit der Problematik ihre Position immer weiter präzisierte.

Um das wichtigste Argument der Befürworter der Notstandsgesetze verstehen zu können, ist es zunächst einmal von Nöten, einen kurzen Rückblick auf den Deutschlandvertrag vom 23. Oktober 1954 vorzunehmen, dessen Artikel 5 Abs. 2 für die Debatte um die Notstandsgesetze von größter Wichtigkeit war. Dieser Artikel sagte den Alliierten Westmächten das Recht zu, ihre „bisher innegehabten oder ausgeübten Rechte“ zum Schutz ihrer in der BRD stationierten Truppen in einem Krisenfall wieder ausüben zu dürfen. Diese Bestimmung sollte solange von Dauer sein, bis die bundesdeutsche Legislative die nötigen Maßnahmen getroffen habe, um einerseits die Sicherheit eben dieser Militärs garantieren und andererseits „einer ernstlichen Störung der öffentlichen Sicherheit“ entgegentreten zu können.1Dieser Passus bedeutete in der Praxis, dass die alliierten Westmächte in einem Kriegs- oder Krisenfall jeder Zeit wieder die Macht in der Bundesrepublik an sich nehmen konnten und ohne Beteiligung der deutschen Regierung nach ihrem Willen und ihren Vorstellungen agieren konnten. Für die Bundesrepublik bedeutete diese Bestimmung faktisch, dass sie nicht im Besitz der vollen Souveränität war und damit abhängig von ihren Besatzungsmächten.

Genau diese Tatsache bildete den Ausgangspunkt für das Hauptargument der Notstandsgesetzbefürworter, nicht nur derer aus den Reihen der Sozialdemokratie, sondern auch aus anderen Parteien, wenngleich es sich erst als solches während den Auseinandersetzungen mit der Opposition herauskristallisierte.2 Den Befürwortern der Notstandsgesetze ging es daher in erster Linie darum, diese alliierten Vorbehaltsrechte durch eine eigene gesetzliche Regelung eines Notstandsfalles abzulösen und damit Deutschland letztendlich, erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg, eine vollständige Souveränität zuzusichern. In dieser Weise äußerte sich bereits 1955 Carlo Schmid, SPD-Bundestagsabgeordneter und ehemaliges Mitglied des Parlamentarischen Rates, während eines Vortrages im Hessischen Rundfunk, in dem er die Meinung vertrat, dass die alliierten „Notstandsrechte“ nur abgelöst werden könnten, wenn „die Bundesrepublik selbst ein Notstandsrecht schafft“.3 Auch in späteren Jahren wurde immer wieder auf die Problematik der Alliierten Vorbehaltsrechte verwiesen, um dem Ruf nach der Notwendigkeit einer Notstandsgesetzgebung Gewicht zu verleihen. Erwähnt sei hierbei als Beispiel die sogenannte „Saarbrücker Erklärung“ des SPD-Parteivorstandes, des Parteirates und der Kontrollkommission der SPD vom Mai 1965, deren vierter Punkt herausstellt, dass eine Notstandsgesetzgebung als Grundlage für die Ablösung der Alliierten Vorbehaltsrechte entstehen müsse.4

Neben diesem Hauptargument lassen sich auch noch andere Versuche einer Begründung für die Einführung einer Notstandsverfassung aus den Reihen der SPD finden, wobei hier zumindest am Rande auf die Position zweier SPD-Mitglieder verwiesen werden, nämlich die des Dr. Rudolf Katz und des Hans Merten, die sich beide besonders für die Einführung von Notstandsgesetzen für den Fall eines „inneren Notstandes einsetzen, wobei Merten hierbei sogar noch über die Forderungen von Katz hinausging und die Möglichkeit eines Einsatzes der Bundeswehr im Inneren verlangte.5Gleichwohl beide mit ihren Stellungnahmen nicht mit der offiziellen Linie der SPD konform gingen, die zumindest anfangs Notstandsgesetze für den inneren Notstand ablehnten, sollten sie hier dennoch kurz erwähnt werden, weil ihre Haltung, die ebenso im Grunde für die Einführung von Notstandsgesetzen sprach, durchaus Anhänger in den Reihen der SPD fand.

Es ist natürlich kaum vorstellbar, dass das Konzept, welches die SPD in Bezug auf die Notstandsgesetze verfolgte von Anfang bis Ende der Debatte ein und dasselbe war. Selbstverständlich mussten in den Reihen der Befürworter innerhalb der SPD die Prämissen, die sie an eine Notstandsgesetzgebung setzten immer wieder überdacht und überarbeitet werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Stationen dieser Modifikationen angesprochen.

Auch hier sei wiederum auf den Vortrag Carlo Schmids verwiesen, der übrigens ob seiner Tätigkeit im Parlamentarischen Rat maßgeblich am Entwurf des Grundgesetzes beteiligt war. Anlässlich dieses Vortrages listete Schmid die für die SPD wichtigsten Forderungen an eine Notstandsgesetzgebung auf.6Diese beinhalteten zum einen, dass das Recht, einen Notstand auszurufen nur dem Bundestag vorbehalten sein darf, wobei Schmid im Falle der Verhinderung eines Zusammentreffens des Bundestages durch eine „höhere Gewalt“ auch dem Bundesrat das Recht zubilligte, temporär befristete Verordnungen zu erlassen (Punkt 1 und 7). Des weiteren forderte Schmid, dass es weder der Regierung noch dem Bundespräsidenten erlaubt sein dürfe, Notverordnungen zu erlassen (Punkt 2). Auch sollte dem Parlament jeder Zeit die Kontrolle zugesichert sein und die Möglichkeit gegeben sein, Verordnungen jeder Zeit wieder aufzuheben (Punkt 3). All diese Regelungen hatten das Ziel, die Verantwortung des Parlamentes zu schützen und zu vermeiden, dass es in seinen Rechten beschnitten werden könnte. Der Punkt 5 in Schmids Ausführungen hob hervor, dass unter allen Umständen die „Militärgewalt [...] der Zivilgewalt unterstellt bleiben“ müsse. Damit sollte ein mögliches Übergreifen seitens des Militärs während eines Ausnahmezustandes unterbunden werden und damit einem möglichen Missbrauch der militärischen Gewalt vorgebeugt werden. Abgesehen davon stellte Schmid an eine Notstandsgesetzgebung noch die Forderung, dass sie nicht verwendetet werden könne, um mögliche Arbeitskämpfe oder dergleichen zu beschränken oder zu unterbinden, womit sich Schmid ganz klar für die Gewerkschaften und die Wahrung derer Rechte einsetzte. Als generelles Muss sah es Schmid zudem an, dass sämtliche Maßnahmen, die im Falle eines Notstandes ergriffen werden könnten gesetzlich genau geregelt sein müssten (Punkt 5). Mit dieser Stellungnahme wurde deutlich, dass die Notstandsgesetze in den Augen der SPD nicht nur den Fortbestand der Funktionsfähigkeit der staatlichen Exekutive sichern, sondern zudem auch noch die freiheitliche demokratische Grundordnung des deutschen Rechtsstaates bewahren sollte.7

Bis zum ersten konkreten Gesetzentwurf durch den damaligen Innenminister Gerhard Schröder, hielt die SPD-Fraktion an diesem von Schmid präsentierten Kriterienkatalog fest. Erst der Schröder-Entwurf von 1960 brachte die Debatte wieder in Gange. Dabei hob die SPD eine Reihe von Kritikpunkten hervor8und erweiterte bzw. konkretisierte ihren Forderungskatalog angesichts der Ablehnung des vorliegenden Gesetzentwurfes. Dabei entfernte sich die SPD von ihren bis dahin eher unpräzise gehaltenen Ansprüchen an eine Notstandsgesetzgebung, und ging dazu über, ihre Kritik in Bezug auf verschiedene Sachverhalte zu konkretisieren. So fordert sie beispielsweise nun eine genaue Untersche idung zwischen innerem und äußerem Notstand, ein Anspruch, der in den Ausführungen Schmids noch nicht zu finden war. Weitere Differenzierungen bezüglich der an die Notstandsgesetze gestellten Anforderungen lassen sich in den „Kölner Sieben Punkten“ von 1962 finden. In dieser Resolution, an der laut Fritz Erler „jede künftige Regierungsvorlage gemessen werden“ solle9, erweitert die SPD ihre Vorstellungen unter anderem bezüglich einer Unterscheidung zwischen innerem und äußerem Notstand sogar noch dahingegen, dass nun auch noch als dritte Art von Ausnahmezustand der Verteidigungsfall gesondert betrachtet werden solle. Dabei sei genau festzulegen, unter welchen Umständen ein eben solcher Notstand eintrete. Neben diversen anderen Punkten lässt sich die Präzisierung der Forderungen der Notstandsgesetzbefürworter in den Reihen der SPD in den „Kölner Sieben Punkten“ auch daran sehen, dass in dieser Entschließung ein bisher in dieser Weise nicht formuliertes Postulat offenbar wird, nämlich das der Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts und der Verantwortlichkeit des Parlamentes vor dieser Instanz.10

Im Jahre 1966 trug die SPD-Führung eine Kurzfassung der sogenannten „Saarbrücker Entschließung“ von 1965 vor, in der die Forderungen an eine Notstandsgesetzgebung vorgetragen wurden, die die SPD für „unabdingbar“ hielt.11Diese vier Punkte forderten insbesondere die Sicherung der Rechte des Arbeitnehmers und wandten sich gegen eine Einschränkung der Pressefreiheit. Ebenso forderte die SPD, dass im Falle eines Notstandes „keine Übertragung des Weisungsrechts der Bundesregierung an die Länder auf Dritte“ möglich sein dürfe. Natürlich kann dieser Punkt letztendlich auf den Anspruch Schmids zurückgeführt werden, dass das Parlament zu jeder Zeit die Verantwortung über ihr Tun in der Hand halten müsse, dennoch ist diese entschiedene Stellungnahme gegen einen „Reichsstatthalterparagraphen“12ein

Novum in den Forderungen der SPD an die Notstandsgesetze. Der letzte Punkt dieses Kriterienkataloges bezog sich nochmals auf die alliierten Vorbehaltsrechte, die durch eine Notstandsgesetzgebung garantiert abgeschafft werden müssten. Bemerkenswert an dieser Kurzfassung ist, dass sich die Anzahl der Forderungen seitens der SPD von insgesamt zwölf ursprünglich in der „Saarbrücker Entschließung“ vorgetragenen Punkte lediglich vier übrig geblieben waren. Ganz deutlich zeigt sich daran, in welchem Maße die SPD bereit war, zugunsten einer Verabschiedung der Notstandsgesetze von ihren Prämissen abzurücken. Eine einleuchtende Erklärung hierfür ist wohl, dass die SPD mit ihrer Politik grundsätzlich eine mögliche Koalition mit der CDU/CSU anstrebte13, ein Ziel, dass sie dann im Jahre 1966 auch mit der Gründung der Großen Koalition erreichte.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die SPD in der Tat im Laufe der Debatte mehrere Differenzierungen und Erweiterungen im Bezug auf ihren Kriterienkatalog hat vornehmen müssen. Diese wurden vorwiegend dann ausgelöst, wenn entweder ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt wurde, wie dies anlässlich des Schröder- Entwurfes zu sehen war. Es ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass auch andere Faktoren, wie z.B. der gewerkschaftliche Protest einen gewissen Einfluss auf die Entscheidungen der SPD-Führung hatte. Dennoch kann man sagen, dass die Politik der SPD in Bezug auf die Notstandsgesetze im allgemeinen von einer Anpassung an die Vorlagen der CDU/CSU geprägt ist, ganz im Sinne von Brandts „Politik der Gemeinsamkeiten“.14

3. Die innerparteiliche Opposition

Bis etwa 1963 war von einem innerparteilichen Widerstand in Bezug auf die Notstandsgesetze kaum etwas spürbar. Zwar waren bereits von Beginn der Debatte an Stimmen zu vernehmen, die sich gegen eine Notstandsgesetzgebung aussprachen, diese blieben allerdings vereinzelt bzw. änderten ihre Meinung hin zu einer befürwortenden Haltung gegenüber der Notstandsgesetzgebung. Als Beispiel sei hier Adolf Arndt angeführt, der sich im Jahre 1958 noch gegen eine Grundgesetzänderung aussprach, vier Jahre später eine Notstandsgesetzgebung allerdings als notwendig erachtete.15Auch anlässlich des Schröder-Entwurfes waren kaum innerparteiliche Differenzen offensichtlich, vermutlich, weil die SPD-Führung diesen Entwurf ohnehin als „nicht akzeptabel“16, besonders bezüglich der Problematik des inneren Notstandes, ablehnte. Die Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt oppositionelle Meinungen innerhalb der SPD kaum vertreten waren, zeigt sich auch am Beispiel der Parteitage von Hannover und Köln im November 1960 und Mai 1962. So äußerte auf dem erstgenannten Parteitag lediglich ein Delegierter (Heinz Brakemeier, entsandt als Vertreter des Unterbezirkes Frankfurt/Main) grundsätzliche Vorbehalte gegen eine Notstandsgesetzgebung.17Ebenso ist auch bezüglich des Kölner Parteitages nur der Beitrag eines Delegierten des Bezirkes Südbayern, Erwin Essl, im Zusammenhang mit einem innerparteilichen Widerstand erwähnenswert, der sich, mit Verweis auf die Vorgänge im Jahre 1933, gegen dieses „einmalige Machtinstrument“ aussprach, welches es der Bundesregierung „ermöglicht, die Demokratie zu manipulieren“.18An dieser Aussage Essls wird aber einer der Hauptkritikpunkte der Notstandsgesetzgegner deutlich, nämlich, dass diese einem möglichen Missbrauch der Machtbefugnisse Tür und Tor öffnen würde. Vertieft wurde dieses Misstrauen in die Staatsgewalt wohl zu diesem Zeitpunkt durch die Vorgänge in Verbindung mit der „Spiegel-Affäre“, die vielerorts als ein Zeichen für staatliche Willkür gewertet wurde. Insoweit hatte also sowohl die Spiegel- Affäre, als auch die gewerkschaftlichen Vorbehalte zum Thema Notstandsgesetze mögliche Zweifel an der Notwendigkeit einer Notstandsgesetzgebung zusätzlich mobilisiert und es kam zu ersten öffentlichen Stellungnahmen, die sich gegen die geplanten Notstandsgesetze wendeten.19Zusammenfassend kann man also feststellen, dass das Widerstandspotential innerhalb der SPD bis etwa 1963 gering war und man von einem ausgesprochenen Kampf gegen eine Notstandsgesetzgebung nicht reden kann. Erst ab 1963 kann erstmals von einer erwähnenswerten innerparteilichen Opposition gesprochen werden, wenngleich die Kritik zu einem großen Teil nur vorsichtig angebracht wurde. Anders bei den Jungsozialisten des Bezirkes Hessen-Süd: sie sprachen sich im Jahre 1963 in einem Beschluss ihrer Bezirkskonferenz deutlich gegen jegliche verfassungsändernde Maßnahmen aus und wiesen dabei darauf hin, dass ihrer Ansicht nach die bestehenden Regelungen bezüglich eines Notstandes ausreichten.20Auf dem Bundesparteitag 1964 in Karlsruhe überraschten die Delegierten dann allerdings damit, dass sich einstimmig einen Antrag annahmen, der eine Erarbeitung einer Notstandsgesetzgebung auf Basis der Kölner Sieben Punkte zum Inhalt hatte.21Diese Tatsache bedeutet aber nicht, dass kein Widerstand vorhanden gewesen wäre, sondern ist vielmehr darauf zurückzuführen, dass die auf dem Parteitag aufkommenden kritischen Stimmen von Seiten der SPD-Führung als nicht relevant bezeichnet wurden. Mit ihren Stellungnahmen erweckte die SPD- Führung nämlich den Eindruck, dass die bisher vorgelegten Gesetzesentwürfe (Schröder- und Höche rl-Gesetzentwürfe) keine Grundlage für die Verhandlungen um die Notstandsgesetze zwischen der SPD und CDU/CSU bildeten und daher auch keinen Punkt darstellten, an dem man Kritik anlegen könnte.22 Nachdem Willy Brandt sich, aufgrund des anhaltenden Protestes seitens der Gewerkschaften dahingehend geäußert hatte, dass sich die SPD von keiner anderen Organisation in irgendeiner Weise Vorschriften bezüglich der Notstandsgesetzgebung würde machen lassen23, schlossen sich 1965 weitere Teile der SPD dem Protest gegen die Notstandsgesetze an, der vor allem auf die gewerkschaftlichen Empörung zurückzuführen ist. Als Beispiel hierfür sei der Entschluss des Bezirkstages Hessen- Süd angeführt, der sich dafür einsetzte, dass die Notstandsgesetze nur in Übereinkunft mit den gewerkschaftlichen Interessen verabschiedet werden dürften.24Wohl aufgrund dieses allgemeinen Protestes entschloss sich die SPD am 29. Mai 1965 dagegen , einem Notstandsrahmengesetz noch in der laufenden Legislaturperiode zuzustimmen. Ungeachtet dessen wurden dennoch am 24. Juni desselben Jahres die sogenannten „einfachen“ Notstandsgesetze, verabschiedet, die aufgrund der Tatsache, dass sie nicht verfassungsändernd waren, keiner Zweidrittelmehrheit benötigten. Auch während dieser Abstimmung zeigte sich die Missbilligung eines Teil der SPD- Fraktion ganz deutlich, da sich eine große Anzahl der Abgeordneten des Fraktionszwanges entzogen, indem sie nicht an der Abstimmung teilnahmen.25Nicht nur der innerparteiliche Protest, sondern auch der außerparlamentarische wuchs nach dem Amtsantritt des neuen Bundeskanzlers Erhardt noch weiter an, der angekündigt hatte, dass die Bearbeitung (und Verabschiedung) der Notstandsgesetze eines seiner innenpolitischen Hauptziele seien.26Auch hier spielte der Bezirk Hessen-Süd wieder eine tragende Rolle: einerseits nahmen die südhessischen Jungsozialisten gegen den Willen ihrer Partei an Veranstaltungen gegen die Notstandsgesetze teil, andererseits brachte der Bezirk Hessen-Süd nochmals eine Entschließung vor, die sich gegen jegliche Notstandsgesetzgebung wandte.27In diesem Klima des anwachsenden Protestes fand von 1. bis 5. Juni 1966 der Parteitag der SPD in Dortmund statt, in dem sich die oppositionellen Stimmen stärker als zuvor zu Wort meldeten, allen voran die Vertreter aus Hessen-Süd, insbesondere Radke und Ritzel. Dabei tauchte ein weiteres Argument gegen die Einführung der Notstandsgesetze auf: es wurde die Befürchtung laut, dass eine Notstandsgesetzgebung die Entspannungspolitik mit der DDR wieder zunichte machen könnte.28Auch die zahlreichen ablehnenden Anträge bezüglich der Notstandsgesetze lassen einen Rückschluss auf den sich festigenden Widerstand innerhalb der SPD zu. Da aber dennoch die Anträge der Notstandsgesetzbefürworter angenommen wurde, was vor allem der Überzeugungskraft Fritz Erlers zu verdanken war, erwies sich der Parteitag nicht als Erfolg für die innerparteiliche Opposition.29 Dennoch wertet Maren Krohn 1966 als erstes Jahr, in dem es zu einer „systematischen“ Oppositionsbildung kam.30

Mit der Bildung der Großen Koalition entstand ein neues Antriebsmoment für die innerparteiliche Opposition, wobei die Ablehnung der Notstandsgesetze mit der Ablehnung einer Großen Koalition Hand in Hand ging. Die Missbilligung ging vor allem von den Jungsozialisten aus, die von der Basis her heftige Kritik an der Politik der SPD übten.31Dabei wurde immer wieder die fehlende innerparteiliche Demokratie, gemeint ist damit vor allem die mangelnde Kommunikation in vertikaler Ebene, und die fehlende Diskussionsbereitschaft innerhalb der SPD bemängelt.32Am 10. März 1967 legte Innenminister Lücke einen weitern Gesetzentwurf für eine Notstandsgesetzgebung vor, der allgemein in der SPD eine positive Reaktion hervorrief. Ungeachtete dessen verabschiedeten diverse Gliederungen der SPD Anträge, in denen sie den Gesetzesentwurf als nicht konform mit den Beschlüssen der vorangegangenen Parteitage betrachteten.33Parallel dazu nahm die grundsätzliche Kritik an den Notstandsgesetzen zu, vermehrt auch in den Reihen der außerparlamentarischen Opposition (APO), wobei sich erste Anzeichen einer Zusammenarbeit zwischen den Notstandsgesetzgegnern der SPD und der APO abzeichneten. Besonders im Falle der Jungsozialisten lässt sich diese Kooperation dadurch erklären, dass sie in der APO eine Alternative zu ihrer Arbeit in der Partei sahen.34In diesem Zusammenhang ist es vielleicht noch erwähnenswert, dass der Bundeskongress der Jusos 1967 den Rechtausschussentwurf (der weiterentwickelte Lücke-Entwurf) in einer Resolution entschieden ablehnten und stattdessen nochmals ihre Forderungen an eine Notstandsgesetzgebung erneuerten (keine Einschränkung des Streikrechtes; Einführung eines Widerstandsrecht; keine neuen Regelungen für den inneren Notstand).35Um ihrem Protest noch mehr Gewicht zu verleihen forderten die sozialdemokratischen Gegner einer Notstandsgesetzgebung die Einberufung eines außerordentlichen Parteitages, einer Forderung, die der SPD-Vorstand nur bedingt nachgab, indem er einen auf Herbst 1968 festgelegten Parteitag ins Frühjahr 1968 vorverlegte. Dieser Parteitag fand schließlich am 16. und 17. März in Nürnberg statt. Aufgrund der bereits vorangegangenen heftigen Proteste erwartete man auf diesem Parteitag zurecht besonders scharfe Diskussionen zwischen Gegnern und Befürwortern einer Notstandsgesetzgebung. Im Vordergrund standen dabei vor allem die Kontroversen zwischen dem Parteivorstand und dem Bezirkes Hessen-Süd, der mit seiner Ablehnung einer Notstandsgesetzgebung nicht alleine dastand. Neue Argumente waren seitens der Gegner hier jedoch nicht mehr zu verzeichnen.36

Auffallend ist lediglich das Bekenntnis Rudi Arndts, das wohl die allgemein aufkommende Stimmung innerhalb der SPD widerspiegelte: „Ich glaube, dass es mir genauso wie es sehr vielen von euch geht, nämlich dass mir die Diskussion über die Frage des Notstandes langsam bis zum Halse steht.“37 In ihrer auf dem Nürnberger Parteitag gefassten Entschließung bekräftigte die SPD nochmals ihre bereits bei anderen Parteitagen gefassten Beschlüsse und forderte dabei eine nochmalige Korrektur des aktuellen Gesetzentwurfes, u.a. bezüglich des Streikrechtes und des Widerstandrechtes.38 Damit war nun auch den Gegnern einer Notstandsgesetzgebung innerhalb der SPD klar, dass sie eine Kurskorrektur ihrer Partei nicht mehr zu erreichen war. Aus diesem Grunde stellte der Nürnberger Parteitag für die innerparteiliche Opposition eine bittere Niederlage und Enttäuschung dar. Zurecht fragt Michael Schneider in diesem Zusammenhang, ob überhaupt etwas gegenteiliges zu erwarten gewesen sei, „nachdem die Sozialdemokraten bereits über ein Jahr in der Regierung saßen“.39 In den folgenden Monaten schaffte es die innerparteiliche Opposition, allen voran die Jungsozialisten des Bezirkes Hessen-Süd, zwar immer wieder, ihre ablehnende Haltung deutlich zu machen40, dennoch hatte ihre Stimme nicht genug Gewicht um eine endgültige Verabschiedung der Notstandsgesetze zu verhindern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Gegner einer Notstandsgesetzgebung nicht haben durchsetzen können, aber nicht, weil ihre Argumente jeglichem Boden entbehrten, sondern, weil sie nicht fähig waren, ihrer Kritik in den richtigen Momenten ausreichend Gewicht zu verleihen und somit ihre Ziele durchzusetzen. Andererseits muss auch gesehen werden, dass die Situation für die innerparteiliche Opposition ab Gründung der Großen Koalition nahezu aussichtslos war, hätte doch ein Boykott der Notstandsgesetze einen möglichen Bruch der Koalition und damit einen Verlust der Regierungsmacht zufolge gehabt.

4. Resümee

Nachdem die Notstandsgesetze verabschiedet worden waren herrschte allgemein eine große Erleichterung darüber, das Thema endlich vom Tisch gebracht zu haben. Zwar wurden gegen diejenigen Opponenten innerhalb der SPD, die im Zuge ihres Protestes angedroht hatten, keine Abgeordneten mehr unterstützen zu wollen, die ihrerseits die Notstandsgesetze unterstützt hatten, Untersuchungsverfahren eingeleitet, jedoch verliefen sich all diese Verfahren im Sande. Auch scheinen die innerparteilichen Auseinandersetzungen die Reputation der SPD nicht geschwächt oder das Vertrauen in die Partei gemindert zu haben. Vielmehr verzeichnete die SPD bei den Bundestagswahlen 1969 einen derartigen Stimmenzuwachs, dass sie nun nicht mehr auf eine Koalition mit der CDU/CSU angewiesen war, sondern eine Regierungskoalition mit der FDP eingehen konnte und damit die CDU/CSU erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg auf die Seite der Opposition verweisen.41Zusätzlich dazu nahm auch die Anzahl der Mitglieder der SPD zu, vor allem die jüngere Generation schien sich angezogen zu fühlen, da besonders die Jungsozialisten einen großen Zulauf verzeichneten.42Dieser ist darauf zurückzuführen, dass sich viele der APO Sympathisanten der SPD zuwandten, weil sie dort eine Möglichkeit sahen, um ihre Ziele und Vorstellungen politisch verwirklichen zu können.43 Kurz gesprochen nahmen unmittelbar nach der Verabschiedung der Notstandsgesetze andere Problemfelder, wie der Vietnamkrieg oder auch die Entspannungspolitik mit der DDR einen starken Platz in der öffentlichen Diskussion ein so dass die Proteste um die Notstandsgesetze schon bald wieder in Vergessenheit gerieten.44

5. Quellenverzeichnis

Bundestagsfraktion der SPD (Hrsg.): Sozialdemokratische Stimmen zum Notstandsproblem. Eine Dokumentation der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion Bd. 1, Bonn o.J..

Vorstand der SPD (Hrsg.): Protokoll der Verhandlungen und Anträge vom Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Hannover 21. bis 25. November 1960, Bonn o.J..

Vorstand der SPD (Hrsg.): Protokoll der Verhandlungen und Anträge vom Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Köln 26. bis 30. Mai 1962, Bonn o.J..

Vorstand der SPD (Hrsg.): Protokoll der Verhandlungen und Anträge vom Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Karlsruhe 23. bis 27. November 1964, Bonn o.J..

Vorstand der SPD (Hrsg.): Protokoll der Verhandlungen und Anträge vom Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Dortmund 1. bis 5. Juni 1966, Bonn o.J..

Vorstand der SPD (Hrsg.): Protokoll der Verhandlungen und Anträge vom Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Nürnberg 16. bis 17. März 1968, Bonn o.J..

Die Andere Zeitung, Hamburg Jahrgang 1965.

6. Internetquellenverzeichnis

http://www.bundestag.de/htdocs/info/parlhist/dok4.html aufgerufen am 01.04.2001.

7. Literaturverzeichnis

Börnsen, Gert: Innerparteiliche Opposition. Jungsozialisten und SPD, Hamburg 1969.

Butterwegge, Christoph: Jungsozialisten und SPD. Die Widerspiegelung sozioökonomischer Entwicklungstendenzen im Verhältnis des sozialdemokratischen Jugendverbandes zu seiner „Mutterpartei“, Hamburg 1975.

Krohn, Maren: Die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um die Notstandsgesetze, Köln 1981.

Schäfer, Friedrich: Die Notstandsgesetze. Vorsorge für den Menschen und den demokratischen Rechtsstaat, Köln und Opladen 1966.

Schneider, Michael: Demokratie in Gefahr? Der Konflikt um die Notstandsgesetze: Sozialdemokratie, Gewerkschaften und intellektueller Protest (1958-1968), Bonn 1986.

Schonauer, Karlheinz: Geschichte und Politik der Jungsozialisten in der SPD 1946- 1973. Der Wandel der SPD-Jugendorganisation von der braven Parteijugend zur innerparteilichen Opposition, Diss. phil. Berlin 1980.

1 http://www.bundestag.de/htdocs/info/parlhist/dok4.html aufgerufen am 01.04.2001.

2Maren Krohn: Die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um die Notstandsgesetze. Köln 1981, S. 28.

3Friedrich Schäfer: Die Notstandsgesetze. Vorsorge für den Menschen und den demokratischen Rechtsstaat. Köln und Opladen 1966, S. 23.

4Ebd., Anhang 3.

5 Krohn: Gesellschaftliche Auseinandersetzungen, S. 30f.

6Bundestagsfraktion der SPD (Hrsg.): Sozialdemokratische Stimmen zum Notstandsproblem. Eine Dokumentation der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, Bd. 1. Bonn o.J. , S. 8f.

7 Schäfer: Notstandsgesetze, S. 23.

8 Schneider: Demokratie, S. 57.

9 Vorstand der SPD (Hrsg.): Protokoll der Verhandlungen und Anträge vom Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Köln 26. bis 30. Mai 1962, S. 547.

10Ebd., S. 582f.

11 Schneider: Demokratie, S. 159f.

12Ebd., S. 160.

13Krohn: Gesellschaftliche Auseinandersetzungen, S. 48.

14 Vgl. Schneider: Demokratie, S. 105.

15Krohn: Gesellschaftliche Auseinandersetzungen, S. 28f.

16Bundestagsfraktion der SPD (Hrsg.): Sozialdemokratische Stimmen I, S. 26.

17Vorstand der SPD (Hrsg.): Protokoll der Verhandlungen und Anträge vom Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Hannover 21. bis 25. November 1960, Bonn o.J., S.80f.

18 Vorstand der SPD (Hrsg.): Protokoll Parteitag Köln 1962, S. 553.

19Krohn: Gesellschaftliche Auseinandersetzungen, S. 68.

20Schneider: Demokratie, S. 118.

21Vorstand der SPD (Hrsg.): Protokoll der Verhandlungen und Anträge vom Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Karlsruhe 23.-27. November 1964, Bonn o.J., S. 810 und S. 939.

22Krohn: Gesellschaftliche Auseinandersetzungen, S. 108.

23Vgl. „Die Andere Zeitung“, 27.5.1965.

24 Schneider: Demokratie, S. 131f.

25Krohn: Gesellschaftliche Auseinandersetzungen, S. 137.

26Schneider: Demokratie, S. 155.

27Krohn: Gesellschaftliche Auseinandersetzungen, S. 153ff.

28Vorstand der SPD (Hrsg.): Protokoll der Verhandlungen und Anträge vom Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Dortmund 1. bis 5. Juni 1966, Bonn o.J., S. 391.

29Schneider: Demokratie, S. 163f.

30 Krohn: Gesellschaftliche Auseinandersetzungen, S. 165.

31Börnsen: Innerparteiliche Opposition. Jungsozialisten und SPD. Hamburg 1969, S. 35ff.

32Christoph Butterwegge: Jungsozialisten und SPD. Die Widerspiegelung sozioökonomischer Entwicklungstendenzen im Verhältnis des sozialdemokratischen Jugendverbandes zu seiner „Mutterpartei“, S. 46.

33Krohn: Gesellschaftliche Auseinandersetzungen, S. 229.

34Börnsen: Innerparteiliche Opposition, S. 72.

35 Krohn: Gesellschaftliche Auseinandersetzungen, S. 233.

36Schneider: Demokratie, S. 233ff

37Vorstand der SPD (Hrsg.): Protokoll der Verhandlungen und Anträge vom Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Nürnberg 16. bis 17. März 1968, S. 907.

38Schneider: Demokratie, S. 236.

39Ebd., S. 237.

40 Ebd., S. 245f.

41Schneider: Demokratie, S. 268ff.

42Ebd., S. 268.

43Karlheinz Schonauer: Geschichte und Politik der Jungsozialisten in der SPD 1946-1973. Der Wandel der SPD-Jugendorganisation von der braven Parteijugend zur innerparteilichen Opposition. Diss. phil. Berlin 1980, S. 295.

44 Schneider: Demokratie, S. 269 und 272.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Befürworter und Gegner einer Notstandsgesetzgebung in den Reihen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Note
2
Autor
Jahr
2001
Seiten
17
Katalognummer
V104097
ISBN (eBook)
9783640024674
Dateigröße
361 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Befürworter, Gegner, Notstandsgesetzgebung, Reihen, Sozialdemokratischen, Partei, Deutschlands
Arbeit zitieren
Barbara Grimm (Autor:in), 2001, Befürworter und Gegner einer Notstandsgesetzgebung in den Reihen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104097

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