Integration von Ausländern in die deutsche Gesellschaft


Seminararbeit, 2000

19 Seiten


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

1. Rechtliche Bestimmungen

2. Begriff - ‘Ausländer’

3. Weitere Rechtliche Bestimmungen
3.Das Ausländergesetz ..
3.2 Das deutsche Ausländer- und Asylrecht .

4. Einbürgerung

5. Gründe für Migration

6. Binationale Partnerschaften
6.1 Problemsituationen binationaler Paare
6.2 Kinder aus binationalen Ehen

7. Kulturbegriff

8. Streitbegriff >> Multikulturelle Gesellschaft <<

9. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

10. Jugendliche und Rechtsextremismus

11. Vorurteile, Stereotype und deren Ursachen

12. Reduzierung von Vorurteilen (Vorschläge)

Ausblick

Anhang I

Abbildung 1: Ausländer in Deutschland I

Abbildung 2: Migrationsgründe II

Abbildung 3: Verschiedene Ebenen, die zu Stereotypen und Vorurteilen führen II

Bibliographie

„ JederMenschistzuüb e r 90 % A u s län d e r. “ Inwieweit ist diese Aussage zu rechtfertigen ?

Die Wissenschaft der Soziologie umfaßt ein System theoretischer Erkenntnisse und beschäftigt sich mit den Gesetzen des gesellschaftlichen Lebens der Menschen. Sie versucht, Struktur-, Funktions- und Entwicklungszusammenhänge darzustellen und zu erklären. (Meyers Großes Handlexikon,1991,S.813) „Die Sozialpsychologie befaßt sich vor allem mit den Beziehungen zwischen Menschen, Gruppen, Völkern, Nationen“ (Maletzke,1996,S.19). Ein bedeutender Unterpunkt der angewandten Sozialpsychologie, welcher gleichzeitig Bestandteil der interkulturellen Kommunikation ist, befaßt sich mit der Eingliederung von Randgruppen in die Gesellschaft. Dieses Problem möchte ich anhand von Ausländern in Deutschland darstellen.

1. RECHTLICHE BESTIMMUNGEN

Auszug aus dem Art.16a GG [ Asylrecht, sichere Drittstaaten, sicherer Herkunftsstaat ] ® „(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“

- Weiterhin besagt dieser Artikel, daß sich nicht auf Absatz (1) berufen kann, „wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist “.

- In Absatz (3) wird darauf hingewiesen, daß der Ausländer Tatsachen vortragen muß, um die Annahme einer politischen Verfolgung zu begründen. (...) Rückwirkend können keine Ansprüche geltend gemacht werden - „Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.“ (GGB,1998,S.18)

Auf der Grundlage dieses Artikels gelangen nur noch ca. 10% aller Flüchtlinge in das Asylverfahren, die

nach Deutschland fliegen; denn ungefähr 90% der Flüchtlinge kamen im Schnitt über den Landweg - einen sog. sicheren Drittstaat, was mit dem Artikel 16 erschwert wurde.

2. BEGRIFF - AUSL ÄNDER (siehe Anhang: Abb.1)

Nach der Definition des Ausländergesetzes ist Ausländer, wer nicht Deutsche/r ist. Deutsche/r ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (unabhängig davon, ob er/ sie noch andere Staatsangehörigkeiten besitzt) oder als Flüchtling oder Vertriebene/r deutsche Volkszugehörigkeit oder als deren/ dessen Ehepartner/in oder Kind Aufnahme in Deutschland gefunden hat (GGB, 1998,S.56-Art.116Abs.1). Ausländer/-innen verfügen nicht über das nur Deutschen gewährte Grundrecht der Freizügigkeit (GGB,1998,S.15-Art.11).

3. WEITERE RECHTLICHE BESTIMMUNGEN

Im Gegensatz zu Drittstaatlern genießen EU-Ausländer/-innen eine größere Sicherheit des Aufenthalts und nach dem EG-Recht unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der Union Freizügigkeit. Sie können ihren Wohnort grundsätzlich im gesamten Gebiet der EU frei wählen. Auf dem Arbeitsmarkt oder als Selbständige sind EU-Bürger/-innen Deutschen gleichgestellt. (vgl.GGB)

3.1 Das Ausländergesetz

differenziert den Aufenthaltsstatus entsprechend dem Zweck des jeweiligen Aufenthalts aus. Es unterscheidet zwischen Aufenthaltsbewilligung, befristeter

Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbefugnis, Duldung sowie

Aufenthaltsgestattung.

Die Aufenthaltsbewilligung ist eine Aufenthaltsgenehmigung, die auf einen bestimmten Zweck - wie z. Bsp. Studium von Ausländern, die aus entwicklungspolitischen Gründen in Deutschland studieren können - beschränkt ist. Diese Ausländer müssen die Bundesrepublik grundsätzlich wieder verlassen. Die befristete Aufenthaltserlaubnis ist Grundlage für einen Daueraufenthalt. Je länger die Aufenthaltsdauer, desto sicherer der Aufenthalt. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann nach 5- jährigem Besitz der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragt und erteilt werden. Die Aufenthaltsberechtigung ist der sicherste Aufenthaltsstatus. Sie kann nach 8jähriger

Aufenthaltserlaubnis beantragt und erteilt werden. Die Aufenthaltsbefugnis wird hauptsächlich aus humanitären Gründen erteilt (z.Bsp. Bürgerkriegsflüchtlingen). Die Duldung beinhaltet, daß der Staat auf eine Abschiebung der Ausländer verzichtet. Beispiele dafür wären eine dem Ausländer drohende Todesstrafe im Heimatstaat oder das Nichtbereitsein des Heimatstaates, den Ausländer aufzunehmen. Die Aufenthaltsgestattung erhalten Asylbewerbende zur Durchführung des Asylverfahrens.

Jeder Ausländer kann ausgewiesen werden, der die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik beeinträchtigt. Nach deutschem Recht ist es auch möglich, Ausländer auszuweisen, die in der Bundesrepublik geboren sind, zur Schule gegangen sind und einen Beruf erlernt haben.(Schmalz- Jacobsen/Hansen,1997,S.187ff; Ausländergesetz und Asylverfahrensgesetz mit Art.16aGG;s.o.)

3.2 Das deutsche Ausländer- und Asylrecht 1 unterscheidet 5 Gruppen von Flüchtlingen:

Politisch Verfolgte, Kontingentflüchtlinge, De-facto-Flüchtlinge und Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge.

Betreffend politisch Verfolgte (vgl.auch:GGArt.16a) ist hinzuzufügen, daß Asylberechtigte die gleichen Ansprüche wie Deutsche auf Kindergeld, Erziehungs- und Familiengeld u.a. haben. Weiterhin erhalten sie die besondere Arbeitserlaubnis und auch Eingliederungshilfen (z. Bsp. Sprachförderung). 1993 lebten nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) 108.500 Asylberechtigte und 130.000 Familienangehörige von Asylberechtigten in der BRD (Stand: Februar 1994). Kontingentflüchtlinge sind im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge. Die Anzahl der in Deutschland lebenden Kontingentflüchtlinge betrug 1993 nach Angaben des BMI 52.500. Hier handelt es sich v.a. um Indochinesen und sowjetische Jüdinnen und Juden. Die De-facto-Flüchtlinge bilden die größte Flüchtlingsgruppe. Der Begriff „De-facto-Flüchtling“ ist eine Sammelbezeichnung für Flüchtlinge, die nicht als Flüchtlinge im Sinne des Genfer Flüchtlingsabkommens vom 28.Juli 1951 sowie des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 10.Januar 1967 anerkannt sind, denen allerdings aus humanitären Gründen eine Rückkehr nicht zuzumuten ist.2

Am 31.Dezember 1993 lebten nach Angaben des BMI ca. 755.000 de-facto-Flüchtlinge in der BRD. Die größte Gruppe stellen Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge dar. Ende 1993 hielten sich nach Angaben des BMI 400.000 Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland auf. Mit einer Änderung des Ausländergesetztes mit Wirkung vom 1.Juli 1993 ist ihnen die Möglichkeit geschaffen worden, ohne Einzelfallprüfung vorübergehend aufgenommen zu werden. Nach Ablauf ihres Bleiberechtes sind sie zur Ausreise innerhalb von 4 Wochen verpflichtet. (Schmalz- Jacobsen/Hansen,1997,S.181ff +187ff; www.bundesinnenministerium.de)

4. EINB Ü RGERUNG

Es existieren bestimmte Voraussetzungen in der Bundesrepublik, um die Staatsbürgerschaft zu erwerben:

- Inlandsaufenthalt von i.d.R. mindestens 10 Jahren; ® deutsche Sprachkenntnisse;
- eigene Wohnung;
- eigener Unterhalt;
- Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft.

Sind alle dieser Bedingungen erfüllt, ist die Einbürgerung möglich. Den automatischen Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gibt es nicht; man kann nicht das Recht erwerben, Deutscher zu werden. Man kann lediglich die Bedingungen erfüllen, die Staatsbürgerschaft zu erwerben. (Kalpaka/Räthzel,1990,S.56; Schmalz-Jacobsen/Hansen,1997,S.198)

5. GR Ü NDE F Ü R MIGRATION (siehe Anhang: Abb.2)

Die Anzahl der Menschen, die ihr Herkunftsland aufgrund von Krieg, Unterdrückung, ethnischen Konflikte, wirtschaftlicher Lage und schlechten ökologischen Lebensgrundlagen, Armut oder Perspektivlosigkeit und auch Naturkatastrophen verlassen (à räumliche Bevölkerungsbewegungen), wird auf eine halbe Mrd. Menschen geschätzt. (Winkler, 1992,S.12)

Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß die meisten Flüchtlinge dort bleiben, woher sie stammen, d.h. in Kriegs- und Krisengebieten Afrikas und Asiens. Nur etwa 10 % gelangen nach Westeuropa.

6. BINATIONALE PARTNERSCHAFTEN

ist die Bezeichnung für eine Partnerschaft bzw. Ehe zwischen zwei Angehörigen unterschiedlicher Nationalität. Solche Beziehungen sind schon seit einiger Zeit keine Seltenheit mehr. 1994 wurden in Deutschland ca. 387.800 Ehen geschlossen, davon 49431 (=12,7%) mit einem/-r ausländischen Partner. Weitere 10.694 (=2,8%) Ehen sind von Ausländern/-innen eingegangen worden, von denen bei der Eheschließung 3.361 (=31,4%) die gleiche Staatsangehörigkeit besaßen. Seit Beginn der 90-er Jahre hat der Anteil binationaler Partnerschaften sichtlich zugenommen, und die Tendenz ist weiter steigend. Diese Tatsache ist u.a. auf eine wachsende Zahl der Migranten/-innen in Deutschland und auf den größeren Kontakt von Deutschen und Migranten/-innen der zweiten, dritten, usw. Generation zurückzuführen.

Darüber hinaus ist die Mobilität der Menschen insgesamt gestiegen, so daß es auch durch Begegnungen im Ausland oftmals zu binationalen Partnerschaften kommt. Auch die Globalisierung der Märkte führt zu solchen binationalen Partnerschaften. „Grenzüberschreitende Eheschließungen sind das Ergebnis einer immer enger zusammenrückenden Welt, des Wegfalls von tatsächlichen und ideologischen Grenzen“. Seit 1950 sind in Deutschland ca. 1 Mio. binationale Paare eine Ehe eingegangen. (Schmalz- Jacobsen/Hansen,1997,S.194ff)

6.1 Problemsituationen binationaler Paare

V.a. formale Anforderungen deutscher Behörden (z. Bsp. Nichtanerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen; Fehlen geforderter Papiere für die Eheschließung in Deutschland, die im Herkunftsland des ausländischen Partners z.T. nur schwer zu besorgen sind; Nichtanerkennung eidesstattlicher Erklärungen zur Glaubhaftmachung einer Urkunde; fehlende finanzielle Absicherung von Deutschen bei einer Rückkehr nach Jahren im Ausland; Nachweis von ausreichendem Wohnraum und Einkommen bei Nachzug eines ausländischen Partners; etc.) stellen scheinbar unüberwindbare Hindernisse dar.

Binationale Partnerschaften unterliegen dem Ausländerrecht und somit erhält der ausländische Partner/ die ausländische Partnerin die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch mit der Eheschließung, sondern muß diese beantragen. Das Aufenthaltsrecht des ausländischen Partners/ der ausländischen Partnerin ist i.d.R. für die ersten vier Jahre an die Ehe mit dem deutschen Partner/ der deutschen Partnerin gebunden. Auch, wenn der ausländische Partner/ die ausländische Partnerin mehrfach straffällig wird oder es zu einer Verurteilung von mehr als fünf Jahren kommt, kann eine Ausweisung erfolgen. Binationale Paare, die in nichtehelicher Partnerschaft zusammenleben, bekommen keinen rechtlichen Schutz.

Binationale Partner müssen u.a. gegen Diskriminierung und Vorurteile des gesellschaftlichen Umfeldes ankämpfen (siehe dazu: S.11ff). In den Partnerschaften selbst kann es zu Konflikten kommen, wenn Unterschiede durch Weltanschauungen, Religionszugehörigkeiten oder Erziehungsmodellen das Zusammenleben erschweren. Jedoch kann die Bewältigung dieser unterschiedlichen Auffassungen auch zu einer größeren Verbundenheit als zur Trennung führen. (Schmalz-Jacobsen/Hansen,1997,S.194ff)

6.2 Kinder aus binationalen Ehen

Die Situation der Kinder erweist sich oftmals als positiv: sie können zweisprachig aufwachsen, haben weniger Probleme im Umgang mit in- und ausländischen Familienangehörigen; empfinden ihre Situation möglicherweise als etwas Besonderes und Bereicherndes und sind häufig Mittler zwischen zwei Kulturen (Schmalz-Jacobsen/Hansen,1997,S.194ff). Nachteilig werden sie höchstwahrscheinlich ebenso mit Dikriminierung und Vorurteilen konfrontiert.

7. KULTURBEGRIFF

Das Wort ‘Kultur’ ist vom lat. ‘colere’ abgeleitet, was ‘bebauen’, ‘bestellen’ oder ‘pflegen’ bedeutet (Maletzke,1996,S.15).

Oft behauptete Gemeinsamkeiten sind: Abstammung, Sprache, Geschichte, Religion und Sitten. Diese Eigenschaften bilden verschiedene Kulturen. Der Kulturbegriff erläutert somit die „Gesamtheit der geistigen, künstlerischen und praktischen Lebensäußerungen einer Menschengruppe, die zeitlich und örtlich begrenzt ist“ (Meyers Großes Handlexikon,1991,S.474).

Sieht man Kultur nicht als engen, sondern erweiterten Begriff, dann ist diese „kein Privileg mehr für wenige, sondern ein Angebot an alle. Wir dürfen nicht in Ehrfurcht vor Dürer, Bach und Beethoven sitzen bleiben; wir müssen Interesse aufbringen für brennende Fragen der Gegenwart, darunter

Erwachsenenbildung, Bildungshilfe, Schulreformen, Umweltprobleme“ (Walter Scheel, 1970). Deshalb ist der erweiterte Begriff historisch und dynamisch zu sehen, nicht zeitlos- statisch.

„Die ‘Kultur’ einer Gruppe oder Klasse umfaßt die besondere und distinktive Lebensweise [„Lebenswelt“] dieser Gruppe oder Klasse, die Bedeutungen, Werte und Ideen, wie sie in den Institutionen, in den gesellschaftlichen Beziehungen, in Glaubenssystemen, in Sitten und Bräuchen, im Gebrauch der Objekte und im materiellen Leben verkörpert sind. Kultur ist die besondere Gestalt, in der dieses Material und diese gesellschaftliche Organisation des Lebens Ausdruck finden. Eine Kultur enthält ‘die Landkarten der Bedeutung’, welche die Dinge für ihre Mitglieder verstehbar machen. Diese ‘Landkarten der Bedeutung’ trägt man nicht einfach im Kopf mit sich herum: sie sind in den Formen der gesellschaftlichen Organisationen und Beziehungen objektiviert, durch die das Individuum zu einem ‘gesellschaftlichen Individuum’ wird. Kultur ist die Art, wie die Beziehungen einer Gruppe strukturiert und geformt sind; aber sie ist auch die Art, wie diese Formen erfahren, verstanden und interpretiert werden. Männer und Frauen werden daher durch Gesellschaft, Kultur und Geschichte geformt und formen sich selbst. So bilden die bestehenden kulturellen Muster eine Art historisches Reservoir -ein vorab konstituiertes ‘Feld der Möglichkeiten’-, das die Gruppen aufgreifen, transformieren und weiterentwickeln“ (Clarke/ Hall/ Jefferson/ Roberto, 1979, S.40f).

Kulturen sind Wert- und Handlungssysteme, die nicht auf Abgrenzung, sondern Austausch basieren [sollten] (Wierlacher/Hudson-Wiedenmann,2000,S.222).

8. STREITBEGRIFF >> MULTIKULTURELLE GESELLSCHAFT <<

Das lat. ‘multi’ bedeutet ‘viel’/ ‘vielfach’. Multikulturell bezeichnet also eine Situation, in der mehrere Kulturen miteinander in Beziehung stehen. Je nach politischem Standpunkt wird die multikulturelle Gesellschaft von den einen als Bedrohung für „das Deutsche“ empfunden und als solche heftig kritisiert; für andere verbindet sich damit Hoffnung auf wichtige, neue kulturelle Impulse. Mit der Verwendung dieses Begriffes wird versucht, Realität zu beschreiben; außerdem sollen Utopien und gesellschaftliche Zukunftsentwürfe aufgezeigt werden (Winkler,1992,S.69ff).

Das Zusammenleben mit ethnischen Minderheiten sollte nicht einfach nur geduldet werden, sondern auch für Chancen und Bereicherung für die eigene Gesellschaft genutzt werden. Allerdings muß berücksichtigt werden, daß die Grenze dort liegt, wo die Rechtsordnung oder die Menschenrechte verletzt werden.

Für viele ist die multikulturelle Gesellschaft die Utopie eines Zusammenlebens, in dem viele Ungerechtigkeiten überwunden sind. Eine Utopie, in der das nationale Denken, das so viele Kriege verursacht hat und noch verursacht, beendet ist; in der verschiedene Ideen und Lebensauffassungen friedlich miteinander streiten.

9. RASSISMUS UND FREMDENFEINDLICHKEIT

ist abhängig vom öffentlichen Klima und von der sozioökonomischen Situation. „Der Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen“ (Memmi,1987,S.164). Die Wertung von Rassisten ist interessegeleitet, sie dient der Abgrenzung von anderen sowie deren Ausgrenzung. Menschen werden als „ minderwertige Rasse “ bezeichnet. Körperliche Merkmale dienen als Kennzeichen unveränderlicher Eigenschaften.

Die Entwicklung der Einwandererkulturen ist eine Voraussetzung für die Herausbildung neuer kultureller Identitäten und eine Folge der Veränderung von Identitäten unter Lebensbedingungen in der Emigration. Integration führt nicht zu Gleichberechtigung. à Dies führt widerum zu Diskriminierung (siehe dazu: S.11ff), bezeichnet also eine Art Herabwürdigung. Die Einwanderung wird von vielen Menschen in Deutschland als Bedrohung der eigenen kulturellen Identität empfunden. „Fremd“ wird alles/ jeder, was/ wer als nicht angepaßt gilt. (Schmalz-Jacobsen/ Hansen,1997,S.223ff) Andersheit wird mit Minderwertigkeit gleichgesetzt; eigene kulturelle Maßstäbe werden als universal geltend angesehen (Wierlacher,1987,141ff).

10. JUGENDLICHE UND RECHTSEXTREMISMUS

Grob gesehen sind Jugendliche wegen der wirtschaftlichen und Situation verunsichert und sehen sich mit einer ungewissen Zukunft konfrontiert. Das Vertrauen in die Chance der persönlichen Verwirklichung oder Karriere ist nahezu verschwunden. Die persönliche Situation bleibt oft in der Schwebe, auch weil heutzutage Flexibilität gefragt ist. Sich festzulegen ist von Nachteil.

Folglich mißtrauen die Jugendlichen der Politik und auch allem, was mit dem Staat zu tun hat. Rechtsradikale Bewegungen werden groß, wenn sich die Bindungen an demokratische Parteien lösen. Rechtsextremistische Gruppierungen hingegen sprechen Jugendliche und deren Probleme direkt an und vermitteln den Eindruck, sie und ihre Probleme ernst zu nehmen.

Ihre Handlungen greifen auch auf geschichtliche Vorkommnisse zurück: ein Staat mit einem Führer - so wie Hitler es war - und Nationalsozialistisches Denken und Handeln wird zum Vorbild. Die Nazi-

Vergangenheit löst u.a. neonazistische Bewegungen aus. Es entsteht eine Weltanschauung, deren Kern im Glauben an die „germanische Herrenrasse“ und die „jüdische Weltgefahr“ bestand. Ein Artikel der MZ (vom 23.03.2000) - Studie von Forschern der Universität Jena - besagt allerdings, daß einige Psychologen der Meinung sind, Judenfeindlichkeit Jugendlicher (z.Bsp.) sei nur die Folge purer Lust an der Provokation. Mit Judenfeindlichkeit könne man Aufmerksamkeit erregen, was ihnen sonst kaum noch gelinge ...

11. VORURTEILE, STEREOTYPE UND DEREN URSACHEN

Vorurteile sind generalisierende vorgefaßte Meinungen, deren Wahrheitsgehalt und sachliche Begründung fraglich ist (Meyers Großes Handlexikon,1991,S.937). Sie werden im Laufe des Sozialisierungsprozesses erlernt und übernommen (Maletzke,1996,S.117). Ein Vorurteil ist eine „negative oder ablehnende Einstellung einem Menschen oder einer Menschengruppe gegenüber, wobei dieser Gruppe infolge stereotyper Vorstellungen bestimmte Eigenschaften von vornherein zugeschrieben werden, die sich aufgrund von Starrheit und gefühlsmäßiger Ladung, selbst bei widersprechender Erfahrung, schwer korrigieren lassen“ (Davis,1964,S.53). Dieser Prozeß solcher Zuschreibungen von Eigenschaften und Merkmalen wird auch als „Stigmatisierung“ bezeichnet, die soziale Prozesse beinhaltet, welche durch „Zuweisung“ bestimmter - meist negativ bewerteter - Eigenschaften bedingt sind und folglich zu sozialer Ausgliederung und Isolierung der stigmatisierten Personengruppe führen (Brusten/Hohmeier,1975,S.1f).

Vorurteile sind unvermeidlich, und können sogar als Orientierungshilfe oder Handlungsanleitung dienen. Sie erfüllen bestimmte Funktionen:

Funktion 1: Vorurteile dienen der Orientierung in unübersichtlichen Situationen und Verhältnissen. Damit erlauben sie Verhaltenssicherheit; sichern die Herstellung und Aufrechterhaltung von Selbstwertgefühl. Funktion 2: Vorurteile dienen der Gruppenbildung durch Ein- und Ausgrenzungen. Sie ermöglichen Diskriminierung ohne Gewissenskonflikt. Vorurteile erlauben Agressionsverschiebung auf Fremdgruppen zur Sicherung der Eigen(Wir-)gruppe. Mit diesen Eigenschaften als Ausgangspunkt kommt es zu Ungleichbehandlung.

Funktion 3: Vorurteile dienen der Legitimation und Rechtfertigung von Herrschaftsausübung. Sie helfen, den Status quo der Machtverteilung zwischen Minderheiten und Mehrheiten zu erhalten.

Funktion 4: Vorurteile dienen der Stabilisierung von Herrschaftsverhältnissen durch Bereitstellung von

„Sündenböcken“. Sie führen zu Solidaritätserwartungen innerhalb von Gruppen.

Vorurteile sollten nicht mit vorurteilsvollem Handeln gleichgesetzt werden. Vorurteile können vorhanden sein und auch geäußert werden, jedoch würde daraus nicht ein vorurteilsvolles Handeln entstehen. Vorurteilsvolles Handeln ist interessegeleitet - es dient der Aufrechterhaltung oder Veränderung von Machtverteilungen zugunsten derEigengruppe und ist Ausdruck von Bedrohung des Status und der Position der Eigengruppe.(Schmalz-Jacobsen/Hansen,1997, S.246ff)

Es existieren einige bestimmte Vorurteile gegen Ausländer/innen. ‘Andere’ werden kategorisiert. Ein in der heutigen Gesellschaft bedeutendes Beispiel dafür ist die Behauptung, „Ausländer nehmen uns unsere Arbeitsplätze weg“. Dies ist möglicherweise der Versuch, eine Ursache für die eigene Bedrohung durch Arbeitslosigkeit zu verkörpern und auf Gegner zu projizieren. Weitere markante Vorurteile gegen Ausländer sind: - sie wären zu kostenaufwendig; - würden betrügen; - wären Scheinasylanten; - seien kriminell.

Es werden Unterscheidungen vorgenommen, d.h., diskriminiert. In vielen Fällen wird der Unterschied zu einem Grund, jemand ‘anderen’ zu verachten. Demzufolge ist Diskriminierung vorurteilsvolles Handeln, welches interessegeleitet ist. (Schmalz-Jacobsen,1997,S.196ff)

„Stereotype Wissens- und Denkstrukturen beeinflussen die menschliche Informationsverarbeitung in dem Maße, daß dadurch die Denkwelt vereinfacht wird ...“ Stereotype (oder: Übergeneralisierungen) sind „stark vereinfachte, klischeehafte Vorstellungen“, die die Komplexität der Realität reduzieren und sinnhaft und plausibel erscheinen (Maletzke,1996, S.109f). Bei Stereotypen handelt es sich eher um „kognitive Prozesse der Unterscheidung und Verallgemeinerung“, während Vorurteile hauptsächlich „affektive Prozesse der Abwertung“ sind. (Schäfer,1988,S.51)

Es gibt vier zentrale Aspekte negativer Stereotype:

1. „In mehrdeutigen Situationen führen Stereotype zu erwartungskonformen Interpretationen.“

Sozialpsychologische Nachforschungen ergaben, daß Beobachter mehrdeutige Situationen im Sinne ihrer Stereotype interpretieren. Stößt zum Beispiel ein Schwarzer einen Weißen, wird ein weißer Beobachter mit stereotypen (negativen) Vorstellungen von Schwarzen dazu neigen, diese Handlung als aggressiv zu beurteilen. Stößt aber ein Weißer einen Schwarzen, interpretiert der weiße Beobachter dies eher als Spiel oder Spaß.

2. „Stereotype führen zu erwartungskonformen Erinnerungsverzerrungen.“

Erinnerungen werden in Einklang mit Stereotypen gebracht. Hat ein Schwarzer einen Weißen gestoßen, wird ein weißer Beobachter mit (negativen) stereotypen Vorstellungen von Schwarzen diese Szene später als aggressive Handlung erinnern. Hat ein Weißer einen Schwarzen gestoßen, wird der weiße Beobachter dies später nur als harmlosen Spaß erinnern.

3. „Stereotype begünstigen das Aufsuchen bestätigender und das Vermeiden widersprechender Informationen.“

Stereotype verleiten dazu, Fragen zu stellen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit genau dieses eine Stereotyp bestätigen.

4. „Stereotype wirken als selbst-erfüllende Prophezeiungen.“

Werden beispielsweise von einem Kommunikationspartner A negative Effekte erzeugt, dann erzeugen die negativen Erwartungen/ Stereotype das erwartete negative Verhalten von B. B wird verunsichert und veranlaßt, sich tatsächlich ungünstig zu verhalten. (Hamilton,1990,S.35ff)

Es existieren drei Ebenen, die zu Stereotypen und Vorurteilen führen (siehe Anhang: Abb.3): Intergruppen-Ebene; Kulturelle Ebene und Individuelle Ebene. Bei erstgenannter handelt es sich um die Theorie realistischer Gruppenkonflikte, die zu historischen Konfliktsituationen und Wettbewerbssituationen führt und Stereotype und Vorurteile erzeugt. Die Kulturelle Ebene enthält Soziokulturelle Normen, Bezugsgruppennormen sowie Sozialisation und führt zum Erwerb eines Bezugssystems zur Bewertung des Verhaltens anderer. Auch auf dieser Ebene werden Stereotype und Vorurteile erzeugt. Letztgenannte, die Individuelle Ebene, stellt die sog. ‘Sündenbocktheorie’ (auch: Theorie autoritärer/ dogmatischer Persönlichkeit) dar. Diese führt zur Bedrohung des Selbstwertgefühls und intensiviert Stereotype und Vorurteile.

12. REDUZIERUNG VON VORURTEILEN ( Vorschläge )

Vorurteile können durch Aufklärung, Information oder Begegnungen und konkrete Erfahrungen in Urteile umgeändert werden. Dies ist erfolgreich, wenn dadurch die Interessen nicht gefährdet werden und wenn diese Aufklärung, Information oder Begegnung als positiv wahrgenommen wird und nicht punktuell erfolgt. Die dauerhafte Überwindung eines Vorurteils setzt voraus, daß eine als positiv erlebte Erfahrung mit Angehörigen einer Fremdgruppe nicht als Ausnahme interpretiert, sondern als Erwartung an alle Angehörigen dieser Fremdgruppe gerichtet werden kann.

Es sollte auch beachtet werden, daß vorurteilsvoll Handelnde häufig selbst auch diskriminiert werden, denn: Täter sind oft auch Opfer.

Die verschiedenen Lebensperspektiven und deren Realisierungschancen müssen behutsam behandelt werden, um Diskriminierung entgegen zu wirken. Gesellschaftliche Bedingungen müssen so gestaltet werden, daß das Entstehen von Vorurteilen minimiert wird, indem vorurteilsvolles Handeln negativ sanktioniert wird (Schmalz-Jacobsen,1997,S.248).

Ein Beispiel:

Weiterhin ist zu betrachten, daß auch die Deutschen im Ausland produzierte Waren in Anspruch nehmen, um eigene Bedürfnisse und Vorteile in den Vordergrund zu stellen; zum Beispiel Bekleidung, Südfrüchte, etc.; ohne sich dessen wahrscheinlich bewußt zu sein, daß diese Waren Ergebnis der Arbeit von ausländischen Arbeitern sind. Viele Menschen betrachten nur ihre eigenen Vorteile - wie z. Bsp. eben genannte Konsumierung - und mißachten, wer/ was „anders“ ist. „Änderungsresistenz, Starrheit, Rigidität und Inflexibilität“ (Schäfer,1988,S.54) müssen bekämpft werden.

AUSBLICK

Leben und Handeln in einer modernen Gesellschaft bedeutet: von dieser Gesellschaft mit ihrer sozialen, sprachlichen, kulturellen und ethnischen Vielfalt auszugehen und sich auf ein Leben in dieser Gesellschaft, in der existierenden Pluralität, einzustellen.

Die Bekämpfung von Rechtsradikalismus und Rassismus bei Jugendlichen kann nicht allein Aufgabe von Schulen sein. Es sollte auch nicht nur eine Beschränkung auf Bekämpfung mit Mitteln der Justiz oder der Polizei stattfinden. Es sollten zum Beispiel auch historische Filme und Dokumentationen über die Folgen von Hitler’s Taten gezeigt werden, um die Grausamkeit darzulegen und zum Nachdenken anzuregen. Eine intensive Auseinandersetzung mit der Vergangenheit sollte stattfinden.

Hierbei können sich auch wissenschaftlich orientierte Meinungsforschungen über ethnische Vorurteile als nützlich erweisen, um aufzuklären (Zick,1997,S.394).

Letztendlich ist es aber die persönliche Neigung eines jeden Einzelnen, inwiefern ein „Einsehen“ oder zumindest Akzeptanz erfolgt.

Ein „gesundes“ Nationalbewußtsein sollte dazu führen, daß man sich seiner eigenen Nationalität, Kultur und Sprache bewußt ist und daher auch die Rechte anderer Nationen respektiert. Wenn jedoch

Nationalismus ausartet, kann es zu Überheblichkeit, Herrenrassenwahn und Unterdrückung kommen.

Dies führt zur Verachtung anderer Nationen, zu Faschismus und im schlimmsten Falle zu Nazismus.

Es werden Normen darüber, wer „fremd“ ist, gebildet. Die Ursachen hierfür greifen zurück auf soziologische und auch journalistische Einwirkungen auf die Menschen. Doch gerade durch die Medien sollte versucht werden, Intoleranz in Toleranz zu wandeln, diese gesellschaftlich - normativen Einflüsse zu verringern oder so wirken zu lassen, daß die Menschen noch in der Lage sind, sich selbst eine Meinung zu bilden, Vor- und Nachteile abzuwägen und nach eigener Entscheidung zu handeln.

Da Vorurteile u.a. durch mangelnde Kenntnis anderer Kulturen hervorgerufen werden, sollte man sich mit diesen beschäftigen, um so etwas offener gegenüber „anderen“ bzw. „anderem“ zu werden und dieselben zu verstehen und akzeptieren. Interkulturelle Sensibilisierung sollte Ziel dieser Auseinandersetzungen sein. Im Einigungsprozeß - Europa - kann Deutschland nur dann eine führende Rolle spielen, wenn es sein Zusammenleben mit Zuwanderern ohne gewaltsame Konflikte gestaltet.

Außerdem ist die Tatsache, daß die Deutschen diejenigen sind, die am meisten in andere Länder verreisen, erwähnenswert. Schließlich werden wir dann in den meisten Fällen auch anerkannt, ohne diskriminiert zu werden.

Nicht zu vergessen ist der Fakt, daß Minoritäten entscheidende Beiträge zu einer Kultur leisten (Mummendey/Simon,1997,S.110). Die ethnische Vielfalt sollte in allen potentiellen Lebensbereichen genutzt werden. Besonderer Wert sollte auf Gemeinsamkeiten beider beteiligten Gruppen gelegt werden, um Konflikte zwischen diesen zu entschärfen. Es sollte eine Aufwertung der Kooperation zwischen den Gruppen stattfinden; Ziel sollte eine positive Abhängigkeit anstelle von Konkurrenz sein. (Sherif,1966)

Bundeskanzler Schröders Forderung, ausländische IT-Fachkräfte nach Deutschland zu holen, soll die Forschung in dieser Branche im Inland vorantreiben. Bleibt unser Land jedoch weiterhin unattraktiv und gewaltbereit, was potentielle Facharbeiter verängstigt, wird auch dieser interkulturelle Austausch fehlschlagen.

Der 21.03. ist der sog. „Antirassismustag“ - wenigstens an diesem Tag sollten wir die umfassende Problematik dieses weiten Feldes bedenken, uns damit befassen und auseinandersetzen, um im Umgang mit Fremden zu sensibilisieren und neue Erkenntnisse zu gewinnen, die alle einschließenden Probleme minimieren könnten und anstelle Segregation zu stützen, Integration in den Vordergrund stellen.

ANHANG

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: URL: http://www.auslaender-statistik.de/bund/ausl_3.htm. Stand: 19.03.2001.

Migrationsgründe:

Abbildung 2

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: URL: http://elvis.inf.tu-dresden.de/publichtml/doll/Abbildung6_15_a.html. Stand: 19.03.2001.

Abbildung 3

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

BIBLIOGRAPHIE

Anger, E. (red. Leitung): Meyers Großes Handlexikon, Mannheim-Wien-Zürich 1991.

Brusten, M./ Hohmeier, J. (Hrsg.): Stigmatisierung: Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen, Neuwied 1975.

Clarke, J. u.a.: Jugendkultur als Widerstand. Milieu, Rituale, Provokationen, Frankfurt/ M. 1979.

Davis, E.E.: Vorurteile - ihre Erforschung und Bekämpfung - Bd.3, Frankfurt/ M. 1964.

Hamilton, D.L./ Sherman, S.J./ Ruvolo, C.M.: Stereotype-based expectancies: Effects on information processing and social behaviour, Journal of Social Issues, 1990.

Kalpaka, A./ Räthzel, N. (Hrsg.): Die Schwierigkeit, nicht rassistisch zu sein, Hamburg 1990.

Maletzke, G.: Interkulturelle Kommunikation zur Interaktion zwischen Menschen verschiedener Kulturen, Bonn 1996.

Memmi, A.: Rassismus, Frankfurt/ M. 1987.

Mummendey, A./ Simon, B. (Hrsg.): Identität und Verschiedenheit zur Sozialpsychologie der Identität in komplexen Gesellschaften, Bern 1997.

Schäfer, B./ Petermann, F.: Vorurteile und Einstellungen, Köln 1988.

Schmalz-Jacobsen, C./ Hansen, G. (Hrsg.): Kleines Lexikon der ethnischen Minderheiten in Deutschland, Beck’sche Reihe, München 1997.

Sherif, M.: In common predicament: Social Psychology of intergroup conflict and cooperation, Boston 1966.

Wierlacher, A. (Hrsg.): Kulturthema Kommunikation, Möhnesee 2000.

Wierlacher, A. (Hrsg.): Perspektiven und Verfahren interkultureller Germanistik, München 1987.

Winkler, B. (Hrsg.): Zukunftsangst Einwanderung, Beck’sche Reihe, München 1992.

Zick, A.: Vorurteile und Rassismus: Eine sozialpsychologische Analyse - Bd.1, Berlin 1997.

Grundgesetz, 35. Auflage, München 1998.

[...]


1 à Der Begriff ‘Asyl’ stammt aus dem griechischen - ‘asylos topos’ - und bezeichnet in der Antike die heilige Zufluchtsstätte, von der man Personen nicht gewaltsam entfernen darf (Meyers Großes Handlexikon,1991,S.65)

2 à Das Genfer Flüchtlingsabkommen ist die ersetzte und erweiterte Form der Genfer Konvention. Dieses Abkommen beinhaltet den Schutz von Kriegsgefangenen und Zivilpersonen in Kriegszeiten.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Integration von Ausländern in die deutsche Gesellschaft
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Veranstaltung
Seminar "Theorie der IWK"
Autor
Jahr
2000
Seiten
19
Katalognummer
V103535
ISBN (eBook)
9783640019137
Dateigröße
393 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Integration, Ausländern, Gesellschaft, Seminar, Theorie
Arbeit zitieren
Ilka Zollfrank (Autor:in), 2000, Integration von Ausländern in die deutsche Gesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103535

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Integration von Ausländern in die deutsche Gesellschaft



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden