Unternehmensformen


Referat / Aufsatz (Schule), 2001

7 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Unternehmensformen

Es gibt verschiedene Unternehmen, das Einzel- oder Gesellschaftsunternehmen sowie sonstige Unternehmen ( z.B. öffentliche Verwaltungen ).

Bei den Unternehmensformen gibt es auch noch zwei verschiedene Gesellschaften, die Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Man unterscheidet Gesellschaften des privaten und öffentlichen Rechtes.

Somit entstehen unter den folgenden Kriterien verschiedene Unternehmensformen: Anzahl der beteiligten Personen, Mitarbeiter der beteiligten Personen, Finanzierung, Gewinnverteilung, Haftung und Rechstform.

Das Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ( z.B. ein Nähmachinengeschäft ) besteht aus einem Einzelunternehmer. Dieser ist sein eigener Herr. Er bringt sein Grundkapital selbst auf ( die Höhe ist gesetzlich nicht vergelegt ), trifft selbständig Entscheidungen. Somit hat er auch die volle Verantwortung und haftet mit seinem gesamten Vermögen, geschäftlich wie privat. Über Gewinn den er macht, kann er frei verfügen. Ein Einzelunternehmen kann nach Erfüllen von persönlichen und sachlichen Voraussetzungen gegründet werden. Die Gründung erfolgt über die Eintragung ins Handelsregister ( HR ). Das Einzelunternehmen hat den Vorteil das es schnell und flexibel Handel kann ( z.B. es kann Marktlücken finden und sie füllen ), der Nachteil ist aber die fehlende Kapitalbasis und Kontinuität ( Kontinuität = lückenloser Zusammenhang, Stetigkeit, Fortdauer ).

Vom Einzelunternehmen zum Gesellschaftunternehmen

Wenn man sein Geschäft ( Einzelunternehmen ) gut führt ( Gewinn macht ) möchte man es irgendwann vergrößern. Meistens fehlt das nötige „Kleingeld“, somit gibt es eine einfache Lösung. Man sucht sich ein Teilhaber der sich mit der fehlenden Summe beteiligt und macht so aus einem Einzelunternehmen ein Gesellschaftsunternehmen.

Gründe um aus einem Einzelunternehmen ein Gesellschatfsunternehmen zu machen:

Kapitalbedarf:

Geld fehlt zur Vergrößerung, so muss ein Teilhaber mit dem erforderlichen Kapital gefunden werden. Es können natürlich auch mehrere Teilhaber oder Gesellschafter ( Aktionäre ) sein.

Bedaft an einer Fachkraft:

Es fehlt ein geeigneter Fachmann im Unternehmen.

Verteilung der Risikos ( Haftung ):

Das Risiko der Geschäftsführers soll verteilt werden. Somit kann ein Teilhaber mit dem ganzen Vermögen haften ( Vollhafter ) oder nur mit seinem Anteil ( Teilhafter ).

Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften verlangt persönliche Mitarbeit und Haftung.

Zu den Personengesellschaften zählen:

- offene Handelsgesellschaft ( OHG )
- Kommanditgesellschaft ( KG )
- Gesellschaft der bürgerlichen Rechts ( BGB - Gesellschaft )
- Stille Gesellschaft
- GmbH & Co. KG

Offene Handelsgesellschaft ( OHG )

Eine OHG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Sie führen das Unternehmen als eine gemeinsame Firma. Somit haften sie mit dem gesamt Vermögen = Kapitaleinlagen und Privatvermögen. Jeder ist zur Mitarbeit verpflichtet. Bei der Finanzierung erbringt jeder eine Einlage und ist somit am Gewinn voll beteiligt. Der Kapitalanteil ( Einlage ) ist bei der Gewinnverteilung mit 4% zu verzinsen, sofern es nicht anders festgelegt ist ( Gesellschaftsvertrag ). Der Rest des Gewinn/Verlust wird nach Abzug der Unternehmensvergütung gleichmäßig ( gerecht ) verteilt. Wenn der Gewinn für eine Verzinsung von 4% nicht ausreicht, muss ein niedrigerer Prozentsatz errechnet werden. Auch ein Verlust wir gleichmäßig auf alle verteilt.

Beispiel für die Gewinnverteilung:

In eine OHG beträgt der Reingewinn 120.000,- DM. Die Kapitalanteile der Gesellschafter sind:

Person A 60.000,- DM

Person B 40.000,- DM

Person C 20.000,- DM

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- 4.800,- DM ( Abzug von 4% ) Restgewinn 115.200,- DM

1. Anteil 38.400,- DM

Der Vorteil der OHG ist das sie ein breitere Kapitalbasis hat als das Einzelunternehmen, der Nachteil wiederum ist die gesamtschuldnerische Haftung.

Die Gründung erfolgt durch den schriftlichen Gründungsvertrags ( Gesellschaftsvertrag ) und durch den Eintrag ins Handelsregister ( HR ):

Kommanditgesellschaft ( KG )

Bei der Kommanditgesellschaft haftet mindestens ein Gesellschafter voll, und ein anderer nur mit seinem Kapitalanteil. Die Vertretung der KG dürfen nur Komplementäre ( = persönlicher haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft )übernehmen. Bei mehreren Komplementären in einer KG werden die Aufgabenbereiche im Gründungsvertag erklärt.

Die Rechtsform ist am besten für einen Familienunternehmen gegeignet. Die Kündigungsfrist für Teilhafter ( Kommanditisten ) ist 6 Monate. Beispiel zur Gewinnverteilung der KG:

An einer KG sind die Gesellschafter

- A mit 75.000,- DM und
- B mit 85.000,- DM als Komplementäre
- C mit 40.000,- DM als Kommanditist beteiligt

Vom Jahresgewinn, der 32.000,- DM beträgt, erhält jeder 4% seiner Kapitalanlage. Der Restgewinn wird im Verhältnis 3:4:1 aufgeteilt. Welcher Betrag erhält jeder?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

= 12.000,-DM Gewinn - 8.000,- DM

Restgewinn 24.000,-DM

Die Gründung verfolgt wie bei OHG durch den schriftlichen Gründungsvertag und die Eintragung der KG ins Handelsregister. Der Vorteil eine KG ist das es keine Geschäftsführung gibt. Der Nachteil wäre die unbeschränkte Haftung der Komplementäre.

GbR bzw. BGB-Gesellschaft

Diese Gesellschaft ist die einzige für „Nicht - Kaufleute“ eine Gesellschaft zu gründen. Die Rechtsform hier ist eine Personengesellschaft, die Rechte ergeben sich aus dem BGB. Es sollten mindestens zwei Personen für die Gründung vorhanden sein. Die Gesellschafter sind Vollhafter, alle haben gleiche Rechte und Pflichten. Die Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Aufgabenvereilung u.s.w. werden im Gesellschafter-Vertag schriftlich festgehalten.

Stille Gesellschaft

Bei einer stillen Gesellschaft gibt der stille Teilhaber eine Kapitaleinlage, somit ist er am Gewinn ( Verlust ) beteiligt. Er wird nach außenhin nicht erwähnt weder im Firmennamen noch hat er das Recht auf „Mitspracherecht“: So ist der Inhaber also immer noch „selbständig“. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sollten im Innenverhältnis, also im schriftlichen Gesellschaftsvertrag geklärt werden. Wenn es nicht anders festgelegt wurde, haftet der stille Gesellschafter mit seinem Kapitalanteil.

GmbH & Co. KG

Diese Rechtsform ist eine Personengesellschaft. Die Gründungsmöglichkeiten für eine solche GmbH & Co. KG wären:

- eine GmbH nimmt Kommanditisten auf
- eine GmbH und eine KG bilden die GmbH & Co. KG
- Eine KG gründet erst eine GmbH und dann die GmbH & Co. KG
- Nach der Gründung entsteht eine neue KG

Neue KG

Die neue KG als GmbH & Co. KG ist voll handlungsfähig, durch die Gesellschaftsführer Die GmbH als Komplementär haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen bei Verbindlichkeit. Die Gewinnaufteilung verfolgt wie bei der KG.

Kapitalgesellschaften

In der Regel wird das Gesellschaftskapital von vielen Geldgebern aufgebracht. Die Gesellschafter haften bei dieser Gesellschaftsform nur mit ihren Kapitaleinlagen und wirken sich bei der Geschäftsführung nur durch Gewählte Vertreter z.B. Vorstand, Aufsichtsrat u.a. mit.

Zu den Kapitalgesellschaften zählen:

- Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH )
- Kommanditgesellschaft auf Aktien ( KgaA )
- Aktiengesellschaft ( AG )
- Genossenschaft
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH )

Bei der GmbH schließen sich mindestens zwei Personen zusammen. Sie haften mit ihrer Einlage. Die GmbH zeigt Ähnlichkeit mit der AG bei der die Haftung auch beschränkt ist und mit der OHG bei der Kapitalbesitz und persönliche Mitarbeit vereint sind. Sie kann aus jedem gesetzlichen zugelassenen Zweck geründet werden. Sie wird durch das Eintragen in das Handelsregister ( HR ) eine juristische Person. Der Gesellschafter muss mindestens 500,- DM bzw. 100,- EURO ( ab 01.01.2002 ) als Stammkapital bei der Gründung vorlegen. Das Mindestkapital / Gründungskapital = 50.000,- DM. Zur Gründung braucht man mindestens ein Gesellschafter. Die GmbH handelt durch ihre Organe:

- Gesellschaftsversammlung
- Aufsichtsrat
- Geschäftsführer

Die Gewinne eine GmbH werden nach Kapitalanteilen der einzelnen Gesellschafter verteilt.

Eine Beispiel zur Gewinnverteilung:

An einer GmbH sind die Gesellschafter

- A mit 60.000,-DM
- B mit 48.000,-DM
- C mit 27.000,-DM beteiligt

Der Jahresgewinn von 117.180,00 DM soll nach eine gesetzlichen Vorschriften aufgeteilt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

60.000 : 1.000 = 60 : 3 = 20 1 Anteil = 117.180,- DM

48.000 : 1.000 = 48 : 3 = 16 45

27.000 : 1.000 = 27 : 3 = 09

Die Gründung der GmbH verfolgt durch einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag ( Satzung ) mit notarieller Beglaubigung und Eintragung der GmbH ins Handelsregister ( HR ).Vorteile eine GmbH sind die Kapitalbeschaffung und Nachteile sind das Mindestgründungskapital und die Anteile sind schwer übertragbar.

Kommanditgesellschaft auf Aktien ( KGaA )

Eine Kommanditgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft. Diese Rechtsform ist eine Kombination zwischen KG und AG. Der Komplementär oder die Komplementäre bilden automatisch den Vorstand der KgaA. Die wichtigsten Organe dieser Rechtsform sind:

- Aufsichtsrat
- Vollversammlung

Die Teilhaber sind die Kommanditaktionäre ( haften nur in Höhe ihrer Aktie ).

Aktiengesellschaft ( AG )

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft sowie eine Handelsgesellschaft.

Diese Rechtsform ist sehr günstig für größere Unternehmen. Das Grundkapital ist gesetzlich auf 100.000,- DM festgelegt. Das Grundkapital wird bei dieser Gesellschaft durch Anteilscheine, Aktien gebildet.

Die Verzinsung des Aktienkapitals bezeichnet man als Dividende ( = Gewinnteil, der auf ein Wertpapier entfällt ) .Somit kann sich die AG durch Ausgabe von Aktien leicht Geld verschaffen. Die Aktionäre haften beschränkt mit der Höhe ihrer Aktie. Die AG handelt durch ihre Organe:

- Hauptversammlung
- Aufsichtsrat
- Vorstand

Bei der AG muss ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ( Satzung muss notariell beglaubigt werden ) verfasst werden. Durch die Eintragung ins Handelsregister wird die AG eine Selbständige Rechtspersönlichkeit, nämlich eine juristische Person. Die Vorteile dieser Gesellschaft sind: die Steuerung des Kapitals, die Aktien und Kredite. Die Nachteile dieser Gesellschaft sind: Mindestgründungskapital und Publizitätspflicht.

Genossenschaft ( e.G. )

Zur Gründung einer Genossenschaft müssen mindestens sieben Personen beteiligt sein. Die Höhe für das Gründungskapital ist gesetzlich nicht vorgegeben. Die e.G. handelt durch folgende Organe:

- Generalversammlung
- Aufsichtsrat
- Vorstand.

Es gibt verschiedene Arten einer Genossenschaft:

- Handelsgenossenschaft
- Baugenossenschaft
- Kreditgenossenschaft
- Produktion - und Absatzgenossenschaft
- Verkehrsgenossenschaft

Die e.G. muss ins Genossenschaftsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung ins Genossenschaftsregister ist die e.G. eine juristische Person ( eine Selbständige Rechtsperönlichkeit )

Wesentliche Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Rechtsquellen der wesentlichen Rechtsformen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ende der Leseprobe aus 7 Seiten

Details

Titel
Unternehmensformen
Note
1
Autor
Jahr
2001
Seiten
7
Katalognummer
V102817
ISBN (eBook)
9783640011971
Dateigröße
338 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ich hoffe euch bringt mein Referat was.
Schlagworte
Unternehmensformen
Arbeit zitieren
Jasmin Ohnesorg (Autor:in), 2001, Unternehmensformen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102817

Kommentare

  • Gast am 15.4.2002

    du hast mich gerettet....

    es ist sonntag...
    ich überleg "da war doch noch was, was du unbedingt machen wolltest."
    plötzlich um 21.uhr fällt mir ein "SCHEISSE" das referat!!!!
    ich ab ins netz un hab das hier gefunden!!!ich danke dir wirklich sehr!!
    du hast mich mit deinem Referat echt gerettet.
    Viele Grüsse

    de manu

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Titel: Unternehmensformen



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