Wie viel Konsens braucht der Pluralismus?


Hausarbeit, 2000

10 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2.Wozu Pluralismus ?

3.Konsens und Grundkonsens
3.1.Definitionen
3.2.Offene Fragen bleiben

4.Fazit

5.Quellenangaben

1. Einleitung

Wer regelmäßig den Teil seiner Tageszeitung liest, welcher sich mit der Tagespolitik in Deutschland beschäftigt, bekommt schnell den Eindruck, dass es kaum Themen zu geben scheint, über die nicht unter den verschiedenen Gesellschaftsgruppen und unter den Parteien gestritten wird. Fragen, wie die ob Frauen in der Bundeswehr wie Männer Dienst leisten sollen, ob Deutschland sich an Kriegen beteiligen soll, die nicht als der reinen Verteidigung dienend bezeichnet werden können, wie gleichgeschlechtliche Partnerschaften steuerrechtlich im Verhältnis zur Ehe gestellt werden sollen, wie im Umfeld des Generationen- und des Sozialvertrags die Ideen und Werte soziale Gerechtigkeit und Solidarität zu interpretieren sind, die alle als wesentlich bezeichnet werden können, weil sie Grundwerte unserer Gesellschaft betreffen, sind davon nicht ausgenommen, sondern werden mit sehr kontroversen Positionen diskutiert. Und so kommt schnell die Frage auf, ob nicht bei so großer Uneinigkeit der das Land zusammenhaltende gesellschaftliche Grundkonsens so stark geschwächt wird, dass schließlich die Grundfesten der Gesellschaft ins wanken geraten könnten, und damit die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ gefährdet werden könnte.

Unter der Prämisse, dass es sich bei diesen Themen um Fragen des gesellschaftlichen Grundkonsenses handelt, und ohne inhaltlich auf die oben nur als Beispiele aufgeführten Dispute einzugehen, soll in dieser Arbeit untersucht werden, was die politikwissenschaftliche Theorie auf die Frage antwortet, wie viel Konsens in einer demokratischen, vom pluralistischen Leitbild geprägten Gesellschaft notwendig ist, damit nicht aus pluralistischem Meinungswettbewerb „totaler Meinungskrieg“ wird, unter Verlust gesellschaftlicher Stabilität und rechtsstaatlicher Ordnung.

Die Arbeit konzentriert sich auf die Klärung der Begriffe Pluralismus und den seine Funktionsfähigkeit sichernden (Grund-)Konsens. Auf die Begriffe, welche zur Erklärung von Pluralismus und Konsens notwendig sind, und auch in der Demokratietheorie eine relevante Rolle spielen, wird, dem Rahmen dieser Arbeit entsprechend, nicht bis in alle Details eingegangen.

Nach dem im Anschluss hieran - im zweiten Kapitel - versucht wird, die wesentlichen Charakteristika und Funktionsbedingungen des Pluralismus im Kontext westlicher Demokratien zu schildern, beschäftigt sich Kapitel drei eingehend mit einer der Vorraussetzungen, dem Grundkonsens. Nach der Schilderung verschiedener Definitionen werden diese hinsichtlich Plausibilität und Fähigkeit zur Beantwortung der Leitfrage dieser Arbeit, überprüft. Im darauf folgenden Fazit wird versucht, die gefundenen Antworten zusammenzufassen, und eine abschließende Bewertung vorzunehmen.

2. Wozu Pluralismus ?

Der vom lateinischen pluralis (= vielzahlig) kommende Begriff Pluralismus bezeichnet im allgemeinen „vielgliedrige Ordnungen und Anschauungen“ (Schmidt 1997: 152). In den hier zu erörternden Zusammenhang der Demokratietheorie hat der Begriff eine besondere Bedeutung, auf die im folgenden näher eingegangen werden soll.

Demokratie, als die Herrschaftsform, die sich auf „Demos“, das Volk, und dessen Willen beruft, undsich über diesen legitimiert, stellt die Frage in den Mittelpunkt, welcher Art und Natur der Willen dieses Volkes sei und sein soll - wie kommt er zustande, wie soll er zustande kommen?

Der Pluralismus versucht darauf eine Antwort zu geben, indem er die Verschiedenartigkeit der Menschen, ihrer Interessen, Meinungen und Lebensentwürfe (Nohlen 1998: 482) besonders anerkennt. Auf Grund dieser (empirischen) Einsicht wird er zum Prinzip der „staatlichen Willensbildung“ (vgl. Becker 1982: 91) erhoben, und außerdem normativ als gut und bewahrenswert erklärt. Die Vorstellung, es könne einen „volonté général“, also einen einheitlichen, klar ermittelbaren Volkswillen (im Sinne von Rousseau geben, wird verneint. Stattdessen wird die empirisch hergeleitete Pluralität der gesellschaftlichen Interessen, Meinungen und Lebensentwürfe (Nohlen 1998: 482) und der Gesellschaft selbst zum entscheidenden Merkmal einer demokratischen Gesellschaft gemacht.

Die meisten westlichen Demokratien entsprechen heute mehr oder weniger diesem Konzept des Pluralismus. In unterschiedlichem Ausmaß sind in ihnen die charakteristischen Merkmale des Pluralismus wiederzufinden. Diese bestehen im wesentlichen aus

a) Toleranz gegenüber anderen Meinungen,
b) friedlichem Austausch mit anderen,
c) Wettbewerb zwischen den Interessengruppen, und
d) die Chance zur Gegenmachtbildung (vgl. Nohlen 1998: 482).

Diese Charakteristika stellen ebenfalls die Bedingungen dar, die für das Funktionieren einer pluralistischen Demokratie erfüllt sein müssen.

Ohne Toleranz würde die Heterogenität der Interessen im Chaos enden, ohne den Austausch mit anderen würde die Basis für die Vermittlung gegensätzlicher Interessen, wie auch die Bündelung gleicher Interessen, fehlen. Ohne den WettbewerbderInteressengruppen ließe sich nicht ermitteln, welche Interessen die legitimeren sind und ohne die Möglichkeit der Gegenmachtbildung, die die Chance der Minderheit bedeutet bei der nächsten Wahl einen Regierungswechsel herbeizuführen, bestünde schnell die Gefahr, dass auf gewaltsamen Wege der Versuch eines Machtwechsels unternommen wird und Pluralität könnte schnell von Einfalt abgelöst werden.

Darüber hinaus sind „verfahrens- und materiellrechtliche Normen“ einzuhalten. Das heißt: nur wenn die konkurrierenden, heterogenen Interessengruppen sich an die Vorschriften, Gesetze und Verfahren - auf Grundlage welcher der politische Willensbildungsprozess stattfinden soll - halten, kann Pluralismus als vorherrschendes Prinzip bestehen (vgl. Fraenkel 1973: 220). Der für seine demokratietheoretischen Ausführungen zum Pluralismus bekannte Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel fasste diese Erkenntnis zusammen in dem Satz: „Der auf dem Prinzip der formalen Rationalität basierende pluralistische Staat kann nur existieren, wenn er ein Rechtsstaat ist (vgl. Fraenkel 1973: 220).“

Genauer betrachtet bedeutet diese Notwendigkeit der Beachtung der Gesetze, Regeln und Verfahren des Willensbildungsprozesses , dass es neben dem Wettbewerb der unterschiedlichen Interessen einen Konsens über grundlegende Fragen geben muss. So heißt es beiBlaise Pascal: „Eine Differenzierung, die sich nicht zu einer Einheit zusammenfassen lässt, ist Verwirrung, eine Einheit die die Vielgestaltigkeit ignoriert, istTyrannei“ (Pascal, zit. n. Fraenkel 1973: 221).

Dieses, den Pluralismus begrenzende Element- die Einheit innerhalb der Vielfalt - wird in der Politikwissenschaft mit „Grundkonsens“ und „Minimalkonsens“ bezeichnet. Im folgenden Kapitel soll der Frage nachgegangen werden, wodurch sich dieser Grundkonsens oder Minimalkonsens auszeichnet, welches Ausmaß er für das Funktionieren eines demokratischen Gesellschaftssystems haben muss und sollte, und welche Schwierigkeiten mit ihm verbunden sind.

3. Konsens und Grundkonsens

3.1. Definitionen ...

Der Begriff Konsens wird unterschiedlich definiert. In Werner Beckers „Die Freiheit die wir meinen“ findet sich zum Thema Pluralismus und Konsens eine Interpretation im Sinne von einmütiger Übereinstimmung, ohne jegliche Meinungsverschiedenheit (vgl. Becker 1982: 95ff). Dagegen schließt die in politikwissenschaftlichen Wörterbüchern zu findende Begriffsdefinition Dissens und Konflikt durchaus mit ein (Schmidt 1995: 504). Becker kommt durch sein Konsens-Verständnis zu einer Gegenüberstellung von Konsens und Pluralismus im Sinne eines Gegensatzpaars. In dieser Arbeit wird jedoch das Konflikt und Dissens einschließende, in der Politikwissenschaft dominierende Konsensverständnis zu Grunde gelegt.

Dieses Verständnis definiert Konsens als eine grundsätzliche Übereinstimmung (bzw. eng begrenzte Differenzen) der meisten Mitglieder eines Gesellschaftssystems über grundlegende Spielregeln und Ziele (vgl. Schmidt 1995: 504). Dieser allgemeine Konsens wird zum, wie oben schon genannt, „Grundkonsens“, wenn er in den Kontext des pluralistischen Demokratiemodells gesetzt wird.

Auf der Einsicht beruhend, dass keine politisch-soziale Einheit ohne ein bestimmtes Maß an Integration und Solidarität bestehen kann (Nohlen 1998: 324), bezeichnet Grundkonsens die minimalen Werte und Spielregeln, über die Einigkeit innerhalb einer Gesellschaft herrschen sollte - gewissermaßen als Grundlage, auf der die Diskussion über alle anderen gesellschaftlichen und politischen Fragen stattfinden kann.

Diese Grundlage wird auf zwei unterschiedliche Weisennoch genauer definiert:

1. als Minimal- bzw. Fundamentalkonsens (Nohlen 1998: 324)

In der angelsächsischen Tradition der Pluralismustheorie wird der Grundkonsens auf Verfahrensregeln reduziert. Gemeint sind beispielsweise Regeln zur Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung und deren jeweilige Kompetenzen, die Festlegung von Institutionen, Gewaltenteilung etc., wie sie in Verfassungen festgeschrieben sind (vgl. Kriz 1994: 214f);

2. als Basiskonsens,

welcher, auf die neopluralistische Tradition des renommierten Pluralismusforschers Ernst Fraenkel zurückgehend, viel weiter gefasst ist: als generell gültig akzeptierter Wertekodex umschließt er a) die Anerkennung der Volkssouveränität, b) die Unterwerfung unter das Prinzip der Mehrheitsentscheidung, c) die Geltung der traditionellen fundamentalen Freiheitsrechte, d) die unverbrüchliche Anwendung der Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Unparteilichkeit der Justiz, und e) die Handhabung der Gebote der Fairness bei der Verwendung der Spielregeln, die den Prozess der politischen Willensbildung zu regeln bestimmt sind (Fraenkel 1973: 49).

In beiden Definitionen kommt dem Konsens legitimierende und stabilisierende Funktion zu (Kriz 1994: 215).Die legitimierende Funktion kommt zustande, indem beispielsweise eine durch die Mehrheit legitimierte Entscheidung nur dann Gültigkeit besitzen kann, wenn das Mehrheitsprinzipselbst nicht in Frage gestellt wird. Leicht vorstellbar ist, dass, wenn alles in Frage gestellt werden kann, so beispielsweise auch die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO)1 (Nohlen 1998: 482ff), die Institutionen, das Mehrheitsverfahren zur Abstimmung über zu treffende Entscheidungen, Instabilität und Chaos leicht die Folge seinkann.

3.2. Offene Fragen bleiben

Beiden Definitionen haften jedoch Probleme an. Die Schwellenhöhe des Konsensbereichs, also die Frage, welches Ausmaß die dem Grundkonsens angehörenden Inhalte haben sollen, kann auch mit diesen Definitionen nicht beantwortet werden (vgl. Steffani zit. n. Kriz 1994: 215). Dies schließt den Grenzkonflikt zwischen Konsens- und Dissensbereich mit ein. „In diesem Zusammenhang Mindestkonsensinhalte aufzuzählen und festzulegen, bedeutet Setzungen vorzunehmen, die als solche willkürlich sind und in ihrem Geltungsanspruch fraglich bleiben“ (Kriz 1994: 215ff).

Diesem Problem, die Inhalte eines Grundkonsenses nicht fixieren zu können, wurde in der politikwissenschaftlichen Theorie auf verschiedene Weise zu begegnen versucht. Kremdahl beschrieb den Grundkonsens als von vornherein dynamischen Prozess, welcher sich dauern den sich ändernden Präferenzen bestehender Gruppen anpasst (vgl. Kremdahl zit. n. Kriz 1994: 215). Kriz´ nachvollziehbare Kritik an dieser Definition weist darauf hin, dass dieser Wandel ebenfalls durch gleich bleibende Normen begrenzt werden muss und wird, hier insofern ebenfalls eine normative Basis existiert, und somit auch diese Interpretation nur begrenzte Gültigkeit hat.

Andere Theorien verweisen auf das sogenannte Naturrecht (Kriz 1994: 215). Dieses wird aus der dem Menschen eigenen Wesensnatur abgeleitet, wobei hier ein neues Problem entsteht, nämlich die unterschiedlichen Antworten, die auf die Frage gegeben werden, wie denn die Wesensnatur des Menschen sei. Besonders in dem hier betrachteten Kontext des Pluralismus wird es unmöglich, eine einheitliche „Wesensnatur des Menschen“ zu nennen.

Etzioni formuliert eine Liste menschlicher Grundbedürfnisse, die als Grundlage „authentischer Konsensbildung“ dienen soll (Etzioni zit. n. Kriz 1994: 215). Die Kritik an diesem Ansatz liest sich (Kriz 1994: 215) ähnlich wie die am Konzept der Berufung auf die Wesensnatur: auch menschliche Grundbedürfnisse lassen sich nicht eindeutig festlegen, und auch hier besteht ein gewisser Wiederspruch zur pluralistischen Vorstellung von der durch Unterschiedlichkeit dominierten Beschaffenheit der Menschen.

Bei Habermas (zit. n. Kriz 1994: 215) steht zu dieser Frage nicht mehr die Beschaffenheit des Menschen im Mittelpunkt, oder welche natürlichen Rechte er hat, sondern der „praktische Diskurs“ über problematisch gewordene Geltungsansprüche gesellschaftlichen Konsens soll zu einem neuen tragfähigen Konsens führen. Auch diese Idee ist umstritten, da in Frage gestellt wird, ob denn über den Diskurs tatsächlich eine Begründung für Geltungsansprüche eines gesellschaftlichen Mindestkonsens gefunden werden kann.

4. Fazit

Die Prognose „Die Frage nach gesellschaftlich notwendigem Minimalkonsens bleibt ein Grundproblem sozialwissenschaftlicher Theoriebildung“ (Kriz 1994: 215) lässt sich zwar angesichts der Ausführungen dieser Arbeit nachvollziehen. Es wird aber deutlich, dass sich zwar der Veränderungsdynamik des pluralistischen Konzepts außer normativ begründeten Abgrenzungen kaum etwas standhalten kann, das es jedoch durchaus Unterschiede gibt, beispielsweise zwischen einer Diskussion über die Erhöhung der Ökosteuer, oder der Abschaffung des Mehrheitsprinzips und des Schutzes von Menschenrechten.

Die in dieser Arbeit gestellte Frage kann also nicht mit einer Liste: „Das gehört zum gesellschaftlichen Grundkonsens“ beantwortet werden, stattdessen bleibt der - nun mit besonderer Deutlichkeit - Verweis auf normative Werte, als auch Ideale wie Gerechtigkeit, und die Notwendigkeit, die Realität an diesen immer wieder aufs neue zu messen, und sie neu zu interpretieren, um ihrer Verwirklichung näher zu kommen.

5. Quellenangaben

Becker, Werner (1982): Die Freiheit die wir meinen, R. Piper & Co. Verlag, München.

Fraenkel, Ernst (1973): Deutschland und die westlichen Demokratien, Verlag W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart.

Fraenkel, Ernst (1973): Reformismus und Pluralismus, Hoffman und Kampe, Hamburg.

Kriz, Jürgen et al (1994): Politikwissenschaftliche Methoden, Beck, München.

Nohlen, Dieter (1995): Politische Theorien, Beck, München.

Nohlen, Dieter (1998): Politische Begriffe, Beck, München.

Schmidt, Manfred G. (1995): Wörterbuch zur Politik, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart

Schmidt, Manfred G. (1997): Demokratietheorien: eine Einführung, Leske und Budrich, Opladen.

[...]


1 Der Ausdruck bezeichnet die politische und rechtliche Institutionenordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht formulierte folgende Definition im Zusammenhang mit en Parteiverbotsverfahren gegen Sozialistische Reichspartei und die KPD: die FDGO ist eine Ordnung, welche unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaft auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrheitsprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (vgl. Schmidt 1995: 321).

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Details

Titel
Wie viel Konsens braucht der Pluralismus?
Hochschule
Universität Hamburg
Veranstaltung
Politikwissenschaft, Thema Demokratietheorie
Autor
Jahr
2000
Seiten
10
Katalognummer
V102557
ISBN (eBook)
9783640009381
Dateigröße
347 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konsens, Pluralismus, Politikwissenschaft, Thema, Demokratietheorie
Arbeit zitieren
Christof von Bechtolsheim (Autor:in), 2000, Wie viel Konsens braucht der Pluralismus?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102557

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