Internationale Geschäftstätigkeit


Skript, 2001

7 Seiten


Leseprobe


INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Man unterscheidet Exporthandel (Ausfuhrhandel), Importhandel (Einfuhrhandel) und Transithandel (Durchfuhrhandel)

1. Direkter Außenhandel:

Der Produzent exportiert ohne inländischen Exporthändler. Der Importeur bezieht direkt vom ausländischen Verkäufer oder von dessen Vertriebsorganisation.

2. Indirekter Außenhandel:

Beim Import und Export werden inländische, speziallisierte Außenhandelsbetriebe dazwischengeschaltet.

Bedeutung des Außenhandels

1. Ursachen:

Ausgleich natürlicher Überschüsse und Mangelerscheinungen Ausgleich von technischem Wissen („Know-how“) Erreichung optimaler Produktionsgrößen Ausgleich der Zahlungsbilanz Internationale Arbeitsteilung

2. Probleme der internationalen Arbeitsteilung:

das Wachstum der Weltwirtschaft, dadurch für die Sicherung der Arbeitsplätze und für den technischen Fortschritt

Grenzen:

Zu starke Spezialisierung führt zu einer einseitigen Wirtschaftsstruktur und damit zu einer größeren Krisenanfälligkeit.

Zu starke Spezialisierung führt auf der Importseite zur Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten. Ein gewisses Maß an Selbstversorgung ist daher notwendig. 3. Bedeutung des Außenhandels für Österreich:

viele Rohstoffe und Agrarprodukte eingeführt werden müssen, viele Fertigprodukte aufgrund des kleinen Binnenmarktes nur zu sehr hohen Kosten hergestellt werden könnten und daher ebenfalls eingeführt werden müssen, aufgrund der großen Importfähigkeit viel exportiert werden muß, um die Importe mit Devisen bezahlen zu können.

Handelspartner: EU/EFTA-Staaten, davon besonders Deutschland, Italien und Schweiz.

Absatz und Beschaffungswege

Spezialkenntnisse:

- die Rechtslage im Partnerland

- die Marksituation im Partnerland · das Verkehrswesen

Risiken:

- Durchsetzen von Mängelrügen ist erschwert · Abnahmerisiko ist größer

- Dubiosenrisiko nimmt zu

- Valutarisiko tritt nur beim Außenhandel auf Lösung dieser Probleme durch Spezialisierung: · im Rahmen des eigenen Unternehmens · durch Ausgliederung

Absatzwege im Export

1. Direkter Export

a. Ergänzungen zu den Absatzwegen:

Direkter Export ohne Niederlassung im Ausland Direkter Export mit Niederlassung im Ausland

b. Kooperation beim Export

2 Möglichkeiten: Zusammenarbeit zwischen inländischen Unternehmungen

Der rechtliche Rahmen derartiger „Exportgemeinschaften reicht von einfachen Vertragsvereinbarungen über die Zusammenarbeit bis zur Gründung gemeinsamer Gesellschaften. Gemeinsame Auslandswer- bung, Verkaufsbüro und zu gemeinsamen Produktions- und Service- unternehmen im Ausland.

Zusammenarbeit zwischen in- und ausländischen Unternehmungen Es sind folgende Möglichkeiten denkbar: Zusammenarbeit auf vertraglicher Basis, Beteiligung an einem bestehenden ausländischen Unternehmen oder Gründung eines neuen Unternehmens mit ausländischen Partnern. Die Zusammenarbeit kann den Aufbau einer Vertriebsorganisation mit und ohne Auslieferungslager, Service und Wartung oder Produktion im Ausland betreffen.

Jointventures: Unternehmensneugründungen im Importland unter Beteiligung von Partnern aus dem Export- und aus dem Importland.

2. Indirekter Export

Der Ausfuhrhändler ist entweder auf bestimmte Länder oder Ländergruppen spezialiesiert oder auf bestimmte Produkte.

a. Vorteile für den Produzenten

Einsparen der Kosten für eine eigene Absatzorganisation Nutzung der Spezialkenntnisse des Exporthändlers Risikoabwälzung

b. b. Nachteile für den Produzenten

Abhängigkeit von den Qualifikationen des Exporthändlers

kein oder nur geringer einfluss des Produzenten auf die Preisgestaltung und die übrige Vorgangsweise bei der Marktbearbeitung.

Beschaffungswege beim Import

1. Direkter Import

Als Importeure treten auf:

Wege:

2. Indirekter Import

große Industriebetriebe, die ausl. Rohstoffe berarbeiten Grobetriebe des Einzelhandels, wie Warenhäuser, Handelsketten Importgemeinschaften kleinerer Erzeuger oder Händler Direktverkehr reisende Einkäufer eigene Einkaufsbüros Beschaffung über Handelsvertreter oder Kommisiionäre im Ex- portland.

Je breiter das eigene Sortiment, desto schwieriger wird der direkte Import.

Informationsfördernde Maßnahmen und Institutionen

Voraussetzungen sind Informationen über die ausländischen Märkte zu erhalten und Informationen über die eigenen Güter und Dienstleistungen an die Abnehmer heranzubringen.

1. Förderung der Beteiligung an Messen und Ausstellungen

Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich (WIFI) organisiert offizielle Beteiligungen an wichtigen internationalen Messen und fördert Einzelbeteili- gungen.

2. Außenhandelstagungen und Interessentenmeetings

3. Handelsdeligierte und Ausßenhandelsstellen

In über 140 Ländern gibt es Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer Österreich. Die- se stehen den österr. Firmen kostenlos zur Verfügung. Die Außenhandelsdeligierten in- formieren über Zollprobleme, Fragen der Bonität, Absatzmöglichkeiten und Konkurenzsi- tuation. Sie helfen bei der Suche nach geeigneten Vertretern und der Forderungseintrei- bung.

4. Informationen durch Kreditinstitute

Besonderheit beim Abschluss und Erfüllung von Kaufverträgen im Außenhandel

Form des Kaufvertrags

1. Formen des Kaufvertrags Briefform

Schlussbrief

Schlussschein (Schlussnote) Kontrakt

2. Die Vertragssprache

Ahnbahnung in der Sprache des Käufers, bei Streitigkeiten aber ungünstig, deshalb ist es besser wenn der Vertrag in eigener Sprache abgefasst ist oder iner dritten Sprache, der Welthandelsprache abgefasst weren.

3. Versanddokumente

Zollfaktura

Konsulatsfaktura

Ursprungsnachweise: Ursprungszeugnisse und Ursprungsbestätigungen auf Fakturen und Warenverkehrsbescheinigung Zeugnisse über qualitative und quantitative Inspektion Tierärztliche Zeugnisse

Lieferbedingungen

Incoterms

In der internationalen Handelskammer in Paris veröffentlicht. hauptziel ist die Regelung ist es Pflichten und Rechte von Verkäufer und käufer eindeutig festzulegen.

Gruppe E (Abholklauseln)

Einpunktklauseln

Gruppe F (Haupttransport vom Verkäufer nicht bezahlt) Einpunktklauseln

Gruppe C (Haupttransport vom Verkäufer bezahlt) Zweipunktklauseln

Gruppe D (Ankunftsklauseln) Zweipunktklauseln

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zahlungsbedingungen

Dokumentenakkreditiv

Ohne Abnahme- und Dubiosenrisiko.

Ein Kreditinstitut sagt im Auftrag des Käufers zu den Rechnungsbetrag gegen Übergabe der Dokumente an den Verkäufer auszuzahlen.

Begriff:

Ein Akkreditiv ist ein Auftrag des Käufers an sein Kreditinstitut gegen Nachweis der Liefe- rung einen bestimmten Betrag auszuzahlen oder durch eine andere Bank auszahlen zu lassen.

Der Verkäufer erhält den Rechnungsbetrag, wenn er rechtzeitig und vertragsgerecht liefert. die Zahlung erfolgt „Zug-um-Zug“.

Der Käufer braucht nur zu bezahlen, wenn die Ware rechtzeitig eintrifft und die Dokumente den Vertragsbestimmungen entsprechen.

Merkmale:

Akkreditive sind immer unwiderruflich und befristet.

Sie können sich in der Bestätigung, in der Übertragbarkeit und in der Teilbarkeit unterschei- den.

Bei jedem Akkreditiv sind einige Fristen zu beachten: Verfallfrist, Vorlagefrist der Dokumente ab Ausstelldatum und die Verladefrist

Abwicklung:

Der Importeur gibt seiner Bank ein Akkreditiveröffnungsauftrag, diese macht eine Akkredti- veröffnung mit der Bank des Exporteurs. Diese wiederum bestätigt diese dem Exporteur. Der Exporteur versendet die Ware und gibt seiner Bank die Dokumente, diese Bank gibt ihm sein Geld und gibt der Bank des Importeurs die Dokumente und die Belastung. Die Bank des Importeurs gibt die Dokumente und die Belastung an dem Importeur. Kaufvertrag zwischen Exporteur und Importeur.

Übliche Dokumente:

Verladedokumente (Frachtbriefdoppel, Konnossement) Versicherungsdokumente

Handelsrechnungen

Sonstige Dokumente (Ursprungszeugnisse, ect.)

Vorteile und Probleme:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dokumenteninkasso

Begriff:

Der Exporteur beauftragt seine Bank die dokumente über die versandte Ware an den Importeur nur auszufolgen, wenn bar bezahlt wird (D/P) oder wenn der Importeur einen Wechsel akzeptiert (D/A).

D/P (Documents against Payment) mit Abnahme-, ohne Dubiosenrisiko.

Die Dokumente werden nur gegen Barzahlung ausgefolgt. Es handelt sich um ein Zug-um- Zug-Geschäft.

D/A (Documents against Acceptance) mit Abnahme- und dubiosenrisiko

Die Dokumente werden ausgefolgt, wenn der Importeur einen auf ihn gezogenen Wechsel akzeptiert. Der Exporteur gewährt dem Importeur ein Zahlungsziel gegen Wechselakzept. Im Gegensatz zum Akkreditiv hat der Exporteur bei der Versendung der Ware keine Sicherheit, dass der Importeur abnehmen wird.

Die Vereinbarung ist daher für den Käufer bedeutend günstiger als für den Verkäufer.

Exportförderung

Die Förderung bezieht sich auf die Übernahme von Risiken, die Finanzierung der Produktion von Exportgütern und die Finanzierung von längeren Zahlungszielen.

Auskünfte erteilen: die Österreichische Kontrollbank

die zuständige Abteilung der Handelskammer die Exportfonds GesmbH

Exportrisikogarantie

Die Österr. Kontrollbank übernimmt als Bevollmächtigter des Bundes eine Vielzahl von wirtschaftlichen und politischen Risiken im Export.

Exportfinanzierung

1. Exportumsatzabhängige Wechselkredite:

-Kredite derÖsterreichischen Exportfondsgesellschaft mbH(Jahresexportumsatz bis S100 Mill., Höchstausmaß 25%, Höchstlaufzeit 18 Monate)

-Exportwechselkredite mit Bürgschaft der RepublikÖsterreich und mit Rediskontmöglichkeit derÖsterr. Kontrollbank(Jahresexportumsatz von 100 bis 700 Mill., Obergrenze 15%, Laufzeit 6 Monate, Produktionszeitraum und/oder Zahlungsziel)

-Exportwechselkredite mit Bürgschaft der RepublikÖsterreich und mit Refinanzierungszusage derÖsterr. Kontrollbank( Jahresexportumsatz über 700 Mill., max. 15%, max. jedoch 700 Mill., Produktionszeitraum und/oder Zahlungsziel)

2. Exportfinanzierungsverfahrenskredite:

Nach dem Ausmaß der Förderung unterscheidet man: Allgemeine Geschäfte, Sonderge- schäfte, Beteiligungskredite, Starthilfekredite, Starthilfekredite, Vertriebseinrichtungskre- dite

Österreich und die internationalen Wirtschaftsräume

Was bedeuten die 4 Grundfreiheiten des Binnenmarktes? + freier Warenferkehr(ohne Grenzkontrollen und Zollverfahren)

- freier Personenverkehr(keine Niederlassungs- oder Arbeitsbewilligung erforderlich)+ freier Dienstleistungsverkehr

- freier Kapitalverkehr

Was sind Drittländer?

Drittländer sind alle nicht EU-Länder. Beim Import aus diesen Ländern kommt es auf jedem Fall zu einem Zollverfahren, da der Ursprungsnachweis geprüft werden muss.

UID

Umsatzsteueridentifikationsnummer, diese bekommt jeder Importeur und Exporteur in der EU. Damit kann er seine Unternehmereigenschaft innerhalb der EU nachweisen. Die UID ist auf allen Vertragsdokumenten anzuführen, vorallem auf Rechnungen.

Umsatzsteuerprinzipien

Zoll

Arten von Zöllen

- Regelzölle: Zölle gegenüber Drittländern ohne Rücksicht auf das Ursprungsland.

- Präferenzzölle:bevorzugte Zölle gegenüber bestimmten Ländern oder Ländergruppen+ Schutzzöllewie Antidumpingzölle und Ausgleichszölle

- Zollbegünstigungenin Form von Zollaussetzungen und Zollkontingenten

- Abgaben im Agrarbereich:Bei der Einfuhr von Marktordnungswaren werden anstelle vom oder auch zusätzlich zum Zoll „Ausgleichsabgaben“, „Zusatzzölle“ oder „Agrarteilbeträge“ eingehoben.

Import von Waren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zollfreie Zonen und Freilager

Hier können ausländische Waren ohne Einfuhrabgaben gelagert, ein-, aus- und umgeladen, verpackt, be- und verarbeitet werden. Für Waren, die aus den Zollfreizonen in das Inland gebracht werden, wird der Zollwert auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises abzüglich der Kosten für Lagerung und Erhaltung der Waren in der Freizone ermittelt.

Zolllager

Im Zolllager können Waren unter zollamtlicher Überwachung ohne Entrichtung der Ein- gangsabgaben gelagert werden. Der Vorteil dieser Lager ist die geringe Kapitalbindung.

Arten von Zolllagern:

-Öffentliche Zolllagerstehen jedem für die Lagerung von waren zur Verfügung

- Private Zolllager, hier wird auf die Lagerung von Waren auf den Lagerhalter beschränkt.

Zollbestimmungen im Reiseverkehr

Bei der Einreise aus Mitgliedsstaaten der EU Es werden keine Zölle oder Abgaben eingehoben, aber die Waren müßen für den persönlichen Gebrauch sein und für die Umsatzsteuer gilt das Ursprungslandprinzip.

Ausgenommen sind verbrauchspflichtige Waren, wie Tabakwaren und Alkohol

Reiseverkehr mit Drittländern

- Personenüber 17 Jahrekönnen unverzollt und abgabenfrei 200 Zigaretten, 1 Liter hochprozentige Spirtuosen oder 2 Liter niedrigprozentige Spirituosen inklusive Sekt und 2 Liter „nichtschäumende“ Weine einführen. Weitere Beschränkungen gelten für Kaffee, Tee, Parfums und für Lebensmittel.

- jeder Reisende kann zusätzlich Waren bis zu einem Gesamtwert von ca S 2.400 einführen. + Sonderbestimmungen für die Einreise aus Tschechien, Ungarn, Slowakei und Slowenien auf dem Land- oder Wasserweg.

Ende der Leseprobe aus 7 Seiten

Details

Titel
Internationale Geschäftstätigkeit
Autor
Jahr
2001
Seiten
7
Katalognummer
V102532
ISBN (eBook)
9783640009145
Dateigröße
344 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Internationale, Geschäftstätigkeit
Arbeit zitieren
Martina Laaber (Autor:in), 2001, Internationale Geschäftstätigkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102532

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Internationale Geschäftstätigkeit



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden