Sicherheits- und Außenpolitik in Europa


Hausarbeit, 1999

9 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Von der Europäischen Politischen Zusammenarbeit zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
1.1. Die Vorläufer der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
1.2. Die Entwicklung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit seit 1970
1.3. Die Entstehung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
1.4. Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)

2. Motive und Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

3. Die Institutionen der Gemeinschaft
3.1. Der Europäische Rat
3.2. Der Rat der Europäischen Union
3.3. Die Europäische Kommission

5. Literaturangaben

1. Von der Europäischen Politischen Zusammenarbeit zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

1.1. Die Vorläufer der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

Anfang der 50´ er Jahre war die Weltpolitik hauptsächlich geprägt vom Einfluss des Kalten Krieges und den feindlichen Auseinandersetzungen in Korea. Als Schutz gegen die wachsende sowjetische Bedrohung sollte die deutsche Armee wieder bewaffnet werden, was allerdings zur Beunruhigung der europäischen Öffentlichkeit führte, war doch der zweite Weltkrieg erst fünf Jahre zuvor zu Ende gegangen. Um dennoch die Wiederbewaffnung Westdeutschlands zu ermöglichen, arbeiteten Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Luxemburg sowie die Niederlande das Konzept der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) aus. Geplant wurde die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Armee. Um dieser Streitkraft auch eine politische Führung zu geben, plante man 1953 eine Europäische Politische Gemeinschaft, die jedoch nach vier Jahren heftiger Diskussion scheiterte. Somit war sowohl die Europäische Politische Gemeinschaft, als auch die EVG zum Scheitern verurteilt, zumal die französische Nationalversammlung 1954 ihre Zustimmung verweigerte.

Nachdem 1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die in erster Linie auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit ausgerichtet war, gegründet wurde, kam erneut der Gedanke einer weiterführenden politischen Integration Europas auf. Der Franzose Christian Fouchet arbeitete daraufhin zwischen 1961 und 1962 drei Vorschläge aus, wie diese zu realisieren sei. Die zwischenstaatliche Zusammenarbeit sollte zu einer einheitlichen Außenpolitik, einer Verstärkung der Sicherheit vor Angriffen, sowie zur Koordinierung der Verteidigungspolitik führen. Diesmal scheiterten die Pläne nicht an den Franzosen, sondern an deren europäischen Partnerländern, die eine zu intensive zwischenstaatliche Zusammenarbeit verhindern und die Bande mit der NATO und den Vereinigten Staaten im Verteidigungsbereich aufrecht erhalten wollten.1Erst auf dem Gipfel in Den Haag 1969 wurde die Idee einer verstärkten außenpolitischen Zusammenarbeit erneut aufgegriffen. Dort wurden die Außenminister damit beauftragt, die Möglichkeit einer engeren Integration neben dem wirtschaftlichen Bereich auch auf politischer Ebene zu prüfen.2

1.2. Die Entwicklung der Europäischen Politischen

Zusammenarbeit (EPZ) seit 1970 Die ersten Schritte, die auch politisch umgesetzt wurden, leitete der belgische Diplomat Etienne Davignon ein, dessen Vorschläge zu einer verbesserten Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) am 27. Oktober 1970 in Luxemburg verabschiedet wurden. Beschlossen wurde die gegenseitige Unterrichtung in außenpolitischen Fragen und ein gemeinsames Vorgehen in deren Beantwortung. Es wurde ein politisches Komitee geschaffen und regelmäßige Treffen der Außenminister beschlossen. Das politische Komitee setzte sich aus den Leitern der nationalen Außenministerien zusammen. Einige der damals getroffenen politischen Regelungen prägen noch heute das Bild der Organisation der europäischen Außenpolitik.3

,,Einige Detailbestimmungen des Luxemburger Berichts bilden die Wurzel bis heute bestehender Regelungen. Dies betrifft besonders das nach wie vor zwischenstaatliche Organisationsprinzip dergemeinsamen Außenpolitik. Mit dem politischen Komitee wurde ein eher intergouvernementales als integratives Gremium geschaffen, das bisheute besteht."4

Zudem hatte fortan jedes Außenministerium einen festen ,,Gesprächspartner" zu benennen, der als erste Anlaufstelle in außenpolitischen Fragen diente. 1973 zog man ein erstes Fazit von der bisherigen politischen Zusammenarbeit und erweiterte den Luxemburger Bericht in verschiedenen Punkten. So wurde beispielsweise die Zahl der jährlichen Außenministertreffen von zwei auf vier erhöht und auf allen Ebenen eine noch intensivere und besser aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit beschlossen, das heißt ,,den 1970 eingeschlagenen Weg der intergouvernementalen außenpolitischen Koordination enger vernetzt fortzuführen", wie Pfetsch es formuliert. Trotz dieser guten Vorsätze machte der europäische Einigungsprozess in den folgenden Jahren aufgrund fehlenden Willens der Mitgliederstaaten kaum Fortschritte.5Erst 1981 kam durch den dritten EPZ Bericht, den so genannten Londoner Bericht, wieder Bewegung in die Bemühungen einer koordinierten Außenpolitik. Hierin wurde vereinbart, dass die Ratspräsidentschaft immer um operative Unterstützung gebeten werden muss. So wurden die Belange der EPZ und der Gemeinschaft zunehmend verknüpft und man wollte erreichen, dass die EPZ auf außenpolitische Fragen nicht nur reagiert, sondern Ereignisse auch mit gestalten kann. In einem Bulletin von 1981 wiesen die Außenminister noch darauf hin, ,,dass die Zehn, bei allem bisher Erreichten immer noch weit davon entfernt sind, in der Welt eine ihrem Einfluss insgesamt entsprechende Rolle zu spielen." (Bulletin der EG, Beilage 3/81:15-19. Nach: Pfetsch, Frank R. (1997): Die Europäische Union, Eine Einführung; München: Fink). Als zentrale Anlaufstelle wurde hierfür das EPZ-Sekretariat in Brüssel eingerichtet. Die zunehmende Bindung ist zurückzuführen auf die Sicherheit, welche die Staaten im Laufe der Zeit in Bezug auf die gemeinsame Politik bekamen.

,,Die anfängliche Unsicherheit der beteiligten Außenminister und ihrer diplomatischen Stäbeüber den Ausgang eines ,,Unternehmens" in dem höchst sensiblen und die nationalstaatliche Souveränität zum Ausdruck bringenden Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik verwandelte sich jedoch schon bald in die Gewissheit, im ,,Kollektiv" wirkungsvoller auf das internationale Geschehen Einfluss nehmen zu können und so den eigenen Handlungsspielraum zu bewahren, wenn nicht sogar zu erweitern."6 Erstmals vertraglich fest geschrieben wurde die EPZ in der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) von 1986, die auch entscheidende Fortschritte in der Entwicklung hin zur GASP und zu einer Europäischen Union bringt. So soll nicht nur der Europäische Binnenmarkt bis 1992 geschaffen werden, sondern auch die Außenpolitik von europäischer Zusammenarbeit geprägt sein.7 Der Schwerpunkt lag dabei auf der Ausarbeitung gemeinsamer Perspektiven und Standpunkte, welche die einzelnen Staaten national durchzusetzen hatten. Die Rolle der Kommission wurde dadurch gestärkt, dass ein Mitglied an den Außenministertreffen in vollem Umfang beteiligt wurde. Durch die in der Einheitlichen Europäischen Akte getroffenen Einrichtungen wurde die EPZ auch von außen zunehmend als einheitlicher Akteur gesehen.8

1.3. Die Entstehung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

1993 wird die EPZ durch Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik GASP. In diesem Vertrag werden die gemeinsame Sicherheitspolitik und die gemeinsame Außenpolitik in die Verträge der Union aufgenommen. Die Änderung der Bezeichnung - von der EPZ zur GASP - macht deutlich, dass die Sicherheitspolitik von nun an nicht mehr zur prinzipiell uneingeschränkten Verfügung der großen Nationalstaaten zählt. Derzeit verfügt die EU über keine eigenen Mittel zur Durchführung militärischer Aktionen. Als verteidigungspolitisches Instrument ist vielmehr die WEU vorgesehen.9

1.4. Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)

Für die Stärkung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist es unerlässlich, die EU um die militärische Dimension zu erweitern. Sie soll nicht militarisiert werden, doch braucht sie neben der Konfliktprävention und dem Krisenmanagement auch die Möglichkeit, sich eigenständig Handlungsfähigkeiten zu verschaffen. Auf dem Europarat in Köln wurde daher beschlossen, dass bis Ende 2000 die Voraussetzungen für den Aufbau des militärischen Krisenmanagements der EU geschaffen werden sollen. Weiter konkretisiert wurden die Beschlüsse in Helsinki. Hier wurde die Einrichtung von politisch-militärisch erforderlichen Gremien und eines Militärstabes gefordert. Bis 2003 soll die EU in der Lage sein, innerhalb von 60 Tagen Truppen für eine Operation zu senden, um eine Operation über ein Jahr hinweg aufrecht erhalten zu können. 10

2. Motive und Ziele der GASP

Grundsätzlich ähneln die Ziele der GASP denen des Vorläufers EPZ. Allerdings werden die bisherigen Prinzipien und Verfahren ausgeweitet, intensiviert und um neue Ziele ergänzt. Als Leitmotive kann man nennen:

- Die gemeinsamen Werte und die Unabhängigkeit der Union # Die Stärkung der Sicherheit aller Mitgliedsstaaten # Die Wahrung Internationaler Sicherheit und des Weltfriedens

- Die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten, Grundfreiheit und der internationalen Zusammenarbeit

- Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik auf lange Sicht mit der Möglichkeit zur gemeinsamen Verteidigung

Gleichzeitig wird die Westeuropäische Union (WEU) zum instrumentellen und integralen Bestandteil der künftigen Union erklärt. Somit ergibt sich folgende Sicherheitsstruktur in Europa:

Abb. 1: Die Sicherheitsstruktur in Europa11

3. Die Institutionen der Gemeinschaft

3.1. Der Europäische Rat

Der Europäische Rat steht an vorderster Stelle und ist somit die von Medien und Öffentlichkeit am meisten beachtete Institution. Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedsstaaten sowie dem Präsident der Europäischen Kommission. Der Rat tagt in der Regel dreimal pro Jahr auf so genannten ,,Europäischen Gipfeln". Gastgeber ist hierbei der Staat, der im Rat den Vorsitz innehat.12

Der Europäische Rat formuliert und bestimmt die Grundsätze und Leitlinien und tritt auch dann in Erscheinung, wenn die Europäische Union die Westeuropäische Union in Anspruch nimmt. Auf der Basis einer gemeinsamen Strategie werden mit Mehrheitsbeschluss gemeinsame Aktionen oder Standpunkte verabschiedet,13 wobei die Vertreter der Länder durch die Außenminister, sowie durch ein Mitglied der EGKommission unterstützt werden.14

3.2. Der Rat der Europäischen Union

Die Fragen der GASP werden im Rat der Europäischen Union von den Außenministern behandelt, die im Rat ,,Allgemeine Angelegenheiten" zusammentreten. Er ist dafür verantwortlich, die Entscheidungen zu treffen, die für die Festlegung und Durchführung der in der GASP beschlossenen Maßnahmen nötig sind. Er hat außerdem die Aufgabe, dem Europäischen Rat gemeinsame Strategien zu empfehlen und diese auch durchzuführen. Beraten wird der Rat der Europäischen Union vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AstV), der sich aus den Botschaftern der einzelnen Länder zusammensetzt. Der Rat hat weiterhin die Möglichkeit, Sonderbeauftragte für besondere politische Fragen zu ernennen.

Den Vorsitz im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union übernimmt in halbjährigem Wechsel ein Mitgliedsstaat der Union. Der Vorsitz ist mit der Aufgabe betraut, die Union in Angelegenheiten der GASP zu beraten und die Standpunkte der Union auf internationalen Konferenzen darzulegen.15

3.3. Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission, eigentlich ein EG-Organ, ist im Laufe der Zeit zu einem wichtigen Mit-Initiator für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU geworden. Sie ist nach dem Vertrag über die Europäische Union in vollem Umfang an den Arbeiten der GASP beteiligt. Dies ist nötig, damit die Außenwirtschaftsbeziehungen und die Entwicklungszusammenarbeit nicht in Konflikt geraten mit den Handlungen der GASP. Wie bereits oben erwähnt, nimmt der Präsident der Europäischen Kommission an den Tagungen des Rates und seiner vorbereitenden Gremien teil. Sie kann Vorschläge unterbreiten, besitzt jedoch kein ausschließliches Initiativrecht.

16

Die Aufgaben der Europäischen Kommission sind :

- Hüterin der Verträge

- Sorge für die Einhaltung der Gemeinschaftsverträge und Grundsätze

- Ausführung der Gemeinschaftspolitik auf Grundlage der Ratsentscheidungen

- Kann Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Mitgliedsstaaten einreichen oder Privatpersonen und Unternehmen Geldstrafen auferlegen.

- Verhandlungen mit Drittstaaten auf Weisung des Rates zum Beispiel bei Handelsabkommen

3.4. Das Europäische Parlament

3.5. Die Mitgliedsstaaten

Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Außen- und Sicherheitspolitik loyal und vorbehaltlos zu unterstützen. Ein Mitgliedstaat kann dem Rat Vorschläge unterbreiten und Fragen bezüglich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik stellen. Zudem müssen die Staaten dafür Sorge tragen, dass ihre Politik mit den gemeinsamen Standpunkten der EU in Einklang steht. Um dies zu garantieren, stimmen sich die diplomatischen Vertreter ab, um gemeinsame Standpunkte und Aktionen einhalten und umsetzen zu können.18

3.4. Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament (EP) kann Debatten und Anhörungen über die GASP führen, Vorschläge machen und bei manchen Verträgen mitbestimmen. So beispielsweise bei der Neuaufnahme von Mitgliedern in die EG. Die Vorschläge müssen allerdings nicht befolgt werden und es besteht also in diesem Bereich kein echtes Gleichgewicht zwischen den Gewalten.17

4. Die Instrumente der Gemeinschaft

Damit die vereinbarten Ziele auch eingehalten werden können, hat man ein sehr breit angelegtes Instrumentarium angelegt. Wesentliche Bestandteile sind die ständige Absprache zwischen den Außenministern über ein eigens für die GASP installiertes Telex-System. Des weiteren werden gemeinsame Verhandlungspositionen bei internationalen Konferenzen abgestimmt und es findet eine rege diplomatische Kontaktpflege mit Drittstaaten in Form von Erkundungsmissionen in Krisengebiete statt.

Wichtiges Instrument sind weiterhin die gemeinsamen Strategien. Sie werden auf Empfehlung des Rates in Bereichen, in denen wichtige gemeinsame Interessen der Mitgliedsstaaten bestehen, beschlossen. So berät man derzeit über gemeinsame Strategien bezüglich der Ukraine, der Mittelmeerregion und des westlichen Balkans.

Gemeinsame Standpunkte nimmt der Rat dann an, wenn ein Konzept gefunden werden muss, um die Lösung bestimmter Fragen zu finden. Von 1994 bis 1998 wurden 66 gemeinsame Standpunkte angenommen, zu Beispiel 1998 bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte in Afrika. Gemeinsame Aktionen werden dann angenommen, wenn aufgrund bestimmter Situationen Aktionen der Union notwendig sind. Ziele, Umfang und zur Verfügung stehende Mittel, sowie der Zeitraum zur Durchführung werden vom Rat festgelegt.

Sind internationale Übereinkünfte nötig, so kann der Rat den Vorsitz ermächtigen, Verhandlungen aufzunehmen, gegebenenfalls mit der Unterstützung der Kommission. Geschlossen werden die Übereinkünfte dann auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses des Rates. In Erklärungen werden Standpunkte, Aufforderungen oder Erwartungen gegenüber Drittländern formuliert. Dieses Instrument kann schnell auf Vorfälle in allen Teilen der Welt reagieren und Standpunkte der Union können so schnell zum Ausdruck gebracht werden. 1998 wurden im Namen der Europäischen Union 163 solcher Erklärungen formuliert.19Zudem hat die Gemeinschaft in der Vergangenheit etwa 60 internationale Abkommen geschlossen. Diese werden dem Rat von der Kommission vorgelegt, der wiederum die Kommission zur Einleitung der erforderlichen Verhandlungen ermächtigt.

[...]


1 Vgl. http:// ue.eu.int/pesc/pres.asp?lang=de

2 Vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/4_europa/7/4-7-2h.htm

3 Vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/4_europa/7/4-7-2h.htm

4 Pfetsch, Frank R. (1997): Die Europäische Union; Eine Einführung; München: Fink, S. 211

5 Pfetsch, Frank R. (1997): Die Europäische Union; Eine Einführung; München: Fink, S. 212/213

6 Institut für Europäische Politik (Hrsg.) (1998): Europa an der Schwelle zum 21. Jahrhundert; Reform und Zukunft der Europäischen Union. Karlsruhe: Präzis-Druck

7 Vgl: http://ue.eu.int/pesc.asp?lang=de

8 Pfetsch, Frank R. (1997): Die Europäische Union; Eine Einführung, München: Fink, S. 218/219

9 Vgl: http:// auswaertiges-amt.de

10 Vgl: http:// auswaertiges-amt.de

11 Abb. nach: Andersen/Eliassen 1993: 235 aus: Pfetsch, Frank R. (1997): Die Europäische Union, Eine Einführung, München: Fink, S. 221

12 Platzer, Hans-Wolfgang (1992): Lernprozess Europa. Die EG und die neue europäische Ordnung, Bonn: J.H.W.Dietz-Verlag, S. 68

13 Vgl: http://ue.eu.int/pesc.de

14 Platzer, Hans-Wolfgang (1992): Lernprozeß Europa. Die EG und die neue europäische Ordnung, Bonn: Dietz-Verlag, S. 70

15 Vgl: http://ue.eu.int/pesc.de

16 Platzer, Hans-Wolfgang (1992): Lernprozess Europa. Die EG und die neue europäische Ordnung, Bonn: Dietz-Verlag, S. 72

17 Pfetsch, Frank R. (1997):Die Europäische Union. Eine Einführung, München: Fink

18 Vgl: http://ue.eu.int/pesc.de

19 Vgl: http://auswaertiges-amt.de

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Details

Titel
Sicherheits- und Außenpolitik in Europa
Autor
Jahr
1999
Seiten
9
Katalognummer
V102518
ISBN (eBook)
9783640009008
Dateigröße
351 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sicherheits-, Außenpolitik, Europa
Arbeit zitieren
Utt Fischer (Autor:in), 1999, Sicherheits- und Außenpolitik in Europa, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102518

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