Das System der Vereinten Nationen Grundlagen, Geschichte, Organisation, Aufgabenfelder


Hausarbeit, 2001

21 Seiten, Note: gut


Leseprobe


Das System der Vereinten Nationen - Grundlagen, Geschichte, Organisation, Aufgabenfelder

Einleitung

Seit mehr als einem halben Jahrhundert stehen die Vereinten Nationen nun schon auf der Bühne der internationalen Politik. Und noch immer gehört die Weltfriedensorganisation nicht zum alten Eisen, wie auch die Reformbestrebungen Deutschlands, Japans, Brasiliens vieler anderer Staaten beweisen. Die UNO ist eine auf dem internationalen Parkett bedeutende Institution und eine Mitarbeit daran anscheinend für viele immer noch sehr attraktiv.

Auch aktuelle Themen, von Fischfangquoten über Weltklimagipfel bis hin zu Resolutionen für gefährdete Krisengebiete der Erde, haben nichts von ihrer Brisanz eingebüßt. Die Vereinten Nationen stehen noch immer im Blickpunkt der Weltöffentlichkeit, auch nach dem Ende des Ost-West Konfliktes.

Wie funktioniert eine solch riesige Maschinerie? Welche Instanzen haben welche Befugnisse und auf welcher Grundlage werden Entscheidungen getroffen? Diese Fragen sollen mit einer Skizzierung der Grundlagen und der Funktionsweise der Organisation geklärt werden. Darüber hinaus sollen die wichtigsten Aufgabenfelder vorgestellt werden. Da zum besseren Verständnis ein Grundwissen über die geschichtliche Entwicklung aber unabdingbar ist, wird diesem Bereich der erste Teil der Arbeit gewidmet. Anschließend erfolgt die Vorstellung der Grundlagen und der einzelnen Organe.

Dabei muss die Besprechung der UNO-Arbeitsweise im Rahmen der Hausarbeit zu einem Proseminar aus Zeitgründen auf die Hauptorgane beschränkt bleiben und auch die Sonderorganisationen können, wie zahlreiche Neben- und Hilfsorgane nur kurz behandelt werden.

Ein gesonderter Punkt wird sich mit theoretischen Überlegungen darüber befassen, unter welcher Leitung die UNO auf der internationalen Bühne agiert und wie viel Gestaltungsfreiheit noch für sie selbst übrig bleibt.

Der Schlussgedanke soll dann wieder auf die Reformdebatte des Anfangs zurückführen.

Als technische Anmerkung ist anzuführen, dass für die Vereinten Nationen drei Abkürzungsvarianten verwendet werden. VN für Vereinte Nationen, UN für United Nations und UNO für United Nations Organization .

1. Die Geschichte der Vereinten Nationen

1.1 Die Entstehungsgeschichte der UN

Der Begriff „Vereinte Nationen“ geht auf den amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt zurück, der diesen Ausdruck erstmals in einem Briefwechsel mit dem englischen Premier Winston Churchill verwendete. Mit dieser Betitelung bezeichnete er alle 26 Unterzeichnerstaaten des Washington-Paktes vom 01.01.1942. In diesem Pakt schlossen sich, die mit den Achsenmächten kriegsführenden Länder, zusammen und vereinbarten keine separaten Waffenstillstände abzuschließen. Mit der Ratifizierung dieser Erklärung bekannten sie sich auch gleichzeitig zur Atlantik-Charta, die „von Präsident Roosevelt und dem britischen Premierminister Churchill am 14.08.1941 an Bord eines englischen Schlachtschiffes unterzeichnet wurde und die Grundlagen der Weltordnung nach dem Zweiten Weltkrieg enthielt“.1 Das in der Charta entworfene System für eine dauerhafte und umfassende Sicherheitsordnung war eine Weiterentwicklung der Deklaration der „4 Freiheiten“2 und enthielt unter anderem den Verzicht auf Gebietsgewinn, territoriale Veränderungen nur im Einverständnis mit den Betroffenen und das Selbstbestimmungsrecht der Völker.3 Auf dieser Grundlage und aufgrund der wachsenden Zusammenarbeit der Alliierten, die sich in weiteren internationalen Konferenzen, wie zum Beispiel der Konferenz von Casablanca 1943, festmachen lässt, trafen sich zwischen dem 19. und dem 30. Oktober 1943 die alliierten Außenminister zu einer Besprechung in Moskau. Dabei einigten sich die „großen Vier“ USA, UDSSR, England und China darauf zur „Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit eine internationale Organisation zu schaffen“4. Dies erscheint umso bemerkenswerter, bedenkt man, dass selbst Winston Churchill gewisse Zweifel gegen eine Quadrupel-Allianz hegte. Der britische Premier glaubte nicht, dass die Großmächte als Weltpolizisten eingreifen würden, wozu sie nach den amerikanischen Vorschlägen verpflichtet gewesen wären, solange nicht ihre eigenen Interessen berührt wären. Er schlug deshalb einen Weltrat vor. Dieser sollte in drei regionale Räte, einen für die westliche Hemisphäre, einen für Europa und einen für den Fernen Osten, gegliedert sein, wobei alle drei möglichst selbständig arbeiten sollten1. Selbst die Amerikaner hatten bis dahin eine andere Linie verfolgt, die auf eine „Zweier- Hegemonie“ der USA und Großbritanniens mit einer Streitmacht abzielte2. Doch der Weg der gemeinsamen Sicherheitsstruktur der vier Großmächte wurde beibehalten, auf der Teheraner Konferenz vom 28.11 bis zum 01.12.1943 bestätigt und gipfelte schließlich in dem Expertentreffen von Dumbarton Oaks vom 21.08 bis zum 07.10.19443. Auf diesem Treffen, in der Nähe von Washington, wurden von Vertretern der USA, der UDSSR, Chinas und Groß Britanniens Vorschläge für eine internationale Friedensorganisation erarbeitet, und anschließend auf der Gipfelkonferenz von Jalta im Februar 1945 konkretisiert. Teilfragen, wie zum Beispiel die Abstimmungsmodalitäten im Sicherheitsrat oder die Aufnahme der 16 Sowjetrepubliken, waren zuvor umstritten geblieben4. Interessant ist Volgers Hinweis bezüglich des starken amerikanischen Einflusses, auf die sich noch in den Kinderschuhen befindende Vorstellungswelt der Nachkriegsordnung. Der zum Beispiel deutlich wurde, als das State Departement bereits 1943, also ein Jahr vor der Expertenkonferenz, den so genannten „Outline-Plan“ für eine universale Friedensorganisation entwickelte5. Ebenso Bezeichnend auch, dass die Gründungskonferenz der Vereinten Nationen , die am 25.04.1945 in San Francisco eröffnet wurde, auf amerikanischen Boden stattfand.

Zu dieser Versammlung, die 13 Tage nach dem Tod von F.D. Roosevelt begann, waren alle Staaten eingeladen, die bis dahin die Erklärung der Vereinten Nationen unterzeichnet hatten6. Den Vorsitz führte der amerikanische Außenminister Edward Stettinius. Es traten heftige Auseinandersetzungen zwischen den Großmächten und den kleineren Staaten zu Tage. So forderten die lateinamerikanischen Staaten zum Beispiel ein stärkeres Mitspracherecht. Kernpunkte der Debatte waren die Stellung des Sicherheitsrates, des Generalsekretärs, der Generalversammlung und des Internationalen Gerichtshofes (IGH)1. Trotz aller Differenzen trat, nach der Ratifizierung Polens als 51 Gründernation (15.10.45), am 24.10.45 (Tag der Vereinten Nationen) die Charta in Kraft2. Als erster Generalsekretär wurde Tygve Lie aus Norwegen gewählt.

Bei der Betrachtung der Entstehungsgeschichte der UNO sollte auch das Scheitern des am 28.04.1919 gegründeten Völkerbundes3 mitbedacht werden, der ebenso wie die Vereinten Nationen als ein Instrument für die Nachkriegsordnung konzipiert worden war. Seine Satzung war integraler Bestandteil der Friedensverträge von Versailles, St.Germain, Trionon, Neuilly und Sevres. Der Völkerbund (VB) setzte auf das Völkerrecht und die Konferenzdiplomatie. Er war, da der Krieg nicht verboten, sondern lediglich einem Reglement unterworfen wurde, von Beginn an davon abhängig, wie ernst es die Mitglieder mit dem Friedensgedanken nahmen. Zudem war der VB durch das Fehlen der USA und anderer Großmächte stark geschwächt. Von 63 Mitgliedsstaaten traten 14 bis 1939 aus. Insgesamt arbeiteten nie mehr als 57 Länder gleichzeitig in diesem Bund zusammen. Mit dem Ausbruch des 2. Weltkrieges war der VB dann endgültig gescheitert4. Diese Erfahrungen prägten das Verhalten der Großmächte und sollten auch während der späteren Entwicklung der UNO, zu einer universellen Organisation, eine wichtige Rolle spielen5. Zwei entscheidende Unterschiede zwischen den UN und dem Völkerbund finden sich auch bei Paul Taylor, der sie wie folgt beschreibt: 1. „the UN has a clear division of responsibilities between the main exexcutive committee (Security Council) and the general assembly…” und 2. “…in the UN an army could be set up by agreement between Secourity Council and consenting states.”6, um hier nur einige Punkte zu nennen.

1.2 Die UNO im Kalten Krieg von 1945 bis 1954

Die weitere Historie der VN gliedert sich nach Helmut Volger1 in fünf verschiedene Phasen. Es beginnt mit der vom Kalten Krieg geprägten Lehrzeit der UNO zwischen 1945 und 1954. Die Nachkriegszeit verlief alles andere als ruhig und stellte die neue Organisation vor schwierige Aufgaben. Besonders die Konflikte, in denen sich die Großmächte rivalisierend gegenüberstanden, wie zum Beispiel der Aserbaidschan- Konflikt, die Berlin-Blockade oder der Korea-Krieg, bargen die Gefahr einer Eskalation. Dadurch trat ein weiteres Problem zu Tage. Es wurde erstmals deutlich, dass die Handlungsfähigkeit der Weltorganisation vom Konsens der ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat abhängig war. Dieser war jedoch häufig blockiert, so dass es 1950 schließlich zur Uniting-for-peace-Resolution der Generalversammlung kam. Doch trotz aller Probleme wäre es vorschnell von einem Scheitern der VN zu sprechen, da auch während dieser schwierigen Phase starker internationaler Spannungen, einige Erfolge zu verbuchen waren. So konnte zum Beispiel die Brisanz des Palästina-Problems durch Beobachtertruppen zumindest reduziert werden und für die Verhandlungen über die Beendigung der Blockade Berlins schuf die UNO den vielleicht ausschlaggebenden Rahmen.

1.3 Die Zeit zwischen 1955 und 1963

Die zweite Dekade der UNO war zwar weiterhin mit den Problemen des Kalten Krieges gefüllt und hatte, wie während der Kuba-Krise 1962 sichtbar wurde, nicht an Brisanz eingebüßt, wurde jedoch von einem anderen weltpolitischen Vorgang verdrängt. Der Prozess der Dekolonisation war das entscheidende Ereignis dieser Zeitspanne. Folge war, dass sich die Mitgliederzahl der UN von 60 Staaten 1950 auf beinahe das Doppelte von 117 Staaten 1965 erhöhte2. Damit änderten sich auch die Vorraussetzungen für die Arbeit der Organisation, was zu einem enormen Anstieg an Ausschüssen, Programmen und Unter- und Sonderorganisationen führte1. So entstanden zum Beispiel kurz hintereinander die IDA (International Development Association), das WFP (World Food Programm), die UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) oder auch das UNDP (United Nations Development Programm). Innerhalb der Generalversammlung manifestierte sich das neue Zeitalter durch ein gewandeltes Mehrheitsverhältnis zu Gunsten der afrikanischen und asiatischen Staaten. Dementsprechend mussten 1965 die Zahl der Mitglieder des Sicherheitsrats und des ECOSOC angepasst werden. Mit ihrem Einsatz für das Ende der Kolonialzeit und durch die couragierten Dag Hammarskjöld und U Thant, die das Amt des Generalsekretärs mit Charme und Engagement neu interpretierten2, gewannen die UN innerhalb dieses Zeitraumes viel an Prestige und Bedeutung.

1.4 Der dritte Abschnitt zwischen 1964 und 1973

Der dritte Abschnitt kann mit „Universalität und Nord-Süd-Konflikt“ überschrieben werden, obwohl das Hauptaugenmerk während dieser Phase weniger auf Fragen der Entwicklungspolitik gerichtet war, sondern viel mehr auf den Krieg in Vietnam. Dabei zeigte sich wieder einmal die Hilflosigkeit der VN bei Krisen, mit direkter Beteiligung der Großmächte. So versuchte sich zwar U Thant mehrmals sich als Vermittler einzuschalten, blieb jedoch erfolglos, da sich die USA sperrten. Einen Erfolg hingegen konnten die UN Ende der 60er Jahre verbuchen, als es gelang ein Vertragswerk über die Nichtverbreitung von Nuklearwaffen zu verabschieden, das bis 1970 bereits 40 Staaten ratifiziert hatten3. Auf dem Gebiet der Menschenrechte konnte mit dem Zivil- und dem Sozialpakt vom 19.12.1966 ebenfalls ein Verhandlungserfolg erzielt werden. Diese Konvention verpflichtet die Mitgliedsstaaten die bürgerlichen und politischen Rechte des Zivilpaktes einzuhalten. Gleichzeitig werden sie aufgefordert die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte des Sozialpaktes für ihre Bürger zu erfüllen.4 Eine weitere Neuerung war die einsetzende Umweltschutzdiskussion, die erstmals Ende der 60ziger in UN Kreisen ihren Einzug hielt. Auf der ersten UNO Konferenz über den Schutz der Umwelt des Menschen 1972 (Stockholm), stellte sich jedoch heraus, dass globaler Umweltschutz, bei den vielen Partikularinteressen der einzelnen Staaten eine schwierige Aufgabe werden würde. Innovationen erhoffte man sich von der Neugründung des UNEP (United Nations Environment Programm) als Sonderorgan der Generalversammlung. Neben diesen Verhandlungsergebnissen sind für diesen Zeitraum noch 3 wichtige Neuaufnahmen in den Kreis der UN zu nennen. So wurde am 25.10.1971 die Volksrepublik China als einziger Vertreter des Landes akzeptiert und die Republik China, die 25 Jahre lang diesen Anspruch beanspruchte damit abgelöst. Und schließlich erfolgte am 18.09.1973 endlich die Aufnahme beider deutscher Staaten.

1.5 Die vierte Dekade von 1974 bis 1986

Im Oktober des selben Jahres begann der vierten Nahost-Krieg, welcher die nächste Dekade einläutete. Sie steht unter der Dominanz des Nord-Süd-Konfliktes, der durch die, praktizierte Preis-und Lieferpolitik zahlreicher erdölexportierender Länder zu weltpolitischen Turbulenzen führte. Folgerichtig kam es auch innerhalb des UN-Systems zu Kontroversen. Die Länder der Dritten Welt formulierten in der „Gruppe der 77“ eine Erklärung über die Errichtung einer neuen Weltwirtschaftsordnung und drückten damit ihre Ablehnung gegen das System der Bretton Woods Institutionen aus. Sie forderten, durch den in einer Sondergeneralversammlung 1974 erzielten Beschluss über eine „Neue Weltwirtschaftsordnung“, einen gerechteren Handel mit fairen Preisrelationen und eine Steigerung der Entwicklungshilfe. Ähnliche Forderungen finden sich auch in einer, von der Generalversammlung verabschiedeten, Charta über die Rechte und Pflichten ihrer Mitgliedsstaaten vom 12.12.1974, die einen Machtabbau der Industrienationen proklamierte. In Folge dieser Umwälzungen wurde im Rahmen der UNCTAD 1979 ein Stützungsfond für 18 neue Rohstoffabkommen vereinbart. Dieser trat allerdings erst 1989 in Kraft; von den 18 geplanten Programmen konnte man sich auf Grund von Uneinigkeiten der Exportländer und wegen des Widerstand der Importländer auf lediglich 5 (Kaffee, Kakao, Zucker, Kautschuk und Zinn) einigen. 1986 geriet die UNO durch die Verweigerungshaltung der USA unter Präsident Reagen in eine Finanzkrise, durch die ihre gesamte Handlungsfähigkeit bedroht wurde, nachdem die USA bereits 1983 wegen angeblicher Verschwendung aus der UNESCO ausgetreten waren.

1.6 Die Zeit des Wandels ab 1987

In der 5. Phase lies sich seit 1987 ein Aufbruch nach dem Umbruch in der UNO erkennen. Mit dem Beginn der Amtszeit von Michael Gorbatschow kam es zu einer langsamen Annäherungen der beiden Großmächte, die nach dem Wechsel der amerikanischen Präsidentschaft von Reagen zu Bush auch von westlicher Seite erwidert wurde. Die VN erfuhren durch die Reformvorschläge von Gorbatschow 1988, aufgrund seiner Forderung nach einer Afghanistankonferenz und durch die teilweise Tilgung der Zahlungsrückstande der beiden Großmächte, eine deutliche Aufwertung. Diese neue Situation ermöglichte die Resolution 589 vom 20.07.1987 zur Beendigung des 1.Golfkrieges zwischen dem Iran und dem Irak und dem Rückzug der russischen Truppen aus Afghanistan bis Februar 1989. Die eigentliche Bewährungsprobe für die neue Allianz lieferte der Ausbruch des 2.Golfkrieges im August 1990. Zunächst einigte man sich auf mehrere Sanktionen gegen den Irak und stellte durch die Resolution 660 den Bruch des Weltfriedens fest. Nach Ablauf eines Ultimatums ermächtigte der Sicherheitsrat mit der Resolution 678 alle anderen Staaten militärische Mittel zu ergreifen. Damit erteilte er den USA einen Freibrief für den Angriff und hielt sich während der Kampfhandlung verdächtig passiv, was kritischen Stimmen, die den Sicherheitsrat zu einem Instrument amerikanischer Weltpolitik verkommen sah, Auftrieb gab. Erst nach dem Ende der Gefechte trat der Rat wieder in Aktion und hielt sich mit der Einrichtung von Sicherheitszonen nicht mehr an die Jahrzehntelange Linie der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten eines Staates was sich als richtungsweisend herausstellen sollte. Diesen Wandel in der Politik der VN sieht auch Taylor und schreibt: „the UN reinforced the perception that pursuing justice for individuals was an aspect of national interest“1. Die stark ansteigende Zahl der Resolutionen des Sicherheitsrates nach Beendigung des Ost-West-Konflikts lässt das Bild einer handlungsfähigeren UNO und eines entschlossenen Sicherheitsrates erscheinen. So kam es zu UNO Einsätzen n Somalia, Jugoslawien, Namibia, El Salvador, Kambodscha, Nicaragua, Ruanda und Angola. Allerdings blieben dringend notwendige Reformen, wie sie auch von Butros Ghali in seiner „Agenda für den Frieden“ gefordert wurden, nicht zuletzt durch den Einsatz der USA, aus2.

2. Die Grundlagen

Der Hauptsitz der VN ist in New York. Drei weitere Büros gibt es in Genf, Nairobi und Wien. Insgesamt umfasst das System der Vereinten Nation ein weltweites Netz von etwa 70 Dienststellen1. Bei Anfragen über die Zahl der Mitarbeiter verweist das „Informationszentrum der Vereinten Nationen (UNIC) Bonn“ auf den Bericht „Composition of the Secretariat“ (A/55/427) des Generalsekretärs vom 28.09.2000. In diesem heißt es: „The Secretary-General reports annually on the composition of the United Nations Secretariat, in accordance with requests made by the General Assembly in its resolutions on human resources management. The annual report provides an overview of the staff of the secretary by nationality, gender, grade and contractual status. The present report updates informations on changes in the desirable ranges of Member States.[…] The report covers the period between 1 July 1999 and 30 June 2000.”2 Nach diesen Angaben beschäftigt die UNO 33.049 Mitarbeiter mit Arbeitsverträgen von mindestens einem Jahr, was im Vergleich zur Anzahl der Bediensteten des Völkerbundes mit 670 Personen sehr viel erscheint. Dabei sind die Angestellten von UNICEF, UNDP, UNHCR, UNRWA, UNU, ICSC, UNJSPF, ITC und Teile des ICJ noch gar nicht mitberechnet, da sie laut Statuten über einen unabhängigen Personalstab verfügen können. Ganz zeitgemäß hat sich aber nicht nur die Höhe der Belegschaft verändert, sondern auch ihre Zusammensetzung. So liegt zum Beispiel der Anteil der weiblichen Beschäftigten mittlerweile bei 44,7%.

Das Zwei-Jahres Budget der VN für 2000 und 2001 beträgt 2.535.689.200 $ US-Dollar3. Die UN werden mit 189 Mitgliedsländern dem Anspruch der Universalität gerecht4. „Nach Art. 4 Abs. 2 Charta erfolgt die Aufnahme als Mitglied auf Empfehlung des Sicherheitsrates durch Beschluss der Generalversammlung“5. Zuletzt wurde dieses Verfahren im Jahr 2000 für die Republik Jugoslawien6 am 01.11 und für den 26 km2 großen Inselstaat Tuvalu7 am 05.09 angewandt. Die BRD war seit den 50er Jahren Vollmitglied in sämtlichen Sonderorganisationen und der IAEA, und nahm seit Anfang der 60er Jahre auch an allen Konferenzen unter der Schirmherrschaft der UN teil, hatte dabei allerdings kein Stimmrecht inne. Möglich war das durch die so genannte „Wiener Formel“, nach welcher neben den UN-Mitgliedstaaten auch diejenigen Staaten eingeladen werden, die Mitglied mindest einer Sonderorganisation sind. Am Hauptsitz der UN war die BRD bereits seit 1952 durch einen ständigen Beobachter vertreten1. „Die „Quasi-Mitgliedschaft“ in den UN konzentrierte sich weniger auf eine intensive Mitarbeit auf multilateraler, weltweiter Ebene als vielmehr auf die Durchsetzung nationaler, deutschlandpolitischer Interessen. Erst die Regierungswechsel (1966 Große Koalition, ab 1969 sozial-liberale Koalition) führten mit der Aufgabe des Alleinvertretungsanspruchs (Hallstein-Doktrin) und mit der Entspannungspolitik gegenüber den sozialistischen Staaten einschließlich der DDR („Ost-Politik“) auch zu einer Neuorientierung der UN-Politik, die schließlich am 18.09.1973 eine gleichzeitige Mitgliedschaft der beiden deutschen Staaten in den UN ermöglichte, die bis zum 03.10.1990 andauerte.“2 Nicht UN Mitglieder sind die Schweiz und der Vatikanstaat.

2.1 Die Ziele der Vereinten Nationen

Die Zielsetzung der Vereinten Nationen hat sich nach Günther Unser3 seit 1945 in ihrer Reichweite weiterentwickelt und musste sich durch veränderte internationale Rahmenbedingungen aber auch aufgrund neuer Herausforderungen, wie zum Beispiel dem Auftreten von Umweltproblemen oder der zunehmenden Bedeutung der Entwicklungshilfe, lernfähig zeigen4. Die drei zentralen Tätigkeitsfelder, die Friedensicherung, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Schutz der Menschenrechte, blieben seit der Gründung unverändert. Die Ziele der Vereinten Nationen sind im Art. 1 unter den Abs. 1 bis 4 festgelegt. Demzufolge ist es das Anliegen:

1. „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen.“
2. „freundschaftliche [...] Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln.“
3. „eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten [...] zu festigen.“
4. „ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.“

2.2 Die Grundsätze der UN-Charta

Bei der Verwirklichung dieser Ziele binden sich die Mitgliedsstaaten an folgende Grundsätze, die im Art. 2 Abs. 1 bis 7 zu finden sind:

1. „Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.“
2. „Alle Mitglieder erfüllen, [...] nach Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.“
3. „Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel bei, ...“
4. „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede [...] Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
5. „Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme, welche die Organisation [...] ergreift; sie leisten einem Staat, gegen den die Organisation Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen ergreift, keinen Beistand.“
6. „Die Organisation trägt dafür Sorge, dass Staaten, die nicht Mitglieder in den Vereinten Nationen sind, nach diesen Grundsätzen handeln, ...“
7. „Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören [...] nicht abgeleitet werden; ...“1

Auf diesem Fundament steht die UNO aber auch für eine Verallgemeinerung der Ideologie des Parlamentarismus auf die zwischenstaatlichen Beziehungen, für eine breite Aufgabendefinition der organisierten Nachkriegsgemeinschaft über die Friedenssicherung hinaus, und ganz besonders für die Betonung der gleichen, individuellen Menschenrechte. Daraus lässt sich erkennen, dass die Architektur der internationalen Gemeinschaft „... ohne die zeitgenössischen Erfahrungen der in der Sowjetunion erfolgreichen sozialistischen Alternative zur kapitalistischen Modernisierung, die Weltwirtschaftskrise und die Herausforderung des Faschismus nicht zu erklären“2 ist.

Das Haus der Vereinten Nationen war also ein Heim für die bürgerlich-liberalen europäischen Traditionen und eine Antwort auf die Provokation der besiegten Achsenmächte und auf die latente Konkurrenz durch das sozialistische Gesellschaftsmodell. Klaus Hüfner und Jens Naumann merken dazu an: „in der Gründungsphase des UN-Systems überwogen auf der politischen Landkarte der Welt bei weitem „weiße“ Staaten, die sich stark an liberal-kapitalistischen, westlich-europäischen Modernitätsvorstellungen orientierten. Zwar war das konkurrierende sozialistische Modernisierungsparadigma, eine ideologische Variante des europäischen Erbes, als Minderheitenposition weit verbreitet, aber einzig in der UDSSR war es zur institutionellen- staatlich dominierenden Kraft geworden; die „Dritte Welt“ gab es noch nicht. Der „Westen“ war im Prinzip noch unter sich.“1 Das die neue Heimat aber trotzdem für alle Staaten bewohnbar blieb, lag an der demokratischen Ausrichtung und der gleichzeitigen Vormachtstellung der Großmächte, welche für eine funktionierende Sicherheitsordnung zwingend notwendig war, da sich die mächtigen Staaten sicher sein mussten, dass die Organisation nicht gegen ihre Vorstellungen handeln würde. „Das demokratische Prinzip „ein Staat - eine Stimme“ wird zwar zum zentralen Organisationsprinzip der Generalversammlung der UN und der meisten der entsprechenden Hauptorgane der Sonderorganisationen - mit Ausnahme des IWF und der Weltbankgruppe - gleichwohl wird die Vormachtstellung der fünf Großmächte der Gründungsära teilweise auch formal festgeschrieben (Sicherheitsrat, Treuhänderat).“2 Während Maurice Bertrand kritisch schlussfolgert: „Es hätte somit nicht eines Systems bedurft, das den noch zu definierenden Status Quo bewahren konnte, sondern vielmehr institutioneller Mechanismen, die einen kontrollierten Wandel ermöglicht hätten.“3

Richard Falk resümiert trotz der Schwierigkeiten dieser Gradwanderung: „Die Charta war flexibel genug, sich selbst an ein internationales System anzupassen, welches in verschiedenen wichtigen Punkten von dem was erhofft wurde, abwich.“4

3. Organisation und Aufgabenfelder

Das System der Vereinten Nationen besteht aus vielen kleinen und großen Einzelteilen, die zusammengesetzt die ganze Breite des Aufgabengebietes abdecken. Die wichtigsten Puzzelstücke bilden die sechs Zentralorgane, zu deren Unterstützung im Laufe der Zeit und der wachsenden Tätigkeitsbereiche zahllose Neben- und Hilfsorgane eingerichtet wurden. Zusätzlich kompliziert wird diese Konstruktion durch den Umstand, dass die zuletzt genannten Neben- und Hilfsorgane ihrerseits wiederum vielerlei Unterorgane, Ausschüsse und Arbeitsgruppen bildeten, die teilweise zeitlich begrenzt existieren oder aber zu festen Institutionen reifen können. Somit ist das gesamte System nur schwierig oder gar nicht mehr zu durchschauen. Für die wesentliche Struktur lässt sich jedoch eine Dreiteilung vornehmen, mit deren Hilfe die engen Verflechtungen aufgeknüpft werden können1.

Dafür sind an erster Stelle die sechs Hauptorgane zu nennen. Als nächstes die Spezialorgane (oder Sonderorgane) und an dritter Position die Sonderorganisationen2.

3.1 Die Generalversammlung (General Assembly)

Die Generalversammlung (GV) ist das zentrale politische Organ der Vereinten Nationen, da hier alle Mitgliedsstaaten mit einer höchstens 5 köpfigen Delegation vertreten sind. Es gilt das demokratische Prinzip „ein Staat - eine Stimme“. Die Vertreter können sich bei der jährlichen Tagung von September bis Dezember mit sämtlichen Themen befassen, die in das Spektrum der Charta fallen. Allerdings kann die GV nicht als Weltparlament bezeichnet werden, da zum einen die Abgeordneten keine plebiszitäre Legitimation besitzen, und es ihnen zum anderen „lediglich möglich ist rechtlich unverbindliche Beschlüsse bzw. Empfehlungen, sog. Resolutionen, auszusprechen.“3 Diese Empfehlungen zählen zu den „wichtigen Fragen“, bei welchen im Gegensatz zu den „anderen Fragen“, eine 2/3 Mehrheit erforderlich wird. Dabei ist anzumerken, dass alle „einfachen Fragen“ mit einer Zustimmung von 50% zu einer „wichtigen Frage“ erhoben werden können. Für die Regeln der Entscheidungsfindung war die Frage nach der Implementation maßgebend, weshalb man sich auf diese Zweiteilung einigte4.

Weiterführend gehören noch einige organisatorische Aufgaben innerhalb des UN-Systems zu den wichtigen Abstimmungen.. So wählt die GV die nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, die Mitglieder des ECOSOC und zusammen mit dem Sicherheitsrat den Generalsekretär. Zudem entscheidet sie über die Aufnahme von neuen Mitgliedern und die Suspension der Mitgliedschaftsrechte oder den Ausschluss eines Staates. Die meisten Entscheidungen der jährlichen Tagung der GV werden in den 7 Hauptausschüssen, den Verfahrensausschüssen, den ständigen Ausschüssen oder in anderen Hilfsorganen, wie zum Beispiel der Völkerrechtskommission vorbereitet1. Dies ist auch bei der Haushaltsprüfung und -genehmigung der Fall und wenn Beitragsquoten festgelegt werden. Durch die 1950 (Korea-Krieg) verabschiedete Uniting-for-peace Resolution besitzt die Vollversammlung das Beschlussrecht über die Bereitstellung von Truppen und Material zur Abwehr eines Angreifers, falls der Sicherheitsrat durch Veto-Blockierung versagt.

3.1.1 Die Sonderorgane (Funds and Programmes)

Die politischen Funktionen der Generalversammlung beschränken sich laut Satzung darauf den anderen Organen Anregungen und Leitlinien zu geben. Doch die oben beschriebene Entwicklung der 60er Jahre führte zur Forderung der Entwicklungsländer nach einer stärkeren Rolle des Plenums. Dafür sollten Organe und Organisationen gegründet werden, die direkt der Generalversammlung unterstehen sollten. Aus dieser Forderung entstanden die heutigen Sonderorgane. Sie besitzen eine hohe Selbständigkeit, zumeist eine komplexe Struktur und stellen eigenes Personal. Ihre Verwaltungskosten werden aus dem UNHaushalt gedeckt, während sie sich ansonsten aus freiwilligen Zahlungen und Spenden finanzieren. Sie sind verpflichtet der Generalversammlung jährlich über ihre Arbeit Bericht zu erstatten und kooperieren eng mit dem ECOSOC.

Zu den Sonderorganen zählt zum Beispiel die Welthandelskonferenz (UNCTAD) und das Entwicklungsprogramm (UNDP)2.

3.2 Der Sicherheitsrat (Security Council)

Der Sicherheitsrat (SR) ist das mächtigste Gremium der Vereinten Nationen, in dem die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China je einen ständigen der insgesamt 15 Sitze für sich beanspruchen. Von den restlichen 10 Plätzen werden jährlich 5 von der Generalversammlung für 2 Jahre gewählt. Hierfür existiert ein fester Verteilungsschlüssel, der Afrika 3 Sitze zubilligt, Asien, Lateinamerika, Westeuropa (inklusive Australien, Kanada, Neuseeland und Südafrika) je 2 und Osteuropa einen.1

Für die Abstimmungen, bei welchen die Delegierten immer an die Weisungen ihrer Regierungen gebunden sind, gilt folgendes Reglement: Die Zustimmung einer Verfahrensfrage bedarf 9 Stimmen der 15 Mitglieder. Bei der Entscheidung in einer Sachfrage gilt das gleiche, jedoch mit der Einschränkung, dass sich unter den 9 Befürwortern auch alle 5 ständigen Vertreter befinden müssen. Damit besitzen die Großmächte ein Vetorecht bei allen wichtigen Fragen, dass alleine bis 1990 224 mal eingesetzt wurde2. „Das Zustandekommen von Beschlüssen setzt allerdings nicht die ausdrückliche Zustimmung aller ständigen Mitglieder voraus. So kann die Stimmenthaltung eines ständigen Ratsmitglieds die Beschlussfassung nicht blockieren.“3

Die Bedeutung des SR wird auch dadurch deutlich, dass er Beschlüsse mit bindender Wirkung erlassen kann und über weitereichenden Kompetenzen verfügt. So liegt es im Ermessen des SR die Konfliktparteien zu Verhandlungen aufzufordern oder selbst Vorschläge für eine friedliche Beilegung zu machen. Sollten diese Empfehlungen wirkungslos bleiben, können nach Art.7 der Charta Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, die sogar in militärischen Aktionen unter Leitung des Generalstabsausschusses, der sich aus den Generalstabschefs der 5 ständigen Mitglieder zusammensetzt, gipfeln können.

3.3 Der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council)

Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) befasst sich grob zusammengefasst mit der Hebung des allgemeinen Lebensstandards, allerdings ohne dabei Durchführungsbefugnisse zu besitzen. Er fungiert vielmehr als Anlauf- und Koordinationsstelle für andere UN-Organe und die Sonderorganisationen des UN-Systems und soll gleichzeitig ein Diskussionsforum für globale oder zwischenstaatliche Wirtschafts- und Sozialfragen sein. Dabei ist er von der Generalversammlung beauftragt „in den Bereichen Kultur, Erziehung, Gesundheit, Menschenrechte, Wirtschaft und Entwicklung Studien zu veranlassen, Berichte zu empfangen und zu prüfen und Empfehlungen (an die Generalversammlung, die Mitglieder der VN oder an die Sonderorganisationen) auszusprechen.“4 Diese enorme Breite der Zuständigkeit des ECOSOC erschwert seine Hauptaufgabe, die Arbeitsüberschneidungen effektiv zu vermeiden, in einem solchen Umfang, dass sich in seiner Umgebung zahlreiche, selbständig arbeitende Hilfsorgane bildeten, die ihrerseits wiederum Unterorgane ins Leben riefen, um den großen Ansprüchen gerecht zu werden.

Der Rat bedient sich unter anderem bei:

a) den ständigen Ausschüssen, z.B. für Verhandlungen mit zwischenstaatlichen Organisationen
b) den speziellen Ausschüssen, z.B. für Verwaltungsaufgaben oder Koordination
c) den Fachkommissionen, z.B. zu Menschenrechtsfragen
d) den mit Regierungsexperten besetzten Sachverständigengremien, z.B. zum Schutz der natürlichen Ressourcen
e) den mit unabhängigen Experten besetzen Sachverständigengremien, z.B. für die Entwicklungsplanung
f) den regionalen Wirtschaftskommissionen1.

Ziel der zuletzt genannten Kommission ist die wirtschaftliche Entwicklung in Zusammenarbeit mit den dazugehörenden Nationen zu fördern und zu diesem Zweck Vorschläge und Studien zu erarbeiten2. Ein weiterer wichtiger Punkt des 54 Mitglieder zählenden ECOSOC, von denen jährlich 1/3 auf drei Jahre von der Generalversammlung gewählt wird3, ist die Möglichkeit neben der jährlichen Tagung internationale Konferenzen zu dringenden Fragen einzuberufen. Darüber hinaus sind die 14 afrikanischen, 11 asiatischen, 10 lateinamerikanischen, 13 westeuropäischen und 6 osteuropäischen Ratsmitglieder mit einer Stimme pro Staat, die Nahtstelle für die Zusammenarbeit mit den „non-governmental organizations (NGOs)“. Dazu heißt es: „Over 1500 non-governmental organizations have consultative status with the Council. They are classifed into three categories: category 1 - organizations are those concerned with most of the council’s activities; category 2 - organization have special competence in specific areas; and organizations on the Roster are those that can make an occasional contribution to the Council, its subsidary organs or other UN bodies.”4 Und für die Sonderorganisationen heißt es weiter: “to negotiate agreements with the specialized agencies defininf their relationship with the United Nations.”5

3.3.1 Die Sonderorganisationen (Specialized Agencies)

Zur Zeit leisten 17 Sonderorganisationen, von denen viel älter als die UNO sind und einige sogar älter als der Völkerbund, einen Teil der Arbeit der VN. Es handelt sich dabei, um aus Regierungsabkommen entstandene, selbständig arbeitende Völkerrechtssubjekte mit eigenen Satzungen, Organen und Haushalten, deren Mitgliedschaft nicht von einer Zugehörigkeit zur UN abhängt. Zu einem Teil des UN-Systems wurden sie durch vertraglich geregelte völkerrechtliche Beziehungen (Art 57 und 63 Charta), die durch Abstimmungen in der Generalversammlung legitimiert wurden. Durch diesen Status können sie in den Genuss von freiwilligen Zahlungen der Mitgliedsländer der VN kommen. Dafür übernehmen sie im Gegensatz zu den politischen Foren der Hauptorgane in erster Linie fachliche Aufgaben, zum Beispiel auf dem Gebiet der Atomenergie (IAEO), Gesundheit (WHO), Ernährung (FAO), Kultur (UNESCO), Währung (IMF), Arbeit (ILO), Postwesen (UPU), Wetterdienst (WMO), Flugwesen (ICAO) usw. Die mit dem ECOSOC abgeschlossenen Verträge verpflichten die Sonderorganisationen über ihre Arbeit Bericht zu erstatten und erlauben der Generalversammlung Empfehlungen auszusprechen. In ihrem Wirkungsfeld sind sie jedoch autonom.

Für die Sonderorganisationen wirkt der ECOSOC als Koordinierungs- und Informationsdrehscheibe. Mindestens zweimal jährlich treffen die Generaldirektoren der Organisationen mit dem Generalsekretär der VN zu koordinierenden Tagungen unter dessen Vorsitz zusammen1.

3.4 Der Treunhandrat (Trusteeship Council)

Der Treuhandrat wurde als Nachfolger für den Mandatsauschuss des Völkerbundes als Hauptorgan im System der VN integriert. Seine Aufgabe war es „ehemalige Völkerbundmandate über vormalige Kolonialgebiete, die freiwillig der UNO unterstellt wurden, zu verwalten, zu beaufsichtigen und sie auf die Selbständigkeit oder Unabhängigkeit vorzubereiten“2. Dafür hatten die Mitglieder des Treuhandrates, die fünf ständigen Vertreter des Sicherheitsrates allerdings keine Befugnisse, sondern sprachen lediglich Empfehlungen an die verwaltenden Staaten aus. Dabei hielten sie sich im Regelfall an Vorschläge, die in der Generalversammlung erarbeitet wurden.

Mit der Unabhängigkeit des letzten Mandates über die einstige deutsche Kolonie Palau am 01.10.1994 stellte der Rat seine Arbeit ein.

3.5 Der Internationale Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag ist nach Art. 92 Charta das Hauptrechtsprechungsorgan der VN. Seine Arbeit wird von 15 unabhängigen Richtern bewerkstelligt, die von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat auf 9 Jahre gewählt werden und über eine ausreichende Qualifikation auf dem Gebiet des Völkerrechts verfügen müssen. Die Verfahrensweisen und die organisatorischen Fragen sind im Statut des IGH geregelt, das einen untrennbaren Teil der Charta bildet. Somit sind alle Mitgliedsstaaten der UNO auch gleichzeitig Partner der Gerichtsbarkeit des IGH. Allerdings steht der Weg zur Partnerschaft mit dem IGH auch denjenigen Staaten offen, die den UN nicht angehören, wie zum Beispiel im Falle der Schweiz. Die Aufgabe des Gerichtshofes ist es auf Anfragen Gutachten für andere UN-Organe zu erstellen und internationalen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden1. Vorraussetzung für einen Richterspruch ist, dass beide Parteien ihr Einverständnis bekundet haben, den IGH anzurufen. Dies kann allgemein oder ad-hoc durch eine besondere Erklärung geschehen. Wenn eine Entscheidung getroffen wird, so ist sie für beide Seiten bindend. Wird eine Anweisung des IGH nicht befolgt, steht es der Gegenpartei frei den Sicherheitsrat um ein Eingreifen zu ersuchen.

3.6 Das Sekretariat

Das Sekretariat ist die Administration der UN. Ein wichtiger Teil seines Aufgabengebietes liegt in der Vorbereitung, der Verwaltung und der Durchführung von Programmen und Maßnahmen, die von anderen Organen beschlossen wurden. Darüber hinaus tragen die 13.164 Mitarbeiter2 die Verantwortung für das Erarbeiten von angeforderten Studien, die Vorbereitung von Konferenzen, das Übersetzen, das Drucken und die Öffentlichkeitsarbeit.

Für diese Anforderungen ist das Sekretariat in 8 Hauptsachgebiete unterteilt und in viele weitere Abteilungen, Büros und zahlreiche kleinere Einheiten gegliedert. An der Spitze steht der Generalsekretär und 38 Unter- oder Beigeordnete Generalsekretäre.

3.6.1 Der Generalsekretär

Der Generalsekretär ist der höchste Verwaltungsbeamte der Vereinten Nationen. Er wird, auf Empfehlung des Sicherheitsrates, von der Generalversammlung in einer geheimen Abstimmung für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt . Eine Wiederwahl ist möglich. Der Generalsekretär übernimmt durch die Charta definierte repräsentative und administrative Aufgaben war. So nimmt er als nichtstimmberechtigtes Mitglied an allen Sitzungen des Sicherheitsrates, der Generalversammlung, des Wirtschaft- und Sozialrates und des Treuhandrates teil. Zudem ist er für die Vorbereitung des Haushaltes und die Ernennung von Mitarbeitern des Sekretariats zuständig und veröffentlicht völkerrechtliche Verträge.1 Doch eine Formulierung im Artikel 98 der Charta erlaubt es den Hauptorganen dem Generalsekretär auch politische Funktionen zu übertragen und im Artikel 99 heißt es: „Der Generalsekretär kann die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrates auf jede Angelegenheit lenken, die nach seinem Dafürhalten geeignet ist, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu gefährden.“2 Der Einfluss des Generalsekretärs beschränkt sich aber nicht nur auf den Sicherheitsrat, da die Geschäftsordnung der Generalversammlung vorsieht, dass die vorläufige Tagesordnung alle diejenigen Gegenstände enthalten soll, deren Vorlage der Verwaltungschef für notwendig erachtet.

Diese Rahmenbedingungen führten dazu, dass der „primus inter pares“ der UN- Verwaltung im Auftrag des Sicherheitsrates oder der Generalversammlung tätig werden kann und zur friedlichen Streitbeilegung sogar Initiative ergreift. So organisiert und leitet er zum Beispiel, unter der Aufsicht des Sicherheitsrates, den Einsatz von Friedenstruppen und führt Untersuchungen durch oder tritt gar als selbständiger Vermittler auf.3 Der besondere Status des Generalsekretärs wird auch durch seinen alljährlichen Bericht über die Tätigkeit der Organisation deutlich. Diese Verpflichtung der Charta verschaffte die einzigartige Möglichkeit die Jahresbilanz mit einer persönlichen Bewertung, sowie Vorschlägen zur Verbesserung und Reformen zu versehen.

4. Die Theorie

Die Vereinten Nationen sind nach dem Rittbergerschen Klassifizierungsmodell eine universelle „intergovernmental organization“ (IGO) mit einer umfassenden Zuständigkeit, die nicht auf einen Problembereich beschränkt bleibt. Dabei ist die UNO als Programmorganisation, mit einer stark bindenden Autorität einzuordnen, das heißt sie hat es vorwiegend mit Problemartikulation, Zieldefinition und der Festlegung von Verhaltens- und Verteilungsnormen zu tun1.

Bei der Frage der Entscheidungsdelegation stuft Rittberger die VN als selbstkoordinierte Organisation ein, da die Entscheidungsfindung in den nationalen Einheiten und nicht in einer autonomen Instanz innerhalb des UN-Apparates stattfindet. Somit liegt das Schwergewicht der Politikentwicklung auf Überreden, Aushandeln, Druckausüben, etc. Inge Kaul2 fügt hinzu, dass einer Entscheidungsfindung zunächst Denkprozesse im Inland vorausgehen, denen dann eine Absprache mit den Partnern in regionalen oder sub- regionalen Bündnissen folgt, bevor es überhaupt zu Verhandlungen mit Regierungen und „non-governmental organizations“ (NGO) auf internationaler Ebene kommen kann.

Es ist allerdings zu bedenken, dass im System der VN auch relativ selbständige Organe und Unterorganisationen zu finden sind, die nicht in diese Typologisierung passen und als operative Organisationen ihre im Verbund getroffenen Entschlüsse mit hoher Durchsetzungskraft ausführen, wie zum Beispiel die Weltbank oder der IWF.

Damit sind die VN nicht mehr nur wie zum Zeitpunkt ihrer Gründung „... im Grunde genommen ein Treffpunkt von Regierungen“3 und damit Arena, sondern durch die vielen Neben- und Hilfsorgane und den Sonderorganisationen, mit deren Hilfe im System der VN eine Mischkonstruktion aus zentralistischen Elementen und Dezentralisierung entstand, auch Akteur in der internationalen Politik. Allerdings darf auch die kritische Frage der Realistischen Schule gestellt werden, in wie weit die UN auch ein (Macht-)Instrument der Großmächte, insbesondere der USA, waren und immer noch sind.

Ein weiterer Kritikpunkt ist das bei Rittberger beschriebene Demokratiedefizit, das auch für die UNO, die im Gegensatz zur EU keine gewählte parlamentarische Versammlung aufweisen kann, ins Feld geführt werden muss.

5. Schlussgedanke

Die UNO wurde als eine mit hegemonialen Ansprüchen versehene Organisation zur Friedenssicherung in Folge des Zweiten Weltkriegs ins Leben gerufen. Seither hat sie bei der Fortführung der Ziele des Völkerbundes, also Idealen zur Friedensstiftung des ausklingenden 19. Jahrhunderts, die noch vor den Nationalitätenkonflikten und den Verteilungskämpfen erdacht worden waren, viele Krisen und Umwälzungen gemeistert. Heute allerdings steht die UNO vor der Notwendigkeit ihre Verfahren und Techniken den neuen Anforderungen nach dem Ende des Ost-West Konfliktes anzupassen und klar zu definieren. Es besteht Reformbedarf der alten Strukturen. Aber die eigentliche Entwicklung hängt nicht nur von der Umsetzung zeitgemäßer Vorschläge ab, sondern auch von der Einsicht in die Notwendigkeit einer globalen Organisation zur Friedenserhaltung in den Mitgliedsstaaten selbst. Denn die Vereinten Nationen sind noch immer, wie bereits zum Zeitpunkt ihrer Gründung, von der Ernsthaftigkeit der Bemühung der einzelnen Mitgliedsländer abhängig. Solange aber den beteiligten Akteuren die Anerkennung des Bedarfs einer starken und handlungsfähigen Weltorganisation schwer fällt, da allzu oft der Blick auf die fortschreitende Globalisierung durch die Brille der eigenen nationalen oder regionalen Interessen getrübt wird, kann eine Erhöhung der Mitgliederzahl im Sicherheitsrat allein keine Wende herbeiführen.

[...]


1 Hüfner, Klaus; Naumann Jens: Organisation der Vereinten Nationen/Vereinte Nationen/ VN. In: Andersen, Uwe; Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch Internationaler Organisationen. 2. Auflage, Opladen 1995, S. 341

2 Die „4 Freiheiten“ stammen aus einer Kongressbotschaft des amerikanischen Präsidenten Roosevelt vom Januar 1941 und bezeichnet die Freiheit der Rede und Meinung, des Glaubens und Freiheit von Not und Furcht.

3 Siehe zur „Atlantik-Charta“, Kinder, Hermann; Werner Hilgemann: dtv-Atlas zur Weltgeschichte. Karten und Chronologischer Abriss. Band 2. Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart. 30. Auflage, München 1996, S.487

4 Ebenda, S.501

1 Vergleiche (Vgl.) dazu: Volger, Helmut: Entstehungsgeschichte der Vereinten Nationen. In: Volger, Helmut (Hrsg.): Lexikon der Vereinten Nationen. 1.Auflage, München, Wien, Oldenburg 2000, S.84 ff

2 Vgl. dazu : Unser, Günther: Die UNO. Aufgaben und Strukturen der Vereinten Nationen. 6.Auflage, München 1997, S.20 ff

3 Vgl. zur Konferenz von Dumbarton Oaks und Jalta: Volger, Helmut: Entstehungsgeschichte der Vereinten Nationen. In: Volger, Helmut (Hrsg.): Lexikon der Vereinten Nationen. 1.Auflage, München, Wien Oldenburg 2000, S.90 ff

4 Diese Fragen konnten durch einen Kompromiss gelöst werden, in welchem die USA auf ein gewichtetes Stimmrecht verzichteten und die UDSSR sich mit der Aufnahme der Ukraine und Weißrusslands begnügten.

5 Vgl. dazu und der Bedeutung dieses Plans für Dumbarton Oaks: Ebenda, S.88 ff

6 Der offizielle Bericht ist abgedruckt in: „Documents of the United Nations Conference on International Organization“, published by: Untied Nations Information Organization, London and New York, in cooperation with the U.S. Library of Congress, 1945, Vols 1-15

1 siehe zu diesen Punkten ausführlichst: Volger, Helmut: Geschichte der Vereinten Nationen. 1.Auflage München, Wien, Oldenburg 1995, S.20 ff oder: Volger, Helmut: Entstehungsgeschichte der Vereinten Nationen. In: Volger, Helmut (Hrsg.): Lexikon der Vereinten Nationen. 1.Auflage München u.a. 2000, S.92ff

2 eine komplette Auflistung aller Gründungsnationen findet sich in: Volger, Helmut: Lexikon der Vereinten Nationen. 1.Auflage, München, Wien, Oldenburg 2000, S.691 ff

3 Die Auflösung des Völkerbundes wurde durch die Völkerbundversammlung am 18.04.1946 beschlossen.

4 Vgl. zum Völkerbund, seiner Entstehung und seinem Scheitern auch: Bertrand, Maurice: UNO. Geschichte und Bilanz. Frankfurt a.M. 1995, 1.Auflage, S.25 ff

5 Einen Vergleich zwischen VB und UNO bietet: Weber, Hermann: Was unterscheidet die Vereinten Nationen vom Völkerbund? Die organisierte Friedenssicherung im Vergleich. In: Albrecht, Ulbrich (Hrsg.): Die Vereinten Nationen am Scheideweg. Von der Staatenorganisation zur internationalen Gemeinschaftswelt? 1.Auflage, Münster und Hamburg 1998

6 Taylor, Paul: The United Nations and International Organization. In: Baylis and Smith: The Globalization of World Politics. New York 1988,S. 266

1 Volger, Helmut: Geschichte der Vereinten Nationen. 1.Auflage München, Wien, Oldenburg 1995

2 Vgl. dazu Angaben der UN unter: www.un.org/Overview/growth.htm Stand: 22.02.01 5

1 Vgl. dazu die Graphik: Die Entwicklung des VN-Systems, 1946-1993. In: Hüfner, Klaus; Naumann Jens: Organisation der Vereinten Nationen/Vereinte Nationen/ VN. In: Andersen, Uwe; Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch Internationaler Organisationen. 2. Auflage, Opladen 1995, S.342

2 so sind zum Beispiel die UN Friedenstruppen eine Erfindung von Dag Hammarskjöld, die während der Suez-Krise 1956 entstand.

3 Es wurde vereinbart, dass lediglich die UDSSR, die USA, Frankreich, Großbritannien und China Kernwaffen besitzen dürfen. Die Verträge sind heute noch gültig, auch wenn sich Israel, Indien, Pakistan, um nur einige zu nennen, nicht daran halten.

4 Die Einhaltung des Zivilpaktes wird durch das Instrument der Staatenbeschwerde garantiert. Die Bemühungen um die Umsetzung des Sozialpaktes wird vom CESCR Ausschuss, der dem ECOSOC untersteht, kontrolliert.

1 Taylor, Paul: The United Nations and International Organization. In: Baylis and Smith: The Globalization of World Politics. New York 1988, S.269

2 eine Typologie der Rolle der VN seit 1990 findet sich: Ebenda, S.280 ff 8

1 Ein Adressbuch des UN-Systems findet sich unter http://www.uno.de/allgemein/adressen/index.htm , und unter http://www.unsystem.org eine Auflistung aller UN-Homepages.

2 Der Bericht ist über das Informationszentrum der Vereinten Nationen (UNIC) Bonn, Martin-Luther-King Str. 8 in 53175 Bonn, E-Mail: unic@uno.de, kostenlos per E-Mail zu erhalten

3 Angabe des Informationszentrums der Vereinten Nationen (UNIC) Bonn unter Verweis auf http://www.un.org/Depts/dhl/resguide/r54c5.htm, Stand 26.02.01

4 Vgl. dazu die Auflistung der Mitgliedsländer unter: www.un.org/Overview/growth.htm Stand 22.02.01

5 Hüfner, Klaus; Naumann Jens: Organisation der Vereinten Nationen/Vereinte Nationen/VN. In: Andersen, Uwe; Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch Internationaler Organisationen. 2.Auflage, Opladen 1995, S.341

6 Die sozialistische Republik Jugoslawien war bis zu ihrer Auflösung und der anschließenden Gründung und Aufnahme von Bosnien-Herzegowina, der Republik Kroatien, der Republik Slowenien, der früheren jugoslawischen Teilrepublik Mazedonien und der Republik Jugoslawien als Neumitglieder der UNO, Gründungsmitglied der VN.

7 Informationen zu Tuvalu finden sich unter: www.odci.gov/cia/publications/factbook/geos/tv.htm 9Stand: 22.02.01

1 Weiterführende Untersuchungen dieses Themas liefern: Woyke, Wichard: Deutschland und die UNO. In: Andersen, Uwe; Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 4.Auflage, Bonn 2000, S.149 ff oder: Knapp, Manfred: Deutschland und die Vereinten Nationen. In: Woyke, Wichard (Hrsg.): Die neue deutsche Außenpolitik. Schwalbach 1997.

2 Hüfner, Klaus; Naumann Jens: Organisation der Vereinten Nationen/Vereinte Nationen/VN. In: Andersen, Uwe; Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch Internationaler Organisationen. 2.Auflage, Opladen 1995, S. 341

3 Unser, Günther: Die UNO. Aufgaben und Strukturen der Vereinten Nationen. 6.Auflage, München 1997

4 Vgl. dazu auch: Kaul, Inge: Entwicklungstheorien und -Strategien des UN-Systems. In: Volger, Helmut (Hrsg.): Lexikon der VN. München, Wien, Oldenburg 2000, S.98 ff oder Falk, Richard: Die Vereinten Nationen. Zielsetzung und Zielrichtung. In: Doecker, Günther (Hrsg.): Die Vereinten Nationen. Rolle und Funktion in der internationalen Politik. 1.Auflage, München 1976, S.24 ff

1 Die Charta der Vereinten Nationen. Mit Völkerbundsatzung, IGH-Statut und 3 UNO Resolutionen. 6.Auflage, Beck Verlag, München 1973, S. 20 ff

2 Hüfner, Klaus; Naumann Jens: Die Organisation der Vereinten Nationen/Vereinte Nationen/VN. In: Andersen, Uwe; Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch Internationaler Organisationen. 2.Auflage, Opladen 1995, S. 344

1 Hüfner, Klaus; Naumann Jens: Die Organisation der Vereinten Nationen/Vereinte Nationen/VN. In: Andersen, Uwe; Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch Internationaler Organisationen. 2.Auflage, Opladen 1995, S. 345

2 Ebenda, S.345

3 Bertand, Maurice: UNO. Geschichte und Bilanz. Dt. Erstausgabe, Frankfurt a.M. 1995, S.38

4 Falk, Richard: Die Vereinten Nationen. Zielsetzung und Zielrichtung. In: Doecker, Günther (Hrsg.): Die Vereinten Nationen. Rollen und Funktion in der internationalen Politik. 1.Auflage, München 1976, S. 42

1 Vgl. dazu : Taylor, Paul: The United Nations and International Oragnization. In: Baylis/ Smith (ed.): The Globalization of World Politics. New York 1998. S. 267

2 Vgl. zu den Streitigkeiten über die Kompetenzen der einzelnen Organe während der Konferenz von San Fransisco: Volger, Helmut: Geschichte der Vereinten Nationen. München u.a. 1995, S.20 ff

3 Wimmer, Michaela: Stichwort UNO. 1.Auflage, München 1993, S.19

4 Vgl. zum Abstimmungsmodus: Rittberger, V.: Internationale Organisationen. Politik und Geschichte. 1.Auflage, Opladen 1994, S. 96 ff

1 Vgl. zur Arbeit der Ausschüsse: Unser, G.: Die UNO.6.Auflage, München 1997, S.54 ff

2 Vgl. zu den Sonderorganen: Unser, Günther: Die UNO. Aufgaben und Strukturen der Vereinten Nationen. 6.Auflage, München 1997, S. 66 ff

1 Ein auf der 35.Generalversammlung von 13 Ländern der Dritten Welt eingebrachter Antrag , die Zahl der Nichtständigen Mitglieder auf 21 zu erhöhen, wurde von der GV 1980 ohne Aussprache vertragt.

2 Vgl. dazu: Wimmer, Michaela: Stichwort UNO.1.Auflage, München 1993, S.25 ff

3 Rittberger, V.: Internationale Organisationen. Politik und Geschichte. Opladen 1994, S.100

4 Wimmer, Michaela: Stichwort UNO. 1.Auflage, München 1993, S.29 15

1 Für: Europa ECE/ Genf, Asien und Pazifik ESCAP/Bangkok, Lateinamerika ECLA/ Santiago de Chile, Afrika ECA/ Addis Abeba und Westasien ECWA/Beirut

2 Vgl. dazu: Wimmer, Michaela: Stichwort UNO. 1.Auflage, München 1993, S.32

3 eine Wiederwahl ist möglich

4 Press Release GA/9785 „Basic Facts About the United Nations“ Sales No.E.981.20. 12 October 2000

5 Ebenda oder www.un.org/documents/ecosoc.htm Stand 02.03.01

1 Vgl. zu den Sonderorganisationen: Unser, Günther: Die UNO. Aufgaben und Strukturen der Vereinten Nationen. 6.Auflage, München 1997, S.169 ff

2 Wimmer, Michaela: Stichwort UNO. 1.Auflage, München 1993, S.33 17

1 Vgl. dazu die Artikel: Ulrich, Stefan: „Internationaler Gerichtshof“ und „Für Gerechtigkeit ist es zu spät“. In: Süddeutsche Zeitung online vom 13.11.2000 unter www.sueddeutsche.de, zum Fall der Klage der BRD gegen die USA wegen der Hinrichtung der deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand.

2 Vgl. dazu: Bericht des Generalsekretärs „Composition of the Secretariat“ (A/55/427) vom 28.09.2000, S. 6 18

1 Vgl. dazu: Wimmer, Michaela: Stichwort UNO. 1.Auflage, München 1993, S.37 ff

2 Die Charta der Vereinten Nationen. Mit Völkerbundsatzung, IGH-Statut und 3 UNO-Resolutionen. 6.Auflage, München 1973, S.39

3 Vgl. zur Funktion des GS: Dicke, Klaus: Der „starke Generalsekretär“ - Was bewirkt der Mann an der Spitze der Un-Administration? In: Ulbrich, Albrecht (Hrsg.): Die Ve reinten Nationen am Scheideweg. Von der Staatenorganisation zur internationalen Gemeinschaftswelt? 1.Auflage, Münster und Hamburg 1998

1 Vgl. dazu: Rittberger, Volger: Internationale Organisationen. Politik und Geschichte. 1.Auflage, Opladen 1994, S.31 ff

2 Kaul, Inge: Entwicklungstheorien und -Strategien des UN-Systems. In: Volger, Helmut (Hrsg.): Lexikon der Vereinten Nationen. München u.a. 2000, S. 98 ff

3 Ebenda, S.99

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Das System der Vereinten Nationen Grundlagen, Geschichte, Organisation, Aufgabenfelder
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Note
gut
Autor
Jahr
2001
Seiten
21
Katalognummer
V102441
ISBN (eBook)
9783640008230
Dateigröße
392 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
System, Vereinten, Nationen, Grundlagen, Geschichte, Organisation, Aufgabenfelder
Arbeit zitieren
Titus Jonas (Autor:in), 2001, Das System der Vereinten Nationen Grundlagen, Geschichte, Organisation, Aufgabenfelder, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102441

Kommentare

  • Gast am 7.5.2002

    offizielle uno-seite.

    ich frage mich, warum es so was nich auf der offiziellen seite der uno?

  • Die drei ???.

    Hey Titus, ordentliche Arbeit-
    was hat Shaw dazu gesagt?

  • Gast am 20.10.2001

    Rettung.

    Lieber Titus,
    ich muß Dir eben großen Dank aussprechen.
    Ich sitze gerade an meinen Zwischenprüfungsvorbereitungen und Deine Arbeit über die Vereinten Nationen ist meine Rettung, klar strukturiert und gut geschrieben, genau richtig, um sich einen Überblick über diese Organisation zu verschaffen.
    Werde ich Dir nicht vergessen.
    Bis denne, Kathrin

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