Bilanz einer Ratspräsidentschaft: Der Gipfel von Helsinki

Inhalte, weiteres Verfahren und Kommentare


Seminararbeit, 2000

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Erweiterung
2.1 Türkei
2.2 Zweite Osterweiterungsrunde
2.3 Kommentar

3. Vertiefung
3.1 Enges Mandat
3.2 Weites Mandat
3.3 Kommentar

4. GASP
4.1 Europäische Eingreiftruppen
4.2 Kommentar

5. Steuerharmonisierung
5.1 Scheitern der EU-Zinsbesteuerung
5.2 Kommentar

6. Schluß: Beurteilung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Der Gipfel von Helsinki am 10. und 11. Dezember 1999 markiert das Ende der finnischen Ratspräsidentschaft. Er ist das letzte Zusammentreffen des europäischen Rates vor der Jahrtausendwende. Somit ist er besonders geeignet als Zäsur der Politik der europäischen Union: Rückblicke, aktuelle Bestandsaufnahme und ein Blick in die Zukunft Europas, was auch immer das ist, bieten sich an.

Diese Hausarbeit befasst sich mit den Ergebnissen des Gipfels und versucht diese kritisch, auch[1] an Hand von Ressonanzen in der Presse, zu beurteilen. Die dargestellten Themenbereiche sind jeweils in einen Informations- und einen Kommentarteil gegliedert. Ich stütze mich hierbei, falls nicht anders angegeben, auf die Schlussfolgerungen des Helsinki-Gipfels, sowie auf Artikel in deutschen und internationalen Zeitungen, die im Zeitraum Dezember 1999 bis Mitte Januar 2000 erschienen sind (siehe Literaturverzeichnis). Die Auswahl der Themenschwerpunkte entspricht der Schwerpunktsetzung des Seminars, bezieht sich also auf die Erweiterung und Vertiefung, damit auf die institutionelle Reform. Zusätzlich wurden die Themen als GASP und Steuerharmonisierung mit aufgenommen, die ebenso beispielhaft für die europäische Integration oder deren Nicht-Stattfinden sind. Bei der Auswahl der Kommentare aus der Presse war ich bemüht, ein möglichst weites Spektrum abzudecken. Die letztendlich zitierten Artikel geben den jeweils dargestellten Sachverhalt am prägnantesten wieder und spiegeln nicht persönliche Präferenzen für bestimmte Blätter wieder.

2. Erweiterung

2.1 Türkei

Die Türkei hat, durch die vor und während des Helsinki-Gipfels hauptsächlich unter deutscher Ägide geführten Verhandlungen, den Kandidatenstatus erhalten. Damit fällt sie aus der bis zu diesem Gipfel gültigen Vorbereitungsstrategie der EU heraus. Sie hat jetzt einen mit den zwölf anderen Anwärterstaaten gleichberechtigten Kandidatenstatus. Beitrittsverhandlungen werden mit der Türkei jedoch erst dann geführt, wenn sie die Kopenhagener Kriterien, d.h. Beachtung der Menschen- und Minderheitenrechte, Rechtsstaatlichkeit, funktionierende Marktwirtschaft erfüllt.

Der Grenzstreit mit dem EU-Mitglied Griechenland soll bis 2004 durch Verhandlungen beigelegt werden. Im Falle des Scheitern dieser Verhandlungen erklärt sich die Türkei bereit, die Grenzstreitigkeiten durch den internationalen Gerichtshof in Den Haag klären zu lassen. Außerdem hat sich Griechenland ausbedungen, dass die griechische Republik Zypern EU-Mitglied werden kann, auch wenn der Streit zwischen Ankara und Athen über die geteilte Insel bis 2004 nicht beigelegt ist. Dies ist ein Zugeständnis an Griechenland, da bis zum Gipfel von Helsinki nur ein wiedervereintes Zypern als EU-Beitrittskandidat in Frage kam.[2]

2.2 Zweite Osterweiterungsrunde

Seit dem GvH sollen mit Rumänien, der Slovakei, Lettland, Litauen, Bulgarien und Malta Beirittsverhandlungen aufgenommen werden. Somit werden nun mit zwölf Ländern[3] gleichberechtigt und getrennt voneinander Beitrittsverhandlungen geführt. "Gleichberechtigt" bedeutet, dass es keine verschiedenen Klassen an Beitrittsländern mehr gibt.[4] "Getrennt" bedeutet, dass es keine Gruppenbeitritte mehr gibt. Mit jedem Land wird einzeln über den Beitritt verhandelt und jedes Land wird individuell betrachtet, beurteilt und über dessen Beitrittsfähigkeit entschieden. Man spricht von einem Paradigmawechsel in der Beitrittsstrategie, das Startlinienprinzip wird angewandt. Beitrittsvoraussetzung ist die Implementierung des gemeinsamen EU-Besitzstandes ohne Übergangsfristen. Außerdem gibt es keine festgesetzten Datumsgarantien für die einzelnen Länder, wann beigetreten werden kann.[5] Frühster Beitrittstermin ist jedoch der 01.01.2003, dann nämlich soll die Aufnahmefähigkeit der EU gewährleistet sein. Mit ersten Beitritten wird 2005 gerechnet, da für die Beitrittsverhandlungen und die spätere Ratifizierung in den nationalen Parlamenten etwa drei Jahre veranschlagt werden.

2.3 Kommentar

Am schlagzeilenträchtigsten während des GvH erwies sich in deutschen und europäischen Zeitungen das Angebot der EU an die Türkei, diese auf die Liste der potentiellen Beitrittskandidaten aufzunehmen, die damit verbundenen dramatischen Verhandlungen sowie die letztendliche Zusage der Türkei. Die Türkei als vorstellbares EU-Mitglied, verbunden mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit sechs weiteren Ländern - neben den sechsen, mit denen schon Verhandlungen geführt werden - warf einige Fragen auf:

- Wo sind die Grenzen Europas?
- Welche Länder haben ein Anrecht auf eine Mitgliedschaft in der EU?
- Gibt es soetwas wie ein Anrecht auf Mitgliedschaft?
- Wodurch definiert sich Europa?
- Zukunftsvorstellungen von Europa?
- Reichen die Kriterien funktionierende Marktwirtschaft, Rechtsstaat und Demokratie?
- Kann ein moslemischer Staat Mitglied in der "Christengemeinschaft" werden?
- Was könnte eine EU-Mitgliedschaft der Türkei für Deutschland bedeuten (Zuwanderung)?
- Handelt es sich um Erweiterung bei gleichzeitiger Vertiefung oder um eine Zerfaserung der Union?
- Wie muss man vertiefen, damit man überhaupt erweitern kann?

Ich beginne mit der Anerkennung der Türkei als potentieller Beitrittskandidat der EU. Der Beitrittskandidatenstatus für die Türkei bedeutet, dass diese nicht mehr diskriminiert werden darf und in den vollen Genuss der beträchtlichen finanziellen brüsseler Hilfen im Vorfeld des Beitritts kommt. Die Zuwendungen der EU werden nun im Rahmen der sogenannten Vorbeitrittsstrategie in den kommenden drei Jahren auf 180 Millionen Euro verdoppelt. Die EU verspricht sich von der Ankoppelung der Türkei an Brüssel innerstaatliche Reformen in dem Land an der Perepherie Europas. Der türkische Primier Ecevit sagte auf dem GvH rasche demokratische Reformen zu. Außerdem kündigte er die Abschaffung der Todesstrafe an. Die PKK erhofft sich durch den "Wind des Wandels"[6] eine politische Lösung der Kurdenfrage. Die Türkei selbst verkaufte den EU-Beschluss als einen Sieg für sich. Sie will dabeisein[7] im europäischen Wohlstandsclub.

[...]


[1] Selberdenken wird versucht.

[2] Dr. Schweppe, Ministerialdirektor im Auswärtigen Amt, am 15.12.99 als Gastredner in der Vorlesung "Europäische Integration" von Prof.Kreile, meinte als Anmerkung zum Zypern-Beitritt auch als geteilte Insel: In der europäischen Union gelte von jeher der Grundsatz (wörtlich): "We don´t cross the bridge bevore we reach it".

[3] Seit 1998 werden Beitrittsverhandlungen geführt mit: Estland, Polen, Tschechischer Republik, Ungarn, Slowenien und Zypern.

[4] Einzige Ausnahme ist die Türkei: mit ihr werden die Beitrittsverhandlungen erst aufgenommen, wenn sie die Kopenhagener Kriterien erfüllt hat.

[5] Feste Zeitpunkte für Beitritte wurden seit 1998 immer wieder von den osteuropäischen Beitrittskandidaten gefordert.

[6] aus einer Erklärung des im europäischen Exil residierenden Führungsrats der PKK; in: Frankfurter Rundschau vom 13.12.99: Gerd Höhler, S.2

[7] zur theoretischen Fundierung vgl.: Norbert Elias: "Etabliert und Außenseiter", Frankf./M., 1990

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Bilanz einer Ratspräsidentschaft: Der Gipfel von Helsinki
Untertitel
Inhalte, weiteres Verfahren und Kommentare
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Institut für Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Proseminar: Grundlagen und Perspektiven der europäischen Integration: Die institutionelle Reform
Note
2,0
Autor
Jahr
2000
Seiten
18
Katalognummer
V10227
ISBN (eBook)
9783638167192
ISBN (Buch)
9783656627333
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gipfel von Helsinki, EU, Erweiterung, Vertiefung, Pressestimmen, GASP, Türkei, Osterweiterung
Arbeit zitieren
Dominik Sommer (Autor:in), 2000, Bilanz einer Ratspräsidentschaft: Der Gipfel von Helsinki, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10227

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