Instrumente der kurz- und langfristigen Außenhandelsfinanzierung


Term Paper, 2001

17 Pages, Grade: 3,0


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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Instrumente der kurzfristigen Außenhandelsfinanzierung
1.1. Kontokorrentkredite
1.2. Dokumentenakkreditiv
1.3. Export- und Importvorschüsse
1.4. Wechselkredite
1.4.1. Diskontkredite
1.4.2. Akzeptkredite
1.4.3. Privatdiskont
1.4.4. Rembourskredite
1.4.5. Bankers` Acceptances
1.4.6. Negoziationskredite
1.5. Factoring
1.6. Euro-Festzinssatzkredite

2. Instrumente der langfristigen Außenhandelsfinanzierung
2.1. Abgrenzung / Bedeutung langfristiger Außenhandelsfinanzierung
2.2. Die Ausfuhrkredit GmbH AKA
2.3. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
2.4. Finanzierungen der Geschäftsbanken
2.4.1. Forfaitierung
2.4.2. Langfristige Eurokredite
2.4.3. Export- / Cross-Border-Leasing

Literaturverzeichnis

Einleitung

Die traditionell außenhandelsorientierte deutsche Wirtschaft hatte entscheidenden Anteil an der starken Entwicklung des internationalen Warenaustauschs in den letzten Jahrzehnten. Die Bundesrepublik ist seit langem ein Land mit deutlichem Handelsbilanzüberschuß und stark vom Export abhängig.

Im Zeitalter der zunehmender Globalisierung, Vernetzung und Markttrans-parenz wird der Wettbewerb härter als je zuvor.

Zahlungskonditionen sind ein wichtiges Marketinginstrument; besonders bei Großaufträgen und -projekten ist die Vermittlung finanzieller Mittel oft der entscheidende Faktor für die Erteilung eines Auftrags. Dabei ist aber nicht notwendigerweise die billigste Variante der Finanzierung zu wählen; viel mehr Bedeutung kommt der Sicherheit bei der Erfüllung des Exportgeschäftes zu.

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit kurz- und langfristigen Instrumenten, die den Unternehmen zur Finanzierung ihrer Außenhandels-aktivitäten zur Verfügung stehen. Dabei ist nicht beabsichtigt, jedes heute verfügbare Instrument in seiner ganzen Bandbreite zu ausführlich darzu-stellen, sondern die wichtigsten zu veranschaulichen, ihre Funktionsweise zu erläutern und dabei jeweilige Vorteile herauszustellen.

1. Instrumente der kurzfristigen Außenhandelsfinanzierung

1.1. Kontokorrentkredite

Der Kontokorrentkredit dient als kurzfristiges Finanzierungsmittel. Die Bank gewährt dem Kreditnehmer hierbei bis zu einem bestimmten Höchstbetrag Kredit, der nach Belieben jederzeit in Anspruch genommen werden kann. Maßgeblich für die Höhe dieses von der Bank festgesetzten Kredites ist die Bonität ihres Kunden, also wirtschaftliche Lage und zur Verfügung stehende Sicherheiten. So kann er seitens der Bank auch herabgesetzt oder gekündigt werden. Der Kontokorrentkredit hat im Gegensatz zu anderen Kredit-instrumenten keine feste Laufzeit, so daß er mitunter günstiger ist als andere Kreditarten mit niedrigerem Zinssatz, aber fester Laufzeit. Er kann jederzeit zurückgezahlt werden. Ein Exporteur finanziert mit dem Kontokorrentkredit den Versand, die Laufzeit eines Dokumenteninkassos oder auch feste Zahlungsziele, die er seinem Kunden gewährt.

Der Importeur kann neben Transportkosten die Zeit bis zur Weiter-veräußerung der Ware mit seinem Kredit finanzieren.

1.2. Dokumentenakkreditiv

Dokumentenakkreditive sind für den Exporteur ein besonders sichere Variante, eine Forderung sicherzustellen. Ihnen kommt daher im internationalen Zahlungsverkehr große Bedeutung zu. Eine kurze Erläuterung dieses Zahlungssicherungs- und Kreditinstruments soll daher der Darstellung anderer kurzfristiger Finanzierungsinstrumente vorangestellt werden. Charakteristisch für das Akkreditiv ist die Verpflichtung der Bank des Importeurs (,,Akkreditivbank"), bei Erfüllung urkundlich genau spezifizierter Voraussetzungen den Kaufpreis ganz oder teilweise gegen Belastung des Importeurs zu zahlen oder sich wechselrechtlich zu verpflichten, wenn sie bei ihrem Kunden die notwendigen Sicherheiten vorfindet.

Wird zwischen Exporteur und Importeur vertraglich vereinbart, daß die Bezahlung von Waren durch Akkreditiv erfolgen soll, hat der Importeur (,,Akkreditivsteller") eine schriftliche Zahlungsverpflichtung seiner Bank (,,Akkreditiveröffnung") beizubringen, in der Einzelheiten und Voraussetzungen genau beschrieben sind (Mengen, erforderliche Dokumente, Verschiffungsart, mögliche Teillieferungen etc.). Die Bank des Exporteurs benachrichtigt den Exporteur über die Akkreditiveröffnung zu seinen Gunsten (,,Avis"), wenn Sie geprüft und festgestellt hat, daß der Importeur, für den sie die Zahlung garantiert, ausreichende Sicherheiten bietet. Die Eröffnung ist i.d.R. unwiderruflich, kann aber auch widerruflich sein, was allerdings im Wider-spruch zur beabsichtigten Sicherheit steht.

Der begünstigte Exporteur bestätigt das Akkreditiv, führt die Lieferung gemäß Kaufvertrag und Akkreditivvorschriften aus und gibt die erforderlichen Dokumente an seine Bank, die im Korrespondenzverhältnis zur Auslandsbank steht und an diese die Dokumente weitergibt. Man unterscheidet Akkreditive hinsichtlich der Fälligkeit von Zahlungen in ,,Sicht-" und ,,Nachsichtakkreditive". Wie die Bezeichnungen bereits implizieren, ist bei Sichtakkreditiven die eröffnende Bank bei Vorlage der im Avis bezeichneten Dokumente, also bei Sicht, sofort zur Zahlung verpflichtet. Bei Nachsichtakkreditiven ist die Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt verschoben (deferred payment). Zieht der Exporteur auf den Importeur einen Wechsel, kann dieser durch Banken vorfinanziert oder negoziiert werden (Exporteur zieht Tratte auf Bank des Importeurs). Eine Sonderform des Nachsichtakkreditivs stellt das Akzept-Rembours-Akkreditiv dar (vgl. 1.4.4.).

1.3. Export- und Importvorschüsse

Die Bank eines Exporteurs oder Importeurs kann Dokumenteninkassi bevorschussen. Ihre Sicherheit besteht hierbei entweder in der Abtretung der Forderung (Exporteur) oder in den weiter zu veräußernden Waren des Importeurs. In Anspruch genommen werden solche Vorschüsse insbesondere dann, wenn die Kontokorrentlinie vollständig ausgeschöpft ist. Voraussetzung für die Kreditgewährung ist, daß die angekauften Dokumente eine ausreichende Forderungsgrundlage darstellen. Versicherungsansprüche sind an die Bank abzutreten1.

1.4. Wechselkredite

Dem Wechselkredit kommt im internationalen Handel große Bedeutung zu. Seine Besonderheit liegt darin, daß er abstrakt, also vom Grundgeschäft / Kausalverhältnis losgelöst ist.

Der Exporteur zieht eine Tratte auf den Importeur, d.h. er legt den Inkasso-Dokumenten einen Wechsel bei, den der Importeur mit seiner Unterschrift akzeptiert, wodurch die Wechselforderung entsteht, die entweder sofort (,,bei Sicht") oder später (,,nach Sicht") fällig wird. Den akzeptierten Wechsel kann der Exporteur bei der Inkassobank diskontieren, wodurch ihm unmittelbar Liquidität zufließt. Er erhält bei Bank den Wechselbetrag abzüglich der für den Zeitraum bis zum Verfalldatum anfallenden Zinsen (Zwischenzinsen) ausgezahlt. Weiterer Vorteil ist hierbei, daß bei einem in Fremdwährung ausgestellten Wechsel das Währungsrisiko auf die diskontierende Bank übergeht, was sich allerdings i.d.R. auch kostensteigernd auswirkt.

Der Begleichung einer Wechselschuld ist unabhängig von einer eventuell nicht vertragsgemäßen Leistung des Exporteurs (z.B. Mängelrüge durch Importeur). Aufgrund der international geltenden ,,Wechselstrenge" läßt sich die Erfüllung notfalls durch ein vereinfachtes Gerichtsverfahren erzwingen.

Der Wechsel hat

- Zahlungsmittel- und Refinanzierungsfunktion

wenn er bei Sicht akzeptiert werden muß und somit eine Verbindlichkeit direkt entsteht

- Sicherungsfunktion

da er abstrakt vom Grundgeschäft ist und

- Finanzierungsfunktion

Der Importeur ist i.d.R. nicht sofort zur Zahlung verpflichtet (wenn es sich nicht um einen Sichtwechsel handelt) und erhält durch die Akzeptierung der Tratte die benötigten Dokumente sofort ausgehändigt.

1.4.1. Diskontkredite

Die diskontierende Bank kauft einen Wechsel ihres Kunden, des Diskontkreditnehmers, an und läßt ihm damit Liquidität für eine noch nicht fällige Exportforderung zufließen. Die Einreichung des Wechsels kann sowohl vom Exporteur als auch vom Importeur vorgenommen werden. Vorteile dieser Möglichkeit sind zweifelsohne die sofortige Verfügbarkeit des Wechsel-betrages, ein gegenüber dem Kontokorrentkredit niedrigerer Zinssatz und die Eliminierbarkeit des Wechselkursrisikos, wenn der Wechsel in Fremdwährung ausgestellt ist.

Unmittelbar verbunden mit der Diskontierung durch die Bank ist die Rediskontierbarkeit bei der Zentralen Notenbank. Die Bank, die ihrem Kunden einen Diskontkredit gewährt, reicht diesen Wechsel zum Rediskontsatz bei der Zentralen Notenbank ein. Die Rediskontierbarkeit orientiert sich an Kriterien wie Laufzeit (max. 90 Tage ab Ankaufstag), Exportland, Bonität des Wechselverpflichteten und weiteren, in den AGB der Zentralen Notenbank festgelegten Voraussetzungen2. Rediskontierfähig sind weiterhin nur Handelswechsel, d.h. dem Wechsel muß ein Exportgeschäft unbedingt zugrunde liegen. Sind einzelne Bedingungen nicht erfüllt, bewegen sich die Kosten für die Diskontierung etwa in Höhe des Kontokorrentkredites3, weil dann die diskontierende Bank den gewährten Kredit nicht selbst refinanzieren kann. Wegen einem möglichen Rückgriff auf den Kreditnehmer (bei Nichterfüllung durch den

Wechselverpflichteten oder den Avalisten) spielt auch dessen Bonität eine wichtige Rolle. Für die diskontierende Bank gestaltet es sich regelmäßig schwierig, die Bonität des ausländischen Wechselverpflichteten richtig einzuschätzen, wodurch Bankakzepte (Akzeptkredite) weit verbreitet sind.

1.4.2. Akzeptkredite

Beim Akzeptkredit zieht der Kunde einer Bank als Kreditnehmer eine Tratte auf seine Bank, die diese akzeptiert. Es entsteht somit eine Zahlungs-verpflichtung der Bank zum Fälligkeitstermin. Der Akzeptkredit ist ein Avalkredit, also ein Bürgschaftsversprechen der Bank für den Fall, daß der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist. Die überwiegend praktizierte Nutzung des Akzeptkredites ist die Diskontierung oder die Weitergabe des Wechsels an den Lieferanten. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, den Wechselbetrag kurz vor Fälligkeit zur Verfügung zu stellen. Akzeptkredite werden i.d.R. nur Kunden mit einwandfreier Bonität gewährt und gelten als besonders sicher4.

1.4.3. Privatdiskont

Eine weitere Art des Akzeptkredites stellen die sog. ,,Privatdiskonten" dar. Die hierbei immer einbezogene Institution ist die Privatdiskont AG, ein Konsortium von Geschäftsbanken, die aus der Tatsache entstand, daß zu rediskontierende Bankakzepte eine dritte Unterschrift tragen müssen. Sie kauft Wechsel von den Geschäftsbanken an, diskontiert sie und veräußert sie als Privatdiskonten am Markt mit einem Nutzen von etwa 0,15% p.a. oder gibt sie zum Rediskont an die Bundesbank mit einem Nutzen von 0,05 % p.a.5.

Der Unterschied zum gewöhnlichen Akzeptkredit ist, daß das Zugrundeliegen eines Außenhandelsgeschäftes Voraussetzung ist. Im übrigen bestehen an den Privatdiskont Anforderungen, die denen der Rediskontierbarkeit der Deutschen Bundesbank sehr ähnlich sind. Vorteil für den Kreditnehmer ist beim Privatdiskont besonders deshalb der geringe Diskontierungssatz im Vergleich zu jenem für sonstige Handelswechsel.

1.4.4. Rembourskredite

Der Rembourskredit kombiniert Elemente des Diskontkredits und des Akzeptkredits mit denen des Dokumentenakkreditivs. Der wesentliche Unterschied des Rembourskredits zum Akzeptkredit besteht darin, daß er von einem Warengeschäft abhängig ist. Der Exporteur zieht dabei auf die Remboursbank eine Tratte, wobei sich diese Bank im Vorfeld bereit erklärt hat, den Akzeptkredit zu gewähren. Die Tratte wird zusammen mit denen in der Akkreditiveröffnung spezifizierten Dokumenten bei der Bank des Exporteurs zum Diskont eingereicht. Diese holt bei der Remboursbank das Akzept ein und übermittelt ihr Zug um Zug die Dokumente, die dann an den Importeur bzw. vorher an die Hausbank des Importeurs weitergegeben werden (direkt / indirekt). Der Importeur muß am Verfalltag die Mittel für die Einlösung des Akzepts durch die Remboursbank bereitstellen, bzw. wird die Einlösung seinem Kontokorrent belastet.

Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Rembourskrediten. Hat der Importeur eine direkte Beziehung zur Akzeptbank, spricht man von einem direkten Rembourskredit. Wird auf Veranlassung der Hausbank des Importeurs eine dritte Bank als Akzeptbank zwischengeschaltet, liegt ein indirekter Rembourskredit vor.

Sinnvoll ist es mitunter, eine Remboursbank in einem Niedrigzinsland schon bei der Akkreditiveröffnung auszuwählen, um bei der Diskontierung des Wechsels möglichst geringe Zwischenzinsen zahlen zu müssen. Die übliche Laufzeit beträgt 90 Tage, längere Laufzeiten sind möglich.

1.4.5. Bankers` Acceptances

Sog. Bankers` Acceptances sind vergleichbar mit dem Rembourskredit, jedoch von einem Dokumentenakkreditiv unabhängig. Dieses Finanzierungs-instrument hat seinen Ursprung im anglo-amerikanischen Markt. Interessant ist es für einen Bankkunden dann, wenn der Zinssatz noch günstiger ist als für einen eventuellen Euro-Kredit. Ist dem so, bittet der Kunde seine Bank um die Ausstellung einer Tratte, die auf die US-Korrespondenzbank gezogen wird. Diese akzeptiert, diskontiert den Wechsel und stellt den Erlös dem deutschen Kreditinstitut zur Verfügung.

1.4.6. Negoziationskredite

Bei dem sog. Negoziationskredit handelt es sich im eigentlichen Sinne nicht wirklich um einen Kredit, sondern um einen Ankauf von Exportdokumenten durch eine Bank. Es werden keine Zinsen berechnet, sondern eine Negoziierungsprovision, die vom Gegenwert der (dokumentären) Tratte abgezogen und dem Exporteur gutgeschrieben wird. Dem Ankauf der Dokumente liegt im Regelfall ein Akkreditiv einer Bank im Importland zugrunde. Es gibt sowohl widerrufliche (,,authority to purchase") als auch unwiderrufliche Ermächtigungen (,,order to negotiate") des Exporteurs durch die Importbank, Tratten entweder auf den Importeur oder die Importbank zu ziehen. Bei der unwiderruflichen Ermächtigung verpflichtet sich die Bank, Wechsel zum Fälligkeitstermin zu bezahlen.

1.5. Factoring

Beim Factoring handelt es sich im Gegensatz zu den oben beschriebenen Instrumenten nicht um eine Form der Kreditfinanzierung, sondern um Liquiditätsgewinnung für den Exporteur durch Verkauf von Forderungen an eine Bank oder auch private Factoring-Gesellschaften (Factor). Gegen Vorlage der die Forderung begründender Dokumente kauft der Factor Forderungen i.d.R. ,,regreßlos" an, d.h. er übernimmt das Risiko für die eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Importeurs (Delkredere-Risiko). Der Verkäufer haftet allerdings für den rechtlichen Bestand der Forderung (§ 434 BGB). Die Übernahme dieser sog. Delkrederefunktion kann der Factor allerdings ablehnen; man spricht dann von ,,unechtem" Factoring. In jedem Fall hat das Factoring

- Dienstleistungsfunktion, da der Factor die komplette Verwaltung der Forderung übernimmt (insbesondere Mahnwesen und Inkassi, Bonitätsprüfung und -überwachung) · Finanzierungsfunktion , da der Forderungsverkäufer über den Gegenwert abzüglich der angemessenen Provision sofort verfügen kann.

Beim ,,echten" Factoring steht jedoch die Delkrederefunktion eindeutig im Vordergrund. Üblicherweise werden nicht einzelne Forderungen verkauft, sondern es wird ein Vertrag mit dem Exporteur geschlossen, indem sich der Factor verpflichtet, Forderungen gegen Abnehmer in den vertraglich bestimmten Ländern über einen fixierten Zeitraum und im Rahmen eines bestimmten Limits anzukaufen. Umgekehrt verpflichtet sich der Exporteur, solche Forderungen zum Kauf anzubieten.

Das Factoring eignet sich besonders für solche Unternehmen, die Export-geschäfte ohne Zahlungsdokumente wie Akkreditive und Wechsel durchführt.

1.6. Euro-Festzinssatzkredite

Euro-Kredite werden ab einem Kreditvolumen von ca. 500.000 DM oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung zu einem sehr günstigen Festzinssatz von den Geschäftsbanken offeriert. Die Laufzeit für kurzfristige Euro-Kredite beträgt normalerweise zwischen 1 und 6 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 12 Monaten. Die zwei wesentlichen Vorteile sind erstens die niedrigeren Zinsen im Vergleich zu Inlandskrediten. Der Grund dafür liegt in der Freiheit der Euromärkte von Kredit- und Währungs-restriktionen. So liegt Mindestreservefreiheit für

Einlagen bei Kreditinstituten in Eurozentren vor6. Zweitens bietet sich dem Kreditnehmer eine günstige Möglichkeit, eine erwartete Fremdwährungszahlung seines Kunden gegen das Wechselkursrisiko abzusichern.

1. Instrumente der langfristigen Außenhandelsfinanzierung

2.1. Abgrenzung / Bedeutung langfristiger Außenhandelsfinanzierung

Von mittel- / langfristiger Finanzierung wird gemeinhin gesprochen, wenn die Finanzierungsdauer 12 Monate überschreitet. Ein weiterer entscheidender Abgrenzungspunkt zur kurzfristigen Außenhandelsfinanzierung ist die Tatsache, daß Gegenstand der langfristiger Finanzierungen nahezu ausschließlich Investitionsgüter- und Anlagenexporte sind. Grundlage der langfristigen Außenhandelsfinanzierung ist immer ein komplexer Geschäftsvorgang.

Bei langfristigen Außenhandelsfinanzierungen wird immer zunächst der Exporteur angesprochen. Er muß sich entscheiden, ob er selbst finanzieren oder ob er für seinen Kunden eine Bank als Finanzierungsträger vermitteln will. Ist der Exporteur bereit, selbst zu finanzieren, wird er die i.d.R. notwendige Hermes-Ausfuhrgarantie (s. unten) selbst beantragen. Ist er nur als Vermittler einer Bank tätig, kann auch diese Bank auch den Hermes- Antrag stellen.

Es ist hinsichtlich der internationalen Wettbewerbssituation des Exporteurs von Investitionsgütern von entscheidender Bedeutung, ob er dem ausländischen Abnehmer eine geeignete Finanzierung gewissermaßen ,,mitliefern" kann.

Träger der Finanzierungen sind in jedem Fall die Geschäftsbanken, die Ausfuhrkredit GmbH (AKA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Unabdingbar ist meistens die Hermes-Deckung des Bundes. Bei Hermes-Deckungen handelt es sich um staatliche Ausfuhrbürgschaften und Ausfuhrgarantien zur Förderung der deutschen Exporte. Deutsche Exporteure können die Ausfuhrgewährleistungen in Anspruch nehmen, um die mit dem Exportgeschäft verbundenen Risiken abzusichern.

2.2. Die Ausfuhrkredit GmbH AKA

Die AKA wurde 1952 als Konsortialbank gegründet. Ihr Geschäftszweck ist es, Lieferantenkredite zu refinanzieren, die deutsche Exporteure ihren ausländischen Kunden eingeräumt haben, oder gewährt Finanzkredite an ausländische Besteller oder Banken (Bestellerkredite). Die AKA hält mit den Mitteln der Konsortialbanken entsprechend ihrer Konsortialquote und der Hausbanken entsprechend ihrer Hausbankenquote zur Finanzierung von Außenhandelsgeschäften sog. Plafonds, also nach oben begrenzte Kreditgewährungsspielräume, zur Verfügung. Die Hausbankenquote beträgt seit 1987 75% des beantragten Kreditbetrages, die restlichen 25% werden beim Bestellerkredit i.d.R. von den Konsortialbanken nach Köpfen aufgebracht7, beim Lieferantenkredit aus Eigenmitteln der AKA8.

Traditionell wurden die Plafonds A, B und C angeboten, wobei A und B zur Refinanzierung von Lieferantenkrediten und C für Finanzkredite / Besteller-finanzierungen vorgesehen waren. Diese Produktpalette hat sich in den letzten Jahren verändert, was sich in der veränderten Gewichtung von Lieferanten- und Bestellerkredit begründet. Lieferantenkredite haben seit Mitte der 70er Jahre kontinuierlich an Bedeutung verloren. Der Plafond B taucht daher heute gar nicht mehr in Informationsmedien der AKA auf9. Hingegen ist die Produktpalette auf der Seite der Bestellerfinanzierungen um zwei zusätzliche Plafonds (Plafond D 1993 und Plafond E 1997) ergänzt worden. Die dominante Bedeutung der Bestellerkredite spiegelt sich auch im Volumen der Lieferanten- und Bestellerplafonds wider:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.akabank.de/allgemei.htm

Nachfolgend seien die Finanzkreditangebote der AKA kurz erläutert:

- Plafond A: dient als Lieferantenkredit zur Refinanzierung der Aufwendungen des Exporteurs für Produktion und gewährtes Zahlungsziel. Selbstfinanzierungsquote 10-15%. Hermes- Deckung normalerweise ab einer Kreditlaufzeit von 24 Monaten erforderlich. Kann auch als Globalkredit für mehrere kleinere Exportgeschäfte für einen Zeitraum zwischen 1 und 5 Jahren in Anspruch genommen werden.

- Plafond C dient als Finanzkredit an ausländische Besteller oder Banken. Er ist im eigentlichen Sinne Bestandteil des Plafonds A, so soll der Kredit möglichst für jene Geschäfte zugesagt werden, die bereits durch Plafond A vorfinanziert sind. Die Laufzeit des Kredites soll die Laufzeit der Ausfuhrdeckung nicht übersteigen. Voraussetzung für die Kreditgewährung ist die meistens die Mitwirkung einer AKA-Konsortialbank, was aber nicht zwingend vorgeschrieben ist. Der Höchstbetrag des Kredites ist auf die Höhe der Exportforderung begrenzt. Der zu zahlende Zinssatz ist entweder variabel oder fest vereinbart. Weitere Kosten des Kredits bestehen in der Versicherungsprämie sowie einer Zusageprovision.

- Plafond D: ebenfalls Finanzkredit für ausländischen Besteller mit gleichem Funktionsprinzip, jedoch orientieren sich die berechneten Zinssätze am FIBOR ("Frankfurt Interbank Offered Rate" = Bezugsgröße für variabel verzinste DM-Anleihen) oder LIBOR (,,London Interbank Offered Rate" = arithmetisches Mittel aus verschiedenen Referenzzinssätzen im internationalen Geschäft tätiger Großbanken).

- Plafond E: ist wie die Plafonds C und D Bestellerkredit und unterscheidet sich von den vorgenannten dadurch, daß er kein in der Höhe limitierter Plafond ist. Weiterer Unterschied ist die AKA-Quote (AKA-Eigenmittel) an Stelle der Konsortialquote10. Die Zinsgestaltung ist frei. Möglich sind variable, feste und am EURIBOR/LIBOR orientierte Zinssätze.

Will ein Exporteur eine AKA-Finanzierung in Anspruch nehmen, muß er einen Antrag bei seiner Hausbank stellen. Voraussetzung für die Gewährung des Kredites ist die Bindung an ein Ausfuhrgeschäft, eine Ausfuhrgewährleistung des Bundes (Hermes-Deckung) und eine Abtretung der Forderungen aus dem finanzierten Geschäft. Weiterhin verlangt die AKA die Vorlage eines Finanzierungsplans zur Tilgung des Kredits (siehe Tabelle) sowie von Vertragskopien, Genehmigungen und bonitätsbescheinigender Unterlagen über Importeur und Exporteur.

Muster eines Finanzierungsplanes für einen Kredit aus Plafond A in TEUR

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gesamtauftragswert : EUR 1.000.000,- Zahlungsbedingungen : 5 % Anzahlung bei Vertragsabschluß, 10 % gegen

Verschiffungsdokumente, 85 % in 10 gleichen Halbjahresraten, deren erste 6 Monate nach Lieferung fällig wird

Quelle: Internetseiten der AKA-Bank, http://www.akabank.de

2.3. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW ist ein öffentliches Kreditinstitut im Besitz der BRD. Sie hat den gesetzlichen Auftrag zur Förderung des deutschen Exports. Sie verwaltet öffentliche Finanzierungshilfen (,,ERP-Sondervermögen") zur Export-finanzierung. Angeboten werden sowohl Finanzierungen für Exporte in Schwellen- und Entwicklungsländer (mit Hermes-Deckung) als auch in Länder mit günstigem Kreditrisiko (mitunter und nach genauer Prüfung ohne Hermes- Deckung). ERP (,,European Recovery Program")-Mittel sind zinsgünstig und bieten durch die Kombination mit Marktmitteln Zinsvorteile11. Wer Kredite der KfW in Anspruch nehmen will, hat bestimmte Mindestlaufzeiten der von Hermes gedeckten Zahlungsziele und Auftragswertgrenzen zu berück-sichtigen. Der maximale Finanzierungsbeitrag lag 1991 bei 170 Mio. DM12 in Einzelfällen, die einzelne Finanzierung ist aber normalerweise auf 85 Mio. DM begrenzt.

Die KfW verlangt wie die AKA i.d.R. eine Ausfuhrgewährleistung des Bundes.

2.4. Finanzierungen der Geschäftsbanken

2.4.1. Forfaitierung

Bei der Forfaitierung wird eine Forderung i.d.R. unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall angekauft (à forfait = im Bausch und Bogen ohne Regreß). Sie ist das für die langfristige Außenhandelsfinanzierung verwandte Pendant zum Factoring. Der Exporteur haftet gegenüber dem Forfaiteur (der eine Bank oder Spezialgesellschaft ist) nur für den rechtlichen Bestand der Forderung, trägt aber nicht mehr das wirtschaftliche und politische Risiko. Die Forfaitierung wird gelegentlich mit dem Factoring verwechselt, kann aber klar von diesem abgegrenzt werden. Die Laufzeit beträgt normalerweise nicht unter 180 Tagen. Außerdem werden nicht wie beim Factoring Buchforderungen angekauft, sondern Einzelgeschäfte.

Die Forfaitierung ist ein recht teures Finanzierungsinstrument, bietet aber folgende wichtige Vorteile:

- Abwälzung des Länderrisikos
- Abwälzung des wirtschaftlichen Risikos (Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit des ausländischen Schuldners)
- Abwälzung des Währungsrisikos (bei Geschäften, die in Fremdwährung fakturiert werden)
- Bilanzentlastung
- Zufluß an Liquidität
- keine Kreditüberwachung erforderlich

2.4.2. Langfristige Eurokredite

Langfristige Eurokredite sind mit den o.g. kurzfristigen Eurokrediten (1.6.) nicht vergleichbar. Sie werden über den Eurokapitalmarkt finanziert, haben eine Laufzeit zwischen 1 und 10 Jahren und oft sehr große Finanzierungsbeträge zum Gegenstand. Langfristige Eurokredite sind regelmäßig Roll-Over-Kredite und verlängern sich unter Zinsanpassung alle 3-6 Monate. Die Kosten orientieren sich dabei am LIBOR. Für den Kreditnehmer ist dieser Basiszinssatz mit der finanzierenden Bank jeweils zwei Bank-Werktage vor Ablauf einer Roll-over-Periode neu zu vereinbaren, während der Aufschlag (Marge) während der gesamten Laufzeit unverändert bleibt.

2.4.3. Export- / Cross-Border-Leasing

In den letzten Jahrzehnten hat sich das Leasing im Inland als Finanzierungsinstrument für langlebige und hochwertige Wirtschaftsgüter durchgesetzt. Auch im Auslandsgeschäft bietet es für die Beteiligten Vorteile, wenn nicht die verschiedenen Rechts- und Steuersysteme zweier Länder die im Inland bestehenden Vorteile zunichte machen13. Die Ausgestaltungs- möglichkeiten des Leasings sind sehr vielfältig, eingegangen werden soll hier nur auf den am häufigsten vorkommenden Fall, daß indirekte Leasing über eine Leasinggesellschaft. Unterschieden wird zwischen direktem und indirektem Leasing. Um direktes Leasing handelt es sich, wenn der Hersteller des Leasinggutes unmittelbar an seinen ausländischen Abnehmer vermietet. Dieser Fall kommt allerdings selten vor. Beim indirektem Leasing schaltet der Hersteller eines Investitionsgutes eine Leasinggesellschaft (Leasinggeber) ein, die meistens Tochtergesellschaft einer Bank ist. Er verkauft hierbei das Leasinggut an die Gesellschaft, die ihm den Kaufpreis zahlt, sobald das Leasinggut geliefert und durch den Importeur abgenommen ist. Im folgenden zahlt der Importeur (Leasingnehmer) die Leasingraten and die Leasinggesellschaft. Die dadurch entstehenden Vorteile sind für den

- Exporteur: Abgabe des Kredit- und Länderrisikos an die Leasinggesellschaft, Zinseinsparung gegenüber anderen Finanzierungsformen, sofortige und vollständige Verfügbarkeit des Erlöses
- Leasinggeber: Bessere Nutzung des Kapitals
- Leasinggnehmer: überschaubare und im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen evtl. günstigere Konditionen, Ausschluß von Fehlinvestitionen durch ein vereinbartes Rückgaberecht im Gegensatz zum Kauf, steuerliche Vorteile durch laufenden Aufwand anstelle einer Abschreibung.

Weil es für einen Leasinggeber häufig schwierig ist, die Bonität des ausländischen Leasingnehmers richtig einzuschätzen, sind viele Leasing-gesellschaften international organisiert, so daß eine Ermittlung der Kreditwürdigkeit leichter in Erfahrung zu bringen ist.

Literaturverzeichnis

Akabank-Internetseiten; http://www.akabank.de

Bernstorff, C. Graf von: Die Außenhandelsfinanzierung, 3. Aufl., Stuttgart 1992 Blomeyer, K.: Exportfinanzierung, 2.Aufl., Wiesbaden 1986 Büschgen, H.E.: Internationales Finanzmanagement, Frankfurt/Main 1986 KfW-Internetseiten; http://www.kfw.de

Kuttner, K.: Mittel- und langfristige Exportfinanzierung, 2.Aufl., Wiesb. 1995 Stolzenburg, G.: Praxis der Exportfinanzierung, Köln 1991

[...]


[1] vgl. Blomeyer, 1986, S. 98

[2] vgl. Bernstorff, 1992, S. 34/35

[3] vgl. Stolzenburg, 1991, S. 28

[4] vgl. Büschgen, 1986, S. 34

[5] vgl. Blomeyer, 1986, S. 96

[6] vgl. Bernstorff, 1992, S. 39

[7] vgl. Kuttner, 1995, S.42

[8] vgl. Kuttner, 1995, S.17

[9] vgl. http://www.akabank.de/allgemei.htm

[10] vgl. http://www.akabank.de/allgemei.htm

[11] vgl. Stolzenburg, 1991, S. 48

[12] vgl. Stolzenburg, 1991, S. 49

[13] vgl. Stolzenburg, 1991, S. 56/57

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Details

Title
Instrumente der kurz- und langfristigen Außenhandelsfinanzierung
College
Management School Cologne
Course
Übungen in der Betriebswirtschaftslehre für Fortgeschrittene
Grade
3,0
Author
Year
2001
Pages
17
Catalog Number
V102249
ISBN (eBook)
9783640006366
File size
432 KB
Language
German
Keywords
Instrumente, Außenhandelsfinanzierung, Betriebswirtschaftslehre, Fortgeschrittene
Quote paper
Kai Berger (Author), 2001, Instrumente der kurz- und langfristigen Außenhandelsfinanzierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102249

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