Prüfungswissen zur Zwischen - und Abschlussprüfung in Sozialkunde - Unternehmensformen, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen


Referat / Aufsatz (Schule), 2001

8 Seiten


Leseprobe


Prüfungswissen zur Zwischen- und Abschlussprüfung in Sozialkunde Unternehmensformen, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen

René Franke

Sozialkunde-Lexikon für Prüfungsaufgaben Umlageverfahren:

Finanzierungsform für die Zweige der Sozialversicherung. Die Versicherungsleistungen werden aus den Beitragseinnahmen desselben Jahres finanziert. Eine Kapitalbildung ist dadurch nicht möglich.

Das Umlageverfahren ist ein Verfahren wie Zahlungen von Öffentlichen Körperschaften, Sozialversicherunge und Genossenschaften auf die Zahl der Mitglieder verteilt werden. Die körperschaften müssen Leistungen erbringen. Diese Leistungen müssen refinanziert werden, darum werden nach einem bestimmten Schlüssel diese Gelder durch Mitgliedsbeiträge eingenommen.

Das umlageverfahren beschreibt den Schlüssel wie diese Gelder eingenommen und wiederverteilt werden.

Rentabilität:

Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals in einem Jahr.

Erwirtschaftet Herr Schmidt z.B. 80000,- DM und hat 600.000,- DM Eigenkapital eingesetzt, so hat er eine RantabiliDtät von 13,33 % erzielt.

Produktivität:

Die Produktivität beschreibt die Ergiebigkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Sie spielt eine wichtige Rolle bei Tarifverhandlungen.

Wirtschaftlichkeit:

Die Wirtschaftlichkeit beschreibt den Verkaufspreis eines Produkts im Vergleich zu seinem Herstellungskosten.

Beispiel: Eine Waschmaschine kostet 1.200 DM im Verkauf und verursacht in der Herstellung Kosten von 900 DM. Dann ist Wirtschaftlichkeit 1,33

Unternehmensformen:

- Einzelunternehmen
- Entscheidungen trifft der Unternehmer allein
- Einzelunternehmer haftet mit Privatvermögen, trägt Risiken alleine und bringt das Firmenkapitel vollständig auf

- Kapitalgesellschaften
- GmbH
- Stammkapital mindestens 50.000,- DM
- Haftung nur mit der Stammeinlage
- Angewandt von kleinen und mittleren Betrieben

- AG
- Unternehmer ist nur noch Geldgeber und haftet mit dem Geld, das er dem Unternehmen zur Verfügung stellt.
- Aktionäre sind mit Einlagen in Aktienform am Grundkapital der Firma beteiligt.
- Organe der AG sind der Vorstand, der das Unternehmen leitet. Der Aufsichtsrat, der Arbeitnehmer und Arbeitgeber beinhaltet Die Hauptversammlung, wo alle Aktionäre beiwohnen dürfen
- ideale Rechtsform für große Unternehmen

- Personengesellschaften
- OHG
- Die Gestellschafter sind gleichberechtigt und jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen uneingeschränkt, sofort und gleichberechtigt.
- Der Firmenname muss den Namen von mindestens einem der Gesellschafter enthalten
- KG
- Der Komplementär führt die Geschäfte, vertritt das Unternehmen nach außen und haftet uneingeschränkt
- Die Kommandisten sind Mitinhaber und haften nur mir Ihrer Einlage, sind allerdings von der Geschäftführung ausgeschlossen
- GmbH Co. KG
- Mischform aus Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft
- Die Gmbh beteiligt sich als JURISTISCHE PERSON als Komplementär an einer KG

- Sonderformen
- Genossenschaften
- Werden zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder gegründet
- Gewinnstreben ist kein vorrangiges Ziel
- ideale Unternehmenform bei Wohnungsbaugenossenschaften, Kreditgenossenschaften oder Einkaufsgenossenschaften

Juristische Personen:

Juristische Personen sind Vereinigungen deren Rechtskräftigkeit nmit der Eintragung in ein Öffentliches Register beginnt und mit der Streichung aus diesem Register endet.

Juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind : Staat, Gemeinden, Schulen und Behörden Juristische Personen des Privaten Rechts sind : AGs, eingetragenen Vereine, GmbHs

Arbeitsrecht:

Das sind Rahmenbedingungen für die Gestaltung eines Arbeitsverhältnisses, also Mindestanforderungen, die jedem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen sollten.

Diese können eventuell durch tarifliche Bedingungen sogar noch ausgeweitet werden. Das Arbeitsrecht will in 4 Bereichen die schwächere Stellung des Arbeitnehmers ausgleichen:

1. Gerechter Leistungsaustausch =

Lohn soll in angemessenen Verhältnis zum Ertrag des Gesamtunternehmens stehen (steht im: Tarifvertragsgesetz, Grundgesetz)

2. Daseinsvorsorge =

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (steht im Angestelltenversichungsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Berufsbildungsgesetz)

3. Betriebliche Mitgestaltung und Mitbestimmung =

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Details

Titel
Prüfungswissen zur Zwischen - und Abschlussprüfung in Sozialkunde - Unternehmensformen, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen
Autor
Jahr
2001
Seiten
8
Katalognummer
V102223
ISBN (eBook)
9783640006106
Dateigröße
342 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Prüfungswissen, Zwischen, Abschlussprüfung, Sozialkunde, Unternehmensformen, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen
Arbeit zitieren
René Franke (Autor:in), 2001, Prüfungswissen zur Zwischen - und Abschlussprüfung in Sozialkunde - Unternehmensformen, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102223

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