Gegenüberstellung der Messfeier des alt-römischen Ritus mit der Feier der heutigen Messe

Die Beschlüsse des II. Vaticanum


Referat / Aufsatz (Schule), 2001

14 Seiten


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Hintergründe zum II. Vaticanum
2.1 Erklärung des Begriffes Konzil
2.2 Aufgaben des II. Vaticanum
2.3 Die beiden Konzilspäpste
2.3.1 Papst Johannes XXIII
2.3.2 Papst Paul VI

3 Die Reformen des II. Vaticanums bezüglich des Gottesdienstes
3.1 Die liturgische Erneuerung in der Gegenwart
3.2 Die Reform am Verständnis der Messfeier
3.3 Die Reformen des Gottesdienstes
3.3.1 Die Reform der Eröffnung
3.3.2 Die Reform der Wortgottesdienstes
3.3.3 Die Reform der Eucharistie
3.3.4 Die Reform der Entlassung

4 Fazit

5 Literatur

6 Anhang

1 Einleitung

In dieser Arbeit habe ich versucht, mich mit der Feier der Heiligen Messe ausein- ander zusetzten und zu hinterfragen, wo der Unterschied zwischen den unterschied- lichen Messriten liegt und wie diese zum Ausdruck kommen. Doch wie kam ich auf dieses Thema und woher hatte ich Interesse dafür bekommen? Ich selbst habe einmal das Glück erfahren, die Messe nach dem altrömischen Ritus mitfeiern zu dürfen. Ich war zu tiefst bewegt und spürte was für eine Kraft von dieser Feier ausging. Dennoch fühle ich mich aber auch in der heutigen reformierten Messfeier aufgehoben und von der Gemeinschaft getragen, so das ich in mir bemerkte, das ich wissen wollte, was sich konkret geändert hat. So kam ich also auf die Idee mich einmal intensiver mit dem Aufbau der Heiligen Messe, wie sie im altrömischen Messritus gefeiert wurde und wo sich heute die neuen „Akzente“ befinden, zu befassen. Also habe ich den Schwer- punkt der Arbeit darauf gelegt, herauszuarbeiten, wie die Messe nach dem alten Ritus gefeiert wurde und wo sich die Unterschiede zwischen den beiden unterschiedlichen Riten befinden.

Zumal hat mich aber auch interessiert, welche Institution dafür verantwortlich war und was für Menschen diese Entscheidung mit geprägt haben. Aus diesem Grund habe ich mich in einem ersten Schritt mit den Konzilspäpsten, die die der Initiatoren der Reform waren, und zusätzlich mit der genaueren Definition von einem Konzil, beschäftigt.

2 Die Hintergründe zum II. Vaticanum

2.1 Erklärung des Begriffes Konzil

Der Begriff Konzil (=K.) leitet sich von dem lat. concilia ab und bedeutet so viel wie Zusammenkunft oder Vereinigung (oder in gr. [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]). Ein K., welches nur durch den Papst selbst einberufen werden kann, ist eine feierlich einberufene Zu- sammenkunft von Bischöfen zur Klärung von theologischen und ekklesiologi- schen Fragen und Problemen. Seit 1123, nachdem Papst Kallistus II. erstmals das K., welche zuvor von den Kaisern Konstantinopels, die als Schutzherrn der Kirche galten, in Lateran, einberief, werden alle Konzilien vom Papst einberufen.

„Wenn so das Gesamtepiskopat zusammentritt unter dem Vorsitz des Papstes und in einem ‚kollegialen Akt’ berät und beschließt, wobei die einzelnen Bischöfe nicht bloß Berater des Papstes, sondern als mitentscheidende

Glieder des Gesamtepiskopates handeln, dann haben wir das, was nach katholischer Kirchenlehre ein ökumenisches Konzil ist.“ [1]

Der Grund für den ein K. als ökumenisches K., von denen es insgesamt 212 gab, genannt wird, ist das Zusammentreffen des Episkopats der gesamten kath. Kirche an einem Ort. Es ist nicht nur dem Episkopat vorbehalten am K. teilzunehmen, sondern auch dem „einfachen Klerus“, Laien und sogar Nichtkatholiken, die aller- dings als „Beobachter“ des Konzils eine Zulassung des apostolischen Stuhls benö- tigen. Nur die Kardinäle, Patriarchen, (Erz-, Titular-) Bischöfe, Äbten und Präla- ten dürfen beschließend in den Vorgang des Konzils einzugreifen. Die Erlasse und Dekrete werden vom Papst, mit dem zuvor erhaltendem Zuverständnis der Kon- zilsvätern, promulgiert und sind somit für die Ecclesia una rechtskräftig, da

„(d)ie beim Konzil mit dem Papst versammelten Bischöfe besitzen die Unfehl- barkeit im Lehramt, wenn sie als Lehrer und Richter für die ganze Kirche eine Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend erklären (c. 749 § [2]). Die unfehlbare Lehre muss aber in der Form und im Inhalt als solche gekennzeich- net sein (c. 749 § 3). Von den Gläubigen ist einer solchen definitiven Lehre Glaubenszustimmung (assensus fidei) entgegenzubringen (c. 752 iVMc.750)“ [3]

Im Falle der päpstl. Sedivakanz wird das K. unterbrochen und kann erst vom Nachfolger weitergeführt werden.

2.2 Aufgaben des II. Vaticanums

Das K. sollte nicht einzelne Lehren verändern, sondern es sollte eine „Gesamter- neuerung des Gottesvolkes“ geben. Das K. stand unter dem Motto des „aggior- namento“[4], womit die „innere Erneuerung und das Eingehen auf die Probleme der Zeit, bei klarem Bewusstsein (für die) Grundlagen“[5] des katholischen Glaubens, gemeint war. Bezüglich der Seelsorge hatte man versucht, sich neu zu orientieren und sich den anderen christlichen Konfessionen – so weit wie möglich – anzunähern, um „Wegbereiterin zur Einheit der Christen“ zu wer- den. Die Kirche sah in ihren Beschlüssen – vor allem durch die Konstitution über die hl. Liturgie, durch das Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Orden- lebens und über das Apostolat der Laien, durch die dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung und durch die Pastoralkonstitution über die Kirche – die Chance, die Kirche vor „Erstarrung“ zu retten. Das II. Vaticanum war ein pastorales K. und sah seine Aufgabe darin, ein Konzil der Sorge um die Kirche und um die Menschen zu sein. Man versuchte, von den doktrinären Prinzipien wegzukommen, um eine konkrete Kirche, einen konkreten Glauben repräsentieren zu können. Man hatte versucht, mit dem K. eine Kirche zu schaffen, die der „ursprünglichen“ Kirche wieder ähnlicher würde. Daher wurde auch versucht, sich den anderen christlichen Konfessionen, die erstmals offiziell als Kirche anerkannt wurden, anzunähern. Man hatte auch versucht, eine schulscholastische Terminologie, die, wie sie in der Schuldogmatik und im Kirchenrecht vorkommt, in den Dekreten und veröffentlichten Texten des Konzils, zu verzichten, um auch allein von der Terminologie die Aufgabe des Konzils, Verbrüderung und Aufeinanderzugehen der Konfessionen, deutlich werden zu lassen.

2.3 Die beiden Konzilspäpste

Die zwei Konzilsväter waren Papst Johannes XXIII. [6] und Papst Paul VI.[7], wobei Johannes XXIII., der Einberufer des Konzils, als „eigentlicher“ Konzilsvater gilt.

2.3.1 Papst Johannes XXIII

Johannes, Taufname Angelo Roncalli, wurde am 25. November 1881 geboren und begann 1900 sein Theologiestudium. 1904 wurde er zum Priester geweiht und 1925 berief Papst Pius XII[8]. Roncalli zum Titularbischof und zum Apostolischen Legaten in der Türkei und Griechenland. Am 15.01. 1953 wurde er von Papst Pius XII in den Kardinalsstand erhoben. Als Pius am 09.10. 1958 verstarb traf sich

Roncalli zum Konklave, wo er am 28.10.1958 zum Papst gewählt wurde. Das Motto seines Pontifikates war: „Friede auf Erden und die Einheit der Kirche“. Jo- hannes wollte die „Fenster der Kirche“ zur Welt öffnen und die „ecclesia semper reformanda“ zeitgemäß erneuern und so gab er am 25. Januar 1959 sein Wunsch nach einem ökumenischen K., erstmals bekannt. Am 11. Oktober 1962 begann das II. Vaticanum mit dem Einzug von Johannes in den Petersdom. Johannes starb am 03.06. 1963. Das K., dessen Ende Johannes somit nicht mehr erlebte wurde von Paul VI. beendet. Dies brachte Veränderungen in der Theologie, im Kirchen- recht, in der Kirchensprache und in der Liturgie (s. unter 3.1-3.8) mit sich. Jo- hannes XXIII. wurde am 03.09.2000 von Papst Johannes Paul II selig gesprochen.

2.3.2 Papst Paul VI

Paul VI. wurde in 26. 09.1897 in dem Concesio Brescia mit dem Namen Giovanni Battista Monitini geboren und am 29.05.1920 zum Priester geweiht. Am 13. 12. 1937 wird Montini Assistent des Staatssekretär und somit engster Mitarbeiter von Papst Pius XII. 1954 weihte Papst Pius XII. Montini zum Bischof und übertrug ihm eines der größten Bistümer – Mailand. Pius verstarb am 09.10. 1958 und zwei Monate später verlieh der neue Papst Johannes XXIII. Montini das Kardinalsbi- rett. Johannes war von Montini´s Fähigkeiten fest überzeugt, da er Ordnung und Systematik Konzilsvorschläge brachte, da einige stark konservative Kurienkardi- näle versucht hatten, durch lange und nichtsaussagenden Thematiken und Vor- schlägen für die Sitzungen, das Konzil weitgehenst zu verdrängen. Als Johannes dann am 03.06.1963 verstarb wurde Kardinal Giovanni Battista Montini Papst Paul VI., der das Konzil beendete. Er wich den Streitthemen aus, indem er brisante Themen von der Tagesordnung nahm und somit den eigentlichen Grund des Konzils verfehlte, entgegen dem ursprünglichen Wunsch der „Erneuerung“ von Johannes XXIII. Papst Paul VI. verstarb am 06.08.1978 in Castel Gandolfo.

3 Die Reform des II. Vaticanums bezüglich des Gottesdienstes

3.1 Die liturgische Erneuerung in der Gegenwart

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Durch die Entwicklungen des 20. Jahrhunderts war die Liturgie reformbedürftig ge- worden, um den theologischen und heilbringenden Aspekt der Messfeier deutlicher werden zu lassen. So hatte man sich bei dem II. Vaticanum das Ziel gesetzt, die Spiritualität der Gläubigen, die sich in einer Umbruchstimmung auf Grund des neuen Zeitalters befanden, zu vertiefen. Es war somit eine Erneuerung der Liturgie notwendig geworden, was auch die Konzilsväter erkannt hatten und das Thema der Liturgie, deren Diskussion am 22.10.1962 begann, als Punkt Eins auf die Liste der ersten Sitzungsperiode, die am 08.12.1962 endete, setzten. Das II. Vatikanische Konzil führte keine Neuerungen ein, sondern setzte die anstehende Reform des Konzils von Trient nur fort, für die die damalige Zeit noch nicht reif war. Es handelt sich um keine „revolutionäre Neuschaffung“ der Messe, sondern vielmehr handelt es sich um Akzentverschiebungen, denn

„(d)ie Liturgie unserer Zeit ist nicht schlechthin neu, sondern steht in der bewußten Tradition der Kirche von Anfang an(,) (g)erade das betont Papst Paul VI“. [9]

[...]


1 Vgl. Prof. Rahner, Karl; Dr. Vorgrimmler, Herbert. Kleines Konzilskompendium. Alle Konstitutionen, Dekrete und Erklärungen des Zweiten Vaticanums in der bischöflich genehmigten Übersetzung. Seite 17-18

2 Vgl. Anhang: „Tabelle:“ Die 21 ökumenischen Konzilien der Kirchengeschichte

3 Vgl. Brüggeboes, Wilhelm. Kirchengeschichte. Bearbeitet von Mensing, Roman. Düsseldorf: Patmos-Verlag, 1972, Seite 210

4 Vgl. Anhang: Bild 2

5 Vgl. Gutschera, H. / Maier, J. / Thierfelder, J. Kirchengeschichte – ökumenisch. Von der Reformation bis zur Gegenwart. Band 2. Stuttgart: Quell Verlag, 1995, Seite 189

6 Vgl. Anhang: Bild 1

7 Vgl. Anhang: Bild 3

8 Vgl. Anhang: Bild4

9 Vgl. Emminghaus, Johannes H.. Die Messe. Wesen-Gestalt-Vollzug. 2. Auflage. Wien: Erzbischöflliches Ordineriat, 29. März 1976, Seite 140

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Gegenüberstellung der Messfeier des alt-römischen Ritus mit der Feier der heutigen Messe
Untertitel
Die Beschlüsse des II. Vaticanum
Hochschule
Lessing-Gymnasium Uelzen
Autor
Jahr
2001
Seiten
14
Katalognummer
V101948
ISBN (eBook)
9783640003525
Dateigröße
369 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Messopfer oder Mahlgemeinschaft. Die Veränderungen, bezüglich der hl. Messfeier, die das II. Vaticanum mitsich brachten
Arbeit zitieren
Michael Danne (Autor:in), 2001, Gegenüberstellung der Messfeier des alt-römischen Ritus mit der Feier der heutigen Messe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101948

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