Naturschutz in Nationalparken


Skript, 1999

14 Seiten


Leseprobe


Naturschutz in Deutschland

Naturschutz in Nationalparks

Nationalpark (NP):

P Def. nach § 14 BNatSchG:

(1) NP sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

1. großräumig und von besonderer Eigenart sind,
2. im überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines NSG erfüllen,
3. sich in einem vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflußten Zustand befinden und
4. vornehmlich der Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestandes dienen.

(2) Die Länder stellen sicher, daß NP unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete geschützt werden. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen NP der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

⇒ großräumig sollen NP sein, nach IUCN-Kriterien sollen es mind.10.000 ha sein, dieses Kriterium wird nicht von allen, aber von der Vielzahl der dt. NP erfüllt. Bayern hat in seinem Naturschutzgesetz diese Größe als gesetzliche Mindestgröße als einziges Bundesland festgesetzt

⇒ besonderer Eigenart

Gebiet muß von immens hoher Individualität sein, eine Besonderheit, die schon fast an Einzigartigkeit grenzt

⇒ Natürlichkeit

✲ mit der Einschränkung, daß es in ME keine vom Menschen völlig unbeeinflußten Gebiete mehr gibt, vgl. einschränkende Anmerkung des Gesetzgebers in Abs. 2

✲ heute gilt auch, daß Gebiete NP sein können, wenn die Natürlichkeit in einem absehbaren Zeitraum erreicht werden kann und dies eines der obersten Ziele ist und mit dementsprechenden Instrumentarien verfolgt werden kann

⇒ Schutzzweck = „ die Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen Pflanzen- und Tierbestandes “

Arten müssen heimisch sein, Einbürgerung fremder Arten ist unzulässig, artenreich ist nicht quantitativ zu verstehen, sondern immer in Zshg. Mit dem entsprechenden Ökosystem. In Ausnahmefällen und unter ganz strengen Bedingungen dürfen arten in Gebiet angesiedelt werden, wenn diese z.B. ausgestorben sind oder so andere Arten vorm Aussterben bewahrt werden können, eher selten der Fall

⇒ Schutzmaßnahmen

✲ ähneln denen eines NSG sehr, auf eben diese wird auch Stellung genommen

✲ Zonierung des NP, es gibt Zonen mit unterschiedl. Schutzzielen

✲ es geht nicht nur um die Erhaltung eines best. Zustandes, sondern auch um die Wiederherstellung der Natürlichkeit, Wiederherstellungsmaßnahmen sind daher in NP höher zu bewerten

⇒ einheitlich zu schützen

✲ Organisation muß also einheitlich erfolgen

✲ Ausweisung eines NP muß dementsprechend erfolgen, kann also nur von der höchsten zuständigen Stelle der jeweiligen Landesregierung erfolgen, Verwaltung des NP erfolgt dann von unmittelbar unterstellter Behörde

✰ Schutzgebiet mit unmittelbarer Rechtsverbindlichkeit

Unterschied zwischen NP zu anderen Schutzgebieten nach dem BNatSchG:

✱ unterscheidet sich von den anderen Gebieten durch die unmittelbare Anbindung an die höchste Autorität des jeweiligen Bundeslandes in Ausweisung, Planung, Schutz...

✱ vom NSG durch die Großräumigkeit, die Erfordernis der Natürlichkeit, die Berücksichtigung vorhandener Besiedelung, durch das Management...

✱ vom Naturpark:, durch die Naturausstattung: NP i.d.R. vom Menschen wenig beeinflußt, Erholung im NP nur nachgeordnet

✱ vom LSG durch Intensität des Schutzes und starke Individualität des Gebietes

Def. nach internationalen Kriterien, Kategorie der IUCN (= International Union for Conservation of Nature):

Kategorie II:

Nationalpark = natürliches Landgebiet oder marines Gebiet, das ausgewiesen wurde, um

(a) die ökologische Unversehrtheit eines oder mehrerer Ökosysteme im Interesse der heutigen und kommenden Generationen zu schützen,
(b) Nutzungen oder Inanspruchnahme, die den Zielen abträglich sind, auszuschließen und
(c) Eine Basis zu schaffen für geistig-seelische Erfahrungen sowie Forschungs-, Bildungs-, Erholungsangebote für Besucher zu schaffen. Sie alle müssen umwelt- und kulturverträglich sein

In D ist NP Bayrischer Wald einziges Gebiet, daß dieser Kategorie entspricht, also internationalem Anspruch eines NP gerecht wird, andere NP in D ordnet man der Kategorie IV (= Biotop-/Artenschutzgebiet) zu.

✱ streng genommen kann man in Europa also nur „von großflächigen Schutzgebieten mit dem Entwicklungsziel eines Nationalparks reden“, NP dennoch im BNatSchG verankert

In D fordern Umweltschützer immer wieder die Novellierung des BNatSchG, Vorschläge der Umweltschützer lehnen sich an die vom IUCN vorgegebenen Kategorien an die großflächige natürliche (naturnahe gebiete in ihrer ungestörten Entwicklung erhalten soll / Mindestgröße 10.000 ha, / mit Ausnahme der Erholungsnutzung (sofern sie den Schutz nicht beeinträchtigen) dürfen keine menschl. Aktivitäten im Gebiet stattfinden /

✱ in D und generell in ME gibt es kaum genügend große Gebiete die nicht durch menschl. Einflüsse verändert wurden, bzw. die keine Kulturformationen enthalten (Wattenmeer u. Hochalpen)

Geschichte der Nationalparke:

Über hundertjährige Geschichte, erster NP: Yellowstone-NP, 1872 in Nordamerika gegründet mit einer Größe von 900.000 ha, Idee Naturlandschaften als NP zu schützen, Naturwunder für gegenwärtige und zukünftige Generationen zu schützen und die Nutzung der Ressourcen zu verhindern, diesem Engagement ging erheblicher Raubbau in der Natur voraus, ästhetische Beweggründe

NP-idee konnte sich jedoch erst nur in Kanada, Australien und Neuseeland durchsetzen 1910 erster europ. NP in Schweden, vier Jahre später Schweizer NP weitere Erschließung von NP erst mit Etablierung des Naturschutzgedanken, vor allem nach 2.Wk

BRD war eines der letzten Länder in Europa (L, B, DK u. DDR waren noch später), das Gesamtstaatl. Rechtsgrundlage für NP geschaffen hat (BNatSchG vom 12.Februar 1976) Zwar wurden seit ~1910 verstärkt die Ausweisung von NP Bayrischen Wald gefordert, durch die zwei WK wurde Diskussion und Festlegung jedoch immer wieder verschoben. 1969 erst wurde der NP Bayrischer Wald durch Beschluß Landtags ausgewiesen, 1978 Ausweisung NP Berchtesgarden 1985/1986 Ausweisung des gesamten Küstenbereichs

ehemalige DDR:

aus ideologischen Gründen gab es keine NPausweisungen

Bestrebungen best. Gebiete als NP zu konstitutionieren (z.B. Müritz, Sächsische Schweiz) schlugen fehl, Gebiete wurden häufig zu neutraleren Landschaftsschutzgebieten erklärt Diskussionen traten immer wieder auf, 50er, 70er, 80er wurden von Machthabenden immer unterbunden

15% der Landesfläche der DDR waren öffentl. Zugang verwehrt, in diesen Sperrgebieten oft unverbrauchte Landschaften, Grenzstreifen oft sich selbst überlassene Gebiete

mit politischem Umbruch kam es zur Öffnung dieser Sperrgebiete, Ausarbeitung eines „Nationalparkprogramms“ durch aktive Naturschützer dieses Programm könnte man als erste Systematisierung für die Ausweisung von Nationalparken bezeichnen, es enthält jedoch keine umfassenden Naturraumanalysen und Eignungsuntersuchungen

⇒ großräumige Gebiete wurden in versch. Kategorien (NP, Biosphärenreservate, Naturparke) eingeteilt 16. März 1990 wurde in letzter Sitzung der damaligen Regierung Liste mit 23 Schutzgebieten vorgelegt, die dann durch die Minister zu „einstweilig gesicherten Gebieten“ erklärt wurden fi somit standen ca. 10% der Landesfläche der ehem. DDR unter Schutz am 12 Sept. 1990 wurden in der letzten Ministeratssitzung der DDR Verordnungen über 5NP,

6 Biosphärenreservate und 3 Naturparke erlassen,

Ministerratsbeschluß vom Februar wurde bestätigt, die „einstweilig gesicherten Gebiete“ seien innerhalb von zwei Jahren unter Schutz zu stellen.

Heute sind in D 12 Gebiete rechtsverbindlich unter Schutz gestellt. (Folie mit den deutschen NP)

(BfN- Studie)

Grundlagen und Rahmenbedingungen

- Rechtliche Grundlagen

✱ Bundesebene:

nach § 77 GG fallen Naturschutz und Landespflege in die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes, d.h. Bund steckt den Rahmen für Gesetze ab, die Durchführung bleibt Ländersache, Bund darf nicht den Rahmen ausgestalten, bzw. vollziehen, ist ebenfalls mit dem Erlaß neuer Gesetze stark eingeschränkt

BNatSchG enthält

- Rahmenvorschriften

Rahmenvorschriften sind als Leitlinien zu verstehen, die Länder haben in einem best. def. Rahmen Handlungskompetenzen, Bund steckt Rahmen ab, den die Länder sozusagen ausfüllen, ohne die auf Landesebene durchgeführten Kompetenzen wäre das BNatSchG in weiten Teilen unbrauchbar und nutzlos

- unmittelbar geltende Vorschriften

Diese Vorschriften sind für alle Länder gültig und einzuhalten (z.B.: Ausweisung eines Gebietes zum Nationalpark ist im Einvernehmen mit dem BMU zu vollziehen)

(s. auch Def. oben und BfN-Studie S. 24 unten)

✱ Landesebene:

alte BL: nur fünf Länder haben gesetzliche Regelungen über die NP getroffen (BY, HH, NS, NRW, SWH), diese Länder jedoch haben den Begriff „NP“ aus §14 BNatSchG weitestgehend übernommen.

Bayern def. bereits 1973 als erstes BL den Begriff „NP“, wurde später ins BNatSchG übernommen, wobei das BayNatSchG konkretere Aussagen über die Eigenschaften eines NP macht, so ist es z.B. das einzige Land, das eine Mindestfläche von 10.000ha für einen NP fordert.

Ansonsten ähneln sich die Def. der NP sehr, wurden sie doch auch alle in Anlehnung an den §14 des BNatSchG verfaßt, auffallend ist noch, daß die Neuen BL oft konkreter Gesetzestexte haben, bzw. sie die IUCN-Kriterien berücksichtigen

✱ rechtl. Absicherung, Verwaltung, Einrichtung, Umsetzung der NPziele = Aufgabe der Länder

Gesetzl. Regelungen fehlen in BW, B, HB, Hessen, RLPfalz, SL, TH,

Landesgesetzgeber wurden vor xjahren aufgefordert Regelungen und Gesetze zu dem NP zu finden, die genannten Ländern sind dem immer noch nicht nach gekommen, Bund macht auch keinen Druck

(BfN-Studie)

- Auswahlkriterien für NP

✱ Kriterien, die Gebiet erfüllen muß, um als Nationalpark ausgewiesen werden zu können: (s. auch Def.)

- Repräsentativität (Gebiet muß repräsentativ für den größeren Raum sein)
- Nationale und Internationale Bedeutung
- Naturnähe
- Ausreichende Größe damit ausreichender und dauerhafter Schutz eines ganzen Ökosystems gewährleistet ist
- Ausreichend finanzielle und personelle Ausstattung, um Schutzziele in dem Gebiet auch gewährleisten zu können
- Nicht genutzt und besiedelt sind (Ausnahme §14 abs.2)

✱ Ausweisung dt. NP erfolgte in der Vergangenheit ohne Systematik, es erscheint vielmehr so, als daß es besonderem Engagement einzelner Verbände, Organisationen, oder der Lokalpolitik zu verdanken ist, daß es zur Ausweisung von NP kam

✱ Änderung trat mit dem „Nationalparkprogramm der DDR“ ein, durch dieses Programm wurde die Ausweisung von NP systematisiert.

✱ Größe der NP, Empfehlungen und Schwierigkeiten

(Mindestflächen für Schutzgebiete sind nur schwer zu bestimmen, sollten jedoch möglichst groß sein)

- Leitlinien für NP

✱ IUCN „Internationale Union zum Schutz der Natur“, hat Def. mit empfehlendem Charakter für Nationalparke aufgestellt, international anerkannte Def, Eigenschaften dieser Def. müssen erfüllt werden um in die UN-Liste aufgenommen zu werden

✱ derzeitiger Mangel an national verbindlichen Leitlinien, (s. auch Handlungskompetenz der Länder), führt zu relativ uneinheitlichen Nationalparken hinsichtlich ihrer Entwicklung, ihres Managements, ihres Schutzes...

✱ Leitlinien dienen nun dazu eine Grundlage für die bestehenden NP zu schaffen an denen sie ihre Ziele etc. ausrichten und umsetzen können um die versch. Aneinander anzugleichen, soll außerdem für neue NP Rahmen und Leitmotiv sein.

Leitlinien:

12 Unterpunkte:

(1) Rechtliche Grundlagen

- Rechtsverbindlich festgesetzte, einheitlich zu schützende Gebiete , Ausweisung im Einvernehmen mit BMU und BM für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
- Schutzzweck, Planungsinstrumente, Organisationsform des NP sind in Rechtsverordnung definiert, um Schutzzweck zu erfüllen sind Bestimmungen in anderen Gesetzen, mit denen sich Konflikt ergeben könnte außer Kraft zu setzen, zumindest in notwendigem Umfang zu modifizieren, z.B. Jagd-, Fischereirecht

(2) Schutzzweck

- Schutzziel (s. Def. der IUCN) muß auf mind. 75% der Fläche erreicht werden
- Soweit es der Schutzzweck erlaubt sind Schutzgebiete für die Öffentl.keit zugänglich, repräsentative Beispiele biogeographischer Regionen, tragen zum Erhalt der biolog. Vielfalt bei

(3) Nutzungen und Belastungen

- wirtschaftsbest. Nutzungen grundsätzlich unzulässig, Nutzungen die Schutzzweck entgegenwirken sind so schnell wie möglich einzustellen, best. Gründe (sozioökonom.. soziale) erlauben bis zur Einstellung eine Übergangszeit

(4) Zuständigkeit

- Hoheitl. und administrative Zuständigkeit und Verantwortung liegt in Oberster Landesbehörde von direkt unterstellten Oberen Landesbehörde sind Aufgaben wahrzunehmen
- Nationalparkverwaltungen = Vollzugsbehörden im NPgebiet

(5) Eigentum

- Np sollen vornehmlich auf Staatsgrund errichtet werde, sonst vom Staat gekauft oder langfristig gepachtet werden

(6) Abgrenzung/Mindestfläche

- Gebiet soll groß genug sein, um ein od. mehrere Ökosysteme zu umfassen
- Empfohlene Richtwerte: dHochgebirge: mind. 10.000 ha dLandschaften im Mittelgebirge, Hügel- od. Tiefland: mind.6000-8000 ha dGebiete bes. nationaler Bedeutung mind. 3000 ha

(7) Zonierung

- Zonierung um Flächenanteile aus unterschiedl. Gründen (z.B. unterschiedl. Schutzzwecke) voneinander abzugrenzen,
- Nach IUCN müssen 75% der Fläche langfristig als „ strenge Naturzone ohne

Managementmaßnahmen “ , d.h. dem Schutz der nat. Sukzession dienen.

- In „ strengen Naturzonen mit Managementmaßnahmen “ können lenkende oder pflegende

Maßnahmen durchgeführt werden

(8) Managementplan

- sind für jeden NP zu erstellen und fortzuschreiben, sie sollen dazu beitragen, daß das Schutzziel in einem best. Zeitraum erreicht werden kann

(9) Etat/Personal

- haben in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stehen, so daß Aufgaben gemäß den Anforderungen erfüllt werden können

(10) Besucherangebote, Bildung und Besucherlenkung

- NP sollen naturkundlicher Bildung dienen soweit es der Schutzzweck erlaubt

(11) Forschung

- Forschungsergebnisse sollen zur Erfüllung der Schutz-, Bildungs- und Managementaufgaben genutzt werden, Forschungen im NP dürfen nur in dem Maße und mit den Methoden erfolgen, die dem Schutzziel nicht hinderlich sind
- NPverwaltung legt Zielsetzung der Forschung fest

(12) Nicht autochthone Arten/Kontrolle von Arten

- best. ausgerottete heimische Tier- oder Pflanzenarten können nach sorgfältiger Einzelfallprüfung unter best. Voraussetzungen wiederangesiedelt werden

Nationalparke in Deutschland

(1) Übersicht, allgem. Fakten, Aufgaben

[✱ weltweit gibt es in ~120 Ländern mehr als 2.200 NP (verfügen jedoch über unterschiedliche Schutzinhalte und -qualitäten)

✱ in Europa sind in über 20 Ländern mehr als 250 Gebiete als NP ausgewiesen]

✱ in D gibt es 12 NP ,die eine Fläche von ca. 2% der Landesfläche ausmachen, nicht vergessen darf man dabei, daß 80% der Nationalparkfläche die Wasser- und Wattflächen an Nord- und Ostsee ausmachen fi nur 0,44% der Landesfläche Deutschlands sind als Nationalpark unter Schutz gestellt.

✱ lediglich der NP Bayrischer Wald erfüllt die Kriterien der Kategorie der Kategorie II der IUCN-Def. für Nationalparke, die anderen Parke werden der Kategorie IV zugeordnet, s.o.

✱ bis 1990 gab es in D vier NP, 1990 selbst entstanden sechs weitere, zwei weitere seit 1990

✱Ausgangslage in D war ein eher zufälliges Ausweisen von NP, einen einheitlichen Aktionsplan, wie z.B. in Kanada gab es beispielsweise nicht.

Auch das Nationalparkprogramm von 1990, was man als erste Systematisierung bezeichnen könnte, ist unter zeitlichem Druck entstanden, beinhaltet keine umfassenden Naturraumanalysen und Eignungsuntersuchungen und somit noch nicht als befriedigendes Ergebnis zu bezeichnen.

(2) Ziele und Strategien in dt. Nationalparken d Ziele:

- Sicherung und Förderung natürlicher Strukturen und Abläufe in der Natur und Landschaft, lenkende Eingriffe sollen die Ausnahme bleiben

- Umfassender Ökosystem-Schutz in seiner Gesamtheit, also vorrangig vor dem Schutz von Teilgebieten

- Das Streben nach vollständig natürlichen Systemen, also nach Naturlandschaften ( jeder Eingriff ist auf die Vereinbarkeit mit diesen Zielen zu prüfen)

Nationalparkmanagement ursprüngliche NPidee Natur Natur sein lassen und sich als Mensch völlig aus der Tier- und Pflanzenwelt herauszuhalten, stellte sich als nicht durchführbar dar, zum einen gibt es keine oder nur noch äußerst wenig völlig unberührte Natur, [selbst in den Regenwäldern Afrikas oder auch Amazoniens leben Naturvölker,] auch sind die NP oft zu klein , um best. Tierarten ständig zu beherbergen.

✱ NP wurden somit als Teil einer sich verändernden Umwelt gesehen, die den Einfluß des Menschen in einem gewissen steuernden und pflegenden Maße auch braucht, um Gleichgewichte zu schaffen oder zu erhalten fi Management wurde somit fester Bestandteil von NP

PManagementziele:

- Schutz natürlicher Regionen und landschaftlich reizvoller Gebiete (von nat. und internat. Bedeutung)

- Erhalt charakteristischer Gebiete und Lebensgemeinschaften mit dem Aspekt der Nachhaltigkeit, der ökologischen Stabilität und Vielfalt

- Erholung und naturkundliche Bildung der Bev., solange sie dem Schutzziel nicht widerspricht

- Lenkung der Beuscherströme

- lenkende Maßnahmen zur Sicherung seltener Pflanzen- und Tierarten; begrenze Eingriffe

- Ausschluß anthropogener Nutzungen, wie z.B.: Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei...

- Ausarbeitung eines Managementplanes, der die Schutzziele und Pflegemaßnahmen definiert, Zonierung des NP vornimmt

( Zonierung wird vorgenommen, wenn Gebiet des NP räumliche Differenzierungen aufweist, d.h. Gebiete in denen noch Nutzung stattfindet zu ungenutzten Gebieten, Entflechtungskonzept, man kann NP in Zonen einteilen: Kernzone mit absolutem Wegegebot, Entwicklungszone in der lenkende Eingriffe des Menschen gestattet sind und in Pflegezonen, die zur Aufrechterhaltung bestimmter Biotopstrukturen notwendig sind, nehmen meist nur klein Flächen ein.)

auf Grundlage eines solchen Managementplanes erfolgen weitere Maßnahmen in der NPgestaltung, wie z.B.: NPverwaltung, Kontrolle des Gebietes; ..

Wissenschaftliche Betreuung und Forschung sollten immer die anderen Tätigkeiten in NP ergänzen und begleiten

(3) Probleme

✱ unzureichende Personalausstattung gefährdet Erreichen der Naturschutzziele, nicht alle Anforderungen können erfüllt werden, hat zudem Auswirkungen auf Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, bei dem Lenken von Besuchern und der Überwachung des Gebietes fi sehr gefährlich und problematisch, denn bei hohen Besucherzahlen und fehlender Lenkung kann es zu Fehlverhalten der Besucher kommen, die die Schutzziele gefährden/zunichte machen (trifft für 11 von 12 Parken zu)

✱ unzureichende Finanzausstattung (bei 75% der Parke der Fall) die die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben gefährdet

✱ Probleme mit den gesetzlichen Regelungen (bei 10 NP der Fall), Schwachstellen in Verordnungen oder z.B. in Gesetzen hinsichtlich der Lufthoheit oder Landesverteidigung

✱ in 50% der NP bestehen Zuständigkeitsprobleme, d.h., daß die Zuständigkeiten auf zwei oder drei Verwaltungen/Ministerien verteilt sind, es so zur Kompetenzzersplitterung und Ineffektivität kommt.

✱ Konflikte beim Wildtiermanagement, häufig werden in NP politisch unbequeme Entscheidungen verhindert, nationalparkschädliche Kompromisse sind die Folge, so z.B. auch bei traditionellen Jagden Managementziele: Schutz nat. Regionen v. nat. u. intern. Bedeutung; Erhaltung charakteristischer Beispiele für Regionen, Lebensgemeinschaften..., Erhaltung der ökolog. Stabilität und Vielfalt, Besucherlenkung, die die Ziele nicht behindert, Unterbinden von unverträglichen Inanspruchnahmen, Berücksichtigung der eingeborenen Bev., sofern sich das nicht mit anderen Zielen widerspricht

✱ Tourismus in NP häufig auch sehr problematisch, durch genanntes Problem der mangelhaften Personalausstattung viele Probleme damit verbunden: Lenken der Besucherströme, Fehlverhalten und Mißachtung bestimmter Regeln

(4) Akzeptanz der Npidee/der NP

✱ NP haben meist einen positiven Image-Effekt in der jeweiligen Region, sind touristisch attraktive Gebiete Poft ist es jedoch schwer, anfänglichen Widerstand zu brechen, gerade die Ausweisung von NP bereitet Probleme, ist der NP nicht akzeptiert resultieren daraus erhebliche Konflikte, die i.d.R. negativ auf die Schutzziele wirken

Akzeptanz eines NP abhängig von

- zum einen irrationalen Gründen, wie Traditionen, die dann nicht mehr ausgeübt werden können, oder auch irrationalen negativen Einstellungen gegenüber den Umwelt- und Naturschutz allgemein
- auch Angst best. Tätigkeiten oder gar seinen Beruf nur noch eingeschränkt ausüben zu können (Krabbenfischer Nordsee, Fischgebiet wurde verkleinert)

NP bei denen absehbar ist, daß sich nach deren Ausweisung positive ökonomische Effekte verzeichnen lassen, stoßen nicht auf so viel Widerstand

✱ FÖNAD veranlaßte 1995 erstmals eine repräsentative Besucherbefragung in den damals 12 dt. NP. Ergebnis der repräsentativen Befragung war, daß die meisten Besucher NP aufsuchen um „Ruhe und Erholung“ zu finden.

Als wichtigste Aufgabe werden der „Schutz bzw. die Wiederansiedlung seltener Tiere und Pflanzen“ sowie „die Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer möglichst ursprünglichen Naturlandschaft ohne menschliche Eingriffe“ gesehen.

Fallbeipiel:

DER NATIONALPARK BAYRISCHER WALD

✱Anfang diesen Jahrhunderts entstand bereits die Idee die einzigartige Landschaft und Tierwelt im bayrischen Wald konsequent unter Schutz zu stellen, diese Forderung konnte für einzelne Hochmoorgebiete zwar erreicht werden (Fläche von nur 77 ha), durch folgende 2 WK trat Forderung zunächst wieder in den Hintergrund

✱ Anfang 50er wurde Idee NP zu gründen wieder aufgegriffen, konnte jedoch immer noch nicht realisiert werden,

1967 entstanden erste LSG innerhalb des Bayrischen Waldes, war Voraussetzung für spätere Ausweisung zum NP

✱ um strukturschwacher Region neue Impulse zu geben, dachte man an Tourismus als neue Einnahmequelle und um dabei naturzerstörerische Erschließungen zu verhindern, rollte man die NP - Diskussion erneut auf fi Idee: Geld und Arbeit in die Region zu bringen und gleichzeitig Natur zu erhalten, Idee hatte relativ breite Lobby

✱ Schwierigkeiten, da keinerlei Erfahrungen auf dem Gebiet und fehlende Rechtsgrundlagen

✱ NP seit Juni 1969 durch Beschluß des Bayrischen Landtags erster dt. NP, 1970 eröffnet mit einer Größe von 13.000 ha,

✱im zentralen Teil des Bayrischen Waldes gelegen, entlang der bayrisch-böhmischen Grenze; liegt im größten zusammenhängendem Waldgebiet Mitteleuropas, mit 98% fast nahezu vollständig bewaldet

✱bewaldetes Mittelgebirge mit z.T. urwaldähnlichen Wäldern

✱oberstes Ziel dieses NP:

- Wälder, ehemals forstlich genutzt, sollen in Urwald zurückgeführt werden, Natur soll sich vom Menschen unbeeinflußt entwickeln, Mensch nur noch Beobachter

- Dient ebenso der Forschung und der Erholung

Natur Natur sein lassen.

Nach Sturm 1983/84 stürzten ca. 90 ha Wald um, Nationalparkverwaltung entschloß sich Holz liegen zu lassen, es also nicht dem natürlichen Kreislauf zu entziehen

✱ Probleme:

- Luftverschmutzung und Stürme schwächen den Wald fi Borkenkäferplage fiweite Bereiche des Waldes sterben ab, ohne Eingriff kommt Plage zum erliegen. Dieses Problem heute wieder sehr aktuell, konträre Diskussionen über menschl. Eingreifen
- Schalenwild: durch übermäßige Pflege vor NP-Eröffnung und dem Fehlen natürlicher Feinde fiVerbißschäden fi hier begegnete man dem Problem mit der Einzäunung besonders gefährdeter Areale
- Touristen, (ca. 1,2 Mio. Besucher jährlich), die die gekennzeichneten Wege verlassen fi Zonierung des NP mit der Schaffung von Kernzonen in denen Betretungsverbot herrscht, einige Wege dürfen nur zu best. Jahreszeiten betreten werden

✱1997 hat sich das Gebiet mit dem Inkrafttreten der Nationalparkerweiterung auf ca. 23.000 ha vergrößert, die größte Fläche des Gebietes ist gemäß der ursprünglichen NPidee ganz sich selbst überlassen

- neue Verordnung ändert die Nationalparkziele nicht, erweitert die Vorgaben aber hinsichtlich einer möglichen Strukturförderung des Umfeldes, sofern diese nicht die Hauptziele einschränkt
- neue Verordnung beeinhaltet die Etablierung einer Nationalparkwacht mit Aufgaben von Information, Betreuung und Überwachung
- neu auch das Mitspracherecht lokaler Gremien bei Planungen Psehr kontroverse Diskussion hinsichtlich der Parkerweiterung: Hauptkonfliktpunkt ist die Borkenkäferplage, die große Fichtenbestände abtötet, Gegner der Erweiterung fürchten ein ausbreiten der Plage auf die erweiterten Gebiete

⇒um angrenzende Wälder zu schützen sieht neue Verordnung einen 500m breiten Saum im Randbereich ein, in dem Maßnahmen zur Bekämpfung der Plage stattfinden dürfen & im Erweiterungsbereich darf in einem Übergangszeitraum von 20 Jahren die Ausbreitung des Käfers auf die Hochlagen verhindert werden in den bereits betroffenen Gebieten soll weiterhin nichts unternommen werden

✱gilt als Modell für Nationalparke in Europa

✱ Problem Borkenkäferplage

„Kaputtgeschützt“ titelte „Spiegel“ 1997,der Waldbestand des NP leidet erheblich unter dem Borkenkäferfikontroverse Diskussion , man macht NP-Verwaltung dafür verantwortlich, weil diese Käfer nicht bekämpft, sagen die Gegner

Ziel ist es jedoch die Natur sich selbst zu überlassen

These der Mensch kann nicht mit ansehen, wie sich etwas verändert ohne einzugreifen

Frage, warum sich käfer so stark vermehren konnte, weil Wald durch anthropogene Einflüsse geschwächt

✱ es ist gelungen nicht nur die Natur erfolgreich zu schützen, sondern auch wirtschaftlichen Aufschwung durch positive Imagegewinne zu verzeichnen fi hohe Akzeptanz

Ausblick

✱ um Schutz in NP weiterhin zu gewährleisten und dt. NP internationalen Standards anzugleichen, reicht bisheriges Engagement der Bundesregierung nicht aus.

Vgl. ungemahnte Fristüberschreitungen auf Länderebene, zwar ist Gesetzgebungskompetenz eingeschränkt, aber es gibt versch. Möglichkeiten mehr Einfluß gelten zu machen (§12 BNatSchG besagt, daß Bund Mitspracherecht bei Ausweisung von Naturschutzgebieten hat,

Bund kann im Rahmen des Raumordnungsgesetzes die Länder darauf aufmerksam machen, daß sie die FFH-Richtlinien der EU verstärkt berücksichtigen,

Bund könnte Ländern geeignete Gebiete übereignen mit der Verpflichtung diese als NP auszuweisen)

✱ von Umweltschutzverbänden geforderte Novellierung des BNatSchG (s. S. 266 BfN- Studie)

Literatur:

- ABN (Hrsg.): Nationalparke: Anforderungen, Aufgaben und Problemlösungen,- Jb. Naturschutz u. Landespfl., Bonn 1985
- Bibelriether, H.: Naturlandschaften in Deutschland
- Bundesamt für Naturschutz: Daten zur Umwelt, Bonn, 1996
- Erdmann, K.-H. u. Spandau, L.: Naturschutz in Deutschland: Lösungen, Strategien, Perspektiven; Stuttgart, 1997
- Föderation der Natur- und Nationalparke Europas, Sektion Deutschland e.V. (FÖNAD) , Studie über bestehende und potentielle Nationalparke in Deutschland, Bundesamt für Naturschutz, Bonn,1997
- Paulussen, S. u. Schmidt, R.: Gute Noten für deutsche Nationalparke, in „Nationalpark“ 2/96, S.36ff.
- Strunz, H.: Erweiterung des Nationalparks Bayrischer Wald vollzogen, in „Nationalpark“ 3/97, S.6ff.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Naturschutz in Nationalparken
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin
Veranstaltung
Natursschutz in Deutschland
Autor
Jahr
1999
Seiten
14
Katalognummer
V101873
ISBN (eBook)
9783640002856
Dateigröße
368 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Viele nützliche Informationen zum Naturschutz in Nationalparken, jedoch in Stichwortform
Schlagworte
Naturschutz, Nationalpark, Bundesnaturschutzgesetz, Schutzgebiet, Nationalparkmanagement
Arbeit zitieren
Anna Lunaried (Autor:in), 1999, Naturschutz in Nationalparken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101873

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