Die Vereinten Nationen


Ausarbeitung, 2001

7 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Die Vereinten Nationen - ein Überblick über die Reformproblematik

1. Aufbau der UNO

1.1. Entstehung der UNO

Vorgänger der Vereinten Nationen war der V ö lkerbund, der 1919 nach dem Ende des 1. Weltkrieges ins Leben gerufen wurde. Dieser wurde 1946 nach dem Ende des 2. Weltkrieges wieder aufgelöst, da er nicht in der Lage war den Krieg zu verhindern und während der Kriegsjahre handlungsunfähig war. Die Anfänge der UNO gehen auf den damaligen USPräsidenten Franklin D. Roosevelt zurück, der sich in den ersten Jahren des Krieges damit befaßte, eine neue und wirksame Weltorganisation in Leben zu rufen. 1941 verkündet er mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die „Atlantikcharta“ mit Grundsätzen und Zielen einer Nachkriegsfriedensorganisation und System allgemeiner Sicherheit. Nach einer Konferenz in San Francisco 1945 wurde am 25.6. die Charta bestimmt. Am 24.10. trat diese in Kraft, bis heute ist dies der Tag der Vereinten Nationen.

1.2. Die Charta

Die Charta ist ein v ö lkerrechtlicher Vertrag zwischen souveränen Staaten, der sich aus einer Präambel und 19 Kapiteln mit 111 Artikeln zusammensetzt. Um die Charta zu ändern, bedarf es einer 2/3-Mehrheit innerhalb der Generalversammlung. Als wichtigstes Ziel wird der Weltfrieden, ohne dass dies näher definiert wird, klar erwähnt. Die Präambel und der erste Artikel weisen darauf als erstes hin, sowie auf die Wahrung der Menschenwürde und die Gleichheit aller Menschen. Im zweiten Artikel werden die Grundsätze dargelegt, die klarstellen, daß die Organisation auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitglieder beruht ( 1. Grundsatz). Die weiteren sechs Grundsätze richten sich an die Mitglieder, die Ziele und Grundsätze anzuerkennen und verpflichten sie zum Frieden. In den weiteren Kapiteln werden die Ziele und Grundsätze näher erläutert und die Zusammensetzung der Vereinten Nationen festgelegt.

1.3. Organe der UNO

Die UNO besteht aus sechs Hauptorganen:

1.3.1. Die Generalversammlung

Jedes Mitglied hat einen Sitz in diesem zentralen Organ der UNO und darf höchstens fünf Vertreter in die Generalversammlung entsenden. Die Aufgaben der Generalversammlung bestehen in der Feststellung des Haushaltes, der Kontrolle des Verwaltungsapparates, der Entscheidung über die Zusammensetzung der übrigen Hauptorgane sowie der Sicherung des Weltfriedens und der Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Ihre Resolutionen sind völkerrechtlich nicht bindend , sondern haben eher den Charakter von Empfehlungen. Die organisatorischen Funktionen sind die Entscheidung zusammen mit dem Sicherheitsrat über die Aufnahme und Suspension von Mitgliedern. Die GV wählt in alleiniger Verantwortung die nicht-ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates und einen Teil der Treuhandratsmitglieder.

Desweiteren bestimmt sie mit dem Sicherheitsrat den Generalsekretär und die 15 Richter des internationalen Gerichtshofes.

Die GV tritt allj ä hrlich zusammen und kann auf Ersuchen des Sicherheitsrates auch zu Sondertagungen zusammentreffen.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlußfähig ist die GV, wenn mindestens die Mehrheit der Mitglieder anwesend sind. Bei „wichtigen Fragen“ (Fragen, die den Weltfrieden betreffen; Wahl von Ratsmitgliedern; Fragen, die Mitgliedschaft betreffen) entscheidet das die 2/3-Mehrheit und bei „anderen Fragen“ die normale Stimmenmehrheit.

1.3.2. Der Sicherheitsrat

Der Sicherheitsrat setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen (5 ständige und 10 nicht- ständige)

Die 5 ständigen stellen die VR China, Frankreich, die russische Föderation, USA und Großbritannien dar. Jedes Mitglied entsendet einen Vertreter. Die 10 nicht-ständigen Mitglieder werden für zwei Jahre durch die Generalversammlung durch eine 2/3-Mehrheit gewählt. Fünf Sitze stehen Afrika und Asien zu, jeweils zwei Europa/westliche Welt und Lateinamerika, sowie eins Osteuropa.

Nach Art. 24 der Charta trägt der SR als exekutives Organ die „ Hauptverantwortung f ü r die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit “.

Der Sicherheitsrat ist das einzige Organ, welches verbindliche Beschlüsse fassen, sowie wirtschaftliche und militärische Sanktionen durchführen bzw. anordnen kann. Für solche Entscheidungen sind die fünf Stimmen der ständigen, sowie vier weitere der nichtständigen Mitglieder notwendig. Dies bedeutet das sogenannte „Vetorecht“, welches den fünf ständigen Mitgliedern zukommt, da keine Entscheidung getroffen werden kann, wenn ein ständiges Mitglied gegen eine solche Entscheidung stimmt.

Bevor der SR Sanktionen veranlaßt, kann er präventive Maßnahmen zur Beilegung von Streitigkeiten treffen, z.B. die Entsendung von Friedenstruppen oder Beobachtermissionen. Solche Operationen nennt man peace-keeping-operations. Beim Bemühen um Frieden spricht man von verschiedenen Begriffen:

- Preventive diplomacy: Streitigkeiten zwischen Parteien werden schon im Vorfeld behoben, bzw. wird darauf geachtet, dass diese nicht eskalieren.
- Peacemaking: Bezeichnet die Handlung, feindlich gesinnte Parteien zu einer Lösung zu bringen
- Peace-building: Hilfestellung der UNO gegenüber Krisengebieten gespannte Verhältnisse zu stabilisieren
- Peace-enforcement: Entsendung von Truppen in Krisengebiete, um Waffenstillstand weiter zu gewährleisten.

1.3.3. Das Sekretariat

Das Sekretariat stellt die Verwaltungseinrichtung der UNO dar und macht diese politisch und organisatorisch handlungsfähig. Die Leitung hat der Generalsekretär, der für fünf Jahre von der Generalversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrates ernannt wird (derzeit Kofi Annan / Ghana). Zusätzlich zum Generalsekretär besteht das Sekretariat noch aus einem Beamtenstab.

1.3.4. Weitere Organe

Desweiteren zählen zu den Hauptorganen ein Wirtschafts- und Sozialrat, ein Trauhandrat, der allerdings mittlerweile bedeutungslos ist und er internationale Gerichtshof.

Die UNO hat derzeit 188 Mitglieder.

2. Die Vereinten Nationen - Reformen

Es wurde besonders in den letzten Jahren ihrer Existenz viel über die Notwendigkeit einer Reform der Vereinten Nationen gesprochen und diskutiert. Inwieweit bzw. in welchen Bereichen die VN überhaupt reformierbar sind, bleibt abzuwägen.

2.1. Notwendigkeit der VN:

In der Vergangenheit haben die Vereinten Nationen bereits häufiger ihre Daseinsberechtigung unter Beweis gestellt :

↓ Als institutionelles Instrumentarium dienen die Vereinten Nationen für die Regierungen als unentbehrliches Forum, in dessen Rahmen neue Weltprobleme benannt, Lösungsansätze ausgehandelt und bestätigt werden, um anschließend gemeinsam vereinbarte Maßnahmen zusammen durchzusetzen.

- Die bedeutendste Leistung bestand vor allem zu Beginn ihrer Arbeit in der Entkolonialisierung
- Universalität der Mitgliedsstaaten - Abstimmungen erhalten global wirksamen Charakter: besondere Nützlichkeit auf dem Gebiet der internationalen Normsetzung
- Stabilisierung regionaler Streitigkeiten durch Friedenssoldaten
- Humanit ä re Eins ä tze aller Art: Alphabetisierungskampagnen, Hungerbekämpfung, Förderung wirtschaftlicher und landwirtschaftlicher Entwicklung, Verbesserung des Ernährungsstands, Ausrottung von Krankheiten,
- Formulierung von weitreichend gültigen Normen [Charta der VN : z.B. Menschenrechte]
- Fähigkeit Problemstellungen aufzuzeigen und Lösungen auszuarbeiten [z.B. in Bereichen des Umweltschutzes, Verbrechensbekämpfung, Terrorismus, Gleichberechtigung der Geschlechter]
- Als global einzige Organisation sind die VN imstande die Gesamtheit der Entwicklungsfragen in sozialer, wirtschaftlicher und politischer Dimension mit Unterst ü tzungsma ß nahmen abzudecken

2.2. Probleme

Es gibt jedoch enorme Divergenzen zwischen ihren Bestrebungen und den tatsächlichen Zielerfüllungen:

- Dauerhaftes Versagen in der Bekämpfung der Armut - Keinerlei Eindämmung der immer weiter wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich
- Es herrscht eine eingeschränkte Aktionsfähigkeit bei der Umsetzung aktueller Beschlüsse (1.Trägheit des Umsetzungsprozesses / 2. umständlicher Verwaltungs- komplex / 3.Kapazitätsengpässe durch verfehlte Ressourcenpolitik (z.B. bei der Finanzierung von Projekten))
- Institutionelle Schw ä che in bestimmten organisatorischen Aspekten - z.B. in Bezug der politischen Blockbildung (Kalter Krieg) [Sicherheitsrat]
- Zahlreiche Funktionen die in der Charta vorgesehen waren konnten daher unmöglich durchgesetzt werden, besonders im Bereich der Friedenssicherung und der Sicherheit
- Es gibt nach wie vor zahlreiche Verstöße der Mitgliedsstaaten gegen die Grundsätze der Charta
- Imminente Gefahr der Ausgrenzung der am wenigsten entwickelten Länder aufgrund UN- interner Finanzierungsengpässe (bedingt durch Zahlungssäumnisse der Mitgliedsstaaten)
- Bisherige Reformversuche scheiterten bisher daran das, anstatt auf leistungsfähigere Verwaltungsstrukturen auf zusätzliche Koordinationsinstanzen zurückgegriffen wurde
- Die Interessen der Schwellen- und Entwicklungsländer werden häufig nicht wahrgenommen → zwar werden Beschlüsse aufgrund des Mehrheitsmandats in der Generalversammlung durchgesetzt - über Umsetzung entscheiden aber die finanzstarken Wirtschaftsnationen

2.3. Reformbestrebungen:

- Beseitigung bzw. Verringerung der Divergenzen bei der Umsetzung von Planzielen
- eine größere Geschlossenheit in der Zielverfolgung → Struktureller Umbau der verschiedenen Organe soll dies bewerkstelligen
- Ziele: Effizienzsteigerung der einzelnen Organe, Arbeitsgebietsübergreifende Koordination zwischen einzelnen Organen, Erhöhung der Reaktionsschnelligkeit und Beweglichkeit im Handeln, Kosteneinsparungen durch Rationalisierungsprozesse im Bereich des Verwaltungswesens
- Herausforderung besteht darin neue F ü hrungs- und Managementstruktur zu schaffen die zu einer gemeinsamen, zielorientierten, reaktions- und kostenwirksameren Weltorganisation führt
- Erhöhtes Anliegen soll auf der Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen liegen um den eigenen Wirkungsradius zu erhöhen
- Straffung der Tagesordnung der Generalversammlung → Setzung von Prioritäten bei der Themenauswahl - wobei aktuelle schwerwiegende Themen primär behandelt werden sollten
- Einführung eines Ergebnisorientierten Haushaltsverfahrens → Mitgliedsstaaten wünschen eine größere Transparenz in der Verwendung der Mittel
- Die Wiederherstellung der in der Charta vorgesehenen Aufgabenteilung → speziell die Stärkung des Einflussbereiches des Generalsekretärs gegenüber der Generalversammlung
- Koordinationsoptimierung und die Straffung der VN-Stellen auf Landesebene
- Verbesserung der Datenaustauschmöglichkeiten durch moderne Informationstechnologien
- Schaffung eines Sonderhaushalts für Entwicklungsprogramme

2.4. Problemfall Sicherheitsrat:

- Ungleiche Machtverteilung herrscht im Sicherheitsrat (durch Vetorecht der st ä ndigen Mitglieder)
- Durch Vetorecht ist das Fassen konstruktiver Entscheidungen stark eingeschränkt
- Reformbemühungen werden blockiert
- Die Stimmenverteilung entspricht nicht mehr aktueller weltpolitischer Realität (eher der von 1945)
- „ Kollektive Sicherheit “ kann objektiv gar nicht gew ä hrleistet werden : Eigeninteressen der st ä ndigen Mitglieder stehen im Vordergrund
- Wahrung des Weltfriedens kann auf dieser Basis nicht funktionieren - Verdeutlichen tun dies die Militärbündnisse und -Allianzen, welchen die meisten Staaten zusätzlich angehören
- Problematik der Erweiterung des Sicherheitsrats durch Nicht-Atommächte : ein wichtiges machtpolitisches Instrument würde fehlen → Entscheidungsstrukturen liegen daher in festen Händen

3. Der Umbau des Sicherheitsrates.

3.1. Kritik am bisherigen Aufbau des Sicherheitsrates

Die Kritik am bisherigen Aufbau des Sicherheitsrates besteht zunächst darin, dass das die Zusammensetzung des Rates nicht mehr die weltpolitische Lage in ausreichender Form wiederspiegele, sondern immer noch die Rahmenbedingungen von 1945, also die Ausgangssituation nach dem 2. Weltkrieg darstelle.

Der Rat ü bervorteile durch seine Aufteilung in ständige und nichtständige Mitglieder eindeutig die Industriestaaten gegen ü ber den Entwicklungsl ä ndern. Es sei daher eine Unterrepr ä sentanz der Entwicklungsl ä nder festzustellen, die sich um die wenigen nichtständigen Sitze bzw. Vertretungen streiten müssten. Bev ö lkerungsreiche Staaten wie Indien oder wirtschaftsstarke Nationen wie Deutschland oder Japan würden gegenüber den exklusiven ständigen Mitgliedern des Rates nachrangig behandelt.

In vielen Verfahrensfragen habe es außerdem Transparenzprobleme gegeben, es herrsche z.B . keine Begr ü ndungspflicht f ü r den Gebrauch des Vetos. Auch am einseitigen Vetorecht der ständigen Ratsmitglieder mache sich die Benachteiligung der Entwicklungsländer fest.

Durch das Vetorecht habe der Sicherheitsrat oftmals nicht seine Aufgabe als Gremium zur Wahrung des Weltfriedens wahrnehmen k ö nnen, weil in entscheidenden Fragen Resolutionen blockiert wurden. Das Veto diene eher dem nationalen Interesse eines Staates als dem internationalen Ansinnen.

3.2 Gang der Debatte um den Umbau

Indien ergreift in Abstimmung mit einer Staatengruppe erstmalig eine Initiative zur Reform des Sicherheitsrates auf der 47. Generalversammlung 1992. Es gab zwar einen Konsens über die Notwendigkeit einer Reform, aber keine konkreten Ergebnisse. Am 20.03.1997 stellte der Präsident der Generalversammlung, Razali Ismail einen konkreten Reformvorschlag vor. Er beinhaltet folgende Kernpunkte:

- Die Zahl der st ä ndigen Mitglieder von 5 ist auf 10 zu erh ö hen (jeweils ein Land aus Asien, Afrika und Lateinamerika/Karibik sowie zwei Industrieländer).
- Die neuen permanenten Mitglieder sollen im Gegensatz zu den alten permanenten Mitgliedern kein Vetorecht erhalten.

Unter den Industrieländern fühlten sich am ehesten Deutschland und Japan angesprochen

3.3 Positionen der Regierung Kohl und der Regierung Schröder

Das Auswärtige Amt bemerkte zu Razalis Vorschlag zunächst, dass sich es um einen »wichtigen Beitrag« handele, aber auch, dass sich Bonn ohne Vetorecht als » Mitglied 2. Klasse « sehe.

Die Bundesregierung versucht mit deutlichen Reden die Reformnotwendigkeit zu untermauern. Auf das dt. Engagement wird auch durch (symbolische) finanzielle Unterstützung von Arbeitsgruppen hingewiesen. Dennoch bleibt die Bundesregierung bei den meisten Vorschlägen wenig konkret, mit Ausnahme der Reform des Sicherheitsrates.

Die Regierung Kohl und auch die nachfolgende Regierung Schröder schlagen beim Umbau des Sicherheitsrates übereinstimmend folgende Punkte vor.

- Größere Transparenz in den Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates, bessere Informationen für nicht vertretene Staaten.
- Die Erweiterung des Staates um fünf ständige Mitglieder, darunter Deutschland und Japan, sowie je ein Land aus Afrika, Asien und Lateinamerika (ggf. Rotation). Ferner die Erweiterung um vier nichtständige Mitglieder auf insgesamt 24 Ratsmitglieder.
- Die Reform des Entscheidungsverfahrens (Änderung des Vetorechts für alle vertretenen Staaten)
- Periodische Überprüfung der Klauseln.

(Vorgetragen durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen).

Die Regierung Schröder präzisiert den Punkt der Vetoreform. Außenminister Fischer schlägt eine Begründungspflicht vor der Generalversammlung vor. Damit würde es erschwert, dass durch das Einlegung eines Vetos einseitig nur nationale Interessen berücksichtigt werden. Für BM Fischer ist die Reform des Sicherheitsrates »überfällig«. Nachdrücklich forderte auch Bundeskanzler Schröder auf dem Millenniums-gifpel der VN am 6.9.2000 die Reform. Deutschland sei bei einer Erweiterung des Kreises der ständigen Mitglieder »zur Übernahme entsprechender Verantwortung bereit«.

3.4 Umsetzungsprobleme dieser Positionen

Die Erweiterung des Rates nach dem Wunsch der Bundesregierung und die Veränderung des Vetorechts erweisen sich als schwer durchsetzbare Punkte.

- Die Vetomächte sind nicht bereit, von ihrem Privileg abzurücken.
- Es gibt eine Uneinigkeit über die ständigen Mitglieder, die aus dem „Süden“ kommen sollen. (z.B. Indien vs. Pakistan).
- Es käme durch Deutschlands und Japans Aufnahme zu einer weiteren Akzentuierung auf die Industrieländer.
- Innerhalb der EU ist die Aufnahme Deutschlands umstritten, prominenter Gegner ist vor allem Italien.
- Die Forderung nach einem Veto ist schwer umsetzbar, da z.B. die USA nicht einem Staat aus dem „Süden“ das Veto gewähren wollen. Insofern blockiert die Vetoforderung wie auch die Weigerung das Veto abzugeben gleichermaßen die Reform des Rates.

Problematisch ist auch, dass die gesamte Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Vereinten Nationen wesentlich von der Reform des Rates und auch von der Neudefinition seiner Aufgaben abhängt. Diese Reform selbst ist aber so diffizil, dass der gesamte Reformprozess in Schwierigkeiten gerät.

Sollte Deutschland daher auf seine Anspr ü che verzichten?

Literatur:

1. Auswärtiges Amt (Hrsg.), Rede von BM Fischer vor der 54. Generalversammlung, 22.9.1999, New York, http://www.auswaertiges- amt.de/www/de/infoservice/presse/index_html?bereich_id=11&type_id=3&like_str=54.&archiv_ id=780&detail=1
2. Auswärtiges Amt (Hrsg.), Reform der Vereinten Nationen - der Stand 04.09.2000 http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/vn/reform/vn-reformstand_html
3. Bundesregierung, BPA (Hrsg.), Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder vor der UNO, 6.9.2000, http://www.bundesregierung.de/dokumente/artikel/ix_17477.htm
4. Dt. Gesellschaft f. d. Vereinten Nationen e.V. (DGVN) (Hrsg.), 25 Jahre dt. Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen, Bonn 1998
5. DGVN (Hrsg.), Die Vereinten Nationen und deutsche UN-Politik..., UNO-Verlag, Bonn 1991
6. Hüfner, Klaus (Hrsg.), Die Reform der Vereinten Nationen - Die Weltorganisation zwischen Krise und Erneuerung, Leske + Budrich, Opladen 1994
7. Das UN-System auf einen Blick. In: Vereinte Nationen. Nr. 1/ Februar 2000 S. 45 f
8. http://www.uno.de/allgemein/charta.htm
9. Könitzer, Burkhard / Martens, Jens (Hrsg.), UN-williges Deutschland: Der WEED-Report zur dt. UNO-Politik, Bonn 1997
10. Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen (Hrsg.), Security Council Reform, Germany’s Position http://www.germany-info.org/UN/un-reform.htm
11. Ulrich, Albrecht (Hrsg.), Die Vereinten Nationen am Scheideweg: Von der Staatenorganisation zur internationalen Gemeinschaftswelt (S.70-86), Hamburg 1998
12. Unser, Günther: Die UNO. Aufgaben und Strukturen der Vereinten Nationen. Beck/DTV. 4.Auflage. München 1985
13. Vogler, Helmut, Geschichte der Vereinten Nationen, R. Oldenbourg Verlag GmbH, München 1995
14. http://www.uno.de/presse/1998/unic90.htm
15. http://www.un.org/Depts/german/gsrefber/gsrefinh.htm WS 00/01, GK I: Die Reformproblematik der VN Christian Nuernbergk, Dennis Richter, Carsten Lappe 7

Ende der Leseprobe aus 7 Seiten

Details

Titel
Die Vereinten Nationen
Hochschule
Universität Münster
Note
1
Autor
Jahr
2001
Seiten
7
Katalognummer
V101782
ISBN (eBook)
9783640001958
Dateigröße
360 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vereinten, Nationen
Arbeit zitieren
Carsten Lappe (Autor:in), 2001, Die Vereinten Nationen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101782

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