Das Europäische Währungssystem EWS


Ausarbeitung, 2000

20 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Vorgeschichte
1.1 Das Bretton-Woods-System
1.2 Der Übergang zum EWS

2. Das Europäische Wirtschaftssystem EWS
2.1 Mitglieder und Phasen
2.2 Kennzeichen des EWS
2.2.1 Der ECU
2.2.2 Interventionsmechanismus
2.2.3 Kreditmechanismus
2.3 Ziele des EWS
2.3.1 Wechselkursstabilisierung
2.3.2 Verringerung und Angleichung der Inflationsraten
2.4 Beurteilung des EWS

3. Ausblick auf EWS II

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Vorgeschichte

1.1 Das Bretton - Woods - System

Bevor ich zu meinem eigentlichen Thema komme, dem Europäischen Währungssystem, möchte ich auf die Vorgeschichte eingehen. Wie kam es überhaupt zur Gründung des Europäischen Währungssystems im Jahre 1979?

In den Aufbaujahren der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG bestanden zwischen den Währungen der Mitgliedsstaaten feste Wechselkurse. Es galten die Regeln der damaligen internationalen Währungsordnung, die 1944 mit dem Abkommen von Bretton Woods beschlossen worden waren. Dort trafen im Juli des Jahres 1944 die Vertreter aus 44 Ländern unter der Führung der USA und England zu einer internationalen Währungs - und Finanzkonferenz der Vereinten Nationen zusammen, um gemeinsam die Leitlinien der neuen Weltwährungsordnung zu beschließen. Die Vereinbarungen von Bretton Woods sahen die Gründung des Internationalen Währungsfonds (IWF) als eine internationale währungspolitische Institution vor.

Die wichtigsten Aufgaben des Fonds bestanden darin, ,,die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik zu fördern, die Stabilität der Währungen zu sichern und v.a. Ländern mit vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten Währungskredite zu gewähren und somit insgesamt ein ausgeglichenes Wachstum des Welthandels zu erleichtern."1

Der IWF hatte auch die Aufgabe, die Einhaltung der Bestimmungen von Bretton Woods zu überwachen.

Wie lauteten die Beschlüsse ?

Das Wichtigste war, daß ein System fester Wechselkurse eingerichtet wurde. Das neue System war als Gold-Devisen-Standard konzipiert.

Die teilnehmenden Länder legten eine feste Goldparität fest und begründeten damit feste Wechselkurse zwischen ihren Währungen. Eine Währung wurde also nur noch als stabil angesehen, wenn sie gegenüber einem besonders knappen Gut, dem Gold nämlich, einen konstanten Wert behält.

Der US - Dollar war die Leitwährung dieses Systems. Sein Wert wurde durch seine Relation zum Gold bestimmt : 1 Feinunze (=31,104 g) Gold erhielt den Gegenwert von 35 US Dollar.

Die US - Notenbank verpflichtete sich, gegenüber den Inländern und anderen Zentralbanken, Dollars zu diesem Kurs zu kaufen und zu verkaufen. Dies war möglich, weil die USA 1944 über den größten Goldvorrat der Welt verfügte.

Jedes Mitgliedsland vereinbarte mit dem IWF Anfangsparitäten seiner Währung in Gold bzw. in US - Dollar : Ein kleines Beispiel soll dies verdeutlichen : 1 engl. Pfund wurde mit 3,48 g Feingold bzw. mit 4,03 US - Dollar festgelegt.

Die Mitglieder waren bei einem System fester Wechselkurse verpflichtet, durch Zentralbankinterventionen die Stabilität ihrer Wechselkurse und ihrer Währungen zu sichern und zwar innerhalb einer Bandbreite von zunächst +/- 1 % . Im Jahre 1971 wurde diese Bandbreite auf +/- 2,25 % erhöht. Solche Interventionen sahen so aus, daß Devisen abgegeben werden mußten, wenn die eigene Währung unter Abwertungsdruck stand und daß Devisen angekauft werden mußten, wenn es galt, einen Aufwertungsdruck auf die eigene Währung zu beseitigen.

Voraussetzung dafür, daß das System funktionierte, war der Übergang zur freien Konvertibilität, zumindest der wichtigsten Welthandelswährungen für den internationalen Waren - und Dienstleistungsverkehr und den Transfer von Kapitalerträgen. Freie Konvertibilität bedeutet freie Umtauschbarkeit der Währungen.

Zunächst hat dieses wunderbar funktioniert, aber im Laufe der Zeit kam es zu einer großen Krise des Bretton Woods Systems.

1.2 Der Übergang zum Europäischen Wirtschaftssystem EWS

Die in Bretton Woods geschaffene neue Weltwährungsordnung wurde nach etwa 20 Jahren zunehmend störanfälliger, bis ihre Funktionsfähigkeit zu Beginn der 70er Jahre massiv bedroht war. Ein wichtiger Grund war die stark divergierende wirtschaftliche Entwicklung in den beteiligten Ländern.

Es kam zu schweren Zahlungsbilanzungleichgewichten durch die erheblichen Unterschiede in den Inflationsraten.. Die internen stabilitätspolitischen Maßnahmen waren meist unzulänglich und das Mittel der Paritätsänderung wurde zu spät und nur unzulänglich genutzt, so daß es immer wieder zu Inflationsübertragungen und zu einer Verstärkung der Zahlungsbilanzungleichgewichte kam.

Gründe für die zögernde Wechselkursanpassung war die Scheu der Überschußländer durch eine Aufwertung die eigenen Exporte und damit auch die Produktion und Beschäftigung zu gefährden. Im Gegensatz dazu befürchteten die Defizitländer durch eine Abwertung internationales Prestige zu verlieren.

Ein weiterer Grund war die sog. ,,Dollarschwemme". Während alle anderen Länder auf eine ausgeglichene Zahlungsbilanz zu achten haben, galt dies für die USA als Leitwährungsland nicht, da sie nicht befürchten mußten, mangels Devisenreserven zahlungsunfähig zu werden : So konnten sie ihre zunehmenden Auslandsverpflichtungen, die wachsende Anzahl von Direktinvestitionen im Ausland sowie die zunehmende Auslandsverschuldung, die durch das militärische Engagement in Vietnam herrührte, durch das Drucken von Dollars finanzieren. Die Folgen der Dollarschwemme waren maßgebend für den Zusammenbruch des Bretton Woods Systems : Die Goldreserven waren nicht mehr ausreichend, um die Einlöseverpflichtung der USA zu erfüllen. Die zunehmenden Zahlungsbilanzdefizite führten zu spektakulären Goldkäufen, die den Goldpreis über die offiziell festgesetzte Parität von 35 US - Dollar pro Feinunze steigen ließen. Die Folge war, daß auf einer Währungskonferenz in Washington die Spaltung des Goldpreises beschlossen wurde : Im Zahlungsverkehr zwischen den Zentralbanken galt weiterhin der offizielle Goldpreis, während auf dem freien Goldmarkt die Preisbildung dem Markt überlassen wurde. Das hatte wiederum zur Folge, daß das britische Pfund massiv abgewertet wurde und auch Zweifel bestanden am Fortbestehen der Paritäten der anderen Währungen. Hierdurch wurden große Bewegungen spekulativer Gelder ausgelöst, so daß zwischen 1969 und 1971 wichtige Währungen aufgewertet wurden und deren Wechselkurse ab 1971 ganz freigegeben werden mußten.

Nach einem neuerlichen vergeblichen Versuch, das Festkurssystem bei einer internationalen Währungskonferenz 1971 zu retten, in der u.a. der Preis für eine Feinunze Gold auf 38 US - Dollar heraufgesetzt wurde und die Bandbreiten gegenüber dem Dollar auf 2,25 % erweitert wurden, sah man im Jahre 1973 das Bretton Woods System als gescheitert an.2

Die Zeit danach war gekennzeichnet durch den Übergang zu flexiblen Wechselkursen. Der IWF hat 1976 in der 2. Abänderung seines Abkommens eine Neufassung der Bestimmungen beschlossen. Danach ist den Mitgliedern ab April 1978 die Art der Wechselkursregelung grundsätzlich freigestellt, ausgeschlossen ist nur eine Bindung an das Gold. Eine Manipulation der Wechselkurse, die einem Land unfaire Wettbewerbsvorteile verschafft, ist außerdem zu vermeiden.

Als Konsequenz daraus haben die Länder der Europäischen Gemeinschaft untereinander feste Wechselkurse, gegenüber dem Rest der Welt flexible Kurse vereinbart. Ganz flexibel sind Wechselkurse allerdings wohl nirgends gewesen. Generell wird eine Politik des ,,managed floating" betrieben, d.h. die Währungsbehörden nehmen Einfluß auf den Kurs, der sich im Prinzip im Markt bildet.

Anfang der 70er Jahre beschlossen die EG - Mitgliedstaaten, die Gemeinschaft bis 1980 zu einer Wirtschafts - und Währungsunion fortzuentwickeln. Das war der sog. Werner Plan. Der Name kommt von dem damaligen Ministerpräsidenten und Finanzminister von Luxemburg Pierre Werner. Dieses ehrgeizige Vorhaben konnte nicht verwirklicht werden, führte aber zur Konzeption einer stabilen Währungszone in Europa. 1972 wurde der europäische Wechselkursverbund (die sog. Währungsschlange) geschaffen. Der Name kommt daher, weil sich die EG - Währungen weitgehend parallel bewegten (wie eine Schlange also). Man kann dieses Bild auch noch etwas erweitern, indem man von der Schlange im Tunnel spricht. Mit dem Tunnel ist in diesem Fall der Dollar gemeint. Die Mitglieder gaben ab 1973 ihre Wechselkurse gegenüber dem Dollar frei und vereinbarten feste, nur innerhalb einer kleinen Schwankungsbreite veränderliche Wechselkurse zwischen den beteiligten Währungen. Folgende Abbildung zeigt die sog. ,,Schlange im Tunnel" und verdeutlicht diese Grafik.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Abb. 1)

1979 wurde der Wechselkursverbund zum Europäischen Währungssystem (EWS) erweitert.

2. Das Europäische Währungssystem EWS

2.1 Mitglieder und Phasen

Das Europäische Währungssystem wurde am 13. März 1979 beschlossen. Zunächst haben sich sieben EU - Staaten am gemeinsamen Wechselverbund beteiligt mit einer 2,25 Marge beteiligt, d.h. die Bandbreite der EG - Währungen schwankte von -2.25 bis + 2,25 %. Diese sieben Staaten waren Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Luxemburg und Irland. Sie bilden den Kern des EWS.

Um Italien die Teilnahme zu erleichtern, wurde der Lira eine erweiterte Bandbreite von 6 % eingeräumt. Diese Regelung galt auch für die Staaten, die später dem Wechselkursverbund beitraten : Spanien im Juni 1989, Großbritannien im Oktober 1990, Portugal im April 1992.

Die italienische Lira trat dann im Januar 1990 in die enge 2,25 % Marge ein. Im September 1992 schieden Großbritannien und Italien aus dem Wechselverbund aus. Vorausgegangen waren heftige Spekulationen gegen die Währungen beider Länder. Griechenland hat sich bisher nicht an dem Festkurssystem beteiligt.

Für die im gemeinsamen Wechselkursverbund verbliebenen 9 Währungen der früheren EU - 12 Staaten gilt seit August 1993 formal die 15 % Marge, die jedoch nicht voll ausgeschöpft wird. Die Mitgliedstaaten sich vielmehr bestrebt, ihre Währungen möglichst nah an der D - Mark zu halten. Österreich, das sich in der Vergangenheit währungspolitisch eng an die D - Mark anlehnte, ist am 9. Januar 1995 unmittelbar nach dem Beitritt zur Europäischen Union auch in den EWS - Wechselkursverbund beigetreten, Finnland im Oktober 1996. Seit dem 25. November 1996 befindet sich auch die Lira wieder im EWS - System.3

Das Europäische Währungssystem EWS läßt sich in 4 währungspolitische Phasen einteilen:

1. Phase : Diese Phase nennt man die Aufbauphase des EWS von März 1979 bis März 1983. Die Phase war gekennzeichnet von 7 Leitkursanpassungen, sog."Realignments", d.h. es mußten die Unterschiede in der Entwicklung der Inflationsraten und der Leistungsbilanzen zwischen den Mitgliedsstaaten ausgeglichen werden.

2. Phase : Diese ging von 1984 bis 1987 und war durch eine relativ hohe Wechselkursstabilität gekennzeichnet. Dadurch mußten weniger Leitkursanpassungen durchgeführt werden. In diesem Zeitraum waren es nur noch 3 Realignments. Die Stabilität, die das EWS in der zweiten Hälfte der 80er Jahre auszeichnete, ist auf das Zusammenwirken verschiedener Faktoren zurückzuführen : Die Wirtschaftspolitiken und ihre Ergebnisse haben sich angenähert, die wirtschaftliche Konvergenz war stärker geworden. Unter wirtschaftlicher Konvergenz versteht man die wirtschaftlichen Angleichung der wirtschaftlichen Ergebnisse in den Mitgliedstaaten. Die Inflationsraten waren außerdem überall zurückgegangen. Erfolge bei der Inflationsbekämpfung hatten insbesondere die Staaten zu verzeichnen, die zum EWS - Kern gehörten. Hinzu kam, daß die am EWS - Wechselkursverbund teilnehmenden Staaten in der Anpassung der Leitkurse kaum mehr ein Instrument sahen, um wirtschaftliche Ungleichgewichte zu beheben. Länder mit schwächeren Währungen waren bestrebt, die D - Mark als Anker für ihre Stabilitätspolitik zu nutzen und sich an dem Kurs der Bundesbank anzupassen, der sich an der Preisstabilität orientierte.

3. Phase : Die Phase (von 1987 - 1992) ist zunächst dadurch gekennzeichnet, daß bei kaum verändertem Inflationsgefälle das Zinsgefälle im kurzfristigen Bereich stark schrumpfte, was für ein größeres Vertrauen der Märkte in die Stabilität des EWS sprach.

4. Phase : Diese Phase wird weithin als die EWS Krise bezeichnet. Sie entstand in den Jahren 1992 und 1993.

Die folgenden Ausführungen über die EWS - Krise hat Baßler, Heinrich, Koch näher erläutert : In diesen Jahren entstanden starke Spannungen im EWS System. Die Mitgliedsländer hatten wieder mit unterschiedlichen Inflationsraten zu kämpfen, was zu einer realen Aufwertung der DM führte. Vor dem Hintergrund dieser Spannungen wurden die Probleme bei der Ratifizierung des Maastrichter Vertrages zum Auslöser von Spekulationswellen gegen verschiedene EWS - Währungen. Vor allem der französische Franc, das britische Pfund und die italienische Lira gerieten zunehmend unter Abwertungsdruck.

Obwohl die Zentralbanken so massiv wie nie zuvor intervenierten, konnten die Wechselkurse nicht in den vorgesehenen Bandbreiten gehalten werden. Am 17. September 1992 wurden das britische Pfund und die italienische Lira vorläufig aus dem Wechselkursmechanismus suspendiert.

Durch diese Krise wurde das Vertrauen in die Stabilität und das Funktionieren des EWS erheblich geschädigt. Im Juni 1993 zeigte sich, daß das EWS nicht mehr in der Lage war, die Spekulationswellen mit den verfügbaren geldpolitischen Insrumentarien abzuwehren. Um die Spekulation an den Devisenmärkten zu beenden, beschlossen die Finanzminister und die EG - Zentralbankpräsidenten, die geltenden Bandbreiten mit Wirkung zum 2. August 1993 auf +/- 15 % zu erweitern. Lediglich zwischen den Niederlanden und Deutschland blieb die enge Bandbreite erhalten. De facto sind damit die Wechselkurse freigegeben worden. Nachdem man aber die Bandbreiten verengen wollte, um zur Währungsunion kommen zu können, stellte dies einen großen Rückschritt auf diesem Weg dar.4

2.2 Kennzeichen des EWS

Das System des EWS ist durch folgende 3 Merkmale gekennzeichnet :

- Der ECU
- Der Interventionsmechanismus
- Der Kreditmechanismus

2.2.1 Der ECU

Die Bezeichnung ECU für die Europäische Währungseinheit ist einerseits die Abkürzung für European Currency Unit und knüpft gleichzeitig an den Namen einer im Mittelalter in Frankreich im Umlauf befindlichen Goldmünze, écu, an. Der Wert des ECU bestimmt sich aus dem Marktwert eines Währungskorbes. Bartling, Luzius hat dieses Thema schön in seinem VWL - Buch erläutert: Dieser Korb setzt sich aus den Währungen der Europäischen Union zusammen. Der Anteil jeder Währung im Währungskorb des ECU richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung des jeweiligen Landes, wobei u.a. der relative Anteil am EG - Sozialprodukt und der Anteil am EG - Binnenhandel berücksichtigt wird.

Folgende Grafik zeigt sehr schön den Anteil der jeweiligen Länder am ECU Währungskorb :

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Grafik Koch, S.315)

Änderungen der Zusammensetzung sind prinzipiell nur bei Zustimmung aller Mitglieder erlaubt. Bei der Revision im September 1989 wurden die spanische Peseta und der portugiesische Escudo neu aufgenommen. Im Jahr 1990 schloß sich auch Großbritannien zeitweilig dem System zur Stabilisierung der Wechselkurse an. Griechenland nahm seit Gründung des EWS nicht daran teil und wurde erst im Jahre 1998 in den Wechselkursmechanismus einbezogen. Inzwischen sind auch die skandinavischen Länder Finnland und Schweden mit dem ECU verknüpft (seit 1990/1991). Auch der österreichische Schilling ist seit 1995 dabei.5

Folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des ECU - Korbes :

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Tabelle 1)

Die Korbbeträge die seit 1989 galten, wurden seitdem nicht mehr geändert (z.B. 0,6242 für die DM). Der Tageswert des ECU, ausgedrückt in der Währung eines Mitgliedslandes (z.B. in DM), ergibt sich hieraus, indem man die jeweiligen 11 Fremdwährungsbeträge über ihre Wechselkurse mit der Währung dieses 12. Landes (z.B. der Bundesrepublik) in DM umrechnet und dann die 12 Währungskorbbeträge addiert. Man spricht hier vom ECU - Tageskurs in DM.

Da es sich beim EWS um ein System fester Wechselkurse (mit Bandbreite) handelt, muß der Wechselkurs zwischen den einzelnen Ländern, der Leitkurs, festgesetzt werden. Im EWS geschieht dies über den ECU, indem für jede Währung ein ECU - Leitkurs festgelegt wird.

Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Leitkurse im EWS seit 1979 :

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Tabelle 2)

Danach gilt für die DM der Leitkurs 1 ECU = 1,94964 DM. Aus den ECU - Leitkursen der einzelnen Währungen ergibt sich dann der bilaterale Leitkurs zwischen den einzelnen Währungen : z.B. 1 ECU=1,94964 DM und 1 ECU=6,53883 FF, so ist 1,94964 DM=6,53883 FF und daraus folgt 1 DM = 3,35386 FF. Mit Hilfe der Leitkurse und der einzelnen Anteile der Währungen am Währungskorb lassen sich die Gewichte der Währungen bestimmen. Das geschieht so, indem man den Anteil durch den Leitkurs teilt und das Ergebnis mal 100 rechnet. Die Prozentzahl ist das Gewicht der Währung im Währungskorb.

Beispiel: Deutschland :Anteil 0,6242 / Leitkurs 1,9496 = = 32,02 %.

Folgende Grafik zeigt die Korbgewichte vom 14.5.1995 :

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Abb. 3)

Institutionell wird der ECU - bis zur Ablösung durch den EURO- als bargeldloses Zahlungsmittel zwischen den EG - Zentralbanken vom Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) ausgegeben und von ihm in Verbindung mit dem kurzfristigen Währungsbeistand in der Gemeinschaft verwaltet. Die EG - Zentralbanken haben zunächst 20 % ihrer Goldbestände und Dollarreserven beim EFWZ hinterlegt und dafür ECU als Währungsreserven erhalten. Diese ECU - Guthaben können zwischen den Zentralbanken für Zahlungen verwendet werden, z.B. zum Ausgleich von Interventionssalden. Somit fungiert der ECU als Zahlungsmittel für den Saldenausgleich zwischen den Notenbanken.

2.2.2 Der Interventionmechanismus

Das Europäische Wechselkurssystem ist ein System fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse, d.h. bei prinzipiell festen Wechselkursen besteht die Möglichkeit von Leitkursänderungen sowie von Schwankungen innerhalb vorgegebener Bandbreiten. Für alle Mitgliedsländer wurden die Leitkurse in ECU festgelegt., aus denen sich dann die bilateralen Leitkurse zwischen jeweils zwei Ländern bestimmen lassen, die zusammen das ,,Paritätengitter" bilden. Überschreiten die Wechselkurse die Bandbreiten der bilateralen Leitkurse, und zwar waren das, wie schon öfter erwähnt, +/- 2,25 % bzw. +/- 6 % , und damit die Interventionspunkte, sind die Zentralbanken der Länder zu Interventionen verpflichtet. Dies geschieht betragsmäßig durch den unbegrenzten Kauf der schwachen und Verkauf der starken Währung. Diese Interventionen nennt man die obligatorischen Interventionen. Gerät beispielsweise der Französische Franc unter Abwertungsdruck und wird dabei der Interventionspunkt erreicht, so muß die Deutsche Bundesbank Franc gegen DM kaufen, und die Französische Nationalbank muß DM gegen Franc verkaufen.

Da die Interventionsverpflichtung erst mit dem Erreichen der Interventionspunkte beginnt, besteht die Gefahr, daß die Interventionsbeträge sehr hoch und die erzwungenen Kursänderungen nicht schnell genug oder zu heftig vor sich gehen. Aus diesem Grund besitzt das EWS mit dem Abweichungsindikator eine Art Frühwarnsystem : Der Abweichungsindikator mißt dabei die Abweichung des ECU - Tageskurses vom ECU - Leitkurs.

Die maximale Abweichungsspanne jeder Währung entspricht dem maximalen Prozentsatz der Aufwertung bzw. der Abwertung, den der ECU - Marktkurs gegenüber dem ECU - Leitkurs erfahren kann. Sie ist erreicht, wenn der Tageskurs um 2,25 % bzw. um 6 % in einer Richtung von allen anderen Währungen abweicht. Allerdings hängt die Abweichungsspanne auch vom Gewicht einer Währung im Korb ab. Bei Währungen mit hohem Korbgewicht wirkt der Eigenwährungsanteil stabilisierend, so daß sich der ECU - Kurs dieser Währung nur um einen geringeren Prozentsatz als 2,25 % vom Leitkurs entfernen kann. Anders ausgedrückt : Die maximale Abweichungsspanne liegt bei Währungen mit hohem Korbgewicht relativ niedrig, weil der Wert des ECU sich gegenüber der eigenen Währung nur entsprechend der Kursänderung der Auslandswährungen verändern kann.

Korrekturen der Wirtschaftpolitik sollen ergriffen werden, wenn die Abweichung von allen bilateralen Leitkursen 75 % dieses maximal zulässigen Wertes erreicht oder die Interventionspunkte von 75 % der Mitgliedswährungen erreicht sind. Die Korrekturen können folgendermaßen aussehen :

- Frühzeitige Interventionen der Zentralbanken
- interne Maßnahmen der Geld - und Fiskalpolitik, die die Ursachen der Wechselkursänderung beseitigen sollen
- eine Änderung der Leitkurse (sog. Realignments), die allerdings die Einigung aller EWS - Mitgliedsländer als Vorraussetzung haben.

Außer den vorher erwähnten obligatorischen Interventionen gibt es aber auch noch eine zweite Art der Interventionen, die sog. intramarginalen Interventionen. Die Zentralbanken können nämlich vor Erreichen der Interventionspunkte eingreifen. Dafür ist aber eine Abstimmung unter den Zentralbanken notwendig, damit gleichgerichtetes Verhalten sowie Wahrung der Interessen aller Beteiligten sichergestellt sind. Oftmals erfolgt dieses Eingreifen innerhalb der Bandbreiten über den Dollar, da bei solchen Transaktionen die Zustimmung der EWS - Partnerländer nicht erforderlich ist.

Für Länder mir starker Währung haben Interventionen über den Dollar zudem den Vorteil, daß sie geldmengenneutral sind, weil durch den Ankauf von EG - Währungen gegen Dollar nur die Zusammensetzung, nicht aber die Höhe der Währungsreserven verändert wird. Meist versuchen die Zentralbanken, den Kurs ihrer Währung bereits vor Erreichen der Interventionspunkte zu stabilisieren. Daher übersteigt das Volumen der intramarginalen Interventionen das der Pflichtinterventionen mittlerweile beträchtlich.6

2.2.3 Der Kreditmechanismus

Für Interventionszwecke zur Stützung ihrer Währung haben die am EWS teilnehmenden

Zentralbanken die Möglichkeit, vier Arten von Kreditfinanzierung in Anspruch zu nehmen :

1. Sehr kurzfristige Kredite
2. Kurzfristige Kredite
3. Mittelfristige Kredite
4. Langfristige Kredite

Zuerst zu den sehr kurzfristigen Krediten :

Folgendes hat Dieckheuer recht anschaulich dargestellt :

Die Zentralbanken der EWS - Länder stellen sich in diesem Rahmen gegenseitig jeweils erforderliche Währungen in unbegrenzter Höhe zur Verfügung. Der Kredit ist i.d.R. auf einen Zeitraum von höchstens 75 Tagen begrenzt. Über den Währungsbetrag erhält die kreditgebende Zentralbank eine jeweils zum Tageskurs in ECU nominierte Gutschrift auf ihrem sog. ECU - Konto beim Europäischen Fond für Währungspolitische Zusammenarbeit EFWZ, und die kreditnehmende Zentralbank wird auf ihrem ECU - Konto entsprechend belastet. Die ECU - Forderungen gegen den EFWZ stellen Währungsreserven dar. Die kreditgebende Bank kann ihre Gutschriften beim EFWZ innerhalb des Systems beliebig verwenden, z.B. zum Ausgleich eigener Verbindlichkeiten bei anderen Zentralbanken. Dies ist ein wichtiger Vorteil dieses Buchungssystems.7

Die sehr kurzfristige Kreditfinanzierung ist darauf angelegt, plötzlich auftretenden Wechselkursstörungen zu begegnen, und zwar in der Erwartung, daß diese Störungen nur von relativ kurzer Dauer sind. Möglicherweise resultieren Wechselkurssstörungen aus Zahlungsbilanzungleichgewichten, die wiederum auf Anpassungsschwierigkeiten eines Landes zurückzuführen sind. Zur Erhaltung fester Wechselkurse kann es deshalb erforderlich sein, den Zentralbanken der Defizitländer eine längere Kreditfazilität zu gewähren.

Aus diesem Grund stehen seit 1970 auf EG - Ebene den Mitgliedsländern die Möglichkeiten der kurzfristigen Kredite offen :

Mit den kurzfristigen Krediten sollen Zahlungsbilanzdefizite beseitigt werden, die sich infolge unvorhergesehener außenwirtschaftlicher Störungen oder unterschiedlicher Konjunkturentwicklungen ergeben.

Die Inanspruchnahme dieser Form ist durch die Schuldnerquote begrenzt (in der Bundesrepublik Deutschland seit im Jahre 1988 : 1,74 Mrd. ECU, im EWS : 17,84 Mrd. ECU). In Ausnahme fällen kann eine Zentralbank mit Zustimmung der Partnerländer eine sog. Schuldner - Rallonge erhalten, d.h. eine begrenzte Zusatzfinanzierung über ihre Quote hinaus.

Die Laufzeit dieser Kreditform beträgt drei Monate, allerdings ist eine zweimalige Verlängerung um jeweils drei Monate möglich.

Die Inanspruchnahme dieser Kredite ist nicht an wirtschafts - oder währungspolitische Auflagen gebunden, aber an einen einstimmigen Beschluß des Ausschusses der EG - Zentralbankpräsidenten. Nach der Inanspruchnahme finden außerdem noch eine Konsultation des Währungsausschusses über die Wirtschaftslage des betreffenden Landes statt.

Zu den mittelfristigen Krediten :

Die Laufzeit dieser Kreditform beträgt 2 - 5 Jahre. Sie dient dem Ziel, Mittel zur Finanzierung von Zahlungsbilanzungleichgewichten zur Verfügung zu stellen, die ohne diesen Beistand zu einer Gefährdung des gemeinsamen Marktes führen könnten. Diese Kredite sind allerdings an konkrete wirtschaftpolitische Auflagen gebunden, weshalb sie bisher kaum in Anspruch genommen wurden.

Zu guter Letzt gibt es noch die langfristigen Kredite :

Diese sollen auch der Finanzierung von Zahlungsbilanzdefizite dienen, die durch exogene Verschlechterungen der internationalen Preisrelationen ausgelöst worden sind. Sie werden im Rahmen von Wertpapieremissionen durch die EG durchgeführt.

Das Kreditvolumen ist auf 8 Mrd. ECU begrenzt. Die Inanspruchnahme bedarf der Zustimmung des EG - Ministerrats und erfolgt unter der Voraussetzung, daß wirtschaftpolitische Maßnahmen ergriffen werden, die eine Verbesserung der Zahlungsbilanzsituation erwarten lassen.

Auf die langfristigen Kredite haben insbesondere Frankreich, Italien und Großbritannien zurückgegriffen.

2.3 Ziele des EWS

2.3.1 Wechselkursstabilisierung

Wie in meinen Ausführungen über die Kennzeichen des Europäischen Währungssystems schon berichtet habe, war ein wesentliches Ziel des EWS die Schaffung stabiler Wechselkurse (externe Stabilität).

Seit der Gründung des EWS hat die Variabilität der Wechselkurse zwischen den Währungen der Mitgliedsländer abgenommen. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum nach 1982. Insgesamt verringerte sich die Variabilität der effektiven Wechselkurse der EWS - Länder stärker als diejenige der übrigen Industrieländer.

Einschränkend ist jedoch anzumerken, daß die Entwícklungen auf den anderen Devisenmärkten v.a. durch die starken Schwankungen des Dollarkurses geprägt sind. Vor diesem Hintergrund scheint das EWS seinem Ziel, der Schaffung stabiler Wechselkurse, in den 80er Jahren näher gekommen zu sein.

Es stellt sich hierbei jedoch die Frage, ob es im EWS gelungen ist, durch eine Konvergenz der Wirtschaftspolitik Leitkursänderungen weitgehend zu vermeiden und erforderliche Wechselkursanpassungen rechtzeitig und in einem Ausmaß vorzunehmen, daß Verzerrungen der realen Wechselkurse gering gehalten werden können. Gemessen an diesem Kriterium sind die Ergebnisse des EWS weniger positiv zu beurteilen. So waren bisher insgesamt 12 Wechselkursanpassungen erforderlich, davon 10 alleine in der ersten Hälfte der 80er Jahre. Die Anpassungen erfolgten allerdings meist nicht rechtzeitig, da sie durch Länder verzögert wurden, die eine weiche Währung hatten. Die letztlich doch vorgenommenen Änderungen orientierten sich mehr an Gesichtspunkten eines politischen Kompromisses als an den ökonomischen Erfordernissen.

Wie schon gesagt, stellt ein Problem im EWS die ständigen Dollarschwankungen dar. Sie beeinflussen v.a. den DM - Kurs und damit das Wechselkursgefüge im EWS, weil die DM eine führende internationale Anlagewährung ist. Tendiert der Dollar zur Aufwertung, verlagert sich die Nachfrage von der DM in den Dollar und der DM - Kurs gerät im EWS unter Abwertungsdruck und umgekehrt. Für das EWS ergeben sich hieraus Spannungen im Wechselkursgefüge, die jedoch weitgehend aufgefangen werden konnten.8

2.3.2 Verringerung und Angleichung der Inflationsraten

Dem zweiten Ziel, der Verringerung und Angleichung der Inflationsraten (interne Stabilität), sind die Mitgliedsländer des EWS in den 80er Jahren ebenfalls näher gekommen. Sowohl das Inflationsniveau als auch die Inflationsdifferenzen konnten im EWS reduziert werden.

Ein Vergleich mit Nicht - EWS - Mitgliedern zeigt jedoch, daß sich seit Anfang der 80er Jahre die Desinflationspolitik, wie man die Politik der Verringerung der Inflationsraten auch nennt, auch durchgesetzt hat. Diese Entwicklung läßt vermuten, daß die Desinflation nicht allein auf die Existenz des EWS zurückzuführen ist. Vielmehr scheint es sich hierbei um eine globale Entwicklung zu handeln, die vornehmlich zwei Ursachen hat : Zum einen den Rückgang der Rohölpreise und zum anderen die Zurückhaltung bei der Geldpolitik aus der Erkenntnis, daß die Inflation hauptsächlich ein monetäres Phänomen ist und sich Beschäftigungsprobleme langfristig nicht durch den Einsatz geldpolitischer Instrumente lösen lassen.

Die Desinflationspolitik wurde Anfang der 80er Jahre in anderen Industrieländern, insbesondere den USA und Großbritannien, noch konsequenter durchgeführt, als in den EWS - Staaten. Diese Länder wählten den Weg einer Art Schocktherapie, bei der die Glaubwürdigkeit der Antiinflationspolitik durch eine scharfe Verknappung der Geldmenge wiederhergestellt werden sollte. Dieser Weg war aber nur möglich bei Existenz flexibler Wechselkurse. Diese Verknappung der Geldmenge führte jedoch zu einer Aufwertung des Wechselkurses, die die ohnehin eingetretene Rezession weiter verschärfte.

Die EWS - Länder konnten eine derart konsequente Desinflationspolitik nicht betreiben, sondern reduzierten ihre Inflationsraten langsam, aber kontinuierlich. Dadurch wurde zwar die Rezession vermieden, aber es dauerte relativ lange, die Inflationsraten zu senken. Als weitere Ursache für den relativen Erfolg bei der Inflationsbekämpfung im EWS ist die Geldpolitik der Deutschen Bundesbank zu nennen. Die Zentralbanken der EWS - Länder haben sich in ihrem geldpolitischen Kurs dem der Deutschen Bundesbank mehr und mehr angenähert. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Deutsche Bundesbank das EWS dominiert hat.

Die anderen EWS - Länder hatten durchaus Freiheitsgrade und mußten sich nicht immer passiv dem geldplitischen Kurs der Deutschen Bundesbank anschließen. Zwar gab es Perioden, in denen sich eine Dominanz Deutschlands auf die monetären Aggregate und Zinsen nachweisen läßt. Aber es gibt auch Perioden, in denen ein umgekehrter Einfluß besteht, der allerdings schwächer ist. Mit anderen Worten : Die Asymmetrie im EWS ist nicht so extrem ausgebildet, wie vielfach angenommen wird.9

Dies bringt mich zu meinen letzten zwei Punkten, einer Beurteilung des EWS und einem Ausblick.

2.4 Beurteilung des EWS

Die Effizienz des EWS bei der Förderung von Stabilität und Konvergenz läßt sich konkret nachweisen. Trotz einiger Spannungen im Wechselkursgefüge gelang es selbst in der Anfangsphase des EWS, die beteiligten Währungen zueinander relativ stabil zu halten. So waren die Kursschwankungen der EWS - Währungen deutlich geringer als die anderer Weltleitkurse, wie z.B. des US - Dollars oder des japanischen Yen. Die Inflationsraten der am EWS beteiligten Staaten gingen insgesamt deutlich zurück, die Unterschiede zwischen den einzelnen EG - Ländern verringerten sich. Koch schreibt darüber: ,,Im Rahmen des EWS entwickelte sich ein enges Geflecht von Konsultation und Kooperation, das eine Abstimmung der Währungspolitik der Mitgliedsländer erlaubte. Die Währungskooperation führte in den ersten Jahren zwar nicht zu einer Stabilität der Wechselkurse, vielmehr wurden beträchtliche Wechselkursanpassungen vorgenommen, doch erfolgten diese graduell und linear und weitgehend unter Vermeidung heftiger Wechselkursschwankungen wie sie im Verhältnis zu anderen Währungen, etwa dem US - Dollar, oder dem englischen Pfund üblich waren."10 Die Tatsache, daß seit 1987 kein Realignment mehr nötig war, verweist auch auf die stabilisierende Funktion des EWS. Dies ist u.a. der Tatsache zu verdanken, daß sich das System nicht wie geplant am ECU, sondern an den bilateralen Kursrelationen und damit primär an der wertstabilsten Währung , der DM, orientiert (Ankerfunktion der DM). Das EWS ist außerdem die Keimzelle für den ECU. Er wurde zusammen mit dem EWS geschaffen, in dem er die zentrale Rolle spielt. Diese Funktion hat dazu beigetragen, daß die Nutzung des ECU auch auf den privaten Geld - und Kapitalmärkten immer bedeutender wurde.

Trotz aller Unwägbarkeiten und Turbulenzen hat sich das EWS als Erfolgsmodell erwiesen, zumal es unter den Experten unbestritten ist, daß es kein absolut sicheres Währungssystem gibt.

Auch die Tatsache, daß 1993 die Bandbreite von 2,25 auf 15 % erhöht wurde, zeigt, daß Wechselkursstabilität auch ohne das Korsett der engen Bandbreiten möglich ist. Entscheidend sind weniger die engen Kursstützungen, als vielmehr die konsequente Bereitschaft aller Teilnehmer, ihre Geld - und Finanzpolitik am Stabilitätsziel auszurichten. Jeder Staat hat die Solidität seiner Währung also selbst in der Hand.

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß das Europäische Währungssystem in seiner disziplinierenden Wirkung nach innen überwiegend erfolgreich war und damit inzwischen auch zu einer Zone äußerer Stabilität werden konnte.

Zu guter Letzt möchte ich jetzt noch einen kurzen Ausblick auf die Gründung des EWS II geben.

3. Ausblick auf EWS II

Mit Beginn der dritten Stufe der WWU am 1.Januar 1999 wurde das bis dahin existierende Europäische Währungssystem außer Kraft gesetzt, da elf der EU - Mitgliedstaaten, die bislang durch den Wechselkursmechanismus verbunden waren, in dem EURO als neue gemeinsame Währung aufgehen. Damit die verbleibenden vier Mitgliedstaaten (Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Schweden), die zunächst nicht an der Währungsunion teilnahmen, die Möglichkeit haben, durch Anbindung ihrer Währungen an den EURO die Wirtschafts - und Währungspolitik stabilitätsorientiert zu gestalten und die für sie erforderliche Erfüllung der Konvergenzkriterien erreichen, wurde am 1. Januar 1999 das EWS II eingeführt. Das neue EWS II ist im Prinzip eine auf den EURO - Währungsraum angepaßte modifizierte Variante des alten EWS. Es steht juristisch auf zwei Säulen :

1. Die sog. ,,Entschließung des Europäischen Rates über die Einführung eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts - und Währungsunion" vom Juni 1997 definiert die Grundsätze, Ziele und die Strukturelemente des EWS II.
2. In dem am 1. September 1998 vereinbarten Abkommen zwischen der EZB und den EU - Notenbanken der Nichtteilnehmerländer wird das operative Verfahren des EWS II festgelegt.

Die Teilnahme am EWS II ist zwar grundsätzlich freiwillig, aber Voraussetzung für eine spätere Teilnahme an der Währungsunion. ist eine zweijährige abwertungsfreie Mitgliedschaft im EWS II.

Im EWS II spielt der EURO die Rolle einer Ankerwährung (wie schon die DM im alten EWS). Die Standardbandbreite im EWS II beträgt +/- 15 %, wobei aber engere Bandbreiten vereinbart werden können. Nur die Relation zum EURO ist für die Beurteilung der Stabilität maßgeblich.

Das vorrangige Ziel der EZB und der nationalen Notenbanken ist die Preisstabilität. Bei der Gestaltung des EWS II wurde Wert darauf gelegt, ein anpassungsfähiges Wechselkurssystem zu schaffen, das dieses Ziel nicht gefährdet. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur automatischen und unlimitierten Intervention bei Erreichen der Bandbreite, allerdings darf dadurch die Preisstabilität nicht gefährdet werden, was unter Umständen das Aussetzen der Interventionsmaßnahmen zur Folge haben könnte. Die Interventionen erfolgen durch die EZB und die betroffene Notenbank. Durch das neue EWS wollte man außerdem erreichen, daß Leitkursanpassungen rechtzeitig erfolgen und nicht erst unter dem Zwang der Währungsspekulation, wie es 1992 - 1993 im EWS der Fall war.

Abschließend ist noch anzumerken, daß sich die Frage der Gestaltung der Beziehungen zwischen den Teilnehmerländern und Noch - Nichtteilnehmerländern sowohl aus integrationspolitischen Zielsetzungen stellt- die Noch-Nichtteilnehmerländer sollen nicht von Integrationsprozeß abgehängt werden - als auch aus dem Interesse einer Sicherung des Binnenmarktes.

[...]


1 vgl. Internationale Wirtschaftsbeziehungen, Koch, München 1992, S. 388

2 vgl. Internationale Wirtschaftsbeziehungen, Koch, München, 1992, S.397-399

3 vgl. Bayerische Landeszentrale für pol.Bildungsarbeit, Thiel Elke, Die Europäische Union, München 1997, S.156 f

4 vgl. Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Baßler, Heinrich, Koch, Köln 1995 S. 584 / 585

5 Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Bartling, Luzius, München, 1998, S. 289

6 vgl. Internationale Währungspolitik, Willms, München 1992, S. 203

7 Internationale Wirtschaftsbeziehungen, Dieckheuer, München, 1991, S.418

8 Internationale Währungspolitik, Willms, München 1992, S. 207 / 208

9 vgl. Internationale Währungspolitik, Willms, München 1992, S. 208/209

10 Internationale Wirtschaftsbeziehungen, Koch, München 1992 S. 320

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Das Europäische Währungssystem EWS
Hochschule
Fachhochschule Regensburg
Veranstaltung
Europäische Wirtschaftspolitik
Autor
Jahr
2000
Seiten
20
Katalognummer
V101384
ISBN (eBook)
9783638998017
Dateigröße
731 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische, Währungssystem, Europäische, Wirtschaftspolitik
Arbeit zitieren
Alexander Vieracker (Autor:in), 2000, Das Europäische Währungssystem EWS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101384

Kommentare

  • Gast am 11.10.2006

    ...Inhaltlich in Ordnung aber teilweise einen recht "seltsamen" Satzaufbau verwendet.

Blick ins Buch
Titel: Das Europäische Währungssystem EWS



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