Die finanzwirtschaftliche Realisierung der Hamburger HafenCity


Hausarbeit, 2001

54 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Ziel und Untersuchungsaspekt
1.2. Aufbau und Methoden

2. Freie und Hansestadt Hamburg
2.1. Die finanzwirtschaftliche Situation Hamburgs
2.1.1. Der Haushaltsplan
2.1.1.1. Der Hamburger Landeshaushalt
2.1.1.1.1. Gesamteinnahmen
2.1.1.1.2. Gesamtausgaben
2.1.2. Mittelfristige Finanzplanung
2.1.2.1. Der Finanzplan
2.1.2.2. Die Konsolidierungspolitik
2.1.3. Hamburgs Rolle im Länderfinanzausgleich
2.2. Die historische und gegenwärtige Rolle des Hafens

3. Die HafenCity
3.1. Lage
3.2. Entstehungsgeschichte und Leitbild
3.3. Die Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung (GHS)
3.4. Der städtebauliche Wettbewerb
3.5. Der Masterplan und Realisierungstand
3.6. Das Finanzierungskonzept
3.6.1. Das grundsätzliche Finanzierungskonzept mit Schwerpunkt Sondervermögen „Stadt und Hafen“
3.6.2. Der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Stadt und Hafen“
3.6.2.1. Teil A Der Erfolgsplan
3.6.2.2. Teil B Der Finanzplan
3.6.2.3. Teil C Der Verschuldungsstand
3.6.3. Der Containerterminal in Altenwerder
3.6.3.1. Kommentar von Prof. Dieter Läpple
3.6.3.2. Kommentar von Wilfried Maier

4. Auswirkungen des Projekts „HafenCity“ auf die finanzwirtschaftliche Situation Hamburgs

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Gesprächsverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungs- und verzeichnis

Abb 1:

Abb 2:

Abb 3:

Abb 4:

Abb 5:

1. Einleitung

„Im zunehmend schärferen Wettbewerb der europäischen Metropolen spielt die Anziehungskraft der Innenstadt auf Bewohner, Beschäftigte und Besucher eine wichtige Rolle. Mit der HafenCity erhält Hamburg ein lebendiges Stadtviertel mit maritimem Ambiente, das Wohnen, Freizeit, Tourismus, Handel und Dienstleistung verbindet. Mit der HafenCity wird Hamburg um eine aufsehenerregende Attraktion reicher“ (Ortwin Runde, Erster Bürgermeister, 1998)

Die HafenCity ist das derzeit größte städtebauliche Projekt in Hamburg, man kann sogar sagen das größte städtebaauliche Projekt in Europa. Durch einen schrittweise angelegten Planungs- und Realisierungsprozess sollen ca. 155 ha Hafenfläche südlich der Hamburger Innenstadt umstrukturiert werden. Auf ca. 100 ha Landfläche sollen neue Gebäude entstehen, die Wohnungen für etwa 10.000 bis 12.000 Einwohner und Dienstleistungsflächen für mehr als 20.000 Arbeitsplätze ermöglichen sollen. Durch eine metropole Mischung aus Wohnen, Kultur, Freizeit, Tourismus und Gewerbe wird die Innenstadt um einen neuen Stadtteil erweitert, der HafenCity.

Auf der Fläche der heutigen HafenCity befand sich vor Beginn der Abrissarbeiten ein großer Containerhafen, eines der größten Warenumschlagplätze in Hamburg. Dieser Containerhafen entsteht nun an anderer Stelle, in Altenwerder, südwestlich der HafenCity. Dort soll bis 2003 ein Hightech-Logistikzentrum entstehen, das jährlich 1,9 Millionen Tonnen abfertigen kann. Der Containerhafen in Altenwerder soll laut Planungen finanziert werden durch die Grundstücksverkäufe in der HafenCity. Kritiker befürchten, daß aus der HafenCity eine tote Trabantenstadt wird, wenn Renditen die Planungen diktieren. In unserer Hausarbeit wollen wir uns zunächst einmal mit der allgemeinen finanzwirtschaftlichen Situation Hamburgs auseinandersetzen, sowie das grundsätzliche Finanzierunskonzept der HafenCity darstellen, hierbei speziell mit Schwerpunkt Sondervermögen „Stadt und Hafen“. Die Problematik mit der Finanzierung des Containerhafens in Altenwerder durch Grunstücksverkäufe in der HafenCity und die damit verbundene Befürchtung einer Entstehung einer Trabantenstadt in der HafenCity wollen wir bei unseren Untersuchungen mit einbeziehen.

Gerade die Größe und die hohe Bedeutung dieses städtebaulichen Projektes für die Stadt Hamburg hat uns doch sehr fasziniert. Verstärkt wurde unser Interesse an der HafenCity durch die informativ und ansprechend gestaltete Homepage der HafenCity. Die HafenCity ist das größte Projekt in Hamburg. So manches prominente Großprojekt wie der neu gestaltete Potsdamer Platz in Berlin wirkt neben der HafenCity geradezu popelig. Auch eine mit diesem Thema verbundene lange Fahrt nach Hamburg schreckte uns nicht von diesem faszinierenden Thema ab. Sicher gibt es zahlreiche städtebauliche Projekte in unseren Heimatstädten Bonn und Iserlohn die man hätte untersuchen können, aber keines ist so bedeutend, zukunftsweisend und interessant wie das Projekt der HafenCity. Die HafenCity wird die neue Stadt mitten in Hamburg.

„Die HafenCity ist eine große Chance für die Fortentwicklung unserer Stadt im neuen Jahrhundert. Das Zentrum der Stadt kann wieder an die Elbe heranwachsen, an ihren „Lebensnerv“. Die HafenCity soll neuer Magnet und Imageträger Hamburgs werden. Deshalb muß sie lebendig sein, man soll hier gerne wohnen und arbeiten wollen, aber auch flanieren und sich vergnügen können.“ (Ortwin Runde, Erster Bürgermeister, 1998)

1.1. Ziel und Untersuchungsaspekt

In unserer Hausarbeit wollen wir uns mit der finanzwirtschaftlichen Situation Hamburgs mit Schwerpunkt Finanzierungskonzept der HafenCity beschäftigen. Wichtig ist dabei der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Stadt und Hafen“.

Da das Projekt der HafenCity über ca. 25 Jahre ausgelegt ist und wir uns erst am Anfang der Realisierung befinden wollen wir uns in unserer Hausarbeit hauptsächlich mit dem grundsätzlichen Finanzierungskonzept auseinandersetzten. Hierbei spielt das sondervermögen und die Vermarktung und der Verkauf der städtischen Grundstücke auf dem Gebiet der HafenCity eine große Rolle.

Wir wollen das Konzept untersuchen, beschreiben und genauer hinterfragen, da bei vielen Experten die Befürchtung besteht, das die HafenCity zu einem finanzwirtschaftlichen Desaster führen könnte. Außerdem wollen wir die Auswirkungen des Projekts Hafencity auf die finanzwirtschaftliche Situation Hamburgs, soweit möglich darstellen.

1.2. Aufbau und Methoden

Nach einer kurzen Einführung, der Erläuterung unseres Ziels und den Methoden im 1.Kapitel werden wir uns im 2.Kapitel mit der Stadt Hamburg allgemein beschäftigen. Nach einer groben Beschreibung der Stadt Hamburg werden wir uns mit der finanzwirtschaftlichen Situation Hamburgs beschäftigen, Grundlage ist hierbei der Haushaltsplan, bzw. Landeshaushaltsplan der Stadt Hamburg für 2001, der Finanzbericht 2001 und finanzwirtschaftlich relevante Daten aus den letzten Jahren. Nach der finanzwirtschaftlichen Beschreibung folgt eine Beschreibung der historischen und gegenwärtigen Rolle des Hamburger Hafens. Im 3.Kapitel, dem größten Teil unserer Hausarbeit geht es um das Fallbeispiel HafenCity. In diesem Kapitel wird die Lage, die Entstehungsgeschichte, das Leitbild, der städtebauliche Wettbewerb und der Masterplan und dessen Realisierungsstand erläutert. Es folgt das Finanzierungskonzept der HafenCity, insbesondere der von der Stadt ins Leben gerufene Wirtschaftsplan für das „Sondervermögen „Stadt und Hafen“. Unter dem Punkt Finanzierungskonzept werden wir uns auch mit der Problematik der Finanzierung des Containerterminals in Altenwerder durch den Verkauf von städtischen Grundstücken in der HafenCity auseinandersetzen. Im 4. Kapitel wollen wir unsere Ergebnisse bewerten und die Auswirkungen der HafenCity auf die finanzwirtschaftliche Situation darstellen. Im 5.Kapitel folgt dann das Fazit. Nach dem Fazit folgt das Literatur- und Gesprächsverzeichnis, sowie der Anhang mit Kopien aus dem Haushaltsplan und weiteren relevanten Unterlagen, sowie Fotos die wir in Hamburg gemacht haben. Für unsere Hausarbeit haben wir 3 Interviews geführt. Zum einen mit einem Experten aus dem Amt für Haushalts- und Aufgabenplanung der Finanzbehörde Hamburgs, sowie mit einem Mitarbeiter der Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung (GHS), die von der Stadt gegründet wurde um das Projekt HafenCity in vollem Umfang zu betreuen. Ausserdem ein Interview mit dem Pressereferenten der Wirtschaftsbehörde Hamburgs Neben einer Ortsbegehung, der Internet- und Literaturrecherche wollen wir uns auch mit zahlreichen Zeitungsartikeln zu diesem Thema beschäftigen.

2. Freie und Hansestadt Hamburg

Die Stadt Hamburg liegt in Norddeutschland an den Flüssen Elbe und Alster. Über die Elbe hat die Stadt Zugang zur Nordsee. Der vollständige Namen Hamburgs lautet Freie und Hansestadt Hamburg1. Hamburg ist das zweitkleinste Bundesland Deutschlands, aber gleichzeitig (nach Berlin) Deutschlands zweitgrößte Stadt. Hamburg wird von den Bundesländern Schleswig-Holstein im Norden und Niedersachsen im Süden umschlossen. In Hamburg leben auf einer Stadtfläche von etwa 750 km² 1,7 Mio. Einwohner. Der Hamburger Hafen ist einer der größten Seehäfen Europas, neben Rotterdam und Antwerpen. Ein Teil des Hafens ist ein bedeutender Freihafen, indem Waren zollfrei gelagert werden dürfen. Die Stadt beheimatet große Schiffbau- und Reparaturwerften, deren Bedeutung gegenüber den Zukunftsindustrien wie der zivilen Luftfahrt, der Elektrotechnik oder des Maschinenbaus aber immer geringer wird. Weitere wichtige Branchen sind die Mineralöverarbeitung, die chemische Industrie sowie Lebens- und Genussmittelherstellung. Hamburg ist zugleich die führende Medienstadt in Deutschland, aus der eine Reihe überregional bedeutsamer Zeitschriften stammen, sowie beliebter Messestandort, Sitz zahlreicher Import- und Exportfirmen sowie ein wichtiger Banken- und Versicherungsplatz.

2.1 Die finanzwirtschaftliche Situation der Freien und Hansestadt Hamburg

Als erstes beschäftigen wir uns mit den grundlegenden Aufgaben eines Haushaltsplanes und mit den Aufgaben und Funktionen einer mittelfristiger Finanzplanung.

Danach werden wir uns mit den Bereinigten Gesamteinnahmen 2001 und den Steuereinnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg für das Jahr 2001 beschäftigen. Anschließend werden die Ausgaben für das Jahr 2001 dargestellt. Zum Schluss wird dem Leser ein Einblick in die vergangenen- und zukünftigen Haushaltsjahre der Freien und Hansestadt Hamburg gegeben sowie eine Erläuterung zur Rolle Hamburgs im Finanzausgleich der Länder.

2.1.1 Der Haushaltsplan

Die Aufgabe eine Haushaltsplanes läßt sich wie folgt bestimmen : „Der Haushaltsplan ist eine geordnete Zusammenstellung der im Haushaltsjahr voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und der zu ihrer Deckung voraussichtlich zu erwartenden Einnahmen.“2

Der Haushaltsplan nimmt funktional folgende weitere Aufgaben wahr: In ihm liegt eine finanzwirtschaftliche Ordnungsfunktion nieder, alle Einnahmen und Ausgaben werden ausgewiesen und gegenüber gestellt. Dies ist die erste, irrtümlich auch einzige angenommene Aufgabe. Es gibt aber noch zwei weitere, die Funktion der Wirtschaftspolitik d.h. das Umfang und Wachstum des öffentlichen Haushaltes muß der gesamtwirtschaftlichen Situation angepaßt sein. Die politische Funktion, in denen Politiker sich für ihr Handeln im Haushaltsplan verantworten müssen (Offenbarungseid der Politiker) sowie politische Ziele und Entwicklungen. Schließlich besitzt der Haushaltsplan eine Administrative Lenkungsfunktion, in denen im Haushaltsplan durch Gesetz verabschiedete Bindungen und Regelungen für die Verwaltung als verbindlich angesehen werden müßten.

An dieser Stelle sei noch einmal die Definition des Begriffs „Haushaltplan“ dargelegt und zwar in der gesetzeskonformen Vorlage :3 „Nach § 2 des Haushaltsgrundsgesetzes dient der Haushaltsplan „der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes oder des Landes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.“ Der Haushaltsplan durchläuft bis zu seiner Entstehung 4 Phasen, Den Haushaltsentwurf, den die Verwaltung entwirft und an die Gemeindevertretung weiterleitet, die Beratung und Verabschiedung, in der auch Einwendungen Seiten der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit finden und von der Aufsichtsbehörde geprüft und genehmigt wird, den Vollzug/Ausführung, in welcher der Haushaltsplan erstmals Verbindlichkeit annimmt und die Abrechnung/Kontrolle, in der der Rat oder Senat die Rechnung prüft und gegebenenfalls die Verwaltung entlastet.

Grundsätzlich wird der Haushaltsplan in einen Vermögens- und Verwaltungshaushalt aufgeteilt, der Vermögenshaushalt vereint alle Einnahmen und Ausgaben, die das Gemeindevermögen betreffen. Die Kreditaufnahme, die Verkaufserlöse sowie Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Auf der Ausgabenseite können Zuführungen von Rücklagen, Ausgaben sowie Tilgung von Krediten stehen.

Der Verwaltungshaushalt beinhaltete alle nicht vermögenswirksamen Leistungen und Positionen. Zu den Einnahmen zählen die Steuern, Gebühren, die Allgemeinen Zuweisungen aus dem Landeshaushalt sowie die Abführung kommunaler Eigenbetriebe. Bei den Ausgaben werden Personalkosten, Sozialkosten und sächliche Verwaltungskosten verbucht. Vermögens- und Verwaltungshaushalt hängen in diesem Sinne miteinander zusammen, als das es eine Pflichtzuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt zu erfolgen hat, es muß also ein Gewinn im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet worden sein, um dieser Forderung nachkommen zu können.

Einheitliche Gruppierungen und Gliederung der Haushaltspläne sorgen für eine Systematik und Handhabung von Haushaltsplänen im allgemeinen. Im Haushaltsplan werden Aufgabenbereiche einzeln gegliedert, jede Position wird mit 2 Kennummern ausgestattet, der Gliederungsnummer für die funktionale Einteilung, die aus 10 Einzelplänen besteht, die dann in Abschnitte und wiederum in Unterabschnitte unterteilt werden.

Die Gruppierungsnummer sieht den ökonomischen Gehalt der kommunalen Arbeit vor. Auch hier findet wieder eine Aufteilung in 10 Hauptgruppen statt, bei Bedarf auch weiter in Untergruppen.

Neben dem Vermögenshaushalt und dem Verwaltungshaushalt bildet der Gesamtplan als dritte Anlage den Haushaltsplan. Der Gesamtplan, aus 4 Teilen bestehend, gibt allgemeinen Zusammenfassungen über Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, in tabellarischer Form dar. Neben dem Haushaltsquerschnitt und der Gruppierungsübersicht bietet die Finanzierungsübersicht einen Einblick inwieweit die Durchführung des Haushaltsplanes das Vermögen der Gemeinde, oder der Stadt beeinträchtigt.

2.1.1.1. Der Hamburger Landeshaushalt

Da die Stadt Hamburg zugleich Bundesland, bzw. Stadtstaat ist bezeichnet man den Haushalt Hamburgs auch als Landeshaushalt. Der Haushalt von Hamburg hat ein Volumen von rd. 18,7 Mrd. DM. Der Haushalt teilt sich in Ein- und Ausgaben auf, die im folgenden näher beschrieben werden.

2.1.1.1.1. Gesamteinnahmen

Die Bereinigten Gesamteinnahmen 2001 nach Arten betrugen 15,931 Mrd. DM. Dabei wurden etwa 13,30 Mrd. DM aus den Steuereinnahmen erwirtschaftet (83,6 %), etwa 1,533 Mrd. DM( 9,6 %) wurden durch die Verwaltungseinnahmen eingenommen, 865,1 Mio. DM ( 5,4 %) aus Zuweisungen/Zuschüssen und schließlich 219,4 (1,4 %) Mio. DM aus Investitionseinnahmen.

Die Steuereinnahmen 2001 für Hamburg betrugen vor dem Länderfinanzausgleich 14,783 Mrd. DM. Mit 34.0 % ( 5,034 Mrd. DM) bildeten die Einnahmen aus den Lohnsteuern den Löwenanteil der Hamburger Steuereinnahmen, ein Indiz dafür für Hamburgs prosperierende Wirtschaft und hoher einkommensstarker Bewohner. Mit 17,2 % (2,542 Mrd. DM) folgen die Gewerbesteuer, die Hamburg von den vor Ort ansässigen Unternehmen und Betrieben beziehen darf. Nach der Umsatzsteuer, die 14,1 % (2,085 Mrd. DM) der Hamburger Steuereinnahmen ausmacht ( Definition: „Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Endverbrauch belastet wird.“)4, folgen die Körperschaftssteuer 6,4 % ( 950 Mio. DM), die veranlagte Einkommenssteuer 7,7 % ( 1,142 Mrd. DM), die Grundsteuer 4,4 % ( 647 Mio. DM), die übrigen Gemeindesteuern 1,8 % ( 263 Mio. DM), die Grunderwerbssteuer 2,2 % (330 Mio. DM) , die Erbschaftssteuer 2,6 % (380 Mio. DM) und die Kfz - Steuer 1,8 % ( 260 Mio. DM) im speziellen. Dies sind also die prozentualen Steuereinnahmen des Hamburger Haushaltsplanes für das Jahr 2001.

2.1.1.1.2. Gesamtausgaben

Der Gesamtausgaben für das Jahr 2001 gestalten sich folgendermaßen:

Der Hamburger Haushaltsplan 2001 hat ein Volumen von 18,7 Mrd. DM. Davon werden bezahlt: der Unterricht von rd. 229 000 Schülerinnen und Schülern an 439 Schulen, die Hochschulausbildung für rd. 65 000 Studentinnen und Studenten an 6 Hamburger Hochschulen ,die Förderung von rd. 2 250 Ausbildungsplätzen ( für den Bereich Schule, Jugend und Berufsbildung werden 3.880,8 Mio. DM, bereitgestellt, was den größten Anteil im Haushaltsplan von 21.6 % bildet), Wohngeld für 87 000 Haushalte, Sozialhilfe für rd.

42 000 Bürgerinnen und Bürger ( aus dem Bereich Arbeit, Gesundheit und Soziales etwa 3,270 Mrd. DM oder 18,2 %), der betrieb von 1 665 Ampeln und die Unterhaltung und Instandsetzung des Straßenbahnnetzes mit einer Länge von 3 703 km, etwa rd. Ein Drittel der Betriebskosten des öffentlichen Personalverkehrs mit einem Streckennetz von 2 150 km Länge, und für Hamburg von speziellem und außerordentlichen Interesse, die Instandhaltung und der Ausbau der rd. 100 km langen öffentlichen Hochwasserschutzlinie aus dem Bereich Stadtentwicklung und Bau, der mit 1,457 Mrd. DM oder 8.1 % zu Buche schlägt. Auch die allgemeine Finanzverwaltung mit einem Etat von 2,92 Mrd. DM (16,3 %) ist einer der Bereiche, in die das meiste Geld „einfließen“.

2.1.2. Mittelfristige Finanzplanung

„Die mittelfristige Finanzplanung soll die kurzfristige und isolierte Betrachtungsweise der kommunalen Haushaltsplanung um eine längerfristige und komplexe Betrachtung ergänzen“5 Teil der mittelfristigen Finanzplanung ist der Finanzplan und ein Investitionsprogramm. Im folgenden Text wollen wir uns lediglich mit dem Finanzplan Hamburgs sowie mit dem Konsolidierungsprogramm für die nächsten Jahre auseinandersetzen.

2.1.2.1. Der Finanzplan 2001

Bund und Länder legen ihrer Haushaltswirtschaft jeweils für sich eine fünfjährige Finanzplanung, die sogenannte mittelfristige Finanzplanung vor. Der Finanzplan ist Hauptbestandteil dieser mittelfristigen Finanzplanung.

Der Finanzbericht bietet eine zusammenhängende in komprimierter Form verfaßte Einführung und Erläuterung der wesentlichen Grundzüge des Haushaltsplanes - eingebunden in eine Darstellung der mittelfristigen erwarteten bzw. geplanten Entwicklung von 2000 bis 2004. Laut Ralf Engel ist im Finanzplan darzustellen welche Ausgaben mittelfristig vorgesehen werden, wie diese Ausgaben gedeckt werden sollen und wie sich diese vorgesehenen Entwicklung des Haushaltes in die erwartete mittelfristige gesamtwirtschaftliche Entwicklung einfügt. Die Bundesregierung und die jeweiligen Landesregierungen beschließen den Finanzbericht und legen ihm den Parlamenten vor. Der Finanzplan, der zusammen mit dem Haushaltsplan vorgelegt wird, dient dem Parlament lediglich als Orientierungshilfe und wird, so Ralf Engel, nicht von der Legislative beschlossen. Im Gegensatz zum Haushaltsplan ist der Finanzplan als mittelfristig angelegtes finanzpolitisches Programm des Senats anzusehen. Alle im Finanzplan genannten Veränderungen und Aussagen beziehen sich auf die rechnerische Basis des beschlossenen Haushaltsplanes aus dem Jahre 2000.

„Am Anfang des neuen Jahrtausends befindet sich die Hansestadt Hamburg im Aufwind.“6

Die hohen Investitionen in Hamburg zeigen eine hohe Attraktivität der Stadt ebenso wie die hohe Nachfrage nach Büroflächen. Auf diesem Gebiet, der Nachfrage nach Büroflächen erzielte Hamburg in den letzten Jahren das höchste Wachstum aller deutschen Metropolen. Konjunkturell befindet sich Hamburg seit 1999 im Aufschwung. Umsätze, Aufträge und Geschäftserwartungen sind zu Beginn des Jahres 2000 kräftig gestiegen. Die mittelfristigen Perspektiven der Stadt werden vor dem Hintergrund der dargestellten annahmen als günstig eingestuft. Laut Wolfgang Becker7 Die Wirtschaftsbehörde der Hansestadt Hamburg rechnet bei günstig verlaufender Entwicklung für den gesamten Zeitraum von 2000 bis 2004 mit einem jährlichen Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts von 2 ½ %.Wird dies erreicht kann man mit einem jahresdurchschnittlichen Zuwachs der Erwerbstätigen von ½ % rechnen. Der mittelfristigen Finanzplanung 2000-20004 des Senats werden folgende Ziele und Leitlinien zugrunde gelegt:

-Betriebshaushalt soll bis zum Ende der Legislaturperiode ausgeglichen sein
-Um dies zu erreichen soll das mittelfristige Konsolidierungsprogramm im Umfang von 2,35 Mrd. DM vollständig umgesetzt werden.
-Die Zuwachsraten der bereinigten Gesamtausgaben sollen im mittelfristigen Zeitraum auf maximal 2 % jährlich begrenzt werden
-Nach dem Ausgleich des Betriebshaushaltes soll als nächste Stufe einer nachhaltigen Haushaltssanierung die Neuverschuldung deutlich reduziert werden.
-Die Schwerpunkte und Ziele des Regierungsprogramms werden innerhalb der finanziellen Möglichkeiten z.B. durch Umschichtungen, Effizienzsteigerungen und mittelfristige Planungssicherheit umgesetzt

Der Finanzplan 2001 von Hamburg teilt sich auf in Einnahmen und Ausgaben von 2000 bis ins Jahr 2004. Alle gemachten Zahlenangaben sind Prognosen, Schätzungen der Finanzbehörde.

Kommen wir zunächst zu den Einnahmen. Bei den Einnahmen wird von steigenden Steuereinnahmen bis 2004 ausgegangen. Laut Finanzplan sollen die Steuereinnahmen von 13.392 Mrd. im Jahre 2000 über 14,518 Mrd. DM im Jahr 2002 auf 16,220 Mrd. DM im Jahr 2004 ansteigen. Hauptsteureinnahmequelle ist die Einkommens- und Vermögenssteuer mit 8,0058 (2000) sowie die Lohnsteuer mit 5,034 Mio. DM (2000). Die übrigen laufenden einnahmen umfassen alle Einnahmepositionen des Betriebshaushalts, die nicht zu den Steurn oder zu den besonderen Finanzierungseinnahmen gehören. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist bei den übrigen laufenden Einnahmen im Jahr 2001 ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Für die weiteren Jahre bis 2004 wird mit laut Finanzplan mit weitgehend unveränderten Einnahmen gerechnet. Die übrigen laufenden Einnahmen sollen von 2,416 Mrd. DM im Jahr 2000 auf 2,421 Mrd. im Jahr 2004 leicht ansteigen. Zu den übrigen laufenden Einnahmen zählen Einnahmen aus Verkehrsordnungwidrigkeiten, Gebühren, Geldstrafen, Geldbußen, Konzessionsabgabe der Hamburgischen Elektrizitätswerke AG, Mieten und Pachten, Zinsen aus Kassenkrediten sowie Einnahmen aus Kostenerstattungen des Bundes für Kapitalentschädigungen nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.

Kommen wir nun zu den speziellen Investitionseinnahmen. Hierzu gehören Kredite aus dem öffentlichen Bereich sowie Zuweisungen, Zuschüsse und Beiträge für Investitionen. Die Investitionseinnahmen reduzieren sich von 217 Mio. DM im Jahr 2000 auf 207 Mio. DM im Jahre 2004. Als nächsten Punkt unter den Einnahmen haben wir die besonderen Finanzierungseinnahmen. Zu ihnen zählen Vermögensmobilisierungen und Entnahmen aus Rücklagen und Stöcken im Volumen von insgesamt rund 606 Mio. DM, davon rund 377 Mio. DM zum Ausgleich der temporären Finanzierungslücke im Betriebshaushalt und rund 229 Mio. DM zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme. Auffällig bei den diesen einnahmen ist die starke Reduzierung der Krediteinnahmen. Laut Finanzplan sollen die Einnahmen aus Krediten von 1,637 im Jahr 2000 auf 800 Mio. stark zurückgefahren werden. Auch auffällig ist die Reduzierung der Einnahmen aus Vermögensmobilisierung und Entnahmen aus Rücklagen.. Dies weist auf eine solide Finanzpolitik hin. Ab 2002, so der Finanzplan, können Überschüsse des Betriebshaushaltes zur Investitionsfinanzierung und damit zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme eingesetzt werden. Zur Reduzierung der Neuverschuldung die Finanzsenatorin Nümann-Seidewinkel: “Damit schaffen wir die finanzpolitische Basis für die Zukunft unserer Stadt. Gleichzeitig werden Zukunftsinvestitionen gesichert und mit einem beträchtlichen Mitteleinsatz Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen.“8

Die Gesamteinnahmen sollen von 18,649 Mrd. DM im Jahr 2000 auf 20,212 Mrd. DM 2004 ansteigen. Für den Länderfinanzausgleich geht der Finanzplan von steigenden Einnahmen aus. Demnach steigen die Einnahmen Hamburgs aus dem Länderfinanzausgleich laut Finanzplan von 650 Mio. im Jahr 2000 auf 950 Mio. im Jahr 2004.

Kommen wir nun zu den Ausgaben im Finanzplan. Zu den Ausgaben gehören die Personalausgaben, Schuldendienst- und hilfen, Sach- und Fachausgaben, globale Mehr- und Minderausgaben, Ausgaben für den Länderfinanzausgleich, haushaltstechnische Verechnungen, Investitionen, Zuführung an Rücklagen, sowie Deckung von Fehlbeträgen aus dem Vorjahr. Hauptausgabenstelle im Finanzplan sind die Sach- und Fachausgaben. Zu den Sach- und Fachausgaben gehören u.a. Ausgaben für Sozialhilfe und AsylbLG. Laut Finanzplan sollen diese Ausgaben bis 2004 nur leicht um ca. 200 Mio. von 7,628 Mrd. DM im Jahr 2000 auf 7,830 Mrd. DM im Jahr 2004 ansteigen.

Eine weitere große Ausgabenstelle im Finanzplan ist der Schuldendienst und die Schulddiensthilfen. Ziel bis zum Jahre 2004 ist eine deutliche Reduzierung der Nettokreditaufnahme. Der stärkere anstieg der Zinssätze in den Jahren 2001 und 2001, so der Finanzbericht, führt zu einer Mehrbelastung in den Jahren 2001 und 2002, die in den Folgejahren durch die Reduzierung der Nettokreditaufnahme abgemildert wird. Trotz der Zurückführung der Neuverschuldung führt die nach wie vor steigende Gesamtverschuldung in der Finanzplanung zu einem kontinuierlichen anstieg der Zinsausgaben, deren mittelfristige Zuwachsraten deutlich über denen des Gesamthaushaltes liegen (2002 bis 2004 +4,6 % jährlich). Die ausgaben für Schuldendienst und -hilfen steigen von 2,189 Mrd. DM im Jahr 2000 auf 2,55 Mrd. DM im Jahr 2004 an.

Die Personalausgaben werden von 6,35 Mrd. DM im Jahr 2000 auf 7,01Mrd. DM im Jahr 2004 ansteigen. Der mit 3,0 % höhere Anstieg der Personalausgaben im Jahr 2002 ist laut Finanzbericht darauf zurückzuführen, dass ab dem Jahr 2000 kein weiterer Konsolidierungsbeitrag des Personalhaushalts vorgesehen ist.

Im Finanzplan wird von steigenden Ausgaben Hamburgs für den Länderfinanzausgleich ausgegangen. Die Ausgaben sollen von 650,0 Mio. im Jahr 2000 auf rund 950 Mio. DM im Jahr 2004 ansteigen. Weitere und nähere Informationen zum Länderfinanzausgleich gibt es unter Punkt 2.1.3. dieser Hausarbeit.

Die Gesamtausgaben werden, so der Finanzplan, von 18,649 Mrd. DM im Jahr 2000 auf rund 20,212 Mrd. DM im Jahr 2004 ansteigen.

Im folgenden Text wollen wir uns lediglich mit den wichtigsten Aspekten des Finanzplans Hamburgs von 2000 bis 2004 auseinandersetzen. Beginnen wir zunächst mit den Finanzierungssalden des Betriebshaushaltes. Die weitere geplante Entwicklung des Betriebshaushaltes wird in 2.1.2.2. noch näher erläutert. Hier nur die wichtigsten Aspekte in Bezug auf den Finanzplan 2001. Eine Betrachtung der Finanzierungssalden des Betriebshaushaltes in den Jahren 1999 bis 2004 ergibt folgende Aussagen. Mit dem Abschluss des Haushaltsjahres 1999 konnte der Betriebshaushalt bereits 2 Jahre vor dem angestrebten Zeitpunkt ausgeglichen werden. Die Lücke im Betriebshaushalt im Haushaltsplan Entwurf des Jahres 2001 ergibt sich aus der zusätzlichen Belastung der Einkommenssteuersenkung der Bundesregierung. Die Lücke im Betriebshaushalt ist somit nicht strukturell sondern temporär. In den Jahren 2002 bis 2004 werden die dann erwarteten reformbedingten Einnahmeausfälle durch Steuermehrerwartungen aus der Maischätzung 2000 aufgefangen. Von 2002 bis 2004 rechnet man mit einem Anstieg von 154 Mio. DM auf 811 Mio. DM.

Kommen wir nun zur Entwicklung der Nettokreditaufnahme. Nach dem Ausgleich des Betriebshaushaltes besteht in Hamburg in den nächsten 4 Jahren enormer finanzpolitischer Handlungsbedarf um die Neuverschuldung zurückzuführen. Eine Kreditaufnahme belastet die folgenden Jahre mit Schulden und Zinsausgaben und schränkt damit die Handlungsmöglichkeiten einer Gemeinde oder eines Landes stark ein. In der internationalen Finanzpolitik gewinnt die Entwicklung der Verschuldung zunehmend an Bedeutung. So tilgen beispielsweise die USA oder auch Großbritannien Schulden und verringern damit ihre Gesamtverschuldung, anstatt sich neu zu verschulden. Durch die Verringerung der Schulden sinken auch die Ausgaben für Zinsen. Auch der Wachstums- und Stabilitätspakt der EU verpflichtet die Mitgliedsländer zu Sparmaßnahmen und zu mittelfristig ausgeglichenen Haushalten. In Deutschland haben neben der Bundesregierung auch zahlreiche Bundesländer eine Reduzierung der Neuverschuldung angekündigt. Nach dem strukturellen Ausgleich des Betriebshaushaltes muß die Neuverschuldung zurückgeführt werden damit der Anstieg des Schuldenstands und der Zinsausgaben gestoppt wird. „Eine Verringerung der Schuldenaufnahme entlastet über die direkt wirksamen Zinsersparnisse den Betriebshaushalt unmittelbar und nachhaltig“(Interview mit Ralf Engel). Mit dem Haushaltsplan Entwurf und der mittelfristigen Finanzplanung 2000-2004 soll, so der Finanzbericht, ein spürbarer Beitrag zur Reduzierung der Neuverschuldung und zur Verringerung der Zinsausgaben geleistet werden. Wie schon oben bei den ausgaben erwähnt, soll die Neuverschuldung auf 800 Mio. DM im Jahr 2004 gesenkt werden. Zur Reduzierung der Neuverschuldung abschließend eine Aussage von Finanzsenatorin Nümann-Seidewinkel:“ Mit dem Haushalt 2001 und der mittelfristigen Finanzplanung gehen wir jetzt mit ebenso großer Entschiedenheit die nächste Etappe der Haushaltssanierung an: Bis zum Jahr 2004 wird die Neuverschuldung halbiert.“9

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist im Finanzplan ist die Zins-Steuer-Quote. „Die Zinssteuerquote drückt das Verhältnis der Zinsausgaben zu den Hamburg verbleibenden Steuereinnahmen aus“10 Eine Verschlechterung der Hamburger Haushaltssituation bis 1997 hat dazu geführt, daß die Zins-Steuer-Quote bis 1997 auf einen Höchststand von 17% angestiegen ist. Aufgrund von Mehreinnahmen bei den Steuern und der gleichzeitigen günstigen Entwicklung der Zinsausgaben sank die Quote auf 14,4 % im Jahr 1999. Nach einem leichten anstieg auf rd. 15% im Jahr 2001, aufgrund des Zinsanstiegs und der Mindereinnahmen durch die Steuerreform, kann die Zins-Steuer-Quote ab 2002 bis 2004 auf einem Stand von rd. 14,5 % stabilisiert werden. Die Zins-Steuer-Quote wird aber immer noch deutlich über der Durchschnitt der Bundesländer und der Gemeinden liegen. Der Durchschnitt der Zins-Steuer-Quote bei den Ländern und Gemeinden liegt bei leicht unter 12 %.

Ein weiterer wichtiger Aspekt im Finanzplan 2001 ist die Umsetzung des Regierungsprogramms: Innovation, Effizienz und Solidarität. Mit der mittelfristigen Finanzplanung 2000 bis 20004 sollen die Schwerpunkte des Regierungsprogramms umgesetzt werden. Das Regierungsprogramm beinhaltet folgende Leitgedanken11:

-Innovationen für technischen fortschritt, für Ausbildung und Ausbildungsplätze anzuregen und umzusetzen
-Als Dienstleister kundenorientiert und effizient zu arbeiten
-Und im verstärkten Wettbewerb durch gezielte Politik solidarisch diejenigen zu unterstützen und zu fördern, die im Strukturwandel nicht automatisch zu den Gewinnern zählen.

Diese Leitgedanken müssen unter der Rahmenbedingung des Sanierungsprozesses des Haushaltes umgesetzt werden. Die Sanierung des Haushaltes von Hamburg selbst ist aber schon eine entscheidende Grundvoraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Hamburg. Die Umsetzung des Regierungsprogramms wird auch darin deutlich, daß große Bereiche, welche für eine Zukunftsfähigkeit der Stadt wichtig sind, im Rahmen der Konsolidierung der Personalausgaben differenziert behandelt werden und Sparvorgaben zu erfüllen haben. Dazu zählen laut Finanzbericht die Justiz, die Schulen, die Hochschulen, die Polizei, die Feuerwehr und die Steuerverwaltung.

Mit einer Reihe von Maßnahmen und Initiativen werden Anstöße gegeben, um Innovationen anzuregen und Zukunftstechnologien am Standort Hamburg zu entwickeln. Im folgenden werden diese Maßnahmen in nur sehr kurzer Form dargestellt. Es sind folgende Maßnahmen:

-Stärkung der digitalen Wirtschaft (Bsp. Initiative „Hamburg newmedia@work“)
-Förderung von Telekommunikation und Multimedia als Zukunftsbranchen
-Ausbau des Bereichs Medizintechnik (Bsp. Innovative Medical Technology Center)
- Erweiterungsbau für das Bernhard-Nocht-Forschungsinstitut
-Initiative für Arbeit und Klimaschutz um energiepolitische und beschäftigungspolitische Ziele zu vereinen
-Stärkung der Ausstattung von Bildungseinrichtungen

Begrenzte Ressourcen und Konsolidierungsdruck der öffentlichen Hand führt zu einer Überprüfung der Effizienz der öffentlichen Einrichtungen. Alle staatlichen Einrichtungen müssen einer kritischen Betrachtung im Hinblick auf Effizienz, Schnelligkeit und Flexibilität unterzogen werden. Dies ist ein weiterer Leitgedanke des Regierungsprogramms. Hierzu abschließend eine Aussage der Finanzsenatorin Nümann-Seidewinkel:“ Die Wirtschaftlichkeit erhöhen, die Qualität der Dienstleistungen verbessern, kundenorientierter arbeiten - das sind die Herausforderungen, denen sich die Hamburger Verwaltung stellt. Wir werden den Modernisierungsprozess, den wir parallel mit der Haushaltskonsolidierung begonnen haben, fortsetzen. Neue Schwerpunkte und neue Wege werden hinzukommen.“12 Als dritten und zugleich letzten Leitgedanken haben wir die Solidarität. Die Bildung und die Ausbildung sowie die soziale Stadtentwicklung sind Schwerpunkte des im Finanzbericht vorgestellten Regierungsprogramms. Maßnahmen um diesem Leitgedanken der Solidarität gerecht zu werden sind u.a.:

-Reibungslose Umsetzung der vom Bund realisierten Wohngeldreform
-Erhöhung der Gelder für soziale Stadterneuerung und Stadtentwicklung
-Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen
-Verbesserung der Beratung von Sozialhilfeempfängern

Alle diese Maßnahmen sollen die Solidarität der Stadt Hamburg mit seinen Bürgern verbessern.

Hamburg hat sich mit seiner Finanzplanung hohe Ziele gesteckt, es muß sich in den nächsten Jahren zeigen ob man diesen Sparkurs durchhalten und die gesteckten Ziele erreichen kann.

Alles diese oben aufgeführten Aspekte des Finanzplans 2000-2004 sind auch zum Teil Gegenstand des Konsolidierungsprogramms, welches im nächsten Teil näher erläutert wird. Zum Schluß möchten wir noch einmal Finanzsenatorin Nümann-Seidewinkel zitieren:“ Hamburg hat die schwerste Finanzkrise der Stadt seit Gründung der Bundesrepublik gemeistert. In einer beispiellosen Kraftanstrengung wurde ein einzigartiges Konsolidierungsprogramm bewältigt.

Jetzt eröffnet sich die realistische Perspektive, auch die Neuverschuldung zu reduzieren. Wir beginnen mit der nächsten Etappe der Haushaltssanierung und nehmen - Schritt für Schritt - weniger Schulden auf. Ein Ziel ist erreicht, das nächste nehmen wir fest in den Blick. Wir werden uns nicht auf den Lorbeeren ausruhen.“13

2.1.2.2. Die Konsolidierungspolitik

Für das Jahr 2001 wird für Hamburg im wesentlichen durch die Steuerreform 2000 geprägt. Die Entlastungen der Bürger hinterlassen deutliche Spuren in den öffentlichen Haushalten. Diese Mindereinnahmen wurden vom Senat schon dementsprechend berücksichtigt und zwar mit Verlusteinnahmen von 700 Mio. DM. Weitere 133 Mio. DM Mindereinnahmen müssen durch die Entwicklung bei den Landessteuern gesehen werden.

Bei der Erbschaftssteuer mußte die Einnahmeerwatung für das Jahr 2001 in der Mai Schätzung 2000 um 50 Mio. DM nach unten korrigiert werden, als Folge des in Kraft getretenen Gesetztes zur steuerlichen Förderung von Stiftungen besonders bemerkbar. Auch bei der Grunderwerbssteuer mußte eine Korrektur von 30 Mio. DM nach unten vorgenommen werden, eine Ursache des Rückgangs an Grundstücksverkäufen. Im Haushaltsplan für 2001 kann der Strukturelle Ausgleich des Betriebshaushaltes erreicht werden: Auch wenn in diesem Jahr ein temporäres Defizit von 378 Mio. DM zu verbuchen ist, was darin zu begründen ist, daß die Einkommenssteuerreform von 2002 auf 2001 vorgezogen worden ist, was zusammen mit der Umsatzsteuerreform Mindererwartungen von 700 Mio. DM zur Folge hat, würde der Haushaltsplan für 2001 einen deutlichen Überschuß im Betriebshaushalt aufweisen. Durch einen von dem Senat in den Jahren 1998 und 1999 geschaffene Rücklage, könnte diese temporäre Lücke ausgeglichen werden. Durch das Vorziehen der Steuerreform kann es in den Jahren 2002 bis 2004 trotz Mindereinnahmen, im Betriebshaushalt trotzdem Überschüsse erzielt werden, was den strukturellen Ausgleich des Betriebshaushaltes zur Folge hat. Dazu Finanzsenatorin Dr. Nümann- Seidewinkel:14 „es ist schon ein toller Erfolg, daß wir bereits 1999 den Betriebshaushalt ausgleichen konnten. Jetzt wollen wir den Ausgleich des Betriebshaushaltes auch für die nächsten Jahre absichern. Die Konsolidierungspolitik des Senats, bei der alle Behörden mitgezogen haben, hat sich gelohnt.“ Seit 1994 das Konsolidierungsprogramm vom Senat begonnen wurde konnten jährlich rd. 300 Mio. DM eingespart werden. Der Betriebshaushalt ist damit um 2,35 Mrd. DM entlastet worden. Die für das Jahr 2001 durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 300 Mio. DM setzen sich aus 58 Mio. DM im Personalhaushalt, 95 Mio. DM bei den Sach- und Fachausgaben und 147 Mio. DM in den Sonderbereichen zusammen.

Damit wurden im achten Jahr des Konsolidierungsprogramm 800 Stellen gestrichen und seit 1994 Personalkosten in Höhe von 480 Mio. DM eingespart. Seit 1994 gibt es rund 7000 Stellen weniger im öffentlichen dienst in Hamburg.

Die bereinigten Gesamtausgaben im Haushalt 2001 sinken gegenüber 2000 um 0,3%. Nach dem Haushaltsplan - Entwurf vom letzten Jahr gibt es danach bereits zum zweiten Mal eine negative Zuwachsrate. Die Empfehlung des Finanzplanungsrates von maximal + 2 % wurde wie schon in den vergangenen Jahren deutlich unterschritten.

Die Reduzierung der Neuverschuldung wird ab dem Jahr 2001 jedes Jahr um 200 Mio. DM gesenkt werden, auch wenn der Schuldenstand Hamburgs weiter anwächst was das Diagramm dafür eindeutig belegt. Im Jahre 2001 ist ein Schuldenstand von 34,4 Mrd. DM vorzuweisen. Im Jahre 2004 wird der Schuldenstand auf 37,4 Mrd. DM angestiegen sein. Zum Vergleich: 1994 also mit dem Beginn des vom Senat durchgeführten Konsolidierungsprogrammes betrug der Schuldenstand „nur“ 25,5 Mrd. DM. Im Jahr 2004 soll mit 800 Mio. DM nur noch die Hälfte dessen aufgenommen werden, was in diesem Jahr zur Finanzierung von Investitionen an Krediten notwendig war. Zur Reduzierung der Neuverschuldung die Finanzsenatorin Dr. Ingrid Nümann-Seidewinkel:15 „ Die Reduzierung der Neuverschuldung ist die wichtigste finanzpolitische Zukunftsaufgabe. Mit dem Haushaltsplan 2001 und der mittelfristigen Finanzplanung 2000-2004 hat der Senat einen sehr schwierigen Abschnitt der hamburgischen Finanzpolitik mit großem Erfolg abgeschlossen.“ In der Tat muß bei dieser sehr konstanten seit acht Jahren betriebenen Konsolidierungspolitik mit sehr großen Rationalisierungsprozessen verbundenen Aufwand dem Senat ein Lob anerkannt werden für eine langfristige, sichere und gute Finanzpolitik! Hierzu eine kleine Anmerkung über Ziele und Beabsichtigungen der mittelfristigen Finanzplanung, wie sie in der oberen Textpassage bereits praktisch verdeutlicht worden ist. Neben der mittelfristigen Betrachtung soll die jährliche Haushaltsplanung um eine weitsichtige, komplexere und längerfristige Betrachtung ergänzt werden. Durch Weitsicht sollen gegenwärtig Rücklagen geschaffen werden um dann in schweren finanzwirtschaftlichen Haushaltsjahren keine finanzwirtschaftlichen Probleme haben zu müssen. Bis Ende der 60er Jahre durften bsp. nur Investitionen der Kommunen getätigt werden, wenn die Kommune über ausreichendes Finanzkapital verfügte (Prinzip der rechtlichen Fähigkeit). Durch das Ersetzen dieses Prinzips durch das „Prinzip der Kassenwirksamkeit“ konnte die Kommune langfristig planen und zukünftige Entwicklungen jeglicher Art im vorhinein zumindest theoretisch wirksam entgegenwirken. Das Prinzip der „freien Finanzspitze“ das nur bedeutet, daß ein Überschuß an Einnahmen über Ausgaben erwirtschaftet worden ist, kann als ein Indikator gesehen werden, wie gut oder schlecht eine Kommune plant und wirtschaftet und zwar mit Möglichkeit der mittelfristigen Finanzplanung wie im vorigen Kapitel dargestellt.

2.1.3 Die Rolle Hamburgs im Länderfinanzausgleich

Eine kontinuierliche finanzwirtschaftliche Planung läßt Hamburg im Finanzausgleich auf Bundesebene eine tragende Rolle spielen neben Baden- Württemberg, Bayern, Nordrhein- Westfalen und Hessen. Das Geberland Hamburg wird seinen Betrag weiter in die Höhe schrauben müssen. Bezahlte das zweitkleinste Bundesland 1999 noch 680,9 Mio. DM so wird es sich 2001 mit einem Betrag von 770 Mio. DM am Finanzausgleich beteiligen, der grob vorsieht, daß wirtschaftlich stärkere Länder den wirtschaftlich ärmeren finanziell unter die Arme greifen und zwar in Form eines horizontalen Finanzausgleiches in reiner Form, oder schlechter gestellten Ländern zu helfen im Sinne „des Prinzip der Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen in der Bundesrepublik, um möglichst gleichwertige räumliche Entwicklungen zu gewährleisten.“16. Anhand eines Verteilungsschlüssels kann ermittelt werden, welche Körperschaft berechtigt ist Mittel zu erhalten, oder abzutreten. Zur Feststellung des Verteilungsschlüssels wird die Finanzkraft der Gebietskörperschaft, die Ermittlung des Finanzbedarfs sowie letztlich die Gegenüberstellung der Finanzkraft und des Finanzbedarfs sowie Ausgleich einer etwaigen Differenz vorgenommen. Die Finanzkraft beim Länderfinanzausgleich wird anhand einer Steuerkraftmeßzahl errechnet, die sich aus den Landessteuern, dem Landesanteil an den Gemeinschaftssteuern und der Umlage am Gewerbeaufkommen zusammenstellt. Mit der Ermittlung einer Ausgleichsmesszahl, wird bestimmt wie hoch die Steuerkraft des Landes im Bundesdurchschnitt sein müßte. In einem dritten und letzten Schritt werden die Steuerkraft- und die Ausgleichsmesszahl miteinander verglichen. Im Falle, daß die Steuerkraftmesszahl höher ist als die Ausgleichsmesszahl ist das Land ausgleichspflichtig. Ist es gerade umgekehrt ist das Land ausgleichsberechtigt Senatorin Nümann- Seidewinkel drückt es so aus17: „Rund 1.1 Mrd. DM Zahlungen in den Länderfinanzausgleich - welche die Leistungskraft Hamburgs zeigt, aber auch welchen Solidarbeitrag wir für andere Länder im System des Finanzausgleiches leisten.“ Seit 1994 leistet Hamburg wieder seinen Betrag zum Länderfinanzausgleich, nachdem bis 1994 alte und neue Bundesländer einen getrennten Länderfinanzausgleich betrieben, der in den Neuen Bundesländern sich vornehmlich aus dem „Fond Deutscher Einheit“ bezog.

Von 1950 bis 1999 hat Hamburg mit rund 8.700 DM noch vor Hessen die höchste Zahlungen pro Kopf geleistet. 1999 mußte Hamburg rund 600 Mio. DM in den Finanzausgleich zahlen., In den nächsten Jahren wird der betrag nach den Zahlen der Mai- Schätzung auf über 900 Mio. DM steigen. Zur Zukunft des Länderfinanzausgleich äußert sich die Finanzsenatorin Nümann-Seidewinkel: “Was die Zukunft des Länderfinanzausgleichs angeht, so bin ich heute noch stärker als vor einem Jahr davon überzeugt, daß die Neuregelung des Länderfinanzausgleiche noch spezifischer die Bedingungen der Stadtstaaten berücksichtigen wird. Die Bundesregierung wird sich für die Beibehaltung der ökonomisch und fiskalisch berechtigten Einwohnerwertung einsetzen, damit die Stadtstaaten auch zukünftig gerecht und entsprechend den Großstädten in Flächenländern behandelt werden.“18

Abschließend sei noch einmal auf das von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen Anfang des Jahres vorgestellte sogenannte „Konsens-Modell“ eingegangen. Das Modell sieht eine Neuregelung des Finanzausgleichs vor. Laut einer Pressemitteilung der Finanzbehörde Hamburgs ist das Modell „nicht verfassungskonform, in sich unsystematisch und in den Verteilungswirkungen insbesondere für die Stadtstaaten existenzbedrohend.“19 Das von den drei süddeutschen Ländern vorgestellte Modell hat nach Ansicht der Finanzbehörde folgende Wirkungen und besteht aus folgenden Elementen20:

-Die Einwohnerwertung der Stadtstaaten entfällt und wird nur scheinbar ersetzt. Die Hafenlasten werden ersatzlos gestrichen
-Dauerhafte Mehrbelastung Hamburgs soll teilweise ausgeglichen werden durch befristete Zahlungen des Bundes
-Die Mehrbelastung Hamburgs steigert sich von rd. 250 Mio. DM auf 1 Mrd. DM. Bremen und Berlin werden im Länderfinanzausgleich im engeren Sinne um mehr als 2 Mrd. DM schlechter gestellt
-Auch die neuen Länder werden um 4,2 Mrd. DM schlechter gestellt. Dies wird ausgeglichen durch zusätzliche Umsatzsteueranteile und durch neue Bundesergänzungszuweisungen

Zu diesem Modell eine Stellungnahme von Finanzsenatorin Nümann-Seidewinkel:“ Das Modell ist keine geeignete Grundlage für einen Konsens. Würden die Vorschläge der Südländer umgesetzt wären die Stadtstaaten nicht mehr lebensfähig. Wir haben stets unseren solidarischen Beitrag geleistet, bei dieser abstrusen Belastung würde die Kuh „Hamburg“ nicht nur gemolken, sondern geschlachtet.“21

2.2. Die historische und gegenwärtige Rolle des Hafens

Der Hamburger Hafen ist einer der größten Häfen der Welt. Nach Rotterdam ist er der zweitgrößte Containerhafen Europas.

Anfang des 9.Jahrhunderts wurde die Hammaburg an der Alster erbaut, der nördlichste Aussenposten des fränkischen Reiches. Am 1877 zugeschütteten Reichenstraßenfleet, kurz vor der Mündung der Alster in die Elbe, entstand der erste Hamburger Hafen. Im Jahre 1189 erhielt der Hamburger Hafen von Barbarossa die Zollfreiheit, um den Aufschwung der aufstrebenden Handelsstadt zu beschleunigen. Durch die günstige Lage Hamburgs zur Ostsee- Handelsstadt Lübeck und das gute Hamburger Bier sorgten für einen raschen Aufstieg. Im Jahre 1500 lebten etwa 14.000 Menschen in Hamburg. Mit zunehmender Bedeutung des Fernhandels wurde der im 13.Jahrhundert erbaute Elbehafen für die Stadt immer wichtiger und bedeutender. Südlich des Hafens, im Elbtal wurden zahlreiche Kanäle, Schleusen Deiche errichtet und Stromregulierungen vorgenommen um den Hafen weiter auszubauen. Ab ca. 1840 hat Hamburg größere umfangreiche Maßnahmen vorgenommen um die Elbe endgültig in geregelte Bahnen zu lenken. Durch den Ausbau der Elbe um die Mitte des 19.Jahrhunderts wurde das Fahrwasser von 4m auf 6m vertieft. Somit konnten auch größere Schiffe in den Hamburger Hafen gelangen. Von 1844 bis 1888 wurde der Hamburger Hafen großflächig ausgebaut. In diesen Jahren entstand die auch heute noch berühmte Speicherstadt. Die Speicherstadt liegt südlich der heutigen Innenstadt. Für diese Umbaumaßnahmen mussten 20.000 Bewohner zwangsweise in andere Stadtteile umziehen. In einem mit dem Deutschen Reich im Jahre 1921 abgeschlossen Staatsvertrag wird der Stadt Hamburg von der Reichsregierung zugesichert, daß auch in Zukunft größere Schiffe unter Ausnutzung des Hochwassers den Hamburger Hafen erreichen können. Hamburg beruft sich noch heute auf dieses Gesetzt und plant die Elbe auf 15,5 m Fahrwassertiefe auszubauen. Anfang des 19.Jahrhunderts entstanden weitere neue Teile des Hamburger Hafen. Neue Hafenbecken wurden gebaut, so der Waltershofer Hafen, der Petroleumhafen, Maakenwerderhafen und der Rugenbergerhafgen im Westen. Während des Nationalsozialismus erhielt Hamburg mehr und mehr seine Selbständigkeit. Ziel Hitlers war es Hamburg als das Tor zur Welt weiter auszubauen. Endlich konnte Hamburg ohne Rücksicht auf seine Nachbarn den Hafen ausbauen. Nach dem 2.Weltkrieg wurden zahlreichen Entwicklungspläne für den Hafen aufgestellt In dem Entwicklungsplan von 1967 sah man den Schwerpunkt der Hafenerweiterung im südlichen Teil Hamburgs, in Moorburg und Altenwerder. 19773 wurde beschlossen, dass Dorf Altenwerder vollständig zu räumen um dort die Ansiedlung einer Rohstoffindustrie voranzutreiben. In dem Hafenetwicklungsplan von 1989 wird weiterhin an der Hafenerweiterung im Süderelberaum festgehalten.

Mit der HafenCity wird ein Teil des Hafens aus dem Zentrum Hamburgs verdrängt. Ein weiteres Großprojekt derzeit ist der Bau eines Containerterminals in Altenwerder, welches im Jahre 2003 vollständig abgeschlossen sein soll. Der Hamburger Hafen hat in den letzten Jahrzehnten stark an Bedeutung verloren. Trotzdem ist er immer noch einer der größten Warenumschlagplätze in Europa und der ganzen Welt. Heute ist Hamburg mit einem Warenumschlagswert von 120 Milliarden DM das Aussenhandelszentrum Deutschlands. Aufgrund ihrer über Jahrhunderte gewachsenen Strukturen im Aussenhandels- und Aussenwirtschaftsbereich verfügt Hamburg über eine einmalige Infrastruktur und ein einzigartiges Know-how. Der Hamburger Hafen ist das Handels- und Distributionszentrum und sichert ca. 140.000 Arbeitsplätze. Zahlreiche Zukunftsindustrien wie die zivile Luftfahrt, die Elektrotechnik, der Maschinenbau und die neuen Medien haben die Bedeutung des Hafens stark gemindert. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt ist der Hamburger Hafen immer noch ein touristisches Highlight, gerade die Speicherstadt südlich der Innenstadt.

3. Die HafenCity

Hamburg ist wie keine andere deutsche Stadt so mit Wasser, Schiffahrt und Hafen so eng verbunden. Elbe und Alster prägten und prägen diese größte deutsche maritime Stadt Deutschlands, auch wenn vor über 100 Jahren die Innenstadt Ihrer eigentlichen Anbindung an die Elbe entzogen worden ist, mit dem Abriß des alten Kehrwieder- und Wandrahmviertel zugunsten eines Hafens und der Speichestadt. Gut 20.000 Bewohner mußten zwangsumgesiedelt werden Mit der Realisierung der Hamburger HafenCity kehrt die Innenstadt nach über 100 jähriger Isolation wieder an das Medium Wasser zurück.

Bereits unabhängig von der Realisierung der HafenCity haben sich unzählige internationale

Unternehmen entschieden, ihre Firma in Hamburg anzusiedeln. Dazu Dr. Thomas Mirow, Präses der Wirtschaftsbehörde22: „Die Resonanz und das Interesse der Öffentlichkeit an der HafenCity sind beträchtlich. Selten bestand bei einem städtebaulichen Projekt mit den beteiligten Interessengruppen und Verbänden so viel Einvernehmen. Zahlreiche potentielle Investoren aus dem In- und Ausland wurden bei der Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung (GHS) - die von Hamburg als Entwicklungsmanager für die HafenCity als Entwicklungsmanager eingesetzt wurde -bereits vorstellig und haben ihr Interesse angemeldet.“ Darüber hinaus beweisen Millionen Hamburg - Besucher Jahr für Jahr die Anziehungskraft der Hansestadt. Mit der HafenCity wird Hamburg um eine aufsehenerregende Attraktion reicher.

Im Gebiet der HafenCity sollen ca. 5.500 neue Wohnungen entstehen. Dabei wird ein breites Wohnungsangebot individueller und vielfältiger Wohnformen angestrebt, das Angebote für unterschiedliche Haushaltstypen und Bevölkerungsgruppen darbietet. Die HafenCity wird sich zweifellos in die schon bestehenden Attraktionen, welche die Hansestadt auszeichnet „nahtlos“ einfügen.

3.1. Lage

Nähert man sich Hamburg von Süden her, so war die Silhouette der Stadt über Jahrhunderte von den Türmen der Kirchen geprägt. Das Hafengebiet zwischen Kaiserhöft im Westen und den Elbbrücken im Osten ist trotzt der räumlichen Nähe zur Innenstadt durch mehrere Barrieren getrennt. Speicherstadt, Zollkanal und die Ost-West Straße bilden einen deutlichen Riegel zur Innenstadt.

Die HafenCity ist mit ihren gut 155 ha Plangebiet eines der größten städtebaulichen Vorhaben, das die Stadt Hamburg in Angriff nimmt. Die Wasserflächen nehmen einen Raum von 55 Hektar ein, die der Landflächen 100 Hektar. Das Nettobauland beträgt 60 Hektar. Die Hafencity ist etwa 800 Meter vom Rathaus, 1100 Meter vom Hamburger Hauptbahnhof und 9500 Meter vom Hamburger Flughafen entfernt. Damit bietet sich für die HafenCity eine zentrale Lage und Drehscheibenfunktion für die gesamte innerstädtische City an. Infrastrukturelle Anbindungen, wie leistungsfähiges Straßennetz mit Anschluß an City und Autobahn können gewährleistet werden. Die Ost- West Ausdehnung in der Hafencity beträgt 3300 Meter, die Nord-Süd Ausdehnung 1000 Meter. Durch die geographischen Gegebenheiten und den infrastrukturellen Anbindungen wird die Hafencity zu einem ein Teil der Hamburger City verschmelzen.

3.2 Entstehungsgeschichte und Leitbilder

Um die Entstehungsgeschichte der Idee zur Verwirklichung der HafenCity eingehend zu erläutern muß ein kleiner historischer Exkurs vorgenommen werden.

Bereits zu Beginn des 19 Jahrhunderts siedelten sich auf den Grasbrook erste Industrien und das städtische Gaswerk an. Auf Initiativen von Hafenbaudirektor Dalmann wurde damit angefangen, die tideoffenen Hafenbecken des Sandtor-, Grasbrook- und Baakenhafens zu bauen. Durch die direkte Anbindung an die Eisenbahn und moderne Entladungstechniken veränderte sich die Arbeit im Hafen grundlegend, das Umschlagsvolumen vervielfachte sich innerhalb kürzester Zeit.

1881 beschloß die Hamburger Bürgerschaft unter dem verstärkten Druck des reiches die Hansestadt bis zum Jahre 1888 an das Zollgebiet des Deutschen Reiches anzuschließen. Damit wurde die bis dahin für das gesamte Stadtgebiet geltende Zollfreiheit aufgegeben. Lediglich in einem vom übrigen Stadtgebiet abgetrennten, unbewohnten und durch den Zollkanal gesicherten Freihafenbezirk sollten sich Schiffahrt, Warenhandel und Exportindustrie weiterhin zollfrei entfalten könne. So entstanden neue Brücken, Zollgebäude und der Zollkanal, der das Freihafengebiet von der Stadt abtrennte.

Da sich jedoch viele Speicherflächen in der Innenstadt befanden, mußten diese in das Gebiet des Freihafens verlegt werden. Innerhalb weniger Jahre entstand die mittlerweile weltberühmte Hamburger Speicherstadt. Der Preis dafür war allerdings hoch: Rund 20.000 Bewohner des Kehrwieder - und Wandrahmquartiers mußten ihre Wohnungen verlassen. Die Hamburger Innenstadt hatte ihren direkten Zugang zur Elbe verloren. Auch mit wachsenden Hafenumschlag und der Erweiterung des Hafengebietes in den folgenden Jahrzehnten blieb diese Trennung bestehen. Mit dem Aufkommen der Container Ende der 60 er Jahre verlagerte sich der Schwerpunkt des Umschlaggeschäftes in die modernen Anlagen südlich der Elbe. Die traditionellen Hafenbecken und Kaianlagen am Hafenrand wurden aber weiterhin für die konventionellen Schiffahrt und die Warenlagerung genutzt.

Mitte der 90 er Jahre eröffnete sich für Hamburg die einmalige Gelegenheit, das Areal für die Innenstadt zurückzugewinnen, ohne dabei die wirtschaftlichen Interessen des Hafens zu beeinträchtigen. Durch den Beschluß der Bürgerschaft im August 1997 kehrt mit der HafenCity Hamburg an die Elbe zurück.

3.3. Die Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung (GHS)

Die GHS spielt bei der Entwicklung der HafenCity eine bedeutende Rolle: Die GHS Gesellschaft für Hafen und Standortentwicklung mbH ist im Jahre 1995 als 100 % ige Tochter der Hamburger Hafen - und Lagerhaus AG gegründet worden. Sie hat seit diesem Zeitpunkt im Gebiet der HafenCity Anlagevermögen von dort ansässigen Unternehmen erworben und ist teilweise auch Beteiligungen mit solchen Unternehmen eingegangen. Auch in Zukunft muß die GHS um unternehmens und wirtschaftlichverträgliche Verlagerungen von Betrieben bemüht sein. Zugleich ist damit verbunden , für die frei werdenden Flächen bis zu ihrer endgültigen Umnutzung Zwischennutzungen zu finden, die zugleich die Erlösausfälle, die aus den Verlagerungen resultieren, minimieren. Hamburg hat -mit wenigen Ausnahmen - seine Eigentumsflächen einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile per Gesetz in das „Sondervermögen Stadt und Hafen“ eingebracht. Dem Sondervermögen fließen auch die Einnahmen aus der Verwertung der zugewiesenen Grundstücke einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile sowie die sonstigen Einnahmen aus seiner Verwaltung zu. Das Sondervermögen dient vor allem dem Zweck das Projekt der städtebaulichen Umgestaltung des Gebietes der HafenCity zu finanzieren. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat bereits anläßlich seiner Beratung über das Projekt HafenCity beschlossen, daß die Geschäftsführung des Sondervermögens durch die „GHS Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung mbH“ wahrgenommen werden soll.

3.4. Der städtebauliche Wettbewerb

Es ist knapp drei Jahre her, daß im Auftrag der GHS Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung der renommierte Hamburger Architekt Prof. Volkwin Marg eine „Studie zur Entwicklung des innerstädtischen Hafenrandes zwischen Grasbrook und Baakenhafen“ vorgelegt hat. Dieses Gebiet wurde sehr bald unter dem Begriff „HafenCity“ weltweit bekannt. Die Freie und Hansestadt und ihre Entscheidungsträger erkannten schnell Bedeutung und Potential dieser Jahrhundertaufgabe. Die Konversion meist zentral gelegener ehemaliger Industrie-, Gewerbe- oder Hafenflächen ist ein Geschenk an die europäischen Großstädte, weil diese sonst nur noch wenige Entwicklungschancen auf eigenen Stadtgebiet besitzen. Diese gilt auch für die Zukunftsentwicklung Hamburgs durch die HafenCity. Mit dem Beschluß der Bürgerschaft , dem Hamburger Parlament, vom August 1997 wurde das Projekt auf den Weg gebracht. Im Zeitrahmen von etwa 20 Jahren wird Hamburg nun diese gewaltige Aufgabe lösen und dabei auf 155 Hektar zentral gelegenem ehemaligen Hafengelände mit der imponierenden Kai-, also Uferlänge, von fast zehn Kilometern ein City- Stadtgelände mit Wohnungen für 12.000 Menschen und etwa 20.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Mit einer sorgfältig erarbeiteten Masterplankonzeption unter der Regie von Stadtentwicklungsbehörden und GHS wurden Ende 1998 die Randbedingungen formuliert. Sie berücksichtigt die übergeordneten Ziele der Metropole Hamburg und koordiniert die Dichte- sowie Nutzungsvorstellungen mit den schwierigen Vorgaben von Hochwasserschutz, Verkehr, zu erhaltenden Betriebsstätten und sozialer Infrastruktur. Diese Konzeption macht deutlich, daß auf diesem Terrain am Nordufer der Elbe, wo zwar ein innerstädtisch verdichtetes Areal entstehen muß, das mit entsprechender Nutzungsmischung sich mit der nördlich anschließenden Speicherstadt und Altstadt verwebt. Ein auf Belange und Möglichkeiten Hamburgs ausgerichtetes Wettbewerbsverfahren wurde bestimmt , um aus dieser Konzeption den endgültigen Masterplan herauszufiltern. In Anbetracht der komplizierten Planungsaufgabe, die einen intensiven Austausch erfordert, wurde ein „kooperierendes Verfahren“ mit acht ausgesuchten interdisziplinär zusammengestellten Teams aus Planern, Architekten, Landschaftsplanern sowie Verkehrs- und Wirtschaftsfachleuten gewählt. Diese wurden im April 1999 von einer sachkundigen Kommission unter Vorsitz von Prof. Peter Zlonicky aus 175 Bewerbungen ausgesucht. Die eingereichten Arbeiten wurden schließlich am 1./2. Oktober 1999 von einem prominent besetzten Preisgericht unter Vorsitz von Uli Hellweg bewertet und prämiert. Verantwortlich für das Wettbewerbsmanagement waren das Büro BPW Baumgart, Pahl Weber in Kooperation mit dem Büro Siemonsen. Mit dem Entwurf des 1. Preisträger wurden nach Auffassung der Jury vor allem drei Ziele erreicht, die dem Gesamtprojekt als Überschrift dienen können.

Die neue Hafenstadt wird sich mit dem bestehenden denkmalgeschützten Ensemble der Speicherstadt und der Altstadt verzahnen - also keine Konkurrenz zu ihr bilden, sondern sie logisch fortsetzen.

Mit einer beeindruckenden Bandbreite werden zeitgerechte und zukunftsorientierte städtebauliche Typologien variiert.

Eine geschickte Aufteilung in acht sinnvoll gestaltete Quartiere, die mit einer großen Nutzungsvielfalt jeweils aufeinander aufbauen, gestattet es, in einer gestaffelten Entwicklung über 10 bis 20 Jahre zu denken, zu planen und zu bauen.

Der preisgekrönte Entwurf bildet ein solides Grundgerüst, das mit den Ideen der anderen Wettbewerbsteilnehmer ergänzt werden kann und zukünftig nach entsprechender

Architekturwettbewerben für die einzelnen Quartiere zur lebendigen und schönen Stadt wird.

Der 1 Preis ging an den Stadtplaner Kees Christiaanse, einem Stadtplaner aus Köln und Rotterdam und dem als ökonomischen Partner auftretenden Arthur Andersen. Überzeugt hat die Jury vor allem die auf einander abgestimmte aus acht Mitgliedern bestehende „Quartiersfamilie“, die sich architektonisch und räumlich alle unterscheiden, dennoch nicht im krassen Gegensatz zueinander stehen. Takt ,Dichte und Nutzungsmischung sind so angelegt, daß sie von zukünftigen Stadtentwicklungsplanungen angepaßt werden können - Mehrgenerationenplanung ist hier das Stichwort. Aus dem Preisgericht lassen sich folgende Kommentare vernehmen23: „Die Entwurfsvorstellungen gehen von einer klaren Grundstruktur aus, die einen hohen Grad an Flexibilität zuläßt insbesondere die Wasserflächen werden ohne wesentliche Änderungsvorschläge berücksichtigt, der Innenstadt und der Speicherstadt wird ein Bereich gegenübergestellt, der seine eigene Identität innerhalb von acht neuen Quartieren entwickeln soll. Dieser Ansatz wird insgesamt positiv gesehen.

Diese positive Beurteilung schließt besonders die vorgeschlagene räumliche Verbindungsansätze durch die Speicherstadt zur Innenstadt ein, insbesondere die Hauptverbindung vom Magdeburger Hafen nach Norden.“

Die anderen Vorschläge und Entwürfe teilweise aus international besetzten Teams aus Holland, Frankreich, England, Italien und Spanien bestehend boten teils visionäre, utopische Entwürfe dar z.B. eine aus vielen Kanälen bestehende HafenCity, die sich teilweise mit Venedig assoziieren ließe , oder eine von schroffen hohen Häuserfronten grünbewachsenen Gebäudekomplexen, die sich wie Cliffs an der Elbe entlang schlängeln sollten (Vorschlag von deutsch-französischer Gruppe).

3.5. Der Masterplan und die Realisierung

Im Jahre 1998 wurde ein bis dato noch nicht bekannter und noch nie durchgeführter Masterplan „ins Leben gerufen“. Wesentliche Funktion des Masterplanes ist es, die Entwicklung der HafenCity für einen ökonomischen, sozialen, kulturellen und stadtökologischen Aufbruch der Stadt zu nutzen, dazu ist es von Vorteil, bereits im frühen Planungsstudium in einem offenen Planungsdialog eine breite Akzeptanz auch von Seiten der Bevölkerung über Ziele und Maßnahmen zu erhalten. Der Masterplan kann daher als Ergebnis eines interdisziplinär angelegten Ideenfindungsprozess, in den die Ergebnisse eines internationalen städtebaulichen Wettbewerbs, eines öffentlichen Planungsdialoges und politischen Entscheidungen gleichermaßen eingeflossen sind, gesehen werden.

Folglich besteht das Planwerk aus textlich formulierten Leitzielen, einem Strukturkonzept als Plan, einem Plan zum städtebaulichen Konzept und thematischen Plänen zu Nutzungen, Verkehr, Hochwasserschutz und Freiraum sowie den textlichen Erläuterungen. Darüber hinaus werden Aussagen zur Stufenweisen Entwicklung des Gebietes gemacht. Der Masterplan sieht eine endgültige Realisierung der HafenCity in 25 Jahren vor. Die HafenCity kann somit als eine Art Generationenprojekt angesehen werden. Konzepte von schon bestehenden Hafencities etwa der in Amsterdam oder Rotterdam wurden nicht übernommen, die HafenCity ist eine an die Belange der Stadt angepaßte individuelle Stadtteilkonzeption .Die Gestaltung der Wohngebäude und Bauten kann architektonisch individuell von Architektenbüros vorgenommen, Voraussetzung sind aber die Bestimmungen und Vorschriften, die von der Stadt als verbindlich herausgegeben worden waren, etwa der Ost-West Ausrichtung der Wohnviertel, die gleichzeitig Vormittags- und Nachmittagssonne garantieren soll Die Bebauungshöhe sowie die architektonische Eingliederung der Speicherstadt in den Stadtteil. Die prozentuale Aufteilung der HafenCity sieht wie folgt aus:

50 % reines Wohnen, 40 % gemischte Funktionen aus Gewerbe, Freizeit und Wohnen, sowie 10 % Grünflächen jeglicher Art. Mehrere ausländische Firmen haben bereits ihr Interesse angemeldet ihren Zweigstellensitz auf dem Gelände der HafenCity errichten zu wollen, jegliche Nennung von Unternehmen wurde mit dem Hinweis eines „ jetzt noch schwebenden Verfahrens“ abgewiesen, sicher ist aber SAP ist die erste und bis jetzt einzige, die das jeweilige Grundstück schon gekauft und schon architektonisch geplant hat. Die Messe, oder oftmals schon ins Spiel gebrachte Freizeitparks wie Walt Disney werden entfallen, diese Einrichtungen wurden wegen Uneignung schnell verworfen. Der Hochwasserschutz wird anhand von Erdaufschüttungen bis zu 7.5 Metern und dem errichten von Warften sichergestellt werden. So wird die HafenCity auch vor Jahrhunderthochwassern wie 62 und 78 verschont bleiben können. Die Sicherstellung der Energieversorgung wird mit dem bereits schon 1998 errichteten Heizkraftblockwerk sichergestellt werden, was im Moment 5000 Menschen mit Energie versorgen könnte/ versorgt. Eine oftmals gestellte Frage welche Schichten von Menschen in der Hafencity leben werden. Laut Plan werden allen schichten Wohnraumflächen zur Verfügung gestellt werden. Es werden somit keine einheitlichen Grundstückspreise erhoben. Inwieweit Sozialwohnungen im Bereich der HafenCity entstehen können bleibt bis jetzt unbeantwortet bzw. ungelöst. Soziale Einrichtungen wie Schulen, Kindergarten und Kirchen werden im Rahmen der Sozialen Infrastruktur eingerichtet werden.

Ein Busnetz und Wassertaxis, sowie S-Bahnen sollen die Verbindungen zur Innenstadt und den Vororten ermöglichen. Bei der Begehung des Geländes waren Abbrucharbeiten zu beobachten, wie etwa des ehemaligen Energiekraftwerkes der Hamburger Elektrizitätswerke an dem Grassbrokhafen. Die Bebauung der HafenCity erfolgt von West nach Ost. In 25 Jahren wird dann der letze Bauabschnitt im äußersten Osten des HafenCitygeländes erfolgen. Firmen wie der Afrika-Terminal, Celoplast, LKW Parkplatz Lohsepaltz, CSPLO müssen nach dem ablaufen ihrer Pachtverträge mit der GHS ihre Standorte verlagern. Gespräche mit einem Kaffeekontor werden mittlerweile geführt inwieweit die Lagerung (Geruchsbelästigung) und Verladung des Kaffees möglich ist. Anstelle dieser Produktionseinrichtungen werden moderne Dienstleistungsunternehmen wie SAP und Medienbetriebe den Ruf als Hamburgs Medienmetropole weiter unterstreichen bzw. stärken. Desweiteren wurden von der GHS mit zwei weiteren Hafenunternehmen Verhandlungen geführt und es wurde geregelt, daß sie ihre Grundstücke aufgeben und dafür an anderer Stelle im Hafengelände ihren Standort errichten können. Die GHS hat die am Baakenhafen und auf dem Grasbrook ansässigen Betriebe des Umschlagunternehmens Cellpap gekauft, Mietvertrag und immobiles Anlagevermögen liegen ebenfalls bei der GHS. Kunstausstellungen, Museen, Konzerte und ein riesiges Multiplexkino werden den Bewohner ausreichende Unterhaltung gewähren. Durch die HafenCity versucht Hamburg die Abwanderung besonders von Familien zu unterbinden, da diese Familien wegen der angespannten Wohnungslage und der hohen Mieten und Wohnungspreise ins Umland ziehen, genauer gesagt ins Nachbarbundesland Niedersachsen, was Steuereinbußen zur Folge hat.

Abschließend ist wohl zu sagen, daß eine zukunftsfähige Planung und Bebauung der Gesamtfläche der Hafencity dringend anzuraten ist und die ganze Planung auf einen Zeitraum von 25 Jahren hinausläuft bis die endgültige HafenCity Wirklichkeit wird. Bis dahin werden weitere Architekturwettbewerbe ausgeschrieben worden sein und mit innovativen Alternativen und Varianten versucht werden die HafenCity architektonisch, ökologisch und vor allem nachhaltig gestalten und bebauen zu können. Das den Stadtvätern noch eine Menge von Problemen und Schwierigkeiten ins Haus stehen, ist unausgeschloßen .Der Masterplan bietet aber großen Spielraum und Variationsmöglichkeiten um auch in 25 Jahren mit der HafenCity ein Beispiel großer Aktualität, Moderne und Nachhaltigkeit zu gewährleisten (vgl. Interview mit Fr.Sommer von der GHS).

3.6. Das Finanzierungskonzept

Die Umwandlung des innerstädtischen Hafenrandes und die Verwendung der hierbei anfallenden Erlöse für Zukunftsinvestitionen von Stadt und Hafen sind im Rahmen unterschiedlicher Organisations- und Finanzierungsmodelle denkbar. Der Senat hat neben der klassischen Haushaltsabwicklung und der Errichtung eines Sondervermögens z.B. auch privatrechtliche Organisationsformen wie Finanzierungsgesellschaft, Treuhand- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie Leasingfinanzierung untersucht.

Der Senat ist im Ergebnis der Auffassung, daß das Sondervermögen das zweckmäßige Organisations- und Finanzierungsmodell darstellt. Der Senat sieht daher die Errichtung eines zweckgebundenen Sondervermögens „Stadt und Hafen“ vor.

3.6.1. Das grundsätzliche Finanzierungskonzept mit Schwerpunkt Sondervermögen „Stadt und Hafen“

Das Finanzierungsmodell der HafenCity stellt das Sondervermögen „Stadt und Hafen“ dar, welches laut Ralf Engel von der Finanzbehörde dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt wird. Die Geschäftsführung des Hafen- und Sondervermögens soll die „GHS Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung mbH“ wahrnehmen.

Dem Sondervermögen werden zunächst die städtischen Grundflächen, Anlagen und Gebäude am innerstädtischen Hafenrand zugewiesen. Die aus der Verwertung dieser Grundflächen, Anlagen und Gebäude erzielten Einnahmen dienen der Finanzierung:

-Der für die Umnutzung des Gebiets „Innerstädtischer Hafenrand“ erforderlichen Infrastruktur- und Entwicklungsvorhaben,
-Des Ankaufs der von der GHS im Hafengebiet („Innerstädtischer Hafenrand“ und Altenwerder) erworbenen Liegenschaften, Nutzungsrechte, Anlagen und Gebäude sowie der Erstattung der damit verbundenen Nebenkosten,
-Des Erwerbs von Liegenschaften Dritter im Gebiet „Innerstädtischer Hafenrand“,
-Der getätigten und noch erforderlichen Aufwendungen für die Verlagerung von Betrieben, die im Gebiet „Innerstädtischer Hafenrand“ ansässig waren oder sind,
-Der Erstattung von sonstigen Aufendungen der GHS, die diese im Rahmen der Geschäftsbesorgung für das zu gründende Sondervermögen getragen hat und zukünftig noch tragen wird,
-Von Maßnahmen der Zukunftsinvestition „Hafenerweiterung Altenwerder“.

Weitere Mittel fließen dem Sondervermögen aus der Vermietung der zum Sondervermögen gehörenden Hafenanlagen am innerstädtischen Hafenrand bis zu dessen Umnutzung sowie durch sonstige Einnahmen zu.

Die Werthaltigkeit des Sondervermögen ist auf der Grundlage verschiedener aufgezeigter Nutzungsvarianten in mehreren Modellrechnungen geprüft worden. Im Ergebnis zeigt sich, daß die kapitalisierten Ausgaben deutlich übersteigen und sich Netto-Erlöse ergeben, die zur Finanzierung von Maßnahmen der Hafenerweiterung Altenwerder verwendet werden sollen. Da die Einnahmen aus dem Verkauf von städtischen Grundflächen, Anlagen und Gebäude des innerstädtischen Hafenrandes erst später anfallen, ist eine kreditäre Zwischenfinanzierung zu Lasten des Sondervermögens erforderlich und vorgesehen, um die genannten Maßnahmen durchführen zu können. Die Höhe des Kreditrahmens soll jährlich durch Beschluß der Bürgerschaft festgesetzt werden. Für 1997 sind Mittel in Höhe von 110 Mio. DM erforderlich, die im wesentlichen der o.a. Finanzierung

-Des Ankaufs der von der GHS im Hafengebiet erworbenen Liegenschaften, Nutzungsrechte, Anlagen und Gebäude sowie der Erstattung der damit verbundenen Nebenkosten,
-Der Finanzierung von Aufwendungen für die Verlagerung von Betrieben
-Und der Erstattung von sonstigen Aufwendungen der GHS im Rahmen der Geschäftsbesorgung für das Sondervermögen dienen.

Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig, wohl aber partei- und handlungsfähig. Es ist eine eigene Wirtschafts- und Rechnungsführung, die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben werden jährlich in einem Wirtschaftsplan zusammengefaßt und der Bürgerschaft zu den jeweiligen Beratungen zum Haushaltsplan vorgelegt. Die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Sondervermögens erfolgt durch den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg.

In Fortführung der bisher schon erfolgreichen durchgeführten Flächensicherung gilt es, ein kompetentes , d.h. auch interessenausgleichendes Management der Überleitung von der hafenwirtschaftlichen zur stadtwirtschaftlichen Flächennutzung sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund wird die Geschäftsführung des Sondervermögens der GHS durch einen Pflichten und Zuständigkeiten bestimmt. Die GHS, die bereits zahlreiche Immobilien am innerstädtischen Hafenrand erworben hat, wird dabei auch künftig die Belange der ansässigen Hafenunternehmen wahrnehmen.

Hinsichtlich der Geschäftsführung wird die GHS in die gesamtstädtischen Liegenschafts- und Stadtentwicklungspolitik eingebunden und erfährt von dort ihre Vorgaben. Im weiteren Prozeß der Entscheidung über die längerfristige Organisation eines städtischen Flächenmanagements sowie über die unmittelbare Anbindung und Steuerung durch die Stadt treffen.

Die oben skizzierte Lösung gewährleistet

- Die Sicherung optimaler erlöse zur Finanzierung der städtebaulichen Umstrukturierung des innerstädtischen Hafenrandes und der Hafenentwicklung sowie
- Die parlamentarische Kontrolle über das Sondervermögen

3.6.2. Der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Stadt und Hafen“

Dem Wirtschaftsplan ist ein Haushaltsrechtlicher Vermerk vorrangestellt, der drei Punkte umfasst: 1) Betriebsausgaben und Investitionsausgaben sind jeweils für sich deckungsfähig.

2) Ansätze für Investitionen dürfen zur Deckung von Mehraufwand im Erfolgsplan bis zur Höhe von 3 Mio. DM verwandt werden. 3) Zur Erfüllung bestehender Verpflichtungen dürfen Mehrausgaben bis zu 50 Mio. DM bei einzelnen Maßnahmen des Finanzplanes als Vorgriff geleistet werden, die auf die nächstjährige Bewilligung anzurechnen sind.

Der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Stadt und Hafen“, der im Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg für das Haushaltsjahr 2001 enthalten ist, gliedert sich in drei Abschnitte: den Teil A, den sogenannten Erfolgsplan, den Teil B, den Finanzplan und den Teil C, den Verschuldungsstand. Laut Ralf Engel von der Finanzbehörde sind im Erfolgsplan alle dem Geschäftsjahr voraussichtlich zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen (bei kameralistischer Buchführung: Einnahmen und Ausgaben) sowie ggf.

Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen. Im Finanzierungsplan sind der im Geschäftsjahr voraussichtlich zu deckende Finanzbedarf für Investitionen und der sonstige Finanzbedarf sowie die zu ihrer Finanzierung vorgesehenen Deckungsmittel zu veranschlagen. Der Verschuldungsstand gibt, wie der Name vermuten läßt, Auskunft über den Verschuldungsstand des Sondervermögens.

3.6.2.1 Teil A Der Erfolgsplan

Der Erfolgsplan gliedert sich in drei Abschnitte, den Einnahmen (Gesamteinnahmen) und den Ausgaben (Gesamtausgaben) und dem Jahresüberschuß/Defizit.. Bei den Einnahmen werden wieder Unterabschnitte vorgenommen in Betriebseinnahmen (1)und Sonstige Einnahmen (2.) und zwar in Miteinnahmen „innerstädtischer Hafenrand“ und Miteinnahmen Altenwerder, die mit den Kennungszahlen 800 und 810 bezeichnet werden und die Umsatzsteuererstattung mit der Ziffer 829. Die Miteinnahmen „innerstädtischer Hafenrand“ betrugen 1999 11.333 Mio. DM, 2000 10 Mio. DM und 2001 5.350 Mio. DM. Hieraus wird ersichtlich, daß ein Einnahmerückgang bei den Miteinnahmen „innerstädtischer Hafenrand“ zu verzeichnen ist, der zurückzuführen ist aus den Erlösen aus der Vermietung aus dem Sondervermögen, der zugewiesenen Grundstücke und aus der Vermietung der vom Sondervermögen erworbenen Anlagen und Gebäude. Gleichzeitig ist bei den Miteinnahmen Altenwerder eine Erhöhung im Jahr 2001 auf 4.8 Mio. Dm festzustellen, die Jahre 2000 und 1999 hatten keine Einnahmen zu verzeichnen. Ein Grund hierfür, die dem Sondervermögen zugewiesenen Erlöse aus der Vermietung von Flächen des Containerterminals Altenwerder. Der Ansatz 2001 ist als eine erstmalige Veranschlagung auf Basis voraussichtlicher Mietflächen und Mietpreise zu verstehen.

Bei den sonstigen Einnahmen ist bei der Umsatzsteuererstattung ein Anstieg der Einnahmen von 9.686 Mio. DM im Jahre 1999 auf 15.200 Mio. DM 2001 zu erkennen, dies ist so zu erklären, daß das Sondervermögen als „Betrieb gewerblicher Art“ vorsteuerabzugsberechtigt ist. Vorsteuern fallen im wesentlichen bei den Investitionsausgaben Hafenerweiterung Altenwerder an. Abzuführende Mehrwertsteuern Entstehen v.a. bei der Vermietung der Flächen in Altenwerder. Bei dem Ansatz 2001 gegenüber 2000 ist zu bemerken, daß wegen der höheren Jahresrate der Investitionsausgaben in Altenwerder die Einnahmen dementsprechend höher ausfallen. Die Gesamteinnahmen betragen also 2001 etwa 25.350 Mio. DM, 1999 etwa 21.019 Mio. DM.

Die Ausgaben gliedern sich in Betriebsausgaben (1) , die sich wiederum in Geschäftsführungs- und Verwaltungskosten des Sondervermögens mit der Kennziffer 500, den Aufwendungen für Verwaltung und Instandhaltung der Immobilien mit der Ziffer 501 und den Kreditzinsen 560 aufteilen und den neutralen Ausgaben mit der Nummer 2. Die Gesamtausgaben betrugen 2001 28.775 Mio. DM, was also eine Differenz von 3 Mio. DM zu den Einnahmen ausmacht. Interessanterweise haben sich die Gesamtausgaben von 1999 bis 2001 verfünffacht, betrugen sie 1999 nur 6.146 Mio. DM. Die Geschäftsführungs- und Verwaltungskosten des Sondervermögens betragen 2001 3.900 Mio. DM, was für eine Mehrbeschäftigung des Personals zu sehen ist. Die GHS beschäftigte 2000 7 Mitarbeiter und stellte 2001 3 weitere ein, um den Mehraufwand an Arbeit, im Bereich des Projektmanagement, der Investorenakquisitation und der Grundstücksvermittlung, zu kompensieren. Der Rest 1999 in Höhe von 705 TDM wurde auf 2000 übertragen. 1999 lagen die Personal- und Verwaltungskosten bei lediglich 1.095 Mio. DM.. Bei der Kennziffer 501 Aufwendungen für Verwaltung und Instandhaltung der Immobilien ist eine leichte Zunahme der Ausgaben seit 1999 ( 450 Mio. DM) auf 500 Mio. DM im Jahre 2001 zu entdecken. Der Rest in Höhe von 50 Mio. DM 1999 wurde auf 2000 übertragen. Die Kreditzinsen von Krediten vom Sondervermögen „Stadt und Hafen“ versechsfachten sich seit 1999 ( 6.146 Mio. DM) auf 24.375 Mio. DM 2001, wegen des höheren Kreditbestandes. 2 Mio. DM wurden auf 2000 übertragen als Teilbetrag von 1999.

Bei dem Jahresüberschuß/Defizite ist für das Jahr 2001 mit einem Verlust in Höhe von 3.425 Mio. DM zu rechnen, da die Gesamtausgaben die Gesamteinnahmen deutlich übersteigen. Konnte 1999 noch mit einem Jahresüberschuß von 14.873 Mio. DM aufgewartet werden, so schrumpfte dieser Betrag 2000 auf 9.675 Mio. DM zusammen, ein Indiz für das langsame Anrollen der Bautätigkeit und Geschäftigkeit im auf dem Baugelände der zukünftigen HafenCity, welches die GHS überwacht, kontrollieren und managen muß.

Der Teil B besteht aus dem Finanzplan, den die Stadt als einen Teil der Mittelfristigen Finanzplanung aufstellt. Er regelt die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben und gibt der Stadt die Möglichkeit Investitionen längerfristig zu planen und finanzwirtschaftlich über Jahre hinweg zu realisieren.

3.6.2.2 Teil B Der Finanzplan

Der Finanzplan besteht aus dem Finanzbedarf (I) und den Deckungsmittel (II). Der Finanzbedarf teilt sich wiederum in Investitionen (1) und sonstiger Finanzbedarf (2).Bei den Investitionen wiederum wird eine Einteilung in die Hafenerweiterung Altenwerder und den innerstädtischen Hafenrand/HafenCity vorgenommen. Widmen wir uns zunächst der Kennziffer 001 Infrastrukturinvestitionen Hafenerweiterung Altenwerder. Die Kassenmittel betrugen 1999 125.230 Mio. DM, 2000 90 Mio. DM und 2001 115 Mio. DM. Die Verpflichtungsermächtigumg tauchten 1999 noch nicht auf, im Jahre 2000 betrugen sie 49 Mio. DM und im Jahre 2001 70 Mio. DM, es ist also eine Steigerung der Ausgaben an Verpflichtungsermächtigungen festzustellen. Dazu Ralf Engel, Sachgebietsleiter im Amt für aufgaben und Haushaltsplanung :24 „ Die Maßnahme Hafenerweiterung Altenwerder ist in der Bürgerschaft mit Drucksache 15/7461 dargestellt worden und ist im einzelnen in der HU - Bau gem. § 24 LHO beschrieben. Im Rahmen der Finanzierung gemäß § 2 SonderVGStadtHafen sind 2001 Zahlungen und Auftragsvergaben verbindlich für:

- Geländeaufhöhung KM ( Kassenmittel) 67 Mio. DM

VE (Verpflichtungsermächtigung) 26 Mio. DM

- Kaimauerbau, Flächenerschließung, Eisenbahnbau, Baunebenkosten

KM 48 Mio. DM

VE 44 Mio. DM

Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 70 Mio. DM werden nach Planung mit 55 Mio. DM in 2002, mit 13 Mio. DM und mit 2 Mio. DM in 2004 kassenwirksam. Ansatz 2001 gegenüber 2000: mehr entsprechend der Projektablaufplanung.“

Bei den innerstädtischen Hafenrand/ HafenCity wurden unter der Kennziffer 020 Ankauf der Liegenschaften, Nutzungsrechte, Anlagen, Gebäude von der GHS incl. Erstattung der Nebenkosten und der sonstigen erstattungsfähigen Aufwendungen nur im Jahre 1999 Kassenmittel von 25.246 Mio. DM verzeichnet. In den nachfolgenden Jahren wurden keine

Einträge vorgenommen, sowohl bei den Kassenmitteln und den Verpflichtungsermächtigungen. All die Ankäufe der GHS erfolgten in den Jahren 1998-1999 , dabei wurde vom Sondervermögen eine nach 2001 fällige Zahlungsverpflichtung im Rahmen einer Betriebsverlagerung übernommen.

Unter der Kennziffer 040 Erwerb von weiteren Anlagen, Gebäuden, Nutzungsrechten, Betriebsvermögen einschließlich Entschädigungen, Betriebsverlagerungskosten und Abrisskosten; Nebenkosten betrugen die Verpflichtungsermächtigungen 2000 30 Mio. DM, 2001 nur noch 10 Mio. DM auf der anderen Seite stieg der betrag der Kassenmittel im Jahre 2000 von 5 Mio. DM auf 30 Mio. DM im Jahre 2001 an. Die Begründung, daß mehr Kassenmittel im Jahre 2001 ausgegeben werden, als 2000: Mehr im wesentlichen wegen geplantem Abbruch von Hafenschuppen auf dem Grasbrook und am Baakenhafen sowie der Verlegung/Entschädigung von Zollanlagen im Rahmen der Herauslösung von HafenCity- Flächen aus dem Freihafen. ( laut Ralf Engel). Bei den Grundstückserwerben wurden sowohl 2000 als auch 2001 Verpflichtungsermächtigungen von jeweils 10 Mio. DM wirksam. Die Kassenmittel betrugen in beiden Jahren gleichzeitig den betrag 0. Die Höhe der Verpflichtungsermächtigung für 2001 wird zur Erhaltung der Handlungsflexibilität des Sondervermögens geleistet. Bei den Infrastruktur- und Entwicklungsvorhaben ( 050) wurden für 2000 Verpflichtungsermächtigungen 80 Mio. DM bestimmt für 2001 60 Mio. DM. Die Kassenmittel betrugen 2000 5 Mio. DM, 2001 30 Mio. DM. Die Aufwendungen für Infrastruktur- und Entwicklungsvorhaben (i.w. Geländeaufhöhung, Straßen- /Brückenbau, Kaimauerbau/-sanierung, öffentlicher Freiraum, Projekt Kreuzfahrterminal 9 im ersten Entwicklungsabschnitt der HafenCity ( westlich /nördlich Magdeburger Hafen). Die Kosten für 2001 sind höher als 2000 wegen entsprechend mehr Erschließungsplanungen und Projektabläufe. Die Aufwendungen für Umnutzungs- und Planungskonzepte ( Kennziffer 060) betrugen 1999 an Kassenmitteln 2.018 Mio. DM. Die Kassenmittel erhöhten sich im Jahre 2000 auf 3 Mio. DM und 5 .5 Mio. DM im Jahre 2001. Die Verpflichtungsermächtigungen blieben in beiden Jahren 2000 und 2001 mit jeweils 5 Mio.

DM konstant. Im wesentlichen Gutachten, Beratung, Wettbewerb, Marketing / Öffentlichkeitsarbeit. 2001 gegenüber 2000: Anpassung an steigende Planungs- und Marketingbedarf. Der Rest von dem Jahr 1999 mit dem Teilbetrag in Höhe von 2 Mio. DM wurde auf das Jahr 2000 übertragen.

Bei dem Teil 2. des Finanzplanes „Sonstiger Finanzbedarf“ wurde für die Tilgung langfristiger Kredite unter der Kennziffer 006 1999 Kassenmittel in Höhe von 4.075 Mio. DM verbucht, für das Jahr 2000 2.075 Mio. DM und für das Jahr 2001 Beträge 8.075 Mio. DM. Die Erhöhung des Betrages im Jahre 2001 ist wegen der entsprechend größeren Fristenstruktur des Kreditbestandes zu erklären. Für die Gesamtsumme des Finanzbedarfs ergeben sich folgende Beträge: Die Kassenmittel 1999 betrugen 156 Mio. DM, für das Jahr 2000 105.075 Mio. DM und für 2001 188.575 Mio. DM. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden für die Jahre 2000 und 2001 mit jeweils 174.200 Mio. DM und 155 Mio. DM beziffert.

Der Teil II. Deckungsmittel des Finanzplan enthält die Kennziffern Kredite (060), Grundstücksverkäufe (070) und den Jahresüberschuß (989). Die Kredite betrugen 1999 bei den Kassenmitteln 141 Mio. DM, im Jahre 2000 95 Mio. DM und für das Jahr 2001 werden sie sich auf 180 Mio. DM belaufen. Das Volumen der Bruttokreditaufnahme ergibt sich aus dem Finanzbedarf abzüglich Jahresüberschuß / Erlösen aus Grundstücksverkäufen. Ein Gewinn bei den Grundstücksverkäufen wurde 2001 mit 12 Mio. DM erwirtschaftet. Der Verkauf erster Grundstücksflächen in der HafenCity, wesentlicher Bereich. Die Veranschlagung steht unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen Herausnahme der zu verkaufenden Flächen aus dem Geltungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes/ Schaffung verbindlichen Planungsrechts. Abschließend werden die Gesamtsumme der Deckungsmittel im Wirtschaftsplan erfaßt. Die Kassenmittel für 1999 betrugen 156.569 Mio. DM. Für 2000 105.075 Mio. DM und für das Jahr 2001 188.575 Mio. DM.

3.6.2.3 Teil C Der Verschuldungsstand

Der dritte und letzte Teil der Anlage des Wirtschaftsplanes ist der Teil C, der Verschuldungsstand. Das Sondervermögen benötigt 2001 einen Kreditrahmen in Höhe von 230 Mio. DM. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus, der im Wirtschaftsplan 2001 geplanten Bruttokreditaufnahme von 180 Mio. DM, einer Kreditermächtigung von 50 Mio. DM, um Vorgriffe in Höhe von etwa einem Drittel der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan 2001 zu ermöglichen, welcher die Handlungsflexibilität des Sondervermögens, insbesondere bei unvorhergesehen zügigem Bauablauf der Hafenerweiterung Altenwerder oder bei unvorhergesehen beschleunigten Infrastrukturmaßnahmen in der HafenCity, erhalten.

Die Bürgerschaft hat mit dem Haushaltsplan 1999 120 Mio. DM an Kreditermächtigungen für das Sondervermögen beschlossen; nach vorläufiger Rechnung steht daraus ein noch nicht ausgeschöpfter Betrag in Höhe von rd. 105 Mio. DM für 2000 zur Verfügung. Die Bürgerschaft hat mit dem Haushaltsplan 2000 weitere 145 Mio. DM an Kreditermächtigungen für das Sondervermögen beschlossen. Die Ermächtigungen aus 1999 (Rest) und 2000 würden auf Basis der im Wirtschaftsplan 2000 geplanten Kreditaufnahme mit 95 Mio. DM in Anspruch genommen. Nach aktueller Berechnung ist für 2001 nach einer tatsächlichen Ausschöpfung bis Ende 2000 in Höhe von 111 Mio. DM auszugehen. Nicht ausgeschöpfte Beträge - nach Plan rd. 155 Mio. DM, nach Vorausschau rd. 139 Mio. DM - gelten gemäß § 18 Absatz 3 LHO im Haushaltsjahr 2002 fort. Zur Errechnung des benötigten Kreditrahmens von 230 Mio. DM in 2001 ist es erforderlich, die Kreditermächtigung im Haushaltsplan 2001 um 90 Mio. DM aufzustocken.

3.6.3. Der Containerterminal in Altenwerder

Mit der Bebauung des vormals in Hafennutzung befindlichen Areals zur HafenCity werden Planungen für einen neuen Containerterminal für die Hamburger Hafenwirtschaft akut und mit der Verwirklichung des modernsten Containerterminal im Jahre 2001 namens Altenwerder wird Hamburg seine Stellung im internationalen Handel und Verkehr sichern und ausbauen. Die 200 ha große Nutzfläche liegt im westlichen teil des Hafens an der seeschifftiefen Süderelbe. Dort werden ab dem Jahre 2001 von der Hamburger Hafen- und Lagerhaus Aktiengesellschaft (HHLA) errichteten Containerterminal an zunächst zwei, dann vier Liegeplätzen Großcontainerschiffe abgefertigt.

Import- und Exportlager z.B. für die europaweiten Distribution werden dahinter angesiedelt. Verkehrsgünstig in der Nähe zu vorhandenen Hafenbahnanlagen und zur Autobahn A 7 gelegen, entsteht auf der Landseite des Geländes ein Güterverkehrszentrum, in dem der schnelle Umschlag zwischen den Verkehrsträgern Schiff, Bahn und LKW organisiert wird. Erstmals werden auf dem Terminal Altenwerder unterschiedliche Dienstleistungen so gebündelt, daß Kooperations- und Synergieeffekte optimal ausgeschöpft werden können. Dies spart Fläche, Zeit, Energie und somit Kosten. Kurze Transportwege dienen der Verkehrsreduzierung und schonen die Umwelt.

Neue hafengebundene Gewerbeflächen mit rund 82 ha werden in enger Nachbarschaft zum Umschlagbereich des Containerterminals entstehen. Sie stehen der gesamten Bandbreite logistischer Dienstleistungen zur Verfügung. In enger Verknüpfung zwischen dem seeseitigen Umschlag und dem Weitertransport werden alle Tätigkeiten am Container möglich sein, bevor die Ware über Straße oder Bahn ihren weiteren Weg nimmt: erledigen von Zollformalitäten , ein-, aus-, umpacken, Neukonfektionieren, Reparaturen etc. Die Flächen werden schrittweise nach bedarf zur Verfügung gestellt. Derzeit wird über die Struktur und das Organisationskonzept eines Güterverkehrszentrums nachgedacht.

Durch Bündelung dieser verschiedenen Tätigkeiten können dann umfangreiche Synergieeffekte realisiert werden.

3.6.3.1. Kommentar von Prof. Dieter Läpple

Die bis hierin beschriebene Passage über den Containerterminal Altenwerder tritt in einen klaren Zusammenhang mit der Realisierung der HafenCity. Die heikle Thematik ist darin zu erkennen, daß der Containerterminal Altenwerder aus den Grundstückspreiserlösen in der HafenCity finanziert werden soll. Dazu Professor Dieter Läpple von der TU Harburg in einem Interview mit der Hamburger Morgenpost25: „Ich habe grundsätzliche Bedenken, weil man diese Projekt der Entwicklung des Hafens unterordnet und es mit der Finanzierung für Altenwerder koppelt über die Vermarktung der Flächen will man die Stadtkasse sanieren.“ Desweiteren beklagt Professor Läpple die Aufgabenverteilung an sich zwei konkurrierender Planungsgruppen, nämlich die der Wirtschafts- und Stadtentwicklungsbehörde. Läpple sieht in den teuren Grundstückspreisen in der HafenCity keine Chance für den Wohnungsbau, also für eine intensive Nutzungsmischung. Vielmehr befürchtet er, daß die HafenCity zu einer „Büro - Wüste“ mutiere von Unternehmen, die bereit sind die teuren Grundstückspreise zu tragen. Läpple wirft der Verwaltung, der Politik und der Stadt „Konzeptionslosigkeit“ , „ Unernsthaftigkeit“und „Ökonomischen Denken“ vor, ökologischen und sozialen Aspekte einer Stadt würden daher vernachlässigt bzw. außen vor gelassen. Er plädiert dafür: „ Wir brauchen eine Planungsgruppe, die unabhängig ist von Behörden und Parteien. Mit einem klaren politischen Auftrag für mindestens zehn Jahre, unabhängig von der Art der Regierung.“

3.6.3.2. Kommentar von Wilfried Maier

Auch Stadtentwicklungs - Senator Willfried Maier ( GAL) ist der selben Ansicht , wie Professor Dieter Läpple, der sich auch gegen eine Koppelfinanzierung Altenwerder/ HafenCity aussprach. Für Maier ist die städtebauliche Entwicklung des Viertels, denn diese wird die Stadt prägen, wichtiger als „ ein Finanzierungsmodus“. „Der Senat wolle keine öden Bürowüsten“,26 so Maier. Auch drei Jahre nach diesem Interview ist sich die Stadt Hamburg immer noch nicht im klaren, wie sie die Finanzierung des Containerterminals Altenwerder finanzieren möchte, ohne die HafenCity ökonomisch „ auszuschlachten“ !! Die Finanzierung des Containerterminal Altenwerder wird über den Erfolg der Realisierung in welchen Umfang und Ausmaß die HafenCity realisiert werden wird, entscheiden.

4. Auswirkungen des Projekts „HafenCity“ auf die finanzielle Situation Hamburgs

Das Finanzierungskonzept der HafenCity steht auf einem soliden finanzwirtschaftlichen Fundament. Durch die Gründung der Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung und der Übertragung der Geschäftsführung des Sondervermögens auf die GHS wurde eine gute finanzwirtschaftliche Ausgangslage geschaffen. Mit dem direkten Einfluß der GHS ist man schnell, handlungsfähig und man besitzt einen besseren Überblick über die finanzwirtschaftlichen Aspekte des Projekts. Das Projekt HafenCity ist eines der größten städtebaulichen Projekte in Europa, es hat ein riesigen finanzwirtschaftlichen Umfang. Die alleinige finanzielle Realisierung des Projekts durch die Stadt wäre nicht finanzierbar. Die Stadt besitzt mittlerweile den Großteil der Flächen in der HafenCity und durch einen gezielten Verkauf der Flächen durch die GHS werden die Ausgaben gedeckt bzw. es können weitere städtbauliche Projekte realisiert werden. Hierbei sei an den Containerterminal in Altenwerder erinnert, welcher zum Teil durch Grundstücksverkäufe in der Hafencity realisiert werden soll. Das Projekt Hafencity wird sich in Zukunft, d.h. bis zur endgültigen Realisierung im Jahr 2025 und darüber hinaus positiv auf die finanzielle Situation der Stadt Hamburg auswirken. Werden wie geplant auf dem Gebiet der HafenCity Unternehmen angesiedelt und damit verbunden wie geplant 20.000 neue Arbeitsplätze geschaffen, hätte das eine enorm positive Wirkung auf die finanzielle Situation der Stadt. Die Zahl der Arbeitslosen in Hamburg könnte gesenkt werden, damit verbunden eine Verringerung der Ausgaben für Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld. Desweiteren kämen erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer hinzu. Abgesehen von der Erhöhung der Kaufkraft und der damit verbunden positiven Aspekte für die Wirtschaft Hamburgs. Trotz dieser ganzen positiven Aspekte für die Finanzielle Situation Hamburgs darf man die Ausgaben der Stadt für dieses Projekt und die damit verbunden Folgekosten nicht vergessen. Zunächst einmal muß die Stadt die Rahmenbedingungen auf diesem Gelände schaffen. Die Stadt wird die Infrastruktur erheblich verbessern und ausbauen müssen. Allein durch die Geländeaufhöhung auf 7,50 um dem Hochwasserschutz Rechnung zu tragen, kommen auf die Stadt erhebliche Mehreinnahmen zu. Die gesamten Hafenanlagen auf dem Gebiet der HafenCity müssen erneuert werden, da sie in einem teilweise sehr schlechten Zustand sind. Auch im Bereich der sozialen Infrastruktur kommen auf die Stadt erhebliche Kosten zu, da auf dem Gebiet der HafenCity Schulen, Kindergärten und weitere soziale Einrichtungen geschaffen werden müssen um die Wohn- und Lebensqualität dieses neuen Stadtteils zu sichern. Neben der Errichtung dieser Einrichtungen kommen auch die damit verbunden Folgekosten wie Unterhaltungs- und Personalkosten auf die Stadt zu. Ein so großer neuer Stadtteil bringt viele Kosten und Folgekosten mit sich, aber unserer Einschätzung nach werden die positiven Aspekt überwiegen und die Stadt Hamburg wird durch dieses Projekt seine finanzwirtschaftliche Situation, vielleicht nicht erheblich, aber dennoch verbessern können. Wichtig bei diesem Projekt ist eine solide finanzwirtschaftliche Politik und Vorgehensweise. Es dürfen keine Kehrtwendungen oder folgenschwere Entscheidungen für das Projekt getroffen werden. Dies wird sehr schwer und stellt eine enorm wichtige Herausforderung für die Politik in Hamburg in den nächsten 25 Jahren dar. Das Konzept der HafenCity muß im Grund noch in 25 Jahren Bestand haben, sicherlich wird es bis ins Jahr 2025 noch einige Veränderungen geben. Die finanziellen Auswirkungen dieses Projekts sind wie man an unseren Ausführungen erkennen kann noch nicht abschätzbar, da das Projekt Hafencity erst im Jahr 2025 realisiert sein soll und erst im Jahr 2000 mit dem Projekt begonnen wurde (Abriß, Verkauf von Grundstücken etc.).Bis ins Jahr 2004 liegen Zahlen in Form der mittelfristigen Finanzplanung vor. Zukünftige Investitionen müssen mit Hilfe einer soliden mittelfristigen Finanzplanung realisiert und sichergestellt werden können. Die gute, konstante und solide Finanzpolitik in Hamburg muß weitergeführt werden damit daß Projekt Hafencity nicht zu einem finanzwirtschaftlichen Desaster führt. Wichtig ist uns der Zusammenhang zwischen Hafencity und der finanzwirtschaftlichen Situation Hamburg. Die Stadt stellt Gelder aus dem Landeshaushalt für das Sondervermögen zu Verfügung. In finanzwirtschaftlich schweren Zeiten muß auch das Sondervermögen mit Kürzungen rechnen. Deshalb ist das Projekt HafenCity von einer finanzwirtschaftlich erfolgreichen Landeshaushaltsplanung abhängig. Beide Pläne der Landeshaushaltsplan und der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Stadt und Hafen“ sind untrennbar und beide voneinander abhängig. Auch eine Mehrbelastung Hamburgs im Länderfinanzausgleich würde die HafenCity negativ zu spüren bekommen, da bei einer drastischen Anhebung der Beiträge für den Finanzausgleich zahlreiche Einsparungen nötig wären, die auch das Projekt HafenCity beeinflussen würden. Trotz aller dieser Befürchtungen, Hoffnungen und Auswirkungen auf die finanzwirtschaftliche Situation Hamburgs muß noch folgendes gesagt werden. Nach dem Verkauf der Grundstücke an Investoren, die dann mit den detaillierten Planungen für ihre Grundstücke beginnen werden hat die Stadt nur noch begrenzten Einfluß auf die Flächen. Die Grundstücke werden an Investoren verkauft, die dann Architekten mit der Detailplanung beauftragen. Architektonische Spielräume sind gegeben. Die Planungen müssen sich aber am Masterplan orientieren und dürfen ihn in keiner weise verletzten. Die Stadt hat somit nur noch begrenzten Einfluß. Außerdem, neben dem finanziellen Aspekt der Hafencity muß man auch den enormen Imagegewinn der Stadt sehen. Durch einen neuen Stadtteil am Wasser, mit direktem Zugang zur Innenstadt, mit ausgebauter Infrastruktur kann sich die Stadt Hamburg im internationalen Wettbewerb behaupten und somit neue Firmen in die Stadt locken. Diese Firmen bringen wieder neue Steuereinnahmen und schaffen wieder Arbeitsplätze womit wir schon wieder beim finanziellen Aspekt angelangt sind. Pressereferent Wolfgang Becker: „Hamburg muß im großen Wettbewerb der Metropolen mithalten. Wenn Hamburg keine Flächenangebote mehr machen kann verliert die Stadt schnell an Boden.“26

Mit der HafenCity werden auch neue Menschen in die Stadt kommen. Die Nähe zur Innenstadt und die direkte Lage am Wasser machen die HafenCity zu einem attraktiven Stadtteil. Abzuwarten wäre die Entwicklung der Boden- und Mietpreise auf dem Gebiet der HafenCity. Durch eine enorme Attraktivität ist es denkbar, daß auf dem Gebiet der Hafencity hohe Boden- und Mietpreise zu erwarten sind. Dadurch wird den finanziell schlechter gestellten Menschen die Möglichkeit genommen in der Hafencity zu wohnen. Pressereferent Wolfgang Becker: “Auch den Menschen die keine 5000 oder 6000 DM im Monat verdienen, sollte die Chance gegeben werden in der Hafencity wohnen zu können“. Es bleibt abzuwarten wie sich diese Situation entwickelt. Das ist auch eine Aufgabe der Stadt und des sozialen Wohnungsbaus auf diesem Gebiet. Die Stadt muß eine gesunde soziale Mischung auf dem Gebiet der Hafencity erreichen. Dieses Ziel ist wiederum mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Wird eines der Ziele, nämlich die Schaffung von Wohnraum für 10.000 Menschen erreicht, kann sich die Stadt über zahlreiche Mehreinnahmen an Steuern freuen, z.B. an Mehreinnahmen der Grundsteuern (Gemeindesteuer)oder an Einkommenssteuer, an der zu jeweils 42,5 % der Bund und Länder profitieren und zu 15 % die Gemeinde. Neben den Steuermehreinnahmen wird auch der Einzelhandel von der HafenCity profitieren. Viele Einzelhandelsunternehmen werden sich in der Hafencity ansiedeln. Aber auch der Einzelhandel in der Innenstadt wird von der nahegelegenen Hafencity profitieren.

Zusammenfassend kann gesagt werden daß es zu derzeitigem Zeitpunkt nicht umfassend möglich ist, die vollständigen Auswirkungen der Hafencity auf die finanzwirtschaftliche Situation Hamburgs zu erläutern, da das Projekt erst am Anfang steht und erst in 25 Jahre realisiert sein wird. Man kann lediglich Prognosen und Vermutungen abgeben wie sich das Projekt aus finanzwirtschaftlicher Sicht entwickeln wird. Spannend wäre eine erneute Bearbeitung dieses Themas in 25 Jahren wenn das Projekt abgeschlossen ist.

Unserer Meinung nach wirkt sich das Projekt HafenCity positiv auf die finanzwirtschaftliche Situation der Stadt Hamburg aus. Es müssen hierfür aber die Rahmenbedingungen gegeben sein. Die Konsolidierungspolitik muß weitergeführt werden, die Neuverschuldung muß eingedämmt und die in den letzten Jahren solide geführte Finanzpolitik muß auch weiterhin gewährleistet sein, nur so kann das Projekt Hafencity zu einem Erfolg werden. Entwickelt sich die finanzwirtschaftliche Situation Hamburgs schlecht so kann das Projekt schnell zu einem Desaster führen, da das Projekt nicht irgendein kleines Projekt ist sondern das größte und wichtigste Projekt Hamburgs für die nächsten 25 Jahre.

5. Fazit

Zunächst einmal kann man sagen, daß uns das Projekt von Anfang an fasziniert hat und wir die ganze Zeit Spaß an der Arbeit hatten. Zunächst, nachdem wir uns festgelegt hatten uns mit der Hafencity zu beschäftigen beschlossen wir, uns mit dem Finanzierungskonzept der Hafencity zu beschäftigen. Im Laufe der Arbeit stellten wir aber mehr und mehr fest, daß das Finanzierungskonzept zwar in den groben Zügen steht, wir aber wenig Material über das Konzept bekommen konnten. Gerade im Bereich Grundstücksverkäufe gibt es, so Herr Schultz-Bernd von der GHS genug Material, leider ist dieses Material verständlicherweise vertraulich und nicht für jeden zugänglich. Durch das geringfügige Material, wir hatten fast nur den Wirtschaftsplan, haben wir unseren Schwerpunkt nicht nur auf das Finanzierungskonzept gelegt, sondern auch auf die gesamtwirtschaftliche Situation Hamburgs. Schnell stellten wir fest das der Landeshaushalt und die gesamtwirtschaftliche Situation Hamburgs mit der Hafencity eng verknüpft sind. Erst durch die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Situation Hamburgs konnten wir die HafenCity und deren finanzwirtschaftlichen Auswirkungen besser verstehen. Weitere Probleme ergaben sich bei den Terminen. Eine vorsichtige Anfrage bei der Finanzsenatorin Nümann-Seidewinkel führte wie erwartet zu keinem Termin. Man hätte genauso gut versuchen können bei Bundesfinanzminster Hans Eichel einen Termin zu bekommen. Ein weiteres Problem waren die Ferien in Hamburg, sowie die Internationale Immobilienmesse in Cannes, zu der fast alle Mitarbeiter der GHS gefahren sind. Auch eine derzeit in Hamburg stattfindende Haushaltsdebatte machte es schwierig einen geeigneten Ansprechpartner in der Finanzbehörde zu finden. Nach langem Bemühen haben wir aber dennoch kompetente Ansprechpartner finden können. Sehr interessant und hilfreich war eine Ortsbegehung auf dem Gelände der Hafencity. Erst vor Ort konnte man einen Eindruck über die Ausmaße dieses gewaltigen städtebaulichen Projekts erhalten. Zahlreiche Fotos im Anhang, die wir selbst gemacht haben, machen dies deutlich. Auch sehr interessant war der Besuch des von der GHS eingerichteten Infocenters. Dort fanden wir neben zahlreichen Karten, Plänen, Wettbewerbsergebnissen und allgemeinen Informationen über das Projekt Hafencity ein riesiges Modell der Hafencity. Fotos im Anhang zeigen dies Modell, welches eine Größe von etwa 5 mal 10 m hat und uns wieder die enorme Bedeutung des Projekts für die Stadt klarmachte. Zusammenfassend kann man sagen, daß die Arbeit mit diesem Projekt sehr interessant war und uns sehr viel Spaß gemacht hat. Wenn man Hamburg besucht wird sehr schnell deutlich was für eine enorme Bedeutung dies Projekt für Hamburg hat. Interessant wir das Thema in 25 Jahren, wenn das Projekt Hafencity vollständig realisiert worden ist.

Literaturverzeichnis

Stadt Hamburg 2000: Haushaltsplan 2001, Hamburg

Stadt Hamburg 2000: Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Stadt und Hafen“, Hamburg Stadt Hamburg 1997: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, Hamburgs Standort- und Hafenentwicklung im 21.Jahrhundert, Hamburg

Finanzbehörde Hamburg 2000: Finanzbericht 2001. Hamburg

Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung 2000: Immobilienwirtschaftliches

Expertensymposium. 1.Reihe Arbeitshefte zur HafenCity, Hamburg

Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung 2000: Masterplankonzeption HafenCity.

2.Reihe Arbeitshefte zur HafenCity, Hamburg

Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung 2000: Städtebaulicher Wettbewerb - Das Ergebnis. 3.Reihe Arbeitshefte zur HafenCity, Hamburg

Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung 2000: HafenCity Hamburg, Der Masterplan.

4.Reihe Arbeitshefte zur HafenCity, Hamburg

Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung 2000: HafenCity, Neue Stadt mitten in Hamburg. Hamburg

Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung 2000: HafenCity Hamburg, Aktuelle Projekte. Hamburg

Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung 2000; CD-Rom zur HafenCity. Hamburg Bundesministerium für Städtebau, Wohnungsbau und Raumordnung 1997: Raumordnung in Deutschland. 2.Auflage, Bonn

Fachgebiet VWL, insb. Finanz- und Haushaltsplanung 1999: Skript zur Veranstaltung „Finanzwirtschaftliche Grundlagen der Raumplanung“. 4.Auflage, Dortmund Bundesministerium der Finanzen 2000: Steuern von A-Z. Berlin folgende Internetseiten: http://www.hafencity.com

http://www.hamburg.de

http://www.bahn.de

http://www.spiegel.de

http://www.abendblatt.de http://www.morgenpost.de http://www.welt.de

http://www.rettet-die-Elbe.de

bei den Internetseiten können wir leider nicht den gesamten Pfad angeben, da wir eine enorm große Menge an Seiten und Informationen aus diesen Internetseiten verwendet haben.

Gesprächsverzeichnis

Diese stichpunktartigen Auflistungen der Interviews können leider nicht den chronologischen und gesamten Inhalt dieser Interviews wiederspiegeln. Wir beschränkten uns auf die wichtigsten Aussagen in den Interviews.

1. Interview

Interview mit Ralf Engel, Sachgebietsleiter im Amt für Haushalts- und Aufgabenplanung der Finanzbehörde Hamburgs am 14.3.2001 in Hamburg, Dauer ca. 2 ½ Stunden, Interviewer: Matthias Muckle und Matthias Tomczak

Stichpunkte des Interviews:

-KM: Kassenmittel, VM: Verpflichtungsermächtigung. etc.

-Altenwerder 2001: Erstmalige Veranschlagung auf Basis Mietflächen und Mietpreise. etc.

-Das Sondervermögen ist als „Betrieb gewerblicher Art“ vorsteuerabzugsberechtigt.

Vorsteuern fallen im wesentlichen bei den Investitionsausgaben Hafenerweiterung Altenwerder an. Abzuführende Mehrwertssteuern entstehen v.a. bei der Vermietung der Flächen in Altenwerder. 2001 gegenüber 2000: mehr wegen höherer Jahresrate der Investitionsausgaben in Altenwerder. etc.

-Die Geschäftsführung des Sondervermögens wird von der GHS wahrgenommen. Sie beschäftigt 7 Mitarbeiter , steigende Personalausgaben + 3 Mitarbeiter wegen anfallender Grundstücksvermarktung, Investorenakquisition , Projektmanagent. etc

-Zinsbelastung für die vom Sondervermögen Stadt und Hafen aufgenommenen Kredite. 2001 mehr wegen höherem Kreditbestand. Rest 1999 wurde mit Teilbetrag in Höhe von 2Mio. DM auf 2000 übertragen. etc.

-Geländeaufhöhung: KM 67 Mio. DM, VE: 26 Mio. DM. etc

-Kaimauerbau, Flächenerschließung, Eisenbahnbau, Baunebenkosten: KM: 48 Mio. DM, VE: 44 Mio. DM.etc.

-Die Verpflichtungermächtigungen in Höhe von 70 Mio. DM werden nach Planung mit 55 Mio. DM in 2002 mit 13 Mio. DM in 2003 und mit 2 Mio. DM in 2003 kassenwirksam. etc.

-Der Ankauf der von GHS erworbenen Liegenschaften, Nutzungsrechte etc. und der damit verbundenen Nebenkosten ist abgerechnet, dabei wurde vom Sondervermögen eine nach 2001 fällige Zahlungsverpflichtung im Rahmen einer Betriebsverlagerung übernommen. etc.

-Abbruchkosten: mehr in 2001 als 2000 wegen geplanten Abbruch von Hafenschuppen, sowie Verlegung und Entschädigung von Zollanlagen etc.

-Aufwendungen für Infrastruktur- und Entwicklungsvorhaben( i.w. Geländeaufhöhung, Straßen-/Brückenbau, Kaimauerbau/ -sanierung, öffentlicher Freiraum, Projekt Kreuzfahrterminal) im ersten Entwicklungsabschnitt der HafenCity: 2001 Ausgaben größer als 2000 wegen höheren Projektablauf und Erschließungsplanung etc. · Im wesentlichen Gutachten, Beratung, Wettbewerbe, Marketing/Öffentlichkeitsarbeit 2001 höhere Kosten wegen steigendem Planungs- und Marketingbedarf etc.

-Das Volumen der Bruttokreditaufnahme ergibt sich aus Finanzbedarf abzüglich Jahresüberschuß / Erlösen aus Grundstücksverkäufen. etc.

-Verkauf erster Grundstücke in der HafenCity, westlicher Bereich. Die Veranschlagung steht unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen Herausnahme der zu verkaufenden Flächen aus dem Geltungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes /Schaffung verbindlichen Planungsrechtes. etc

-Das Sondervermögen benötigt 2001 einen Kreditrahmen in Höhe von 230 Mio. DM. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: der im Wirtschaftsplan 2001 geplanten Brottokreditaufnahme von 180 Mio. DM, einer Kreditermächtigung von 50 Mio. DM, um Vorgriffe in Höhe von etwa einem Drittel der Verpflichtungsermächtigung im Wirtschaftsplan 2001 zu ermöglichen, welcher die Handlungsflexibilität des Sondervermögens, insbesondere bei unvorhergesehenen zügigem Bauablauf der Hafenerweiterung Altenwerder oder bei unvorhergesehen beschleunigten Infrastrukturmaßnahmen in der HafenCity, erhalten. etc.

- Die Bürgerschaft hat mit dem Haushaltsplan 1999 120 Mio. DM an Kreditermächtigungen für das Sondervermögen beschlossen; nach vorläufiger Rechnung stand daraus ein noch nicht ausgeschöpfter Betrag in Höhe von 105 Mio. DM für 2000 zur Verfügung. Die Bürgerschaft hat mit dem Haushaltsplan 2000 weitere 145 Mio. DM an Kreditermächtigung für das Sondervermögen beschlossen. Die Ermächtigungen aus 1999 und 2000 wurden auf Basis der im Wirtschaftsplan 2000 geplanten Kreditaufnahme mit 95 Mio. DM in Anspruch genommen. Nach aktueller Vorausschau für 2000 ist tatsächlich von einer Ausschöpfung bis Ende 2000 in Höhe von 111 Mio. DM auszugehen. Nicht ausgeschöpfte Beträge nach Plan 155 Mio. DM, nach aktuellem Bestand 139 Mio. DM- gelten gemäß §18 Absatz 3 LHO1 im Haushaltsjahr 2001 fort. Zur Erreichung des benötigten Kreditrahmens von 230 Mio. DM in 2001 ist es erforderlich, die Kreditermächtigung im Haushaltsplan 2001 um 90 Mio. DM aufzustocken etc.

-Jahresdefizit 2001: 3.425 Mio. DM, Gesamtsumme Finanzbedarf: KM: 188 Mio. DM, VE: 155 Mio. DM. Gesamtsumme Deckungsmittel 2001: 188 Mio. DM, Kreditaufnahme 2001: 111 Mio. DM. Tilgung 2001: 8 Mio. DM. Schuldenstand 2001:530 Mio. DM etc.

-Es gibt keine gesondert vom Bund oder EU geförderten Sonderprogramme

-Eine Aufteilung in Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt gibt es im Hamburger Haushalt nicht

-Landeshaushaltsordnung wie auch in anderen Ländern schreibt eine jährliche Auflistung von Einnahmen und Ausgaben vor. Nachweis von Schulden und Vermögen ist zu erbringen. Im Finanzbericht und der Haushaltssatzung sind Informationen darüber zu erhalten

-Durch Verkauf der Grundstücke wird Erschließung(Infrastruktur und soziale Infrastruktur) finanziert

-Der Wirtschaftsplan z.B. eines Landesbetriebs (z.B. Hamburgische Münze, Landesamt für Informationstechnik) oder eines Sondervermögens (wie bei der Hafencity) besteht aus dem Erfolgsplan, dem Finanzierungsplan und dem Stellenplan. Die Wirtschaftspläne werden dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt.

-Die Schulden des Sondervermögens sollen im Grundsatz durch die Verwertung der ihm zugewiesenen Grundstücke gedeckt werden. Dies ist ein sehr langfristig angelegter Prozess, der sich über einen längeren Zeitraum hinziehen wird.

2. Interview

Interview mit Jaenette Sommer, Stadtplanerin, Mitarbeiterin bei der Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung (GHS), Interview im Infocenter HafenCity der GHS in Hamburg am 14.3.2001, Dauer ca. 1 ½ Stunden, Interviewer: Matthias Tomczak, Matthias Muckle

Stichpunkte(Auszüge aus Interview):

-Schrittweise Bebauung der HafenCity von West nach Ost im Rahmen von 25 Jahren

-Masterplan sieht Flexibilität und Variationsmöglichkeiten für zukünftige Planungen vor, bedeutet nur groben Rahmen, der für alle aber verbindlich ist etc.

-Verlagerung von Celoplast, Afrika Terminal, Parkplatz Lohseplatz, CSSHG und Güterbahnhof in andere Gebiete etc.

-SAP, gekaufte Grundstücksfläche und architektonische Planung abgeschlossen etc.

-Erste Spatenstich( Abbruchbagger) erfolgte bei dem Hamburger Elektrizitätswerk etc.

-Modernste ökologische Untersuchungen zur Sicherung der Flora/Fauna Bestände auf dem Gelände etc.

-Mischung aus 50 % Wohnen, 10 % Grünflächen und 40 Nutzungsmischung aus Freizeit, Gewerbe und sozialer Infrastruktur wie Schulen, Kindergärten, Bus, S- Bahn, Wassertaxi, Kirchen etc.

-Städtebauliches Bild vereint die ersten drei Gewinner der Ausschreibung des städtebaulichen Wettbewerbs sowie den Ankauf

-Warften und 7.5 Meter hohe Aufschüttung des Geländes gewähren Hochwasserschutz, auch vor Jahrhunderhochwasser etc.

-Interessenten aus aller Welt um Zweigstelle in HafenCity und Hamburg zu errichten

-Hafencity wird für alle Schichten Wohnflächen bieten können: Keine einheitlichen Wohngrundstückspreise, ob Sozialwohnungen entstehen bleibt aber noch unbeantwortet.

-Umlandabwanderung von jungen Familien nach Niedersachsen soll gestoppt werden, um Steuereinbußen und Stagnation der Bevölkerung auszuschalten · Konzerte, Theater, Museen, Multiplex Kino sollen für Unterhaltung sorgen, maritimes Ambiente soll spazieren gehen gleich an Promenade gewährleisten.

-Hamburg unterstreicht mit Medienunternehmen, die sich in der HafenCity ansiedeln wollen, seinen Ruf als Medienmetropole Nummer eins bundesweit etc. · GHS: halbstaatlich, die Grundstücksverkäufe und Aquisition sowie Projektleitung Betreibt

3.Interview

Interview mit Wolfgang Becker, Pressereferent der Wirtschaftsbehörde Hamburg am 15.3.2001, Dauer ca. 20min.,Interviewer: Matthias Tomczak, Matthias Muckle

Stichpunkte:

-HafenCity soll Bereich der Innenstadt vergrößern

-Wirtschaftsbehörde rechnet mit 21/2 % Wachstums des Bruttoinlandprodukts(jährlich)

-Projekt steht erst am Anfang, obwohl schon etwas realisiert wurde (SAP, Abriß etc.)

-Es wird sicherlich einige Probleme geben, besonders mit der Verknüpfung Wohnen und Arbeiten, Verkehrs- und Fußgängerverbindungen zur neuen HafenCity

-Hafencity wirtschaftlich sinnvoll, da Hamburg im großen Wettbewerb der Metropolen mithalten muss. Wenn Hamburg keine Flächenangebote mehr machen kann verliert die Stadt schnell an Boden

-Auch Menschen die keine 5000 oder 6000 DM im Monat verdienen sollten die Chance bekommen in der HafenCity wohnen zu können.

-Hamburg braucht Arbeitsplätze und auch Geld, das sind Randbedingungen die beachtet werden müssen bei der Planung und Realisierung

Aus dem folgenden ist ersichtlich, wer was erstellt hat wobei angemerkt werden muss, dass man es nicht explizit für jeden Text sagen kann, da oft der eine dem anderen geholfen hat. Das Layout wurde von beiden erstellt.

Erstellt von: Matthias Tomczak Matthias Muckle beide zusammen

Inhaltsverzeichnis

Titelbild

Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

3.7. Ziel und Untersuchungsaspekt

3.8. Aufbau und Methoden

4. Freie und Hansestadt Hamburg

2.1. Die finanzwirtschaftliche Situation Hamburgs

4.1.1. Der Haushaltsplan

2.1.1.1. Der Hamburger Landeshaushalt 2001

2.1.1.1.1. Gesamteinnahmen

2.1.1.1.2. Gesamtausgaben

2.1.2. Mittelfristige Finanzplanung

2.1.2.1. Der Finanzplan 2001

2.1.2.2. Die Konsolidierungspolitik

2.1.3. Hamburgs Rolle im Länderfinanzausgleich

2.2. Die historische und gegenwärtige Rolle des Hafens

5. Die HafenCity

5.1. Lage

5.2. Entstehungsgeschichte und Leitbild

5.3. Die Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung (GHS)

5.4. Der städtebauliche Wettbewerb

5.5. Der Masterplan und Realisierungstand

5.6. Das Finanzierungskonzept

5.6.1. Das grundsätzliche Finanzierungskonzept mit Schwerpunkt Sondervermögen „Stadt und Hafen“

3.6.2. Der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Stadt und Hafen“

3.6.2.1. Teil A Der Erfolgsplan

3.6.2.2. Teil B Der Finanzplan

3.6.2.3. Teil C Der Verschuldungsstand

3.6.3. Der Containerterminal in Altenwerder

3.6.3.1. Kommentar von Prof. Dieter Läpple

3.6.3.2. Kommentar von Wilfried Maier

4. Auswirkungen des Projekts „HafenCity“ auf die finanzwirtschaftliche Situation Hamburgs

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Gesprächsverzeichnis

Anhang

Anhangsverzeichnis:

1. Der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Stadt und Hafen“

2. Übersicht der Gesamteinnahmen- und ausgaben 2000-2004 aus dem Finanzplan

3. Diagramme und Tabellen zum Landeshaushalt und zur mittelfristigen Finanzplanung

4. Fotos (Die im Angang zu sehenden Fotos wurden von uns mit einer Digitalkamera selbst gemacht)

[...]


1 in unserer Hausarbeit wollen für auf die ausführliche Schreibweise Freie und Hansestadt Hamburg verzichten

2 Fachbereich VWL, Universität Dortmund: Skript zur Veranstaltung „Finanzwirtschaftliche

3 § 2 HGrG (Haushaltsgrundgesetz)

4 Fachbereich VWL, Universität Dortmund: Skript zur Veranstaltung: „Finanzwirtschaftliche Grundlagen der Raumplanung“, WS 2000/01, S. 27

5 Fachbereich VWL, Universität Dortmund: Skript zur Veranstaltung: „Finanzwirtschaftliche Grundlagen der Raumplanung“, WS 2000/01, S. 99

6 Finanzbehörde Hamburg: Finanzbericht 2001. Hamburg 2000, S.6

7 vgl. Interview mit Wolfgang Becker, Pressereferent der Wirtschaftsbehörde Hamburgs vom 15.3.2001

8 Nümann-Seidewinkel: Rede zur Einbringung des Haushaltsplan Entwurfs. Hamburg 6.9.2000

9 Nümann-Seidewinkel: Rede zur Einbringung des Haushaltsplan Entwurfs. Hamburg 6.9.2000

10 Finanzbehörde 2000: Finanzbericht 2001. Hamburg

11 Finanzbehörde 2000: Leitgedanken des Regierungsprogramms in: Finanzbericht 2001. Hamburg

12 Nümann-Seidewinkel 2000: Rede zur Einbringung des Haushaltsplan Entwurfs. Hamburg

13 Nümann-Seidewinkel 2000: Rede zur Einbringung des Haushaltsplan Entwurfs. Hamburg

14 Nümann- Seidewinkel 2000: Pressemitteilung. Hamburg, 28.6.2000

15 Nümann-Seidewinkel 2000: Pressemitteilung. Hamburg, 28.6.2000

16 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Raumordnung in Deutschland. Bonn 1998

17 Nümann-Seidewinkel 2000: Pressemitteilung. Hamburg, 28.6.2000

18 Nümann-Seidewinkel 2000: Rede zur Einbringung des Haushaltsplan Entwurfs. Hamburg 6.9.2000

19 Finanzbehörde Hamburg 2000: Pressemitteilung zum „Konsens-Modell der Südländer. Hamburg

20 hierbei handelt es sich um eine subjektive Meinung der Finanzbehörde Hamburgs

21 Finanzbehörde Hamburg 2000: Nümann-Seidewinkel in: Pressemitteilung zum „Konsens-Modell der Südländer. Hamburg

22 Dr. Thomas Mirow , Präses der Wirtschaftsbehörde (WHHL)

23 GHS Hamburg 2000: Städtebaulicher Wettbewerb - Das Ergebnis. 3.Reihe Arbeitshefte zur HafenCity, Hamburg

24 vgl. Interview mit Ralf Engel von der Finanzbehörde Hamburg, Hamburg, 14.3.01

25 Prof. Dieter Läpple im Interview mit Frank Wieding von der Hamburger Morgenpost, Hamburg, 15.02.1999

26 Stadtentwicklung -Senator Willfried Maier ( GAL), Hamburger Morgenpost, Hamburg, 16.02.1999

26 Interview mit Wolfgang Becker, Pressereferent der Wirtschaftbehörde Hamburg

1 § 18 Landeshaushaltsordnung (LHO), Hamburg

Ende der Leseprobe aus 54 Seiten

Details

Titel
Die finanzwirtschaftliche Realisierung der Hamburger HafenCity
Hochschule
Technische Universität Dortmund
Veranstaltung
Finanzwirtschaftliche Grundlagen
Autoren
Jahr
2001
Seiten
54
Katalognummer
V101278
ISBN (eBook)
9783638996969
Dateigröße
494 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Einen Einblick in die gesamtwirtschaftliche Situation der Freien und Hansestadt Hamburg soll diese HauSARBEIT vermitteln.Behandelte Themenfelder: HafenCity,Konsolidierungspolitik,Länderfinanzausgleich etc.
Schlagworte
Realisierung, Hamburger, HafenCity, Finanzwirtschaftliche, Grundlagen
Arbeit zitieren
Matthias Muckle/ (Autor:in)Matthias Tomczak (Autor:in), 2001, Die finanzwirtschaftliche Realisierung der Hamburger HafenCity, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101278

Kommentare

  • Gast am 25.10.2001

    Die finanzwirtschaftliche Realisierung der HafenCity.

    Leider fehlen im Dokument sämtliche Anhänge.

  • Gast am 4.8.2001

    freut mich.

    sitze grad zum selben Thema an meiner Hausarbeit und stoße in der Recherche auf die selben probleme wie die Autoren - was aber angesichts der strukturen der FHH nicht wirklich verwundern kann. in Hamburg ging es schon immer um größeres.

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Titel: Die finanzwirtschaftliche Realisierung der Hamburger HafenCity



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