Empirische Sozialforschung - Stichprobenkonstruktion


Seminararbeit, 2001

10 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichni

1 Einleitung

2 Repräsentativität von Stichproben

3 Stichprobenkonstruktion
3.1 Zufallsauswahl
3.1.1 Geschichtete Stichprobe
3.1.2 Klumpenauswahl
3.1.3 Mehrstufige Auswahl
3.2 Bewußte Auswahl
3.2.1 Quotaverfahren
3.2.2 Schneeballverfahren

4 Vergleich der Auswahlverfahren

5 Abbildung

6 Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In dieser Hausarbeit soll ein Gebiet der empirischen Sozialforschung behandelt werden; die Auswahlverfahren für Teilerhebungen in der empirischen Sozialforschung

– die Stichprobenkonstruktion.

Die Auswahl von Stichproben erfolgt nach einem festgelegten Konzept, dem Auswahlverfahren. Die verschiedenen Auswahlverfahren sind Thema der Hausarbeit:

„Methoden der Stichprobenkonstruktion II - Sonderformen der Zufallsauswahl und Quotaverfahren“. Stichproben sollen aus der Kenntnis der Merkmale bzw. Objekteigenschaften einer Stichprobe Schlußfolgerungen auf eine größere Menge an Objekten ermöglichen; aus der Auswahl einer Teilmenge soll auf die Grundgesamtheit geschlossen werden können. Die Erhebungsergebnisse für Stichproben sollen auch für die Grundgesamtheit, aus der die Stichproben entnommen wurden, Gültigkeit besitzen.

Vollerhebung und Teilerhebung

Eine empirische Untersuchung mit dem Ziel, über bestimmte Merkmalsverteilungen in einer Grundgesamtheit (Population) Aussagen zu treffen, erfordert häufig eine Stichprobe, da es nicht möglich und sinnvoll ist, jede einzelne Einheit in einer Population zu erfassen. Zum Beispiel ist besonders bei aktuellen Fragestellungen, die ein schnelles Ergebnis erforderlich machen meist nur eine Teilerhebung möglich; sie ist weniger aufwendig als die Vollerhebung und daher erheblich schneller in der Durchführung und Auswertung. Gründe für Teilerhebungen sind neben weniger Kosten

und Schnelligkeit die Möglichkeiten, zu mehr Genauigkeit zu kommen durch bessere Ausbildung der Durchführenden, bessere Kontrollmöglichkeiten in der Untersuchungsdurchführung und effektivere Mittel zum sorgfältigen Umgang mit den Daten, Vermeidung und Korrekturmöglichkeit von Datenfehlern (Fehlerkorrektur ist durch die kleinere Anzahl von Einheiten leichter möglich) sowie Durchführung von

destruktiven Tests (das Untersuchungsobjekt wird verändert, so daß die Untersuchung der gesamten Grundgesamtheit unsinnig würde).1 Auch kann bei Teilerhebungen mehr Sorgfalt auf die Merkmalseinheiten einer Stichprobe verwendet werden.

Allerdings sind Teilerhebungen nicht sinnvoll bei kleinen und heterogen Populationen, da die Genauigkeit leidet und die Kosten einer Vollerhebung nur wenig über denen der Teilerhebung liegen.2

Auswahlverfahren als Fehlerquelle im empirischen Forschungsablauf

Die Art des Auswahlverfahrens für die Stichprobenkonstruktion ist für das spätere Ergebnis der ganzen Erhebung von ausschlaggebender Bedeutung. Es können nicht nur einzelne Fehler in das Ergebnis eingebaut werden wie dies zum Beispiel bei der späteren Datenerfassung durch Flüchtigkeitsfehler der Fall sein kann, sondern die ganze Stichprobe kann systematische Fehler enthalten, indem Verfahren angewandt werden, die (mit einer hohen Wahrscheinlichkeit) die Grundgesamtheit nicht adäquat abbilden. So kann die Stichprobe unbemerkt ein Resultat liefern, das nicht der Grundgesamtheit entspricht, ohne daß eine spätere Korrektur ohne vollständig neue Erhebung möglich ist. Hieraus läßt sich die Bedeutung und Tragweite des an dieser Stelle zu behandelnden Themas erkennen.

In dieser Arbeit wird im zweiten Abschnitt die Repräsentativität von Stichproben erörtert. In den folgenden Abschnitten werden dann die Sonderformen der Zufallsauswahl und Quotaverfahren vorgestellt und diskutiert.

2. Repräsentativität von Stichproben

In der empirischen Sozialforschung soll die Stichprobe die Erhebungsergebnisse abbilden, die den Ergebnissen einer Vollerhebung so nah wie möglich kommen. Erfüllt sie dieses Gütekriterium, versteht man hierunter eine repräsentative Stichprobe. Repräsentativität stellt somit das Gütekriterium für eine Teilerhebung dar.

„Repräsentativität der Ergebnisse einer Untersuchung ausgewählter Fälle (Personen, soziale Einheiten) liegt dann vor, wenn zwischen der Struktur der untersuchten Teilmenge und der Grundgesamtheit Übereinstimmungen bestehen, die eine Verallgemeinerung der Ergebnisse zulassen.“ 3

Bei der Zufallsauswahl kann jedes Glied der Grundgesamtheit (n) mit der gleichen mathematischen Wahrscheinlichkeit (p = probability) in die Stichprobe fallen (x = Stichprobe):

p = x/n

[...]


1 Ebd. S. 254-255.

2 Vgl. Jürgen Bortz: Lehrbuch der empirischen Forschung, Berlin 1984, S. 240 f.

3 Siehe Karl-Heinz Hillmann: Wörterbuch der Soziologie, Stuttgart 1994, S. 734.

Ende der Leseprobe aus 10 Seiten

Details

Titel
Empirische Sozialforschung - Stichprobenkonstruktion
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel
Autor
Jahr
2001
Seiten
10
Katalognummer
V101236
ISBN (eBook)
9783638996556
Dateigröße
362 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Arbeit ist eher durchschnittlich
Schlagworte
Empirische, Sozialforschung, Stichprobenkonstruktion
Arbeit zitieren
Tina Dibberd (Autor:in), 2001, Empirische Sozialforschung - Stichprobenkonstruktion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101236

Kommentare

  • Gast am 21.9.2001

    Auswahlverfahren Quotaverfahren Stichprobenkonstruktion.

    wenn schon auf den ersten Seiten der Begriff der Repräsentativität erklärt wird, sollte doch wenigstens ueber das durchschnittliche Denken der Standardumfrage hinausgegangen werden, die auf wissenschaftlicher Grundlage meist sowieso nicht entsprechend ausgeführt werden.

    Somit ist die Erläuterung der Repräsentativität falsch, bzw. irrelevant auf die Daten.

    Entweder es handelt sich um eine Stichprobe nach wissenschaftlichen Maßstäben oder nicht.
    Der Begriff der REpräsentativität ist somit irrelevant und dient nur politischen bzw. normativen Kriterien.

    Soviel zur Grundlage.

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Titel: Empirische Sozialforschung - Stichprobenkonstruktion



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