Sicherheitspolitik in Europa


Referat / Aufsatz (Schule), 2000

5 Seiten, Note: 1,25


Leseprobe


SICHERHEITSPOLITIK

In Deutschland und E

Die Sicherheitspolitik in Deutschland hängt ziemlich fest mit der Sicherheitspolitik in ganz Europa zusammen. Deutschland und die anderen europäischen Länder sind alle in Verträge innerhalb von Europa aber auch in Verträge der ganzen Welt gebunden, welche den Frieden und die Sicherheit auf der Welt und in Europa gewährleisten soll

Deutschland muss sich aber auch an seine eigenen Gesetze halten und darf somit nur den rechtlich gesicherten Dingen zustimmen oder mitwirken. Aber es gibt auch Gesetze zur Sicherheit, die man auch ohne internationale Verträge einhalten muss. Doch diese Gesetze sind in den Industrieländern sowiso meist die selben

Doch allem in allem steckt Deutschland und die anderen europäischen Länder in vielen Verträgen, Gemeinschaften, Diese müssen eingehalten werden, dann passiert nichts, was man nicht will. Gemeinsame Verteidigungspolitik Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik muß auf längere Sicht eine gemeinsame Verteidigungspolitik festgelegt werden, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte. Die Europäische Union ersucht in diesem Zusammenhang die Westeuropäische Union (WEU), die verteidigungspolitisch relevanten Entscheidungen und Aktionen der Union auszuarbeiten und durchzuführen (Artikel 17 - des Vertrags über die Europäische Union)

Die gemeinsame Verteidigungspolitik ist Teil der Sicherheitspolitik, welche die Wahrung der gemeinsamen Werte und der grundlegenden Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten sowie die Wahrung und Stärkung des Friedens entsprechend den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, der Schlußakte von Helsinki, dem Vertrag von Washington (NATO) und dem Vertrag von Brüssel (WEU) in seiner geänderten Fassung zum Ziel hat

Der Amsterdamer Vertrag hat insofern eine wichtige Neuerung gebracht, als humanitäre Aktionen oder Evakuierungsmaßnahmen, friedenserhaltende Maßnahmen und der Einsatz von Kampftruppen für das Krisenmanagement (die sogenannten Petersberger Aufgaben) nunmehr im Vertrag über die Europäische Union vorgesehen sind

Westeuropäische Union (WEU)

1954 aus dem Brüsseler Pakt von 1948 hervorgegangene Organisation, deren Ziele Sicherheit und Verteidigung sind. Mitglieder sind die EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark, Irland, Finnland, Österreich und Schweden, die Beobachterstatus besitzen). Island, Norwegen und die Türkei sind der WEU als assoziierte Mitglieder verbunden. Die WEU ist im Vertrag über die Europäische Union als "integraler Bestandteil der Entwicklung der Europäischen Union" verankert, wobei jedoch ihre institutionelle Eigenständigkeit gewahrt bleibt. Sie soll die verteidigungspolitischen Entscheidungen und Aktionen der Union ausarbeiten und durchführen

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik VORSTELLUNG Eines der wichtigsten Ziele der Regierungskonferenz , die zur Unterzeichnung des Entwurfs des Vertrags von Amsterdam führte, war die Reform der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) , um diese Politik wirksamer zu gestalten und der Union auf internationaler Ebene ein besseres Instrumentarium an die Hand zu geben

Wie sehr diese Reform drängt, zeigte sich vor allem am Zusammenbruch Jugoslawiens, dessen tragische Umstände deutlich machten, daß die Union in der Lage sein muß, zu handeln und zu verhindern anstatt lediglich zu reagieren. Gleichzeitig traten die Schwächen einer unkoordinierten Reaktion der Mitgliedstaaten offen zutage

Der Vertrag von Amsterdam soll die Widersprüche beseitigen, die zwischen den besonders ehrgeizigen gemeinsamen Zielen der GASP und den der Union zur Verfügung stehenden Mitteln zu ihrer Verwirklichung bestehen, die offenbar den Erwartungen und den gegenwärtigen Herausforderungen nicht gerecht werden

WERDEGANG

In allen Phasen des europäischen Aufbauwerks standen die Konzepte einer politischen Union, einer gemeinsamen Außenpolitik und auch einer gemeinsamen Verteidigungspolitik immer wieder auf der Tagesordnung, wenn entsprechende große politische Projekte vorgestellt worden waren

Der Pleven-Plan (nach dem französischen Premierminister) schlug 1950 die Schaffung einer integrierten europäischen Armee unter gemeinsamem Kommando vor. Aus diesem Plan, über den die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl von 1950 bis 1952 verhandelten, ging schließlich den Vertrag zur Errichtung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) hervor. Als Gegenstück zur EVG wurde 1953 ein politisches Projekt zur Schaffung einer föderalen oder staatenbündischen Struktur vorgestellt. Die "Europäische Politische Gemeinschaft" umfaßte ein aus zwei Kammern bestehendes Parlament, einen europäischen Exekutivrat, einen Ministerrat und einen Gerichtshof. Die Politische Gemeinschaft verfügte über weitreichende Kompetenzen und sollte schließlich auch die Aufgaben der EGKS und der EVG zusammenfassen. Dieses Projekt scheiterte jedoch, da es am 30. August 1954 von der französischen Nationalversammlung abgelehnt wurde

Anfang der 60er Jahre fanden schwierige Verhandlungen über die beiden von Frankreich nacheinander vorgelegten Fouchet-Pläne statt, die eine engere politische Zusammenarbeit, eine politische Union sowie eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik vorsahen. Ein Ausschuß, der konkrete Vorschläge ausarbeiten sollte, erzielte schwierige, aber dennoch ehrgeizige Kompromisse, was die Errichtung eines unabhängigen Sekretariats oder die künftige Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit in bestimmten Bereichen anbetrifft. Leider scheiterten die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten 1962, da über die Vorschläge des Fouchet-Ausschusses keine Einigung zustande kam

Entsprechend einer Forderung der Staats- und Regierungschefs wurde 1970 auf dem Gipfel in Luxemburg ein Bericht über die Möglichkeiten von Fortschritten in der politischen Zusammenarbeit, der sogenannte "Davignon-Bericht" vorgelegt. Dieser Bericht bildete die Grundlage für die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) , die 1970 zunächst informell aufgenommen und durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) 1987 institutionalisiert wurde. Die EPZ beinhaltet im wesentlichen die gegenseitige Konsultation der Mitgliedstaaten zu Fragen der Außenpolitik

Drei Jahre später legte der Gipfel von Kopenhagen einen Bericht über das Funktionieren der EPZ vor. Danach wurde die Zahl der Tagungen der Außenminister und der Sitzungen des politischen Komitees (bestehend aus den nationalen politischen Direktoren der Außenministerien) erhöht. Gleichzeitig wurde eine "Gruppe der Europäischen Korrespondenten" geschaffen, die die Aufgabe haben, die EPZ in den einzelnen Mitgliedstaaten zu betreuen. Auch diese Gruppe nutzt das neue COREU -Telexnetz, dem alle Mitgliedstaaten angeschlossen sind

Die Einrichtung des Europäischen Rates 1974 trug wegen der Rolle, die die Staats- und Regierungschefs bei der Festlegung der allgemeinen politischen Leitlinien für den Aufbau der Gemeinschaft spielen, zu einer besseren Koordinierung der EPZ bei. Seither gewannen - über die offiziellen Stellungnahmen der Gemeinschaft - sowohl die Rolle der Präsidentschaft als auch die Arbeiten im Rahmen der EPZ immer mehr an Gewicht

Nach der Besetzung Afghanistans durch die Sowjetunion und der islamischen Revolution in Iran wurde den Mitgliedstaaten die zunehmende Machtlosigkeit der Europäischen Gemeinschaft auf internationaler Ebene bewußt. Entschlossen, die EPZ zu intensivieren, nahmen sie daher 1981 den Londoner Bericht an, der es den Mitgliedstaaten generell zur Auflage macht, einander vorher zu konsultieren und zu sämtlichen Fragen der Außenpolitik, die alle Mitgliedstaaten betreffen, die Europäische Kommission hinzuzuziehen. Das gleiche Bestreben, die Position der Gemeinschaft auf internationaler Ebene zu bestätigen, führte 1982 zu der Genscher-Colombo-Initiative, die 1983 in die feierliche Deklaration von Stuttgart zur Europäischen Union aufgenommen wurde

Vor der Eröffnung der Regierungskonferenz, die zur Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte führte, enthielt der Bericht des Dooge-Ausschusses 1985 bereits eine Reihe von Vorschlägen zur Außenpolitik, insbesondere den Vorschlag einer verstärkten Konzertation bei sicherheitspolitischen Fragen und der Zusammenarbeit im Verteidigungssektor. Ferner empfahl er die Einrichtung eines Ständigen Sekretariats. Die durch die Einheitliche Europäische Akte in den Vertrag aufgenommenen Bestimmungen gingen letztlich nicht so weit wie die Vorschläge des Dooge-Ausschusses, gaben jedoch immerhin die Möglichkeit, die EPZ, die Gruppe der Europäischen Korrespondenten und ein unmittelbar der Präsidentschaft unterstehendes Sekretariat zu festen Einrichtungen zu machen. Die Ziele der EPZ wurden auf alle Fragen der Außenpolitik von allgemeinem Interesse ausgeweitet

Der nach der Regierungskonferenz über die Politische Union 1993 in Kraft getretene Vertrag über die Europäische Union enthielt einen spezifischen Titel zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Damit war die GASP an die Stelle der EPZ getreten, und im Haus Europa wurde eine eigenständige intergouvernementale Säule geschaffen. Die Union gibt so ihrer Entschlossenheit Ausdruck, ihre Identität auf internationaler Ebene zu behaupten

TITEL V DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) unterliegt den Bestimmungen des Titels V des Vertrags über die Europäische Union. Sie ist auch in Artikel 2 (vormals Artikel B) der gemeinsamen Bestimmungen genannt; danach ist eines der Ziele der Union "die Behauptung ihrer Identität auf internationaler Ebene, insbesondere durch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, wozu nach Maßgabe des Artikels J.7 auch die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte (...)"

Die GASP wurde in dem Bestreben eingeführt, die Union besser für die zahlreichen Herausforderungen zu rüsten, denen sie auf internationaler Ebene begegnen muß, indem ihr eine Reihe neuer Aktionsmittel an die Hand gegeben werden, die zu den traditionellen Aktivitäten der Gemeinschaft im Bereich der Außenpolitik (insbesondere Handelspolitik und Entwicklungszusammenarbeit) hinzukommen

Der Titel V bildet eine eigenständige Säule der Europäischen Union, da ihre intergouvernementalen Verfahren sich klar von den Verfahren in den traditionellen Bereichen der Gemeinschaft wie beispielsweise dem Binnenmarkt oder der Handelspolitik unterscheiden. Dieser Unterschied wird vor allem bei der Beschlußfassung deutlich, wo Einstimmigkeit erforderlich ist, während andere Beschlüsse der Gemeinschaft in der Regel nach dem Mehrheitsprinzip gefaßt werden, er zeigt sich jedoch auch darin, daß die Kompetenzen der Kommission , des Europäischen Parlaments und des Gerichtshofs im Rahmen des Titels V eingeschränkt sind. Die relativ unbedeutende Rolle dieser Organe in der GASP steht in deutlichem Gegensatz zu ihren Kompetenzen auf Gemeinschaftsebene

Zur Förderung eines harmonischen Funktionierens, bei dem beide Aktionsformen ( gemeinschaftlich und intergouvernemental ) nicht im Widerspruch stehen, sieht Artikel 3 (vormals Artikel C) folgendes vor:

"Die Union achtet insbesondere auf die Kohärenz aller von ihr ergriffenen außenpolitischen Maßnahmen im Rahmen ihrer Außen-, Sicherheits-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik. Der Rat und die Kommission sind für diese Kohärenz verantwortlich und arbeiten zu diesem Zweck zusammen. Sie stellen jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich die Durchführung der betreffenden Politiken sicher."

Dennoch entsprachen die Ergebnisse des Titels V in den ersten Jahren nicht den Erwartungen, die die Mitgliedstaaten an ihre gemeinsame Aktion geknüpft hatten. Die Verhandlungen über die Aufnahme der für eine wirksamere GASP erforderlichen institutionellen Reformen in den neuen Vertrag fanden also vor dem Hintergrund einer relativ negativen Bilanz im Rahmen der Regierungskonferenz 1996 statt

Erneuerte NATO Die NATO hat ihre Aufgaben und Funktionsweise neu definiert. Schwerpunkte des Wandels sind die Anerkennung einer europäischen Verteidigungsidentität, die Stärkung der europäischen Komponente des transatlantischen Sicherheitssystems, die neuen Aufgaben der WEU und die Erweiterung nach Osten, zunächst - wie auf der NATO-Ratstagung vom Juli 1997 in Madrid beschlossen - um Ungarn, Polen und die tschechische Republik

Zur Begleitung dieses Prozesses werden die Beziehungen der NATO zu Drittstaaten im Rahmen der "Partnerschaften für den Frieden" und des Nordatlantischen Kooperationsrats vertieft werden. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist die Schaffung einer soliden, stabilen und dauerhaften Partnerschaft mit Rußland sowie mit der Ukraine

Ende der Leseprobe aus 5 Seiten

Details

Titel
Sicherheitspolitik in Europa
Note
1,25
Autor
Jahr
2000
Seiten
5
Katalognummer
V101229
ISBN (eBook)
9783638996488
Dateigröße
402 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ein Referat, das sehr breit gefächert ist. Viel Spass dabei.
Schlagworte
Sicherheitspolitik, Europa
Arbeit zitieren
Sebastian Buchfink (Autor:in), 2000, Sicherheitspolitik in Europa, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101229

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