Mittelalter - ein Querschnitt


Ausarbeitung, 2001

48 Seiten


Leseprobe


I DER BEGRIFF MITTELALTER

Der Begriff „Mittelalter“ war eine Verlegenheitslösung. Im 15 Jh. Wurde diese Bezeichnung von den damaligen Humanisten erdacht, da sie einen Begriff suchten, der der hohen Antike und der hohen Gegenwart unterstand.

Später sahen die Reformatoren das MA als ein finsteres, Pabstdirigiertes Zeitalter, dass seinem Namen gerecht wurde!

Der Begriff ist uns bis heute erhalten geblieben, die Fachbezeichnung wäre „Media Tempestas“, der von Giovanni Andrea Debossi geprägt wurde.

Die Unterteilung Altertum - Mittelalter - Neuzeit bürgert sich ein.

Die Wissenschaft datiert den Beginn des Mittelalters um die Wende 5/6 Jh. n. Ch. Argumente dafür sind das Ende des Weströmischen Reiches um 5oo, die Kristallisierung des Oströmischen Reiches (Byzanz), die Entstehung der germanisch geprägten Königreiche (Angelsachsen, Westgoten in Südfrankreich und Spanien, Ostgoten in Italien, Bajuwaren und die Franken unter Chlodwig, der sich ja zum katholischen Christentum bekehrte), und das antike Bildungswesen erfährt um 500 einen entscheidenden Knick!

Das Ende der Epoche setzt man um 1 500 n. ehr. Das Mittelmeer hört auf Grenze des Horizonts zu sein, Europa öffnet sich zum Atlantik. Neue Kontinente werden entdeckt.

Die kirchliche Einheit zerbricht, und vor allem, die Informationstechnik verändert sich. Der Buchdruck wird erfunden, das Buch wird erschwinglich, Nachrichten können versandt werden, das „Regieren“ verändert sich! Das Kloster ist nicht mehr der alleinige Mittelpunkt der Bildung, die Stadt als Zentrum wird aufgewertet!

Die europäische Kultur wurzelt im MA. Staaten haben sich zu dieser Zeit entwickelt, europäische Städte sind zum Großteil im MA entstanden.

Auch die Verteilung von Wiesen, Wäldern und Ackerland hat im MA seine Wurzeln!

Auch das Bildungswesen, die Universität und seine Reformen, hat seit dem 1 3 Jh. seine typische Struktur.

II DER MITTELALTERLICHE MEN/CH

Physis: eher kleiner; Durchschnittsgröße zwischen 1 55-1 60cm, da die Ernährung auf jeden Fall schlechter und unregelmäßiger war.

Das wurde durch Gräberfunde entdeckt. Die Menschen waren ständig mit Hunger konfrontiert. Die Lebenserwartung war erheblich kleiner, da die medizinische Versorgung eher schlecht war. Erst seit dem 20 Jh. ist die Lebenserwartung so hoch!

Die Erwartung der Menschen lag bei 30 bis 35 Jahren, bedingt durch die hohe Kindersterblichkeit.

Bsp. : Auf einem Friedhof in Münster bei Zürich sind 50 % der Begrabenen unter 6 Jahre alt. - Ungarn waren im 1 0 - 1 2 Jh. 1 3- 1 8 % imi Lebensjahr gestorben.

Die Kinderjahre sind allgemein gefährlich; die Kindersterblichkeit bezieht sich nicht nur auf die Unterschicht. Selbst in Fürstenfamilien sind die Kinder sehr zahlreich verstorben. Die Herrschenden kamen jung an den Thron und starben früh.

Ausnahmen: der Doge Enrico Dandolo ( 1204 Eroberung Konstantinopel) brach noch 90-jährig zum Kreuzzug auf. Pabst Coelestin wurde erst mit 90 Jahren zum Pabst gewählt, in der Hoffnung, dass er bald Sterben würde.

Ansonsten kommen Menschen relativ jung an wichtige Stellen. Die Volljährigkeit lag beim Knaben bei 14 Jahren und beim Mädchen bei 12 Jahren. Frauen waren gefährdeter als heute, die Kindbettsterblichkeit sehr hoch. Männer starben auf dem Schlachtfeld, die Frauen sind in der Oberschicht langlebiger.

III KRANKHEITEN IM MA - MEDIZINI/CHE VERSORGUNG

Rasante Fortschritte der Medizin datieren erst im 1 9 Jh., in dieser Zeit kommen viele Kinder auf die Welt und überleben. Im MA kommen viele Kinder auf die Welt und Sterben aber auch.

Die Krankheit ist MA Gottes Strafe für sündhaftes Verhalten des Kranken oder für die Erbsünde der Eltern.

Die medizinischen Kenntnisse waren äußerst bescheiden, der Zusammenhang zwischen den Erregern und dem Ausbruch war unbekannt. Die beste Medizin gegen Krankheiten war Beten!

Die Kenntnis der Anatomie und des Körperbaus war fast nicht vorhanden. Die Geschlechtsorgane in ihrer Funktion völlig unbekannt. Das weibliche Ei wurde erst 1 828 entdeckt. Bis zu diesem Zeitpunkt glaubte man, dass bei der Zeugung nur der Mann entscheidend ist!

Krankheit wird als Störung des Säftegleichgewichts gesehen, sie ist die Strafe für die begangene Sünde - die Strafe Gottes! Als Medizin gilt das Gebet, es reinigt genau so, wie Jesus die Funktion des Heilens hat!

Die damals kundigen Ärzte kamen eher aus den jüdischen und arabischen Bereichen. Die wichtigsten medizinischen Schulen befanden sich in Salerno ( ltalien)und Montpellier (Frankreich. Auch Naturheilkunde wurde betrieben (Hildegard von Bingen.

Krankheiten:

- Pest: breitete sich 1348-51 über Europa vom Schwarzen Meer über Europa aus. 50 % der Bevölkerung wurde vom „Schwarzen Tod“ dahingerafft. Die Pest breitete sich besonders gut in den Städten aus. Bis 1351 halten sich die Pestbazillen besonders lokal in Europa. Erst imi 9 Jh. erlosch die Pest, da die Erreger durch bessere medizinische Kenntnisse, mehr Hygiene und bessere Ernährung bekämpft wurden.
- Aussatz/Lepra: breitete sich aus dem vorderen Orient aus; war unheilbar und der Betroffene verfiel langsam aber stetig; Infiziert wurde man über die Haut, besonders im Gesicht machte sich die Krankheit bemerkbar; Die Kranken hatten eine eigene Kleidung und eine Glocke als Warnung zu tragen!
- Krebs: Krebs war damals eher eine Alterserscheinung (Kaiser Maximilian I litt an Krebs), Abulcasis von Cordoba war der erste Arzt, der Krebs diagnostizierte;
- Karies: war die Volkskrankheit, Уг der Bevölkerung litt an ihr; es gab nur wenige alte Menschen mit Zähnen.
- Gicht: Lähmung der Glieder; Rheuma
- Malaria: war damals viel weiter verbreitet als heute da das Klima heißer war, besonders in Italien, unterhalb einer Seehöhe von 200-300 Meter in sumpfigem Gebiet und in Frankreich südlich der Loire war Malaria sehr weit verbreitet aber am meisten fand man es unterhalb der Alpen und am Balkan;
- Ruhr/ Magen-Darm-Erkrankungen: das Immunsystem des mittelalterlichen Menschen war bei weitem nicht so widerstandsfähig wie beim heutigen Menschen;

ERNÄHRUNG: war natürlich viel schlechter als heute; der Hunger war weit verbreitet, selbst in der Erntezeit wurde das Angebot der Nachfrage nicht gerecht. Es gab kleine oder fast keine Vorräte, dies führte natürlich zu Hungersnöten;

Die Nahrung war ein Schichtenstatussymbol (der Fürst ernährte sich anders als der Bauer); -> man hatte Schwierigkeiten mit der Konservierung; (pökeln oder trocknen), die Nahrung war oft verunreinigt und von Ungeziefer (Mäuse, Ratten, Käfer) angefallen.

Die Unterschiede bezüglich der Nahrung im Mittelmeerraum uns im Nordalpinraum:

Abbildung in dieser eseprobe nicht enthalten

ab der Karolinger-Zeit mit der Roggenverbreitung verschmelzen die beiden Spalten;

Im Hochmittelalter erfolgte ein Bevölkerungszuwachs, jedoch gab es ein besseres Ernährungsangebot in allen Schichten.

Die unteren Schichten ernährten sich eher pflanzlich, also von Getreide und Hülsenfrüchten während die obere Schicht sich eher von Fleisch ernährte.

In den Städten gibt es keine agrare Nutzfläche; sie muss von außen beliefert werden, es entwickeln sich die Märkte für die Lebensmittel, dafür gibt es viel mehr Abwechslung. Der höhere Fleischkonsum unterliegt der Mode, einmal zieht man Schaffleisch vor, dann wieder Huhn oder Schwein; die ersten Metzgerein entstehen! Auch der Weinbau wird angekurbelt.

Im Spätmittelalter werden die ersten Kochbücher geschrieben. (14 Jh. I, GB, F)

Der bekannteste Haubenkoch heißt Taillevent, der Hofkoch von Karl IV von Frankreich, der auch ein berühmtes Kochbuch schrieb, das sogenannte „Viandier“!

Bei den Essensgewohnheiten dominiert das Getreide weiterhin, wobei man regionale und lokale Veränderungen berücksichtigen muss. Zum Beispiel ist in den Alpen der Konsum von Milchprodukten natürlich höher als in den Städten in den Niederungen.

Um 1 500 gewinnt das Bier an Bedeutung als städtische Spezialität, die norddeutschen Brauereien dominieren.

Man nimmt zwei Hauptmahlzeiten zu sich: morgens uns abends.

Die Fastenzeit und der fleischlose Freitag werden streng eingehalten; ca. 1 50 Tage im Jahr fastete der mittelalterliche Mensch.

Das Würzen der Speisen kommt auf und entwickelt sich zu einem Statussymbol (Kümmel, Petersilie, Zimt und Pfeffer. Die Venezianer verbreiten die Gewürze im Abendland. Sie sind sehr teuer (Safran.

Auch ausgefallene Weine kommen auf den Markt: Süßweine und Liköre.

Als Süßungsmittel verwendet man Honig, da kein Zucker bekannt ist!

MENGE DES VERZEHRS:

- Getreide: 200 kg /Person/Jahr
- Fleisch: Fyes she islorenz -> 30 kg/Person Carprentos -> 26 kg/Person Languedoc ->35 kg/Person
- Bier: 1 -2 I Bier/ Tag -> Wein wurde verdünnt getrunken
- Wein: 4001/Jahr

Wasserversorgung: die schlechte Wasserversorgung ist oft der Grund für die vielen Krankheiten! Die Abwasserentsorgung war besonders in den Städten schlecht, aller Unrat wurde einfach nur in den Fluss geleitet. Von Nürnberg weiß man allerdings, dass es verhältnismäßig gut versorgt war. - verschiedenen Städten entstehen RITSCHEN, das waren kleine Wasserläufe rund um das Münster, die der Wasserversorgung dienten! Auch gab es eine Versorgung durch private oder öffentliche Brunnen. Brunnen gab es im 1 3 Jh. in Italien (Bsp) in Perugia und Viterdo, im 14 Jh. in Würzburg und Basel auf dem Fischmarkt: bei Salzburg gab es einen Alpenkanal, der vorzeigbar war, das Wasser kam von einem Kanal aus dem Berg!

1 7.10.00

IV FRAU IM MITTELALTER

mittelalterlich - fern jeder Emanzipation,

Unbestreitbar, dass die Frau im MA., schlechtere Stellung gegenüber dem Mann.

begründet: Christliche Theologie, rechtlicher wirtschaftlicher und gesellschaftlicher weise ausgewirkt

die Frau ist nicht die angebetete Herrin der Minnedichtung auch nicht die Sklavin, keine verklärte Jungfrau Maria, keine Wurzel des Übels -> historische Wahrheit ist im Mittel

Bibel ist Grundlage, für mittelalterliche Theologie -> antik - patriarchalisch Modelle weiblicher heiliger festigen ein bestimmtes Bild im at haben wir kein einheitliches Frauenbild vor uns...

Genesis: Mann und Frau geschaffen

2 Schöpfungsbericht -> Mann aus der rippe, Frau als Strafe für den Sündenfall unterworfen

Rechtliche Benachteiligung der Frau -> Exodus: Frau - Eigentum des Mannes, Strafe für den Sündenfall. Geburt der Frau -> Reinheitsvorschrift: Mutter doppelt so lange unrein als bei der Geburt eines Knaben.

Im Neuen Testament ist die Situation ähnlich -> Jesus selbst zieht weder Frau noch Mann vor; er wendet sich aber in einer skandalösen Art und Weise den Frauen zu (Maria-Magdalena -> Hure); ganz gegen das jüdische Gesetz -> Ehebrecherin wird nicht gesteinigt. Frauen sind die ersten Zeuginnen der Auferstehung Christi...

Nach jüdischem Recht sind Frauen aber nicht zum Zeugnis fähig. - der Apostelgeschichte und in den Paulusbriefen nicht so eindeutig -> Paulus wertet aber die Frau sehr ab: Mann ist das Haupt der Frau, patriarchalische Hausordnung ist das Modell der Kirche, so wie sich die Kirche Jesus unterordnet, soll sich die Frau dem Mann unterordnen. Die Frau schweige in der Kirche. Für einen Mann ist es gut, wenn er eine Frau nicht zu berühren, etc

Patristische Literatur: Paulinische Richtung -> frauenfeindliche Tendenz hat Spuren hinterlassen, negatives Frauenbild, dass sich aus dem Sündefall speist, mangelnde Intelligenz, moralische Minderheit, größere

Versuchbarkeit.. die urkirchlichen Ansätze, die der Frau eine

Funktion zusprechen, werden unterbrochen (alle Apostel waren Männer.

Höher als eine verheiratete Frau gilt die sexuelle Asketin.

TERTULLION: fruchtbarster christlicher Autor -> Frau Abwertung.

AUGUSTINUS: Hauptquelle geistlicher Geistigkeit -> nาanichäische Phase: Zweiteilung der Welt in eine schlechte sichtbare und eine gute geistige. Alles geschlechtliche -> schlechte sichtbare; er verquickt den Sündenfall mit dem Geschlechtstrieb.

Paradiesesehe -> eine ungeschlechtliche Ehe verband Adam und Eva; widersprüchliches Frauenbild: Mutter Monica und Maria verehrt er sehr. Autoren waren meistens Mönche -> also klar, dass sie Frauen nicht richtig beschreiben konnten, sie hatten nie positive Erfahrung mit den Frauen -> sie hatten Angst vor der Frau. Die Laufbahn eines Klerikers beginnt im MA. sehr früh. Meistens ist das der Wille der Eltern. Die zukünftigen Geistlichen werden schon als Kinder ( als Oblaten) ins Kloster geschickt, mit 6 oder 7 Jahren.

Verständlich ist das gebrochene Frauenbild.

bei den Theologen die Frau zwischen 2 Extremen eingespannt

- Urmutter Eva -> Erbsünde -> Schwäche, Sinnliche, Verführerische
- Maria -> Jungfräuliche Mutter, die sündenlos gelebt hat, engelsgleich erhebt sie sich über der Menschheit

Beispiel: Thomas von Aquin: +1 274 Sohn einer hochadeligen Familie, der Herren von Aquino (Montecasino); als Knabe nach Montecasino als Oblate gebracht worden, nach 1 2 oder 1 3 Jahren schloss er sich den Dominikanern an, der etwa 20 Jahren vorher entstanden war, er trat in Neapel bei den อ. ein -> er begann dort das Curriculum (intellektueller Orden);

Die Familie lässt in überfallen, um in aus den Fängen der schlechten D. zu entreißen. Die leiblichen Brüder bringen ihm eine Frau ans Bett, die er aber ablehnt. Die Familie gibt schließlich nach und er wird Dominikaner -> er wird zu einem fruchtbaren Schriftsteller.

Summe contra gentiles und Summa theologica , 30 Bände, die Autographen sind zum Teil noch erhalten;

Er rezitierte Aristoteles und synthetisierte ihn mit der gängigen theologischen Auffassung;

Thomas und die Frauen: -> eher kein zentrales Thema; es ist nicht Hauptanliegen;

tendenziell ist es schon abwertend, wenn auch nicht ein ganzes Kapitel über Frauen zu finden ist.

Beispiel: Zeugung des Menschen-> Aristotelsbezogen: (de generatione animalium) -> allein das männliche Wesen zeugt, die Frau ist nicht beteiligt, die weibliche Eizelle wurde erst 1 827 gefunden und die Entwicklung des Embryos erst in den 70 Jahren des 1 9 Jh.

Der Mann hat eine „virtus activa“ Frau nur eine „virtus passiva“ -> sie ist nur ein Gefäß;

Frage: wie kommt es dann zu einer Zeugung eines Mädchens: Thomas-> kann nur daran liegen dass die virtus activa durch etwas behindert wird, entweder durch Zeugungsschwäche, der Nordwind hilft zur Zeugung von Knaben und der Südwind zur Zeugung des Mädchens; der Südwind ist feucht und das ist dann logischerweise eine Beeinträchtigung, die Frau ist also nur ein verhinderter Mann;

IV. 1 Das Recht über die Position der Frau

Zwei große Bereiche des Rechts: das römisch-kanonische Recht und das germanische Recht;

(römisches Recht-> 6 Jh. unter Kaiser lustinian)

Nach dem römischen Recht hat die Frau die selbe Rechtsstellung wie der Mann, benachteiligt ist sie in bezug auf die Kinder; sie verwaltet über ihr Vermögen selbst, und kann darüber auch testamentarisch verfügen. Bis zum 25 Lebensjahr muss sie die Erlaubnis zur Ehe bei der Familie einholen; die Mitgift wird vom Ehemann verwaltet;

über die Kinder übt der Vater die Gewalt über sie aus, die Frau hat keinen Anteil über das Vermögen der Kinder.

Die Frau übt kein öffentliches Amt aus; Karrieren sind ihr verschlossen. Nach dem kanonischen Recht: (Decretum gratiani I 140, Liber Extra -> Sammlung von päpstlichen Dekretalen, Papst Gregor IX I 234 -> Codefizierung des Mittelalterlichen Kirchenrechts)

Die Position der Frau ist schlechter als die des Mannes; Ämter in der Kirche sind ihr nicht zugänglich, die niedrigen Weihegrade kann sie auch nicht empfangen, auch in der Liturgie hat die Frau keine Stellung; Ausnahme: Äbtissin -> hat sehr wohl auch liturgische Aufgaben, aber entsprechend der theologischen Auffassung ist die Frau dem Mann unterworfen. Sie kann auch kein richterliches Amt ausüben. Seligsprechungen der Frauen: Recht gibt es erst seit dem I 2 Jahrhundert, die erste von einem Papst ausgesprochene Heiligsprechung betrifft den hl. Ulrich; der erste große Schub von Heiligen kommt aus der Christenverfolgung, ab dem 12 Jahrhundert nehmen sich die Päpste das Recht zur Heiligsprechung; wenn Frauen ein so ein exemplarisches Leben führen, dass sie den anderen als Vorbild gestellt werden können, werden heilig gesprochen;

Der Eintritt ins Kloster bringt eine soziale Steigung; im germanisch-deutschen Recht hat die Frau eine erheblich schwächere Stellung als der Mann, die Frau ist den männlichen Anverwandten und ihrem Mann unterworfen; (Munt -> Verfügungsgewalt über die Frau)

Die Frau ist keine Sklavin durch die Munt, sondern ist eine eingeschränkte Person; Sie ist von öffentlichen Funktionen und Gerichten ausgeschlossen! Sie war aber erbfähig und konnte Vermögen haben, die Söhne waren ihr aber vorgezogen;

Es gibt Rechtsbücher, die von privat Interessierten aufgezeichnet wurden: Sachsenspiegel von Eicke von Repgon.

Die Rechtstellung ist vom Familienstand abhängig: das Mädchen steht unter der Munt des Vaters, dann unter der Munt des Ehemanns und nach dessen Tod unter der Munt des nächsten männlichen Anverwandten.

Mit dem Lauf der Zeit wird die Stellung der Frau besser.

IV.2 Die Position der Frau in der mittelalterlichen Gesellschaft:

In der adeligen Gesellschaft konnte sie einen Anteil an der Herrschaft erreichen:

Beispiel -> Gregor von Tours, Chronist und Fredegar (Pseudofredegar) berichten: Fredegunde und Brunhilde: der König Kilperich von Neustrien hat seine Frau verstossen und ermorden lassen um seine Geliebte heiraten zu können, sein Bruder war mit Brunhilde verheiratet, diese hat nach Kilperichs Tod Rache geübt; Fredegunde und Brunhilde Stehen sich als Regentinnen für ihre noch minderjährigen Söhne gegenüber; Sie sind zu Führerinnen des christlichen Adels geworden;

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Konsors regi. Gefährtin des Königreiches, die Frau nimmt eine politische Stellung ein.

In der Ottonenzeit verstärkt sich diese Veränderung, besonders in Italien. Die Frau Ottos I bildete eine Rechtsgrundlage damit ihr Mann über die Alpen ausgreifen konnte. Ihre Schwiegertochter, eine byzantinische Prinzessin, Theophane bildete gemeinsam mit Adelheid den Vormund von Otto III.

Diese Regentschaften innerhalb des Reiches sind bis ins 11 Jh. bekannt. Heinrich IV steht unter der Vormundschaft seiner Mutter Agnes von Bordou.

Ludwig IX (1 226-1 270) von Frankreich, Bianca von Castilien hatte die Vormundschaft über ihn.

Seit dem Frühmittealter verwalteten Frauen ihren Erbbesitz. Ab dem 1 1 Jh. wird den Frauen das Lehnswesen ermöglicht.

Seit dem 1 2 Jh. ist die adelige Dame Gegenstand der Verehrung in der Dichtung. Die Minne entsteht.

- Aufwertung der adeligen Frauen
- nicht das höfische Ideal mit der Realität zu verwechseln

Marie de France: Als Gräfin der Champagne kommt sie in seinen Dichtungen vor. Sie dichtete auch selber. Sie war Mittelpunkt eines Musenhofes, wo auch Chréstien de Troyes weilte.

Eleonore von Aquitanien: bemerkenswerte Persönlichkeit; reiche Erbtochter, sie hatte von ihrem Vater, Willhelm IX V. Aquitanien, ein großes Gebiet geerbt. Sie heiratete Ludwig VII und hatte 2 Töchter. Die Ehe wurde deswegen anuliert. Sie heiratete dann den engl. König Heinrich II und hatte dann noch weitere 9 Kinder. Sie spielte nach dem Tod ihres Mannes eine große politische Rolle-> ihr Sohn war Richard Löwenherz. Sie setzte durch, dass Johann Ohneland den Thron antrat und nicht der Herzog der Bretagne.

Die Hochschätzung der adeligen Frauen führte aber nicht zu einer rechtlichen und sozialen Gleichstellung.

In der städtischen Gesellschaft konnten Frauen das Bürgerrecht erwerben und damit auch in Handel und Gewerbe tätig sein. Es gab eigene Frauenzünfte.

Im Spätmittelalter sind Frauen in vielen Berufen nachzuweisen. Das Heiratsalter war bei den verschiedenen Geschlechtern unterschiedlich. Beim Mann war es eher älter, bei Frauen eher jünger. Frauen waren also eher verwitwet.

In der bäuerlichen Gesellschaft mussten die Frauen immer nาitarbeiten, auch in der städtischen Gesellschaft. Das Ideal der Frau zuhause bei den Kindern ist ein Ideal des 1 9 Jh.

IV.3 Verhältnis Mann - Frau

Die Ehe ist eine Entstehung der späteren Zeiten. Die Kirche hat damit wenig zu schaffen. Luther sagte: die Ehe ist ein weltlich Ding.

Im Neuen Testament ist die Ehe dazu da, die Frau dem Mann unterzuordnen. Jesus verbietet eindeutig die Scheidung und postuliert die Einehe. Damit steht das Christentum im Widerspruch zu einer römischen Praxis. Die Römer hatten die Scheidung anerkannt und auch praktiziert. Die Durchsetzung der Ehe ist ein sehr langer Weg während des Mittelalters. Die Männer praktizieren öfters ungestraft den Ehebruch, während das bei Frauen als schweres Vergehen geahndet wird.

In Rom hat der Mann eine zugebilligte Trennungsmöglichkeit und ein Nebenverhältnis ist gebilligt.

Consens facit matrimonio, der Konsens macht die Ehe.

Im germanischen Frühmittelalter gibt es zwei Grundformen der Ehe: 1. die Muntehe

Die Frau kommt aus der Munt der Familie in die Munt des Mannes -> Vertrag der beiden Familien. Sie konnten zwar Einspruch erheben, aber die Frau eher nur theoretisch, häufig wurden schon Kinder verlobt. Dieses Verlöbnis bindet die beiden Familien, die jungen Leute zusammenzuführen. Da war kein Entkommen möglich. Die Muntehe wurde auch materiell fixiert durch die Brautgabe, die der Braut als Witwenversorgung dienen sollte. Die Trauungszeremonie bestand aus einer Überführung der jungen Braut in das Haus der Mannes. Die Hochzeit fand in Form eines Gelages statt. Das Beilager war öffentlich, somit wurde die Ehe wirklich geschlossen. Am Morgen danach erhielt die Braut eine Morgengabe

2. die Friedelehe: beruht eher auf dem zeitlichen Konsens, es war eine Nebenehe, es gab durchaus eine Muntehe und eine Friedelehe nebeneinander, es gab freie sexuelle Gepflogenheiten, aber nur für den Mann.

In der Karolingerzeit ändert sich diese Praxis allmählich unter dem Einfluss der Kirche. Jeder Mann kann nur eine Frau haben und muss ihr ein Leben lang treu bleiben.

Im Laufe des Mittelalters kann sich diese Form als Norm durchsetzen. Die Unauflöslichkeit der Ehe ist ein christliches Gebot. Der Konsens führt dann im Laufe des 9 Jh. zur Verfestigung, die es den Männern untersagt, mehr als eine Ehe einzugehen.

Im 1 2 Jh. kommt zu einem neuen Eherecht... (decretum gratiani) .

Der Konsens konstituiert die Ehe und verpflichtet die beiden Partner zu lebenslangen Miteinander und zu Gewährung der sexuellen Beziehung.

Bei Nichtvollzug der Ehe war eine Trennung möglich. - Gegenwart eines Priesters und vor der Kirchentür wurde das Versprechen gegeben.

Diese Praxis wird fixiert beim 4 Laterankonzil 1 21 5... © Verbot der Landesdienehen

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] in Gegenwart mehrerer Zeugen und in Gegenwart eines Priesters.

Die Ehe ist nach kirchlichen Verständnis unauflöslich und wenn es zu einer Trennung kommt, dann nur nach einem Verfahren vor dem kirchlichen Gericht.

Gründe für Scheidung: .)zu nahe Verwandtschaft; der siebte Verwandtschaftsgrad macht die Ehe unmöglich. Im Adel , genau genommen, wäre dann keine Ehe möglich gewesen.

Das 4 Laterankonzil hat es dann auf den 4 Grad herabgesetzt.

.)Noch ein Grund war der Nichtvollzug der Ehe und die .)kirchliche Weihe

V KINDHEIT IM MITTELALTER

Bis zum 7 Lebensjahr handelt es sich um die Infantia, dann die Adolescentia bis zum 14 Jahr; Die Adelskinder standen mit 7 Jahren schon im Knappendienstes; mit 14 Jahren waren die Buben großjährig, die Mädchen mit 12 Jahren.

Im Mittelalter ist die Abtreibung als etwas schwer Sündhaftes angesehen worden, steht damit in einem Widerspruch mit einer Praxis der römischen Antike. Hier ist die Leibesfrucht als nicht beseelt angesehen worden, die Abtreibung war eine häufig geübte Praxis.

Im Christentum wird das dann anders. Es ist die Abtreibung im NT zwar nicht erwähnt aber es gibt sehr frühe christliche Quellen, wo die Abtreibung verteufelt wird. Auch das kirchliche Recht bezeichnet A. als Mord.Im Hochmittelalter ist das bei Thomas V. Aquin differenziert zu sehen: die Leibesfrucht wird nicht als sofort beseelt angesehen, sonder erst ab dem 40 Tage in Stufen. (Scholastik)

In der kirchlichen Neuzeit ist das verschärft worden. Die A. zieht Exkommunition nach sich. Auch im weltlichen Recht war es Mord.

Die Kinder sind während des MA. eher aufgewertet worden, das Frühmittelalter hat in den Bußbüchern den Kindern einen besonderen Schutz angedeihen lassen. Die gute Behandlung war ein ständig erneutes Postulat. Maria mit Kind war das Leitbild des Mutter-Kind-Verhältnisses. Die eheliche Geburt war etwas sehr Hohes. Die außerehelichen Kinder wurden diskriminiert.

Nach dem kirchlichen Recht ist die legitime Geburt Voraussetzung für die Karriere im klerikalen Bereich.

Priesterkinder sind während des ganzen Mittelalters alltäglich. Erasmus von Rotterdam war auch ein Priesterkind.

In Fürstenhäuser waren die illegitimen Kinder zahlreich, und die meisten von ihnen begannen eine kirchliche Karriere.

Im MA. entstehen Waisenhäuser - oder Findelkindhäuser wo illegitime ausgesetzte Kinder aufgezogen werden.

VI ADEL IM MITTELALTER

Der Adel steht immer in der Nähe der Monarchen. Wenn man im MA. von einem Staat spricht, dann von einem Adelsstaat. Zahlenmäßig war diese Schicht dünn. Über diese wenigen weiß man verhältnismäßig viel.

In der Adelige lässt andere für sich arbeiten, um seinen Lebensunterhalt zu erlangen. Wenn er einer Erwerbstätigkeit nachgeht, dann nur Handel. Die Güter werden ihm von den Bauern geliefert.
- der Adel ist niemandem unterworfen außer seinem Lehnsherren
- der Adel ist im Normalfall am Land zu finden. Im Spätmittelalter verschiebt sich das ein bisschen, aber das städtische Adelspalais ist eine Erscheinung des 1 7 Jh.
- der Adel definiert sich mehr und mehr als Geburtsstand; diese Tendenz zur Abschließung ist seit dem Hochmittelalter bezeugt.
- der Adel definiert sich auch durch seine Befehlsgewalt über Personen, er hat Teilnahme an der Macht, alle höheren Ämter sind dem Adel Vorbehalten.
- der Adel dient dem König
- der Adel hat sein Selbstverständnis im Krieg, seine Hauptaufgabe ist das Kriegführen.

8.11.2000

Der Adel entwickelt ein besonderes Standesbewusstsein -> Haustradition.

Das Adelsbewusstsein äußert sich auch in einem besonderen Verhalten.

Man unterscheidet einen hohen Adel und einen niederen Adel.

VI. 1 Adel im Frühmittelalter

Wergeid ->Bußzahlung für Delikte.

In der Volksrechten gibt es den Unterschied frei und unfrei. Der Adel gehört zum freien Stand.

Der Adel verfügt über große Länderern und übt somit große Macht aus.

Die Gruppe des Adels hebt sich von den anderen ab. Der frühmittelalterliche Adel hat Fäden zum altrömischen Senatorialadel. Besser erkennbar ist der eben geschilderte Adel in der Karolingerzeit, wo es in den einzelnen Reichsteilen Adelige gibt die die Macht innehatten und in Verbindung mit dem König, später Kaiser, hatten. Das nennt man die „Reichsaristokratie“ der Karolingerzeit. Dieser Begriff wurde von Tellenbach geprägt.

Diese Reichsaristokratie hat verschiedene Pflichten wahrgenommen. Sie wurden mit öffentlichen Funktionen beauftragt. Sie unterstrichen somit die Bedeutung der eigenen Familien und die Macht des Reiches.

Die meisten jener Fürstengeschlechter, die das Bild der Nachfolgestaaten des 10 Jh. prägten, stammen aus der karolingischen Reichsaristokratie.

Sie hatten auch klerikale Pflichten zu verrichten, das heißt, sie wurden auch sehr oft beispielsweise auf Bischofssitze gesetzt.

Nach der Karolingerzeit sehen wir eine Scheidung des Adels in zwei Gruppen: Hoch - und niedriger Adel.

Im 1 1 Jh. verkörperten im Donauraum die Babenberger die Macht. Auch die Wittelsbacher und die Grafen von Andex (Tirol) gehörten zum Hochadel.

Den Adel prägt seit der Karolingerzeit besonders das Lehenwesen.

VI.2 Das Lehenwesen des Adels (Vasalität)

Das Lehenwesen regelt das Verhältnis des Adels zu einander und das Verhältnis des Kaisers oder Königs zum Adel. Der Begriff kommt vom ahd. lihan -> verleihen;

Das Objekt des Vertrages ist das Lehen. Der Lehenherr vergibt das Lehen an den Lehensmann oder Vasall! Der lateinische Begriff ist „beneficium“ , die Wohltat, die Gabe. feudum -> Feudalismus (eher in marxistischer Traditioni Abhängigkeit zwischen Adel und Bürger in der Sprache der 1 9 Jh.)

Die Entstehung des Lehenwesen ist ein längerer Prozess, dass sich im Frankenreich des 6 bis 8 Jh. beobachten lässt. Dieser Prozess hat eine mehrfache Wurzel: eine römische und eine germanische mit fränkischer „Zutat“.

Die römische Komponente: in den unruhigen Zeiten der Spätantike unterstellten sich ärmere, hilfebedürftige Menschen einem Mächtigeren. Sie unterstellten sich und ihr Gut in die Schutzherrschaft eines Großen. Sie erhielten ein nานndiburdium -> eine Schutzherrschaft. Damit verloren sie nicht die Qualität eines Freien, aber dadurch dass sie sich in die Wirtschaftliche Abhängigkeit begaben, verloren sie ihre Eigenständigkeit. Als Gegenleistung mussten sie Leistungen erbringen. Diese Unterstellung nennt man KOMMENTATION! Der Beginn der K. war durch eine symbolträchtige Tradition gekennzeichnet. Der Niedrigere legte seine gefalteten Hände in die des Patrons, womit diese Abhängigkeit symbolisiert wird. Später wird man vom Hanggang sprechen! Dies ist ein Symbol der Verknechtung, nach dem keltischen Wort vasi-> Knecht.

Im Lehenwesen kommt der Treueid auf, vom dem Tacitus in seiner „Germania“ schon erzählt!

Im 8 Jh. ist ein weiteres Element nachzuweisen, nämlich das Lehen, das von dem Herren als Unterpfand für die geleisteten Pflichten gegeben wurde.

So haben wir in der Karolingerzeit das Lehnswesen schon in Grundzügen ausgebildet, und es wird sich das ganze MA halten.

Es zeigt sich das das Lehnswesen alle Bereiche durchdringt, beispielsweise werden die Grafenämter von den Karolingern als Lehen vergeben. Oder aber das Militär beruht nicht mehr auf dem allgemeinen Aufgebot, sondern es ist eine ausschließlich aristokratische Angelegenheit. Die Verbindung zwischen dem König und seinen berittenen Kriegern ist durch das Lehnswesen gekennzeichnet!

Man kann auch in der Karolingerzeit schon die Zeremonien gut verfolgen! Das Lehen wird in der KZ erblich, das ist eigentlich ein Widerspruch, da dieses Treueverhältnis eigentlich ein persönliches ist, aber schon ab dem 9 Jh. sieht man, dass das Lehen vom Vater auf den Sohn kommt.

Das Lw. verbreitet sich dann in den Karolingischen Nachfolgestaaten in ganz Europa.

Der Adel ist dem König durch ein vasalitisches Verhältnis verbunden. Aber auch die Fürsten haben Vasallen bis hinunter zum einfachen Ritter, der nur mehr passive lehenfähig ist, d.h. er kann Lehen nicht vergeben aber erhalten.

Es gibt dann später in den späteren Gesetzesbüchern sogenannte Lehenspyramiden, an deren Spitze der König sitzt.

Zeremonien des Lehnswesen

der Belehungsakt: ein formaler Akt; setzt sich zusammen aus:

- der Mannschaft oder homagium-> Handgang, der Vasall kniet vor seinem Lehnsherren und legt seine gefalteten Hände in die des Herren.
- Treueid oder Hulde: der Lehnsakt geht - die Sphäre des Religiösen hinein und auch mit Gebeten und einer bestimmten Weihe unterfüttert wurde.
- Investitur: Übergabe eines Symbols an den Lehnsmann. Meistens war dies eine Fahne, besonders beim Belehnungsakt der Reichsfürsten. Es konnte aber auch eine Lanze, ein Stab oder ein Zweig sein! Im kirchlichen Bereich wurde ein geistliches Symbol verwendet: ein Bischofsring oder Bischofsstab! (der Stab deutet auf das Hirtenamt des Bischofs hin) Diese Art der Investitur mit geistlichen Symbolen stieß dann einigen Reformern sauer auf -> Investiturstreit.

Der Akt der Belehnung ist sehr lange ein ausschließlich nicht schriftlicher Akt gewesen. Nur sehr selten ist der Belehnungsakt urkundlich belegt worden. Erst im Spätmittelalter ist dies Usus.

Im Hochmittelalter wird es nur festgehalten wenn die Belehnung aus der

Norm fällt (Privilegium minus).

Rechte und Pflichten der am Lehnswesen beteiligten:

- Treue gegenüber dem Herren, in Rat und Tat.
- Der Lehensmann hat die Verpflichtungen an den Hoftagen teilzunehmen, an denen der Herr recht sprach!
- militärische Hilfeleistung dem Herren gegenüber, der Lehensmann
muss im Dienste seines Herren ins Feld ziehen. Diese Verpflichtung blieb das ganze Mittelalter erhalten. Der Lehensmann musste mindestens 3 Monate in den Krieg ziehen und er zog nicht alleine, sondern mit seinen Vasallen und Knechten.
- bei der Krönung durch den Papst zum Kaiser mussten auch die Vasallen nาitziehen
- Burghut: Verpflichtung des Lehnsmannes seinem Lehnsherren die
Burg zu öffnen, so dass der Lehensherr eine militärische Stütze hat
- Beteiligung an der Mitgift der Töchter des Lehensherren
- Die finanzielle Beteiligung an einer Wahlfahrt ins heilige Land oder nach Santiago de Compostella
- Beteiligung am Lösegeld bei Gefangennahme des Fürsten. (Bsp: Richard Löwen herz)
- Der Lehnsherr hat die Pflicht des Schutzes und Schirmes.
- Ersetzung des Schadens des Lehnsmannes bei Kriegsführung

Der Bruch des Treueids zog Sanktionen nach sich, wobei die Schärfste der Verlust des Lehens war.

Doppelvasallität kam natürlich auch vor, was auch sehr risikoreich war.

Um den Konflikten zu entgehen wurde das ligische Vasallitätsrecht erfunden, wobei man sich einem Herren sehr eng versprach und dem anderen Herren weniger. Dies breitete sich im 1 3 Jh. in Europa aus!

Der Adel im 12 und 13 Jahrhundert

VII MIN UTERI ALITAT UND RITTERTUM

Die Ministerialität ist eine Besonderheit des deutschen Reiches bis in den lothrischen und flandrischen Grenzraum.

Ministerialis bedeutet „der Dienst“. Die Entstehung der M. lässt sich bis ins späte 1 0 Jh. zurückverfolgen und ist im 1 2 Jh. ein wichtiger Faktor neben der Vasallität.

Die M. sind ursprünglich Unfreie die zu einem besonderen qualifizierten Dienst des Adeligen herangezogen wurden z. Bsp: Kriegsführung oder Verwaltung der Burg.

Der M. kommt ursprünglich aus der familia des Adeligen. Er hat die Funktion, Dienste zu verrichten für die kein Vasall da war und für die das Gesinde nicht ausreichend qualifiziert war.

Bei den Adeligen steigen die M. gesellschaftlich immer mehr auf. Sie haben kein vasalitisches Verhältnis sondern ein direktes Bedienstetenverhältnis. Erst im späten 1 3 Jh. steigen die M. in die Sphäre des Vasallen auf.

im späten 1 2 und 1 3 Jh. ist ein teil der fürstlichen Gesellschaft durch M. bestimmt. Dies geht so weit, dass die alten vasalitischen Bindungen mehr und mehr zurückgehen und die M. immer mehr in die Gruppe der Adeligen Vordringen. Der niedrige Adel entsteht und speist sich aus den M. Der alte Niederadel verschwindet und wird durch die M. mehr und mehr ersetzt

Diese M. haben auch in der Entstehung der Städte eine bedeutende Rolle gespielt. Sie sind in der Stadt jene, die vom Stadtherren die politische Macht delegiert bekommen.

Die Ritter des 1 2 und 1 3 Jh. bestehen aus einem Großteil aus früheren Ministerialien.

Rittertum und Ritterstand sind verschiedene begriffe.

Rittertum ist eine Lebensform, die nicht spezifisch auf eine bestimmte form des Adels hinzuziehen ist sondern des ganzen Adel bestimmt.

Der Ritterstand hingegen ist ein Segment des Niederadels, der nur passiv lehensfähig ist.

VII.1 Rittertum:

ist die Lebensform die von jedem Adeligen angestrebt hat. gewisser Ehrencodex: .) das ritterliche Kämpfen (betrifft jeden, auch den König)

.) Sorge für die Schwachen -> Witwen und Waisen

VIII DER LANDE/AUSBAU - BINNENKOLONISATION IM MA

Der Landesabbau vollzog sich regional unterschiedlich. Es ist schwer ein einheitliches Schema zu werfen.

Bsp.: Niederösterreich

nördl. Donau -> das Marchfeld

südl. Donau -> Thermengegend, Alpenvorland -> seit der Antike eine Siedlungskontinuität.

Im 11 Jh. wird der Siedungsausbau von mehreren adeligen Familien dominiert: Babenberger, die Grafen von Plain, Grafen von Ebersbach, letzlich gewinnen die Babenberger.

Auch die Klöster, insbesondere Melk, Göttweig, Zwettl und Stift Geras, spielen eine große Rolle beim Landausbau.

In kürzerster Zeit werden die waldfreien Gebiete besiedelt, das Wiener Becken und Waldviertel, durch Burgen gekennzeichnet.

-bürg und -kirchen ist heute noch in Ortsnamen erhalten: Hamburg, Klosterneuburg, Traiskirchen;

De Grundherren legen die Dörfer planmäßig an. Die Rodung der Waldgebiete setzt erst später ein.

Das Waldviertel, zum Beispiel, ist von sporadischen Siedelungsinseln durchsetzt, sie waren damals von Slawen bewohnt.

Kolonisten kamen mit dem Pflug auf die gerodeten Flächen. Mitte des 12 Jahrhunderts erreichte man den Raum um Geruns. Ende des 1 2 Jh. geht die Siedelung bis nach Gmünd, Waidhofen an der Thaya und bis nach Südböhmen.

Mitte 1 3 Jh. kam der Landesausbau zum Stehen.

- dorf: Suffixe, die auf Rodungen hinweisen: -schlag, -reut, meist ein Name + -schlag oder -reut BSP: Ottenschlag

Rodungsbewegungen ziehen sich durch ganz Europa, im 11 - 1 3 Jh. verbreitet sie sich sogar bis zur flandrischen und holländischen Küste und kommt dann zum Stehen

Die Ostkolonisation ebbt allerdings nicht ab, was in Siebenbürgen und Böhmen zu einem großen Bevölkerungszuwachs führt.

VIII. 1 Verbesserung der Agrartechnik

- Pflugformen erfahren eine Verbesserung vom Harkenpflug. Der Beetpflug reißt die Erde nicht nur auf sondern wendet auch die Scholle

- Sensen und Sicheln
- Sensen wurden im Hochmittelalter besonders - den Alpengebieten verbreitet
- Land wird - 3 Teile geteilt:
)1 Sommergetreide
2) Wintergetreide
3) Brache
dies löst das 2-Felder System ab
- Mistdüngung, das Vieh wurde verstärkt im Stall gehalten

Im Hochmittelalter sehen wir eine weitgehende Spezialisierung der Landwirtschaft:

- Alm oder Viehwirtschaft in den Alpen ( Salzburg, Tirol, Kärnten)
- Spaigen: sind für Butter - und Käseproduktionen -> Markt - und Warenaustausch

die hochmittelalterliche Landwirtschaft ermöglicht das Wachsen der Städte, es ist die landwirtschaftliche Expansionszeit.

soziale Folgen: Rechtsstatus der Bauern wird besser, eine günstigere Abgabenquote wird gegeben.

VIII 2 SPÄTMITTELALTER:

Pest: I 348 - I 350 große Katastrophe

Reduktion der Bevölkerungsquote

Westeuropa tobt der I 00 - jährige Krieg, um !4 gesunkene Bevölkerungszahlen;

KONSEQUENZEN: problematische Böden werden aufgegeben ->

Wüstenbewegung bis ins 16 Jh.

1 5 -20% der Siedelungen werden wüst, Unsicherheit besonders in Westeuropa

In den wüsten Gebieten herrschen ungünstige Voraussetzungen -> Verschlechterung des Klimas. Im Spätmittelalter war es allgemein kälter.

Die spätmittelalterliche Landwirtschaft ist für die Grundherren ungenügend -> die Belastung der Bauern wird größer, dies ist auch der Grund für die Bauernkriege

Verstärkung des Obst - und Gemüseanbaus besonders in Stadtnähe (Hopfen), Wein wurde über größere Strecken importiert, meist aus Frankreich.

Pflanzen für die Textilherstellung werden angebaut: Leinen, Baumwolle in Italien. Zum Färben baut man Waid an.

Die bäuerliche Gemeinde hatte sich größtenteils selbst organisiert, manchmal in Koalition, manchmal in Opposition mit dem Grundherren.

IX DIE 1TADT IM MITTELALTER

Die Stadt ist der deutlichste Hinweis auf den sozialen Aufschwung des Mittelalters. Die meisten heutigen Städte stammen aus dieser Epoche. Die Stadt stellt den wichtigsten sozialen und wirtschaftlichen Motor der Gesellschaft dar.

Definition der Stadt: Siedlung, die von Handel und Gewerbe geprägt ist. Sie setzt einen gewissen Grad an Arbeitsteilung und sozialer Differenzierung voraus.

MARKT: Austausch von Gütern und Dienstleistungen

Die Stadt hat eine Siedlungskonzentration, eine gut erkennbare Scheidung vom Umland existiert meist durch eine Stadtmauer.

Die Stadt ist meist nicht in der Lage ihre Bevölkerungszahl zu halten. Der Zuzug erfolgt aus dem umliegenden Land.

Die städtischen Einwohner sind immer auch landwirtschaftlich tätig.

Die Stadt hat immer einen eigenen Rechtsstatus:

- Genossenschaftliche Einung: eine Gruppe, die durch Organe definiert ist und ein Vertragsverhältnis eingeht -> dieses wird beschworen -> Schwurgemeinschaft

IX. 1 Größe der Städte:

Großstädte rechnet man ab 20.000 Einwohnern (Paris, Venedig, Florenz).

In Deutschland:

- KÖLN: 30.000 EW
- WIEN: 20.000 EW

Mittelstädte: 2000 - 20.000 EW

Kleinstädte: <2000 EW

bis ins I 8 Jh. ist diese EW -Zahl ca. konstant geblieben.

IX. 2 LÄNGSSCHNITT:

- Spätantike: hochentwickelte urbane Kultur der Antike ist zusammengefallen und reagrarisiert.
- Frühmittelalter: große Römerstädte schrumpfen: BSP: Trier; Die Stadtmauern wurden erst im 19 Jh. aufgefüllt; einzelne Städte verschwanden, aridere überlebten wenn ein Herrschaftsmittelpunkt gegeben war. (Bischof, Graf) BSP Dorestad am Niederrhein, die dortigen Händler waren Juden, Syrer und Friesen (Töpferwaren, Textilien)

IX. 3 Verstädterung:

- landschaftliche Produktivität

- Etablierung des Marktes
- Schutz des Händlers und des Marktes durch eine höhere Instanz (mercadoris régis)
- die dort siedelnden Menschen Streifen ihren schlechten Rechtsstatus ab (Stadtluft macht frei)
- die Ministerialen eines Adelsgeschlechts geben in den Städten die führende Schicht.
- Im 9 - 10 Jh. kommt es zu ersten Ummauerungen. Bsp.: Köln: die Rheinvorstadt wird im 10 Jh. ummauert
- 11 Jh. -> Emanzipationsbestreben gegenüber dem Stadtherren; Worms 1073: Bürger verjagen den Stadtherren; unter dem Schutz des Königs bauen sie eine Autonomie auf.
- 1 2 Jh. Ausbau der städtischen Autonomie (Marktplätze)
- Einteilung der Straßenzüge und Bildung der Marktplätze (Bsp: GRAZ);
- im 12 Jh. werden viele Städte gegründet: Freiburg im Breisgau, Bern, München 1250 , Lübeck;

IX. 4 Gesellschaftsgefüge der mittelalterlichen Stadt

Das Gesellschaftsgefüge der Stadt ist je differenzierter je größer die Stadt ist. Sie braucht immer Nachschub aus dem offenen Land.

Gesellschaft

- Bürger
- Inwohner
- Gäste

Die Bürger:

Bürger sind die Gruppe mit vollem Bürgerrecht. Sie ist zu Leistungen der Stadt gegenüber verpflichtet. Sie müssen Steuer zahlen und den Bürgereid schwören.

Ein Bürger ist ein politisch vollwertiges Mitglied, er kann wählen und genießt den Schutz der Stadt. Für Fremde ist es nicht leicht Wohlstand zu erwerben und Bürger zu werden. „Bürgergeld“ -> Aufnahmegebühr Vorraussetzungen für die Aufnahme in den Bürgerstand waren eine eheliche, freie Geburt und ein gewisses Vermögen.

Die Inwohner

Zu der Schicht der Inwohner gehören Handwerksgesellen, Knechte, Mägde, Tagelöhner usw... Sie haben keine politischen Rechte.

Die Gäste

Gäste sind reisende Kaufleute und ähnliches, die sich nur kurze Zeit in der Stadt aufhalten.

Sondergruppen:

- Kleriker
- Juden

Die Kleriker

hatten gegenüber der Stadt weniger Pflichten, sie hatten einen eigenen Gerichtsstand und waren von der Steuer ausgenommen, sie hatten großes Prestige.

Regularkleriker gehören zu einem bestimmten Orden -> Bettelorden: Franziskaner : hatten ein hohes Prestige

Die Juden:

die Juden wurden periodisch seit dem 1 3 Jh. verfolgt; im Laufe des Spätmittel wurden sie marginalisiert, das heißt an den Rand gedrängt;

Im 1 5 Jh. setzte eine Judenvertreibung ein, die Judengemeinden wanderten nach Osten ab

Die größten Judenverfolgungen setzten ein mit dem Kreuzzug im 11 Jh. in Köln, Trier, Mainz, Speyer, Worrms um 1 348/49 setzten Pogrome ein um 1421 setzte eine große Judenverfolgung in Wien ein

die Juden lebten nach eigenem Recht als Sondergruppe. Mit der Marginalisierung geht die Ghettobildung Hand in Hand -> Judenghettos entstehen.

IX. 5 Schichten

- Oberschicht
- Mittelschicht
- Unterschicht

es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Vermögen, Kaufkraft und Sozialprestige.

Zu der Einteilung in verschiedene Schichten kommt man durch die Steuerverzeichnisse und Bürgerbücher.

Die Oberschicht - das Patriziat:meliores

dazu gehören: Kaufleute, prestigeträchtige Handwerker, Goldschmiede, wirte, Metzger, Ärzte ect...

Diese Schicht monopolisiert die politische Macht der Stadt „Fugger“ steigen in den Adelstand.

Die Patrizier bauen große, repräsentative Häuser und besitzen ein Familienwappen und eine Familiengeschichte;

Die Mittelschicht:

besteht hauptsächlich aus Handwerkern und kleinen Kaufleuten,

Die Unterschicht musste keine Steuerleistung erbringen; ihr Anteil war ca. Ул der Gesamtbevölkerung

Sie besteht aus armen Handwerksgesellen, Gesinde, Bediensteten es gibt eine Randgruppe in der Unterschicht: Bettler, erwerbsunfähige Alte, Kranke, Stadtstreicher, Prostituierte;

In Europa gibt es Gebiete, die mehr verstädtert sind als andere, besonders Flandern und Italien;

Die politische Autonomie in den Städten Italiens geht im 14 Jh. in die Signorie über und bleibt so bis in die Neuzeit: Sforza, Gonzaga, Deilaskala;

Venedig ist immer ein Sonderfall, es ist eine Kaufleute und Handwerkerstadt, Hafenstadt;

In Deutschland herrscht eine ausgeprägte Industrie, Köln, Mainz, Trier, Nürnberg, Ulm, Augsburg.

Hansestädte: Bremen, Habsburg, Lübeck

IX. 6 Verfassung der Städte

Zunfte:

Zusammenschlüsse im Bereich des Handwerks (Innung, Gilde); berufsverband zur Wahrung der Interessen.

Die älteste Zunft findet sich in Worms und Köln.

FUNKTION:

- Wahrung der Interessen
- Ausbildung des Nachwuchses
- Kontrolle der Qualität
- Ausschaltung der Konkurrenz
- Reglementierung der Herstellung
- Hilfe von in Not geratenen Mitgliedern
- Unterstützung von Witwen
- Begräbnisse
- Feiern
- Zunftkämpfe
- Verteidigung der Stadt

Die Zunft hat ihre eigene Organisation mit ihrem eigenen Zunftmeister und trifft sich in sogenannten Zunftstuben; die Zünfte existieren bis ins 1 9 Jh.

Die Organisation der Kaufleute bezeichnet man eher als Gilde, sie ist chronologisch älter. Im Spätmittelalter wandeln sie sich in Gesellschaften. Sogar Bettler hatten ihre eigenen zünftischen Organisationen.

IX. 7 Das Stadtrecht

Das Stadtrecht ist eine Herauslösung aus dem allgemeinen Rechtsbereich des 11 und 12 Jh.

Die Stadtrechtsurkunde, die von einer Autorität gewährt wurde, war ein Sammelsurium aus allen rechtlichen Varianten: Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Privatrecht;

Nördlich der Alpen findet man das Stadtrecht, südlich der Alpen aber die Kommunalstatuten, die von der Stadt selbst beschlossen wurden, sie waren um einiges unfangreicher;

Der Stadtrat um 12/13 Jh. bestand aus Mitgliedern des Patriziat und wurde bestellt durch:

- Wahl
- Selbstergänzung (häufiger)

An der Spitze Stand der Bürgermeister, der alle 1 oder 2 Jahre wechselte.

Die Ratsmitglieder hießen cives deconsilio, Schöffe oder Consul;

Die Zahl war meistens 1 2, so wie die Zahl der Apostel, die Spezialisierung der Mitglieder geschah nur ansatzweise;

Vom Rat hingen die städtischen Bediensteten wie Schreiber, Knechter, Physikus, ab. Der Rat führte die städtischen Bücher;

Bürgerversammlung waren gegliedert nach Zünften oder Stadtvierteln

IX. 8 Die Stadtverfassung

Die Stadtverfassung besteht aus 2 Bereichen:

- Wehrverfassung: Zünfte stellen das Fußvolk, die Patrizier geben die Soldaten, ab den 1 3 Jh. gab es dann Söldner
- Gerichtswesen:

Innerhalb der Bevölkerung bestand vor dem Richter Gleichheit. Die Stadt bildet einen eigenen Rechtsbezirk und ist im unterschiedlichen Maße autonom ( Hanse);

Es gibt landesfürstliche Städte, bei denen sich der Landesfürst in die Gerichtsbarkeit einmischte;

Die Kompetenz des Richters erstreckt sich nur auf die Stadt. Ausnahme: Klerikerstand;

Bis zum Spätmittelalter werden die Strafen härter, man tendiert zu Leibesstrafen und Hinrichtungen;

X DAT KÖNIGTUM

Der König gewährleistet Friede und Recht, er ist die oberste Gerichtsgewalt. Der König ist der Auserwählte mit dem königlichen Charisma, er besitzt die Geblütsheiligkeit. Mystische Gestalten werden angesippt, um die königliche Familie zu veredeln.

Im 8 Jh. kommt es zu einer Veränderung der Herrschaftslegitimation. Der Frankenkönig und Hausmeier Pippin wendet sich an den Papst und erhält die Legitimation. Die Merowinger verschwinden und die Karolinger erstehen als Dynastie.

Das erste Mal hört man den Begriff: GOTTESGNADENTUM

Eine Dynastie ist von Gott auserwählt um über ein Reich zu herrschen, alle Könige ziehen daraus ihre Rechtfertigung, zu regieren.

Beim Herrschaftsantritt wird ein Sakrament vollzogen - der König wird gesalbt;

754 wird Pippin vom Papst gesalbt, auch seine Söhne Karl der Große und Karlmann werden gesalbt;

Diese Salbung wurde während des MA mit stetiger Regelmäßigkeit durchgeführt.

Seit dem 1 3 Jh. ist man in Frankreich der festen Überzeugung, dass das öl mit dem der französische König gesalbt wird, aus der heiligen Ampulle stamme.

Die Ampulle wurde vom heiligen Remigius im 5 Jh. verwendet, als er den König Chlodwig salbte. Sie wurde anscheinend von einem Engel vom Himmel gebracht.

Sie wurde dann im Kloster St. Remy in Reims aufbewahrt.

Die Heiligkeit des Königs geht noch weiter. Seit dem 1 3 Jh. hat der König angeblich nach der Salbung Wunder gewirkt. Er heilte eine bestimmte Hauterkrankung: die Skrofeln.

Die heutigen Forscher begründen diese Heilungen so: entweder die Patienten waren derart geehrt oder verwundert über die Berührung des Königs, dass sie sich nicht mehr kratzten, oder das ganze basierte auf einer psychosomatischen Ebene.

Das Bestreben, einen heiligen König unter den Vorfahren zu haben, war groß.

Bei den Ungarn ist es Stephan der Heilige. Er war der erste König und hatte immer einen mystischen Stellenwert.

Heilige Könige:

- Karl der Große
- heiliger Adalbert von Polen
- Ludwig IX von Frankreich
- Edvard der Bekenner von GB
- Leopold III der Heilige von Österreich

X. 1 Erbmonarchie

Die Erbmonarchie war eher im Westen Europas üblich. - Frankreich waren die Kappedinger immer mit männlichen Nachkommen gesegnet. Bis dann I 328 kein Sohn mehr da war. Man suchte dann nach einem Erben auf der weiblichen und männlichen Nebenlinie.

Auf der weiblichen Nebenlinie musste man erkennen, dass der nächste König von Frankreich der englische König gewesen wäre.

Dieser beanspruchte dann auch sowohl England als auch Frankreich.

Es wurden Juristen gerufen, die dieses Übel abwenden sollten. Diese fanden dann auch einen Weg, und zwar das „Salische Recht“, nachdem eine Erbfolge nach der weiblichen Nebenlinie nicht „statthaft“ sei.

So kamen die „Valois“ mit Philip VI bis ins Jahr 1 589 zum Zug.

Der Krieg, der nachher mit England begonnen wurde, und 100 Jahre andauerte, war ein dynastischer.

X. 2 Wahlmonarchie

Die Wahlmonarchie war in der Mitte Europas, im deutschen Reich, üblich. Seit dem frühen 1 0 Jh. wurde hier gewählt. Bis zum Ende des alten Reiches (1 806) blieb Deutschland eine Wahlmonarchie.

Natürlich konnte sich der alte König seinen gewünschten Nachfolger designieren, das heißt, er konnte ihn empfehlen.

Die Wahl kann man sich nicht demokratisch vorstellen, meist wurde der designierte Anwärter gewählt, interessant waren die Wahlen nur, wenn eine Dynastie ausgestorben war.

Heinrich VI versuchte 11 95 eine Erbmonarchie in Deutschland zu verankern, scheiterte aber an den Fürsten und am Papst.

X. 3 Wer wählt?

Es wählen die Großen des Reiches, die Mächtigen , die Fürsten;

Erst später kristallisiert sich eine kleinere Wahlmenge.

1 356 wird die Goldene Bulle erlassen und es entstehen die 7 Kurfürsten, die aus 3 geistlichen und 4 weltlichen Fürsten bestehen.

- der Erzbischof von Köln
- der Erzbischof von Mainz
- der Erzbischof von Trier
- der König von Böhmen
- der Herzog von Sachsen
- der Markgraf von Brandenburg
- der Pfalzgraf bei Rhein

Um 1 7 und 1 8 Jh. gehörten außerdem noch der König von Bayern und der König von Hannover dazu.

Die Goldene Bulle legt das Wahlverfahren fest:

- der König muss von der Mehrheit gewählt werden
- die Wahl muss in Frankfurt stattfinden
- die Krönung findet in Aachen statt

Nach seiner offiziellen Wahl fand der Umritt des Königs statt, das heißt, der König reiste durch sein Land, und zeigte sich überall.

Bis zum Ende des alten Reiches gab es auch noch die „Akklamation“.

Das Volk akklamierte den König und zeigte ihm so, dass es mit der Wahl zufrieden war!

Im Mittelalter hatte der König keine Hauptstadt. Er regierte dort, wo er sich gerade befand. Als König musste man sich an möglichst vielen Stellen zeigen um omnipräsent zu sein.

X. 4 Absetzung des Königs

Im Frühmittelalter werden sehr viele Könige abgesetzt. Entweder sie wurden vom Adel umgebracht oder von einem Nachfolger in ein Kloster gesperrt.

Im Hoch - und Spätmittelalter ist die Absetzung mit verschiedenen Verfahren verknüpft.

Beispiele:

Adolf von Nassau.

Die Kurfürsten ergriffen die Initiative und setzten den König als unnütz und uneigenhaft ab. Adolf von Nassau wurde am Schlachtfeld getötet.

König Wenzl 1400

Die Mehrheit der Kurfürsten erklärten ihn für unnütz und setzten ihn mit Billigung des Papstes ab.

X.5 Die Finanzierung des Königreiches

In England, Frankreich und บn te rital ie n war der König sehr reich. Der deutsche König war eher arm. Der deutsche König war immer auch Fürst und finanzierte sein Königtum aus seinem Fürstentum.

Der Besitz wurde auch durch königliche Schenkungen geschmälert.

Der König hatte Kraft seiner Stellung finanziell nutzbare Rechte, die Regalien.

- Weg - und Zollregal
- Münzregal (das Recht Münzen zu Schlagen)
- Bergregal
- Judenregal (Verfügungsgewalt über die Judengemeinden, Steuern)

Die Juden wurden im 1 3 Jh. als die königlichen Kammerknechte bezeichnet. Man stellte die Juden unter den sogenannten königlichen besonderen Schutz, der natürlich besteuert wurde.

Es gab Urkunden, in denen die Regalien verfestigt waren.

Der mittelalterliche deutsche König konnte bis zur Mittellosigkeit arm werde n.

Beispiel: 1519 war Kaiser Maximilian schwer krank ( er litt an Krebs) und wollte unbedingt in Innsbruck Sterben.

In Innsbruck allerdings vertrieb man ihn, weil er seine Rechnungen nicht bezahlen konnte.

Er ritt weiter um in Wiener Neustadt zu Sterben, schaffte es aber nur mehr bis Wels.

X.6 Organe der königlichen Herrschaft

Bis ins 1 3 Jh. gab es eine Gruppe von Menschen, die man als Kuria bezeichnete.

Innerhalb der Kuria gab es kaum Spezialisierungen.

Es gab Gelegenheiten, bei denen der König mehr von seinen Großen bei sich haben wollte -> der sogenannte Hoftag

Es gab 2-3 Bereiche wo die Kuria spezialisiert war zum Beispiel „ die Hofkapelle“:

„kappa“ -> der Mantel, gemeint ist der Mantel des heiligen Martin und diese Mantelreliquie war schon am Merowingerhof ein sehr verehrtes Stück. Die Hofkapelle ist die Gesamtheit der Kleriker, die sich am Hof aufhielten.

„capellari“ -> Kapläne

Die Hofkapelle war für die Liturgie zuständig und keinem Bischof zugeordnet.

Die königliche Kapelle hatte bis ins 1 3 Jh. eine sehr große Bedeutung, weil aus den capellari der König die Bischöfe auswählte.

Deshalb schickten viele Adelige ihre Söhne in die königliche Kapelle.

Im Laufe des 1 3 Jh. verliert die Kapelle allerdings ihre Bedeutung.

Die Kanzlei ist die Urkundenstelle des Staatsoberhauptes. Hier arbeitet ein kleiner Personenkreis von etwa 4 bis 5 Personen. Die Diplomatik, also die Urkundenarbeit, ist eine wichtige Stelle denn die Zahl der Urkunden wächst. Im Spätmittelalter sind es mehrere Dutzend Urkunden täglich.

Der Kanzellarius hat eine Stabsstelle über und wird auch als Berater herangezogen.

Die Kammer ist das Schlafgemach des Königs wo sich auch die Schatztruhe befindet.

Die Kammer ist quasi die Finanzstelle des Reiches.

Steuern sind unregelmäßige Beträge, die nach dem 14 Jh. regelmäßig wurden.

X.7 Das Kaisertum

Das Kaisertum hatte eine sehr enge Verbindung zur Kirche und so eine sehr gute Beziehung zum Papst.

Das mittelalterliche Kaisertum ist immer mit dem deutschen König verbunden.

Der Papst machte den deutschen König zum Kaiser.

Der Kaiser hält sich an die antike Tradition, er ist stets mit Rom in Verbindung.

Am 25.1 2.800 wird Karl der Große von Leo III zum deutschen Kaiser gekrönt. Um 950 wird das Karolingische Kaisertum dünner, bis Otto I einen Neubeginn startet.

XI CHRIiTENTUM UND KIRCHE

Das Mittelalter ist keine ideal christliche Zeit, aber eine Zeit die äußerlich mehr als alle anderen vom Christentum geprägt ist,

XI. 1 Charakteristika

- Das Christentum ist nicht im MA entstanden, sondern ist eine antike Erbschaft. Das MA übernimmt dieses relativ hochentwickelte Gedankengebäude aus der Spätantike. Charakteristisch ist eine enge Verquickung von Staat und Kirche.
- Heidnische Traditionen aus der germanischen und keltischen Welt werden in die christliche Kirche eingebaut. Im Hoch - und Spätmittelalter weist die Kirche feudale Züge auf.
- Man findet eine charakteristische Verquickung von geistlicher und weltlicher Sphäre; Der kirchliche Machthaber hatte auch weltliche Macht. Erst nach dem Investiturstreit wird Geistliches von Weltlichem getrennt. Dies ändert allerdings nichts daran, dass Weltliches und Geistliches eng mit einander verschränkt ist.
- Die Menschen sind von der Geburt bis zum Tod von von der Kirche vorgeschriebenen Festen umgeben. Alle gehören, außer Sondergruppen, zu Kirche. Solch eine Sondergruppe sind die Juden, die nur geduldet werden, weil in der Apokalypse geschrieben steht, dass kurz vor dem Beginn des jüngsten Gerichtes, sich sogar die Juden terliche hoffte auf eine baldige Bekehrung dieser. Der zweite Grund, warum die Juden eine zeitlang schadlos geduldet wurden, war ein wirtschaftlicher. Es gab während des MA keine Toleranz, ja es kann sie nicht geben. Die Toleranz der Neuzeit basiert darauf, dass das Religiöse zusehend als irrelevant angesehen wurde. Abweichende im Glauben, also Ketzer, haben in der mittelalterlichen Gesellschaft keinen Platz und wurden heftig verfolgt. Die Verantwortlichen in der Kirche sehen die abweichenden Ansichten als eine schwere Bedrohung.
- Die mittelalterliche Kirche ist zunächst nicht die päpstlich dirigierte Kirche. Erst ab dem 11/12 Jh. ist die Autorität des Papstes unumstritten.
- Die Unterscheidung in lateinische und griechische Kirche ist eine Erscheinung des 11 - 1 3 Jh. In der Mitte des 11 Jh. kommt es zum ersten großen Bruch, ein Bruch, der im 1 3 Jh. unheilbar wurde, und besonders durch den 4 Kreuzzug 1 204 mit der Eroberung Konstantinopels vertieft wurde.
- Die mittelalterliche Kirche monopolisierte sehr lange die Bildung. Das mittelalterliche Christentum ist eine „Buchreligion“. Die Kunst des Formulierens und Argumentierens in lateinischer Sprache ist sehr lange der Kirche allein Vorbehalten. Mit diesem Bildungsmonopol hängt es auch zusammen, dass Latein die Sprache des Mittelalters ist.

XI. 2 Elemente der kirchlichen Verfassung - das Papsttum

Der Aufstieg des Papsttums erfolgt erst im 11/12 Jh. Vorher war der Papst eine lokale, römische Instanz.

Gründe für seine herausragende Rolle sind

- Das Grab der Jünger Petrus und Paulus wurde schon im 2 Jh. n. Ch. verehrt. Der Papst gilt als direkter Nachfolger, als Vicarius Petri. Das älteste Zeugnis der Anwesenheit Petrus und Paulus in Rom ist der sogenannte „Clemensbrief“, der aber nicht belegt, welche Funktion sie in Rom innehatten.
- In der Bibel steht: „[...] auf diesem Fels werde ich meine Kirche bauen.“ Dies gilt seit dem 3 Jh. als Argument für den Primatsanspruch des Papstes. Besonders Innozenz I und Leo I berufen sich auf die Nachfolge Petri.

In der 2 Hälfte des 6 Jh. bis zur Mitte des 8 Jh. ist das Papsttum ausgesprochen byzantinisch-griechisch geprägt.

Legitimationen werden ausschließlich beim Papst geholt. Bonifaz, Missionar in England, tut dies ebenso.

Um 800 wird Karl der Große vom Papst Leo III gekrönt.

Die Päpste fälschten ein Dekret, dass ihnen eine Vormachtsstellung sicherte: das „Pseudo-isidorische Dekret“:

Ab dem Jahr 1046 beginnt eine Epoche der deutschen Päpste. Der König und Kaiser Heinrich III setzt drei konkurrierende Päpste ab und setzt den Bischof von Bamberg ein -> Clemens II

Die Reihe der deutschen Päpste markiert den Durchbruch einer neuen Reform!

Eine Reform, die die Durchsetzung eines neuen höheren moralischen Standards garantiert. Simonie wird abgelehnt und das Zölibat wird zu einem Kampfruf für die neue Reform.

[die Simonie-> benannt nach dem Zauberer Simon im NT der von den Aposteln ein Kirchenamt gegen Geld kaufen wollte]

Als zweiter Kampfruf der Revolution gilt die Laieninvestitur. Auch ein Teil ost das Öffnen auf einen universalen Anspruch hin.

Der Papst hat die oberste Weihemacht und ist die oberste Instanz in der kirchlichen Jurisdiktion, d.h. , er besitzt über die anderen kirchlichen Amtsträger eine Gerichtsbarkeit.

Eine Schlüsselfigur in dieser Reformzeit ist Gregor VII ( 1 073 - 1 085 )

Er versucht als einer der ersten Päpste in dieser Reformphase die Ansprüche wirklich in die Realität umzusetzen.

Er übte seine Jurisdiktion durch Legaten an seine Bischöfen aus. Er hatte eine Auseinandersetzung mit dem deutschen König wegen der Laieninvestitur, den berühmten Investiturstreit, der mit dem Canossagang des Königs endete.

Sein Verständnis der Kirche fasste er in seinem Werk: „Dictatus pape“ zusammen. Gregor VII ist von einer unvergleichlichen Petrus-Mystik versehen. Er fühlte sich als Nachfolger Petri direkt an Christus angedockt.

Im 1 059 erlässt Nikolaus I ein Papstwahldekret, in welchem er ein Vorwahlrecht der Kardinäle vorschreibt.

Bis dahin wurde der Papst vom Klerus, vom Volk und von einem weltlichen Herrscher gewählt.

Mitte des 1 2 Jh. bis zum Ende des 1 3 Jh. kamen jene Elemente dazu, die bis heute gelten.

Abbildung in dieser eseprobe nicht enthalten

Innozenz III bezeichnet sich nicht mehr als Vicarius Petri sondern als Vicarius Christi und als das Haupt der Kirche.

Diese Überhöhung des Amtes strahlte auch auf weltliche Belange.

Im 1 3 Jh. tauchte dann der Gedanke von der Unfehlbarkeit des Papstes auf und Johannes Petrus Olivi (ein Franziskaner) definiert dies.

Die Unfehlbarkeit des Papstes findet ihre Abrundung bei Bonifaz vili, der eine Bulle, die Unam Sanctam 1 302 verfasste und darin verkündet, dass es für einen Christen notwendig sei, den Primat des Papstes anzuerkennen.

Es entsteht in der Folge der Reformzeit die päpstliche Kurie als ein zentraler Regierungsapparat. Sie ist als Behörde den weltlichen meist überlegen.

Die Kurie besteht aus der:

- päpstlichen Kanzlei -> Urkundenausteilung
- päpstlichen Kammer -> Verwaltung der Einkünfte

Es entwickelt sich das Kardinalskollegium als Beratergremium. Einerseits sind sie die Legaten, also jene Gesandten, die Aufträge außerhalb Roms ausführen, andererseits Hauptbeteiligte der päpstlichen Rechtssprechung.

Es ist gerade die päpstliche Gerichtsbarkeit der wichtigste Treibriemen für die Umsetzung des päpstlichen Primats.

Seit der Reformation schwillt die Zahl der an die Kurie herangetragenen Rechtsfälle lawinenartig an! Dies bedeutet eine Weiterentwicklung der kurialen Macht.

„delegierte Gerichtsbarkeit“ -> der Rechtsfall wird mit der Autorität des Papstes an örtliche Priester delegiert. Die Entscheidung muss der Papst aber sanktionieren.

Dies alles impliziert natürlich die Anerkennung des Papstes als obersten Richter.

„Dekretalengesetzgebung“ -> eine Dekretale ist eine richterliche Entscheidung des Papstes, die sich auf einen Einzelfall bezieht, dann aber auf einen ähnlichen Fall übertragen wird.

Liber extra 1234
Kirchengesetzbuch bis 1917

Die Kirchenrechtswissenschaft blüht auf!

Das Primat äußert sich auch in der Einberufung von Konzilien. Eine lokale Kirchenversammlung nennt man Synode, eine universelle Versammlung heißt ökumenisches Konzil.

Der Papst beruft sie ein und leitet sie. Im 1 2 und 1 3 Jh. gibt es 4 Laterankonzile.

Das vierte Konzil von Lateran um 1215 hatte die längste Wirkung. Ein Kanon ist heute noch gültig. Es nahmen über 70 Erzbischöfe und 400 Bischöfe teil. Bei der Öffnung der Laterankirche herrschte ein derartiges Gedränge, dass 2 Bischöfe zu Tode kamen.

Der Kanon, der heute noch gilt, aus diesem Konzil ist, dass ein Christ einmal ein Jahr ein Bußsakrament und ein Altarsakrament ablegen muss.

Die im 3 Late ran ko nzi I beschlossene Papstwahlordnung ist heute noch gültig. Das Konklave, also das die wählenden Kardinale eingeschlossen werden, wurde beschlossen.

Auf den Konzilien wird das Primat des Papstes deutlich.

Bald kommt es zu Einmischung des Papstes in weltlichen Bereichen.

Er erhebt den Anspruch, weltliche Herrscher abzusetzen, wenn sie gegen elementare kirchliche Gesetze verstoßen.

Um 1 245 beschließt das Konzil von Lyon die Absetzung Friedrichs II wegen langanhaltendem Ungehorsam.

Der Papst beginnt die Ausbildung von Lehenverhältnissen. Es gibt, meist vorübergehend, Königreiche, die in einem Lehenverhältnis mit dem Papst stehen. Bsp. : Sizilien, dieses Lehen verlor erst 1 786 seine Gültigkeit.

Das Königreich England war auch kurz ein Lehensreich.

Johann Ohneland hat England kurz an den Papst übergeben.

Mit eine Lehenherrschaft des Papstes ist natürlich ein Mitspracherecht zugesichert.

Der Papst kann aber auch weltlicher Herrscher sein. - Rom ist er weltlicher Herrscher, seit Pippin in einer Schenkung ihm Land zukommen ließ.

Bis ins 1 9 Jh. hatte der Papst die Position eines weltlichen Staats. Heute ist das nur mehr die Vatikanstadt.

Im 1 9 Jh. wurde die Unfehlbarkeit des Papstes zum kirchlichen Dogma erklärt.

Der Papst beginnt, das Recht jemanden heilig zu sprechen, für sich zu verbuchen.

Im 1 Jahrtausend war jemand heilig, wenn er von den Gläubigen als solches verehrt wurde. Ab dem 11 Jh. spricht der Papst heilig. Der erste kanonisierte ist Ulrich von Augsburg.

Alexander III macht aus der Kanonisation ein päpstliches Reservatsrecht. Die Heiligenkunde ist ein Zweig der Mediävistik der großen Aufschwung erlebt.

1 378 ist ein ähnliches Epochenjahr für die Papstgeschichte wie es das Jahr 1 046 war. Es kommt in diesem Jahr nach einem Wahldebakel zu einem Schisma, während dessen es 2 oder 3 Päpste gibt. Dieser Zustand dauert bis zum Konzil von Konstanz.

Vor diesem schicksalsträchtigen Jahr verweilen die Päpste in Avignon -> avignonesisches Papsttum.

Diese Epoche wird charakterisiert durch 2 Begriffe:

- Zentralismus: Immer mehr Agenden werden an die Kurie herangetragen. Das Papsttum wird immer mehr Zentrum, es werden sogar Pfründe vergeben.
- Fiskalismus: Die Kurie wird mehr und mehr zu einer zentralen Finanzstelle der Christenheit. Die wichtigsten Finanzquellen sind jene, die mit der Pfründenvergabe zu tun haben. „Servitien“ -> Taxen an die Kurie für z. Bsp. die Vergabe eines Bischofssitzes. „Annanten“ -> jährliche Taxen für niedere Pfründe;

Avignon wurde zu einem der größten Finanzplätze des Abendlandes.

Zur Finanzierung der Kurie entstehen sehr viele Banken.

Das Papsttum in Avignon kann als ein französisches angesehen werden.

Im Jahr 1 376 schafft Papst Gregor XI die Rückkehr nach Rom. 1 378 stirbt er und das Schisma beginnt.

Die erste Hälfte des 1 5 Jahrhunderts ist die Epoche der Konzile. Es sind die großen Konzile zu:

- Konstanz 1414-1418
- Basel ab 1431
- Florenz 1 437/38

In der zweiten Hälfte des 1 5 Jh. kann das Papsttum den Konzilianismus ganz zurückdrängen.

Das 1 5 Jh. ist eher auf Italien konzentriert, das Papsttum entwickelt sich zu einer mehr und mehr nาittelitalienischen, weltlichen Macht.

Der Humanismus beginnt, das Papsttum orientiert sich daran. 1458 wird Aenea Silvio Piccolomini zum Papst gewählt, er ist ein ausgesprochener Humanist.

Die letzten Jahrzehnte des 1 5 Jh. zeigen uns eher mittelmäßige Figuren, die sich eher für Kunst und Kultur interessieren als für Ethik und Moral. Das Papsttum ist durch sein Mäzenatentum gekennzeichnet als durch einen moralischen und religiösen Führungsanspruch. Dies führt schließlich zur Reformation.

XI. 3 Bistümer und Pf arre n

Die Bischöfe sind von ihrer Funktion eine antike Erbschaft. Schon ab dem Frühmittelalter ist der Bischof als jurisdiktioneiles Haupt der Kirche anzusehen. Es ändert sich nur die Anzahl der Diözesen die gegenüber der Antike zunimmt. Die neugeschaffenen Diözesen sind größer. Neue Bischofssitze wurden in den Missionsgebieten errichtet: England, Irland und in Deutschland rechts des Rheins gen Osten hin. Die Diözese Wien ist eine junge Diözese, die entstand erst im Jahr 1469, vorher gehörte das heutige Österreich zum Kirchensprengel Passau.

Es entwickeln sich die Erzbischöfe. Schon in der Spätantike hat sich der Brauch herausgebildet, besonders würdige Bistümer als Erzbistümer zu bezeichnen.

Erzbischöfe werden Metropoliten genannt. Die unteren Bischöfe, die Untertanen des Erzbischofs nennt man Suffragantenbischöfe.

Die Metropoliten gewinnen an Bedeutung, die Metropolitanverfassung stabilisiert sich im Frühmittelalter.

Der wichtigste Metropolit Deutschlands ist der Erzbischof von Salzburg, der einige Eigenbistümer besaß: Seckau, Gurk, Lavant und Chiemsee.

Ab der Mitte des 11 Jh. nimmt die Befugnis der Metropoliten gegenüber ihren Suffraganten zugunsten des Papsttums ab.

Wie kommt ein Bischof zu seinen Würden?

Er wurde vom Klerus und vom Volk gewählt.

Unter dem Wahlgremium Klerus darf man nicht den ganzen Klerus verstehen sondern es handelt sich um hohe Würdenträger der Kirche, also hoher Klerus. Seit 1 000 verengt sich der Kreis der Wählenden auf das Domkapitel, also jenen Klerus, der selbst an der Domkirche seine liturgischen Pflichten ausübte. Diesen Kreis der Wählenden nennt man die KANONIKER!

Im vierten Konzil von Lateran wird die Bischofswahl durch die Kanoniker fixiert!

Wenn man das Wahlgremium des Volkes sagt, meint man natürlich nie die Gesamtheit der Gläubigen, sondern wiederum die höheren Würdenträger. Der Kreis des Volkes verengt sich schließlich auf den König.

Bis ins 12/13 Jh. hat der Papst bei der Bischofsernennung nichts zu tun außer in einigen Ausnahmefällen:

- bei streitigen Bischofswahlen und darauffolgende Appellation an die päpstliche Jurisdiktion.
- wenn ein Kandidat resigniert, d.h. sein Amt zurücklegt, dann ernennt der Papst einen Nachfolger.
- wenn das Devolutionsrecht in Kraft tritt, d.h., wenn das Wahlkollegium säumig ist.
- bei der Postulation, d.h., wenn das Wahlkollegium einen Bischof wünscht, der bereits Amt und Würden besitzt.
- wenn der Bischof drei Tagesreisen vor Rom oder in Rom stirbt.

1363 beansprucht Urban V eine Generalreservation aller Bischofssitze, die mehr als 200 Gulden Jahreeinkommen haben. Seit diesem Zeitpunkt beansprucht das Papsttum die Ernennung der Bischöfe.

Laien

Die enge Zusammenwirkung der Laien mit dem Klerus ist eine Charakteristika des Mittelalters.

Es gibt so etwas wie ein Eigenkirchenrecht, d.h., die Laien, also der Herr, erfügen über den Kirchenbau und über den dort wirkenden Kleriker. Der weltliche Herr ist zuständig. Diese Regelung ist bis ins 11 Jh. unumstritten. Ab dem 1 1 Jh. mehren sich die kritischen Stimmen und beanspruchen eine größere Privilegierung der Kirche. Die großen Laterankonzilien untersagen das Eigenkirchenrecht.

Das Eigenkirchenrecht verwandelt sich in ein Patronat, d.h., die weltlichen Herren sind für gewisse kirchliche Dinge verantwortlich.

Im Jahre 1075 bis 1 1 22 kommt es zum berühmten Investiturstreit der mit dem Wormser Concordat beigelegt wird. - diesem Concordat wird die Befugnis des Kaisers bei der Bischofswahl geregelt.

Es ändert sich aber nichts Wesentliches. - Deutschland übernehmen die Landesherren die Kirchenhoheit.

Im 1 5 Jh. schließt eine Reihe von Königen mit dem Papst einige Concordate:

- Pragmatische Sanktion von Bourges 1438
- Concordat von Wien , Friedrich III

Die Einflussnahme der weltlichen Gewalt auf die Bischofsernennung setzt sich bis ins 20 Jh. fort.

XI. 4 Das Mönchstum

Das Mönchstum ist ein universalhistorisches Phänomen. Besonders religiös begabte Männer und Frauen ziehen sich aus der Welt zurück und leben ein asketisches Leben.

Im Christentum ist das Mönchstum eine antike Erbschaft, deren Entstehungsland Ägypten ist und zwar in der Gemeinschaftsform als auch das Eremitendasein.

Diese Formen kamen im 4 Jh. ins Abendland.

Einer der frühesten Vertreter des Mönchstums ist der heilige Martin, der Bischof von Tours war. Er war Offizier der römischen Armee, bevor ein Erweckungserlebnis hatte, die sogenannte „conversio“, der bewusste Bruch mit dem Leben.

Aurelius Augustinus von Tagaste ist das nächste Beispiel. Er war Bischof von Hippo in Aifrika.. er sammelte um sich eine Gemeinschaft von Klerikern denen er Regeln gab, nach denen die heutigen Augustiner Chorherren noch leben.

Diese Klosterregelns bezogen sich zu meist nur auf ein bestimmtes Kloster. Unter diesen spätantiken Regeln ist die von Benedikt von Nursia die bekannteste.

Benedikt lebte von 480 bis 547, er gründete das Kloster Montecasino und schrieb für eben dieses Kloster die Regeln.

Seine „régula benedici“ ist eine der wichtigsten Schriften.

-> Armut, Enthaltsamkeit, Verpflichtung innerhalb der Gemeinschaft, ora et labora, stabilitas loci.

Diese Form des Mönchstum ist jene, die sich bis zur Karolingerzeit durchsetzt, bis zum Aufkommen der Bettelorden im 1 3 Jh.

Weil auch die weltlichen Herren in den Klöstern Stützpunkte sahen, unterstützten sie jene sehr.

Die Klöster kolonisierten das Land. Klöster sind geistige Zentren.

Zu Klöstern gehörte auch eine ständige Reform, weil die Gefahr drohte, dass die Disziplin nachließ.

Reformen:

- Kloster Cluny: seit dem 10 Jh. geht von hier eine doppelte Reform aus: 1. Befreiung vom Laieneinfluss und 2. Intensivierung der Liturgie.
- Reform von Citeaux: Musterabtei an der sich alle orientierten. , dann unter dem Namen Zisterzienser zusammengefasst.

Im 1 3 Jh. erfährt das abendländische Mönchstum eine radikale Neuorientierung durch die Entstehung der Bettelorden: die Franziskaner „Minoriten“ und die Dominikaner.

Diese Bettelorden hatten andere Regeln. Sie hatten keinen monarchistischen Abt, es gab keine stabilitas loci mehr, sie hatten keine Besitzungen.

Die Bettelorden waren ein städtisches Phänomen.

Es gab auch hier Reformwellen im späten 14 Jh.

Es spaltet sich eine Gruppe ab: die Observanten!

Fin

Ende der Leseprobe aus 48 Seiten

Details

Titel
Mittelalter - ein Querschnitt
Hochschule
Universität Wien
Veranstaltung
Einführungsvorlesung
Autor
Jahr
2001
Seiten
48
Katalognummer
V101190
ISBN (eBook)
9783638996105
Dateigröße
452 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Nützliches Skript, für alle, die Interesse an der Mediävistik haben, sich aber noch nicht tiefer damit beschäftigt haben
Schlagworte
Mittelalter, Querschnitt, Einführungsvorlesung
Arbeit zitieren
Cornelia Hain (Autor:in), 2001, Mittelalter - ein Querschnitt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101190

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Mittelalter - ein Querschnitt



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden