Die Verfassung der USA


Referat / Aufsatz (Schule), 2001

4 Seiten


Leseprobe


Die Verfassung der Vereinigten Staaten

Die Verfassung der USA ist die älteste noch gültige schriftliche Verfassung der Welt. Sie ist so flexibel, dass es möglich ist sie durch Zusatzartikel („amendments“) zu ergänzen . Bis heute enthält die Verfassung 27 Zusätze. Die ersten zehn waren die „Bill of Rights“, die die Grundrechte der Amerikaner garantieren.

Die Entstehung der Verfassung

Nach dem Unabhängigkeitskrieg hatten die 13 Einzelstaaten New Hampshire, Massachusetts, Connecticut, Rhode Island, New Yersey, Maryland, Delaware, New York, Pennsylvania, Virginia, North Carolina, South Carolina, Georgia einen lockeren Zusammenschluß: die „ewige Union“. Die einzige Verbindung war der Kontinentalkongreß (Sitz: New York).

Durch den Krieg waren sie hoch verschuldet, darum wurden einige Farmen zwangsversteigert.

Deshalb schlossen sich die Bauern unter der Führung von Daniel Shays. Es bestand die Gefahr eines politischen Umsturzes, darum wurden die Farmer 1787 zerschlagen. Dadurch hatten die anderen Bürger angst einen neuen Putschversuch zu starten und der ruf nach einer neuen Regierung wurde lauter.

Man entschied sich am 4. März 1787 eine neue Verfassung in Kraft zu setzen und, dass die USA ein Bundesstaat wird.

Von Mai bis September 1787 traten die Abgeordneten der Einzelstaaten zum Konvent von Philadelphia zusammen, um über Fragen zu beraten und den Verfassungsinhalt auszuarbeiten.

Da die kleinen Staaten nicht wollten , dass die größeren durch mehr Abgeordnete im Kongreß vertreten werden, forderten sie, dass jeder Staat die gleiche Anzahl von Stimmen hat, die größeren wollten allerdings die Verteilung nach der Bevölkerungsanzahl. Am 16.07.1787 beschlossen die Delegierten einen „Großen Kompromiss“, bei dem man über die Sitzverteilung im Kongreß entschied. Er wurde in 2 Kammern geteilt: das Repräsentantenhaus und der Senat. In das Rpräsentantenhaus wird je ein Abgeordneter pro 30000 Einwohner gewählt, das heißt das die Anzahl der Abgeordneten jedes Staates von der Einwohnerzahl abhängt. Bevölkerungsreiche Staaten haben also mehr Mitglieder im Repräsentantenhaus als -arme.

In den Senat werden 2 Senatoren je Staat geschickt. Da die USA heute aus 50 Ländern besteht gibt es 100 Senatoren, so werden auch die kleineren Bundesländer nicht benachteiligt. Auch wurde beim „Großem Kompromiss“ darüber entschieden, was in den Zuständigkeitsbereich der Einzelstaaten und der Bundesregierung fällt. Dabei wurde festgelegt, dass Angelegenheiten, die innerhalb der Grenzen eines Staates stattfinden, von der Regierung des entsprechenden Staates geregelt werden müssen. Dies wären das interne Verkehrsnetz, Erziehung, Justiz, Polizei, Bestimmungen in den Bereichen Immobilien, Industrie und Versorgungsunternehmen, das bundesstaatliche Strafgesetzbuch und die Arbeitsbedingungen in einem Bundesstaat. Die Bundesregierung ist zuständig für Verkehr, Gesundheit, Bildung Sozialhilfe, Wohnungswesen, Städteplanung, Verteidigung, Währung, Außenpolitik und Welthandel.

Am 17.September 1787 fand eine Schlußabstimmung statt, bei der endgültig die neue Verfassung angenommen wurde.

Die Ratifizierung

Nachdem die neue Verfassung in Kraft trat, wollten die Bürger ein neues Grundgesetz mit neuen Grundrechten. Die Entscheidung über die Genehmigung (Ratifizierung) der Verfassung lag bei den 13 ersten Staaten der USA. Zwei Drittel der Staaten waren dafür nötig. Bis 21.05.1788 hatten 9 (Delaware, Pennsylvania, New Yersey, Georgia, Connecticut, Massachusetts, Maryland South Carolina, New Hampshire) zugestimmt. Der Inkraftsetzung der Verfassung stand also nichts mehr im Wege.

Die „Bill of Rights“

Im Herbst 1789 wurde der Verfassung die „Bill of Rights“ angefügt, die 1791 in Kraft trat. Sie besteht aus zehn Zusatzartikeln, die die Grundrechte der Bevölkerung enthält. Dies sind u.a. Religions-, Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit, der Schutz vor willkürlicher Durchsuchung, Verhaftung und Beschlagnahme, sowie das Recht auf Waffenbesitz.

Bis heute wurden der Verfassung 27 Zusatzartikel angehängt.

Die Gewaltenteilung

Die Regierung wurde unterteilt in: Exekutive, Legislative und Judikative. Jeder Bereich arbeitet unabhängig voneinander, aber sie kontrollieren sich , damit sich nicht zuviel Macht in einer Branche anhäuft.

Die Exekutive

Das Oberhaupt der Exekutive ist der Präsident. Er ist zugleich Staatschef, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Seine Amtszeit dauert vier Jahre und er darf laut eines Verfassungszusatzes von 1951 nur ein mal wiedergewählt werden. Die Wahl des Präsidenten erfolgt gleichzeitig mit der des Vizepräsidenten und durch Wahlmänner, die in den Einzelstaaten direkt vom Volk gewählt werden und den Präsidentschaftskandidaten wählen sollten (aber nicht müssen!), der in ihrem Staat siegreicher ist. Dies ist aber meistens der Fall.

Jedem Staat dürfen aber nur so viele Wahlmänner zustehen, wie er Abgeordnete im Kongreß hat. Der Präsident darf neue Gesetze vorschlagen und hat ein suspensives (aufschiebendes) Vetorecht bei allen Gesetzesvorlagen des Kongresses, das heißt er kann die Wirksamkeit eines Beschlusses hemmen. Das Veto kann allerdings mit Zweidrittelmehrheit des Kongresses zurückgewiesen werden.

Er hat das Recht Staatssekretäre, Bundesbeamte und Bundesrichter zu ernennen und einzelne Bürger als Geschworene einzustellen. Er ist dafür verantwortlich Gesetze durchzusetzen. Die Hauptfunktion des Vizepräsidenten ist der Nachfolger des Präsidenten, im Falle seines Todes, des Rücktritts oder der Absetzung, zu sein.

Der Präsident, sowie der Vizepräsident nach einer Verurteilung wegen Rechts- und Verfassungsbruches ihres Amtes enthoben werden.(„Impeachment“)

Die Legislative

Der Kongreß ist die Legislative. Er besteht aus Repräsentantenhaus und Senat. Der Senat hat 100 Mitglieder, die für 6 Jahre gewählt werden. Die Wahlen finden gestaffelt statt, also zwei Jahre wird ein Drittel des Senats neu gewählt. Der Vizepräsident ist Vorsteher des Senats, wobei er kein Wahlrecht hat, außer bei einer Stimmengleichheit.

In das Repräsentantenhaus werden 435 Repräsentanten auf 2 Jahre gewählt. Sie bestimmen ihren eigen Vorsitzenden, den „Speaker of the House“.

Beide Häuser sind Gleichberechtigt, denn jede Gesetzesvorlage bedarf der Zustimmung beider Kammern. Das Repräsentantenhaus informiert die Bürger über den Haushaltsplan, d.h. er legt fest, welche Aufgaben sich die Regierung für den folgenden Zeitraum stellt und wie sie die Ausgaben finanzieren will. Der Senat hat Vorrechte in der Exekutive und kontrolliert sie. Nur das Kongreß besitzt das Recht Bundesgesetze zu erklären und Abkommen mit fremden Ländern zu treffen.

Die Judikative

Die richterliche Gewalt liegt beim Surpreme Court, dem Obersten Gerichtshof, dessen 9 Richter vom Präsident auf Lebenszeit ernannt werden, falls der Senat zustimmt. Dem Supreme Court untergeordnet sind 13 Appellationsgerichte und 95 Distriktgerichte. Der Oberste Gerichtshof ist in Washington D.C.. Er urteilt über Fälle, die mit der Verfassung, dem Bundesrecht, Bundesverträgen aber auch mit dem Seerecht zu tun haben. Dabei geht es meistens um Unstimmigkeiten über Gesetze, die vom Kongreß verabschiedet wurden, und Handlungsschritte der Exekutive. Der Gerichtshof prüft die Bundesgesetze und kontrolliert den Präsidenten und den Kongreß.

Das Wahlrecht

Im Jahre 1789 durften nur 10% der erwachsenen Männer, die genug Geld und Grundbesitz hatten, wählen. Bis 1868 einigte man sich darauf, dass alle Männer über 21 Jahre das Wahlrecht hatten, dabei wurden aber Indianer und Schwarze benachteiligt, doch bis 1870 hatten dann nur noch die Schwarzen im Süden Einschränkungen. Ein halbes Jahrhundert danach durften endlich auch Frauen über 21 ihre Stimme abgeben und weitere 44 Jahre später besaß jeder, unabhängig von Rasse, Farbe oder früherer Gefangenschaft das gleiche Wahlrecht.

1971 konnten dann auch 18-jährige die Mitglieder der Regierung wählen.

Ende der Leseprobe aus 4 Seiten

Details

Titel
Die Verfassung der USA
Autor
Jahr
2001
Seiten
4
Katalognummer
V101043
ISBN (eBook)
9783638994651
Dateigröße
330 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verfassung
Arbeit zitieren
Stephanie Bauer (Autor:in), 2001, Die Verfassung der USA, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101043

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