Die Vereinten Nationen


Hausarbeit, 2000

15 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Die Vereinten Nationen

1. Einleitung

Seit Mitte der 1990er Jahre hört man vermehrt von Protesten gegen die Globalisierung, bei jeder internationalen Konferenz, zuletzt beim EU-Gipfel in Nizza (7.11.2000), gibt es Demonstrationen und Krawalle. Es wird die „Politik der riesigen unkontrollierbaren Apparate“ kritisiert. Im Mittelpunkt dieser Kritik steht vor allem die Weltbank. Doch selten hört man von derart gearteter Kritik an der internationalen Organisation schlechthin - den Vereinten Nationen (im folgenden „UN“ = United Nations). Warum das so ist, vermag ich in dieser Hausarbeit nicht zu beantworten, wohl aber diesen wahrhaft unüberschaubaren Verwaltungsapparat, der von 189 Mitgliedstaaten gebildet wird, in diesem Rahmen darzustellen und somit ein Beitrag zum Verständnis der Organisation und ihrer gegenwärtigen Probleme zu geben.

2. Geschichte der UN und ihr Ursprung im Völkerbund

Die Idee einer internationalen Organisation zum Erhalt oder der Herstellung des Friedens ist älter als die Organisation der UN. Bereits der US-Präsident Woodrow Wilson (1913-21) formulierte in seiner „14-Punkte Rede“ am 08. Januar 1918 die Grundsätze für eine „Friedensorganisation der ‚general and common family of the Leage of Nations’“1 So stellte er sich für die Zukunft die Freiheit der Meere, des Welthandels, Rüstungsbeschränkung und ein Selbstbestimmungsrecht der Völker vor, die von einer internationalen Organisation, dem Völkerbund gewahrt oder durchgesetzt werden sollten.

Der Völkerbund entstand also als Reaktion auf die Gräuel des 1. Weltkrieges. Die Satzung trat, wie zuvor vereinbart, zugleich mit der Ratifizierung der Versailler „Friedens“verträge in Kraft.2 Diese Tatsache brachte dem Völkerbund von Beginn an kein hohes Ansehen und erlang so nie die globale Rolle, die für ihn vorgesehen war. Das lag zum einen an der mangelnden Mitarbeit der Großmächte - die USA sind nie beigetreten - zum anderen auch an den wenigen Mitgliedern (etwa 42), die dazu oftmals bald wieder austraten.3 Trotz der Kompetenzen des Völkerbunds, die denen der späteren UN ähnlich waren, konnte er sich nie durchsetzen und wurde spätestens mit dem Beginn des 2. Weltkriegs obsolet. Er wurde 1946 nach der Gründung der UN aufgelöst.4 Die UN haben nach allgemeiner Auffassung ihren Ursprung in der Atlanik-Charta, die der US- Präsident Roosevelt und der Britische Premierminister Churchill am 14.08.1941 verkündet haben.

Darin erklären sie die Kriegsziele der Alliierten und ihre Sicht einer friedlichen Nachkriegsordnung. Der Begriff „United Nations“ tritt zum erstenmal als Wortschöpfung Roosevelts am 01. Januar 1942 in der 26-Nationen-Erklärung („Declaration of the United Nations“) in Erscheinung. Diese Erklärung, keinen Sonderwaffenstillstand mit den Achsenmächten zu schließen, bildet mit dem Beitritt weiterer Staaten die Keimzelle der UN.

Die folgenden Jahre brachten weitere Konferenzen und damit Konkretisierung der zukünftigen Organisation. Hier zu nennen sind die Konferenz von Dumbarton Oaks, die Richtlinien erarbeitete, und schließlich der Entschluss von Roosevelt, Churchill und Stalin am Rande der Konferenz von Yalta über den Abstimmungsmodus im UN-Sicherheitsrat. Damit war der Weg frei zur Gründung der Vereinten Nationen, die am 26.6.1945 vollzogen worden ist. Am 24.10. trat die von 51 Staaten unterzeichnete UN-Charta in Kraft. Sie beinhaltet Elemente aus der alten Völkerbundssatzung, so zum Beispiel die Institution des Rates und der Generalversammlung.

3. Die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen

Die Ziele und Arbeitsschwerpunkte der Vereinten Nationen werden schon in der Präambel der Charta festgelegt.

Bedingt durch die Entstehung der UN als Reaktion auf die Weltkriege ergibt sich die Hauptzielsetzung der internationalen Organisation von selbst: Die Wahrung des Friedens in der Welt: „to save succeeding generations from the scourge of war which twice in our lifetime has brought untolt sorrow to mankind“.

Dass soetwas in den meisten Fällen eine noble Vision bleiben würde, war sicherlich auch den

Gründervätern der UN klar, hatten sie doch noch den wenig erfolgreichen Völkerbund vor Augen. Das volle Potential der Friedenssicherung und -Prävention durch die UN konnte sich auch erst nach dem Ende des Kalten Krieges voll entfalten. Ab 1990 stieg die Nachfrage nach UN- Blauhelmen erheblich.5 Diese Blauhelme sind ein Kompromiss, der entstand, als der SR durch die Gegenerschaft ihrer beiden mächtigsten Mitglieder ständig gelähmt war und sich nicht auf Kampfeinsätze nach Kapitel VII der Charta einigen konnte. Dieser Kompromiss der sog. Friedenssichernden Operationen6 war so in der Charta nicht vorgesehen. Er ist heute aber gängige Praxis. So finden sich etwa 13 Beobachtermissionen auf der ganzen Welt zur Sicherung von Grenzen (Libanon) bis zu Wahlbeobachtung (Kosovo). Über die Wirksamkeit solcher „Beobachter“ wird, aufgrund ihrer defensiven Position, regelmäßig diskutiert, besonders, wenn ein Erfolg, wie in Somalia oder Bosnien, ausbleibt.

Eine weitere Säule in der UN-Charta bildet der Schutz der Menschenrechte: „to reaffirm faith in fundamental human rights, in the dignity and worth of the human person“.

1948 verabschiedete die GV die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die allerdings weder bindend noch justiziabel ist. Um diesen Missstand zu schmälern , wurden in den letzten Jahrzehnten internationale Konventionen über die Rechte des Kindes, Schutz vor Folter oder gegen die Diskriminierung der Frau beschlossen. Diese Verträge sind für die Unterzeichner dann bindend. Allerdings fehlen auch hier wieder den UN die Mittel, die Umsetzung der Verträge nachzuprüfen, da die Länder lediglich eine jährliche Berichtspflicht haben. Die Berichte werden vom Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) geprüft.7 Die Zeit läuft allerdings für die UN, da sich im Völkerrecht mehr und mehr das Recht auf „humanitäre Intervention“ durchsetzt. Der Luftangriff der NATO auf Belgrad ist ein konkreter Präzedenzfall für diese Entwicklung des eingriffs in die innere Souveränität eines Staates.

Nach der Gründung der UN war eine der praktischen Hauptaufgaben die Vorbereitung von in Treuhand genommenen Gebieten auf die Unabhängigheit. Diese Aufgabe wurde 1994 abgeschlossen. Doch durch die Entlassung der ehemaligen Treuhandgebiete in die Selbstständigkeit entstanden immer mehr Gebiete, die nun wirtschaftliche Unterstützung forderten. So kommt den UN heute mehr denn je als dritte wesentliche Hauptaufgabe die Entwicklung der ärmeren Länder zu: „to promote social progress and better standarts of life in larger freedom“. Hier ist der ECOSOC mit seinen Sonder- und Unterorganisationen und seinen Verbindungen zu den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sehr aktiv. Besonders ist hier das mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) zu nennen, das mit Missionen direkt vor Ort die Not der Menschen lindert. Internationale Lösungen sozialer Probleme suchen die UN durch stärkere Beteiligung der ärmeren Länder am Welthandel (mit Hilfe der Welthandelskonferenz UNCTAD) zu erreichen.

Die Monopolisierung der Gewalt (bei den UN) ist schließlich der grundlegende Gedanke der Weltorganisation: „to ensure, by the acceptance of principles and the institution of methods, that armed force shall not be used save in the common interest“.8 Anstrengungen können auf diesem Sektor nur im kleinen Rahmen gemacht werden, zB bei Nichtverbreitung von Massenver- nichtungswaffen oder durch Berichte der Staaten über ihre Militärausgaben.9 Doch alles in allem wird dieser Grundsatz wohl nie in Erfüllung gehen, soviel Vertauen man auch in die Vernunft des Menschen haben kann.

Die Charta wurde bis heute nur dreimal geändert, trotzdem zeigten die Vereinten Nationen in den über 50 Jahren ihres Bestehens eine große Flexibilität, was hoffen lässt, dass ihnen zumindest weitere 50 Jahre vergönnt sein werden. Der Beschluss zur Einberufung einer Konferenz zur Änderung der Charta kann von einer Mehrheit von 9 beliebigen Mitgliedern des SR und einer Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung (GV) durchgesetzt werden. Allerdings liegt das letzte Wort bei den 5 ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates (SR), die schließlich einstimmig einer Änderung der Charta zustimmen müssen (zusätzlich zur Zweidrittelmehrheit der GV).

4. Die Organe der Vereinten Nationen

4.1 Die Generalversammlung

Die Generalversammlung (GV) ist die Drehscheibe sämtlicher Aktivitäten der UN. In ihr sind alle 189 Mitgliedstaaten vertreten10, sie tagt im Herbst jeden Jahres für einige Monate. Für jede Sitzung wird ein Präsident gewählt, der die Aufgabe hat, die Debatte zu leiten und, falls gewünscht, zwischen konträren Positionen zu vermitteln. Das Vorschlagsrecht für den Präsidenten rotiert zwischen 5 Regionalgruppen. Sondergeneralversammlungen11 oder Notstands- sondertagungen können auf Ersuchen des Sicherheitsrates oder einer Mehrheit der Mitgliedstaaten außerhalb einer ordentlichen GV einberufen werden, im Falle der Notstandssondertagung tritt die GV innerhalb von 24 Stunden zusammen12.

Jeder Mitgliedstaat, der mit einer Delegation von höchstens 5 Personen vertreten sein darf, hat unabhängig von seiner Größe eine Stimme13. Diese Situation führt zu einem Übergewicht der Staaten der sog. Dritten Welt in der GV14.

Die GV kann im Gegensatz zum Sicherheitsrat bis auf eine Ausnahme keine völkerrechtlich bindenden Beschlüsse fassen. Bis auf Entscheidungen den UN-Haushalt betreffend sind also die Resolutionen der GV lediglich Empfehlungen an die Mitgliedstaaten. Beschlossen wird eine Resolution normalerweise mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder - es gibt keine Enthaltungen.

Die GV kann grundsätzlich jedes Thema, das die Charta der UN berührt, auf ihre Tagesordnung setzen. Damit unterscheidet sie sich von allen anderen UN-Gremien. Es wird zwischen „wichtigen“ und weniger wichtigen Themen unterschieden. Dies hat Auswirkung auf die Beschlussfassung der entsprechenden Resolution. Als „wichtig“ deklarierte Themen können nur mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden, während alle anderen Fragen per einfacher Mehrheit entschieden werden. Allerdings genügt eine einfache Mehrheit, um ein Thema als „wichtig“ zu deklarieren.15

Es hat sich in der Praxis so ergeben, dass für gewöhnlich Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit oder sogar darüber gefasst werden. Die Aufnahme neuer Mitglieder wird sogar oft per Akklamation beschlossen.16

Die GV bildet ähnlich einem Parlament Ausschüsse. Es bestehen derzeit sieben Hauptausschüsse zu den Hauptthemen der UN-Charta.

4.2 Der Sicherheitsrat

Der Sicherheitsrat (SR) ist das mächtigste Gremium in den UN, da er völkerrechtlich für alle Mitglieder bindende Beschlüsse fasst.17 In ihm sitzen darüberhinaus die (in der Charta festgelegten18 ) fünf Atommächte China, USA, Russland, Frankreich und Großbritannien als vetoberechtigte ständige Mitglieder. Der SR tagt im Gegensatz zur GV ständig. Neben den 5 ständigen Mitgliedern werden 10 nichtständige Mitglieder von der GV nach einem festgelegten Regionalschlüssel in den SR gewählt, und zwar immer fünf für je zwei Jahre. Die Zahl der nichtständigen Mitglieder ist 1966 von 6 auf 10 erhöht worden. Ein Antrag auf Erhöhung der Mitglieder des SR auf 21 ist 1989 vertagt worden.19

Der SR bildet eine exklusive und machtvolle Gruppe in den UN, und dies ist auch von der Charta so beabsichtigt. Das liegt auch daran, dass die ständigen SR-Mitglieder auch in jedem anderen UN-Gremium ständig vertreten sind, das heißt, sie werden dort jedesmal wiedergewählt. Der SR hat die funktionale Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens,20 seine Aufgaben sind zuerst die friedliche Streitbeilegung, dann friedenssichernde Operationen und schließlich Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta. Das bedeutet im Einzelnen: Der SR beobachtet die Situation in einem bestimmten Land und stellt dort Grenzstreitigkeiten fest. Er kann dann die verschiedenen Ausschüsse der GV oder entsprechende Sonderorganisationen beauftragen, die Situation genauer zu beobachten. Schließlich kann er die beteiligten Länder auffordern, sich friedlich zu einigen, möglicherweise mit Hilfe von UN-Vermittlern. Führt dies dann immer noch nicht zur Entschärfung des Problems, kann der SR Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta erlassen. Das wären zum einen friedliche Maßnahmen wie Wirtschaftssanktionen oder Waffenembargos, zum anderen kann das aber auch eine militärische Intervention bedeuten. Die würde geführt unter den Generalstabschefs der 5 ständigen Mitglieder.21 In den Jahren 1946 bis 1968 machte fast ausschließlich die UdSSR von ihrem Vetorecht Gebrauch, und zwar so massiv, dass die Handlungsmöglichkeiten und damit der Wert der Einrichtung SR erheblich beeinträchtigt war.22 Daher ergab sich die bereits erwähnte Handlungsalternative, die in der Charta nicht verankert ist: Die Friedenssichernden Operationen.23 Die Entsendung von Friedenstruppen mit Beobachtermission unter Zustimmung der betroffenen Parteien ist in den lezten 10 Jahren besonders häufig ausgeführt worden. Dem SR ist nach der Charta offensichtlich die Rolle eines Exekutivorgans zugedacht, das nicht nur wichtigste Entscheidungen trifft, sondern diese dann auch selbst - mit Hilfe der Generalstäbe - ausführt.24 Da der SR diese Rolle allzuoft aufgrund des Vetorechts der ständig(en) uneinigen Mitglieder nicht zufriedenstellend ausführen kann, hat sich die GV 1950 mit der „Uniting-for- Peace“-Resolution25 die Möglichkeit gegeben, bei Funktionsunfähigkeit des SR selbst Sanktionsmaßnahmen zu empfehlen, wenn auch nicht bindend durchzusetzen. Um solche Kompetenzerweiterungen der GV in Zukunft zu vermeiden, wird die Abschaffung des Vetorechts im Sicherheitsrat im Zuge der Reformdiskussion durchaus angedacht.

4.3 Der Generalsekretär und das Sekretariat

Das Sekretariat ist die Verwaltung der UN, es umfasst etwa 29000 Mitarbeiter aus allen Mitgliedsstaaten der UN.26 Seine Aufgabe umfasst die Vorbereitung, Verwaltung und Durchführung der von den übrigen Organen beschlossenen Programme und Maßnahmen aus dem gesamten Themenspektrum der UN-Charta. Desweiteren bereitet das Sekretariat internationale Konferenzen vor. Erfüllt werden auch solche Verwaltungsaufgaben wie die Übersetzung von Dokumenten und Ansprachen in die Arbeitssprachen der UN27 und die Information der Medien und der Bevölkerung über die Arbeit der Organisation.

Die UN unterhalten bedeutende Sekretariatspräsenzen in Genf (Menschenrechte, Konferenzen und Abrüstung), Wien (Drogen- und Kriminalitätsverhütung, Handelsrecht) und Nairobi28 (Umwelt und menschliche Besiedlung).

Da die Beamten des Sekretariats aus diversen Mitgliedstaaten rekrutiert werden, ist es wichtig für die UN klarzustellen, dass ihre Beamten von keiner Regierung abhängig sind. Sie dürfen von niemandem „Weisungen empfangen oder erbitten“29. Sie sind also nur den UN allein verantwortlich. Dies ist auch außerordentlich wichtig, denn die Charta legt fest, dass das Sekretariat kein politisches Entscheidungsorgan ist.30

Anders sieht es bei dem Vorsitzenden des Sekretariats aus, dem Generalsekretär. Zum einen ist er natürlich „primus inter pares“ was die Verwaltung anbelangt, dort wird er von 38 Unter- und Beigeordneten Generalsekretären unterstützt. Zum anderen spielt er aber eine einzigartige, herausgehobene Rolle als oberster Leiter der gesamten Organisation auch in politischen Belangen. Und nicht zuletzt ist er die Integrationsfigur für die Vereinten Nationen überhaupt. Der Generalsekretär ist in seiner Eigenschaft als höchster Verwaltungsbeamter bei allen Sitzungen der Hauptorgane der UN31 tätig.

Er hat die Möglichkeit, Punkte auf die Tagesordnungen von SR und GV zu setzen, wenn er diese für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für wichtig hält.32 Die Organe können ihm aber auch ihrerseits Aufgaben zuweisen.Er hat darüberhinaus die Pflicht, jedes Jahr einen Bericht über die Tätigkeit der UN vorzulegen. Das gibt ihm die Möglichkeit, im Vorwort Stellung zur derzeitigen Situation zu nehmen und Änderungsvorschläge zu machen. Mindestens an dieser Stelle ist erkennbar, dass der Generalsekretär durch seine Person und Initiative über die Stärke der Organisation entscheiden kann.

In den letzten Jahren ist der Generalsekretär immer mehr als internationaler Vermittler gefragt, die Anwendung des Instruments der „stillen Demokratie“33 und seine strikte Neutralität werden diese Rolle in Zukunft stärken. Ein Beispiel könnte der Konflikt im Nahen Osten werden, da die klassische Vermittlerrolle des US-Präsidenten durch dessen bisher israelfreundliches Bild in der arabischen Welt geschwächt sein wird.

Daer Sicherheitsrat schlägt der GV unter Konsens der ständigen Mitglieder einen Kandidaten für den Generalsekretärsposten vor. Dieser Kandidat wird dann für 5 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.

4.4 Der Wirtschafts- und Sozialrat

Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) ist von der Generalversammlungs beauftragt, Studien, Berichte und Empfehlungen an die übrigen UN-Organe, insbesondere aber an die GV, zu liefern und zwar zu folgenden Bereichen: Wirtschaft, Sozialwesen, Gesundheit, Kultur und verwandte Gebiete.34

Seine Hauptziele sind daneben die Beobachtung der Menschenrechte, die Organisation internationaler Konferenzen, die Koordinierung der Sonderorganisationen (unter Aufsicht der GV) sowie Konsultationen mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Der ECOSOC nimmt von seiner (breit gefächerten) Thematik her eine zentrale Stellung in dem UN-System35 ein. Er hat Kommissionen eingerichtet zu grundlegenden Themen wie Statistik, Menschenrechte, Rechte der Frau und Bevölkerungsentwicklung. Diese Kommissionen beraten das ganze Jahr über und geben Empfehlungen an die UN-Organe. Daneben gibt es noch die fünf regionalen Wirtschaftskommissionen, die ihren Sitz in den jeweiligen Weltregionen haben, und die das Ziel verfolgen, die dortige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.

Man kann den ECOSOC als das Tor zur UN für die NGOs verstehen, steht er doch in Kontakt mit mehr als 1500 NGOs, die teilweise Beobachter zu den Sitzungen schicken dürfen.36 Der ECOSOC tagt einmal in Jahr für 4 - 5 Wochen abwechselnd in Genf und New York und dazu noch einmal zu einem Organisationstreffen in New York. Der ECOSOC setzt sich aus 54 Mitgliedern zusammen. Jedes Jahr wählt die GV nach einem regionalen Schlüssel 18 Mitglieder für eine dreijährige Amtszeit. Jedes Mitglied hat eine Stimme, bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit.

Der ECOSOC ist ein Hauptobjekt in der Reformdiskussion, da er aufgrund seines überaus breiten Spektrums an Themen der Aufgabe der Koordination der einzelnen Organe selbst nicht zufriedenstellend nachkommen kann.37

4.5 Der Treuhandrat und das Treuhandsystem

Das Treuhandsystem war zur Gründung der UN eines der zentralen Bestandteile der Organisation. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Koloniegebiete der sog. „Feindstaaten“38 unter UN- Verwaltung (Treuhandschaft) gestellt mit dem Ziel, sie auf Selbstständigkeit und Unabhängigkeit vorzubereiten. Die Treuhandgebiete wurden von einem Mitgliedstaat der UN verwaltet (Verwaltungsmacht), der nach den in Kapitel XII der UN-Charta festgelegten Grundsätzen39 zu handeln hatte. Dazu gehörte in erster Linie, dass die Gebiete der Treuhandschaft überhaupt zustimmen.

Die Verwaltungsmacht wurde vom Treuhandrat (TC = Trusteeship Council) kontrolliert, in dem die Verwaltungsmächte vertreten waren und noch einmal soviele UN-Mitglieder ohne Treuhandmandat.40 Als nach und nach die Treuhandgebiete unabhängig wurden, verkleinerte sich auch automatisch die Zahl der Ratsmitglieder, bis 1994 nur noch die ständigen SR-Mitglieder im Rat vertreten waren.41

Der TC handelte im Auftrag der GV, es sei denn, es handelte sich bei dem Gebiet um ein „strategisches“, dann war der SR zuständig. Daraus erklärt sich auch die letzte Zusammensetzung des TC, da es sich bei dem letzten Gebiet (Palau) um ein solches „strategisch wichtiges“ Gebiet handelte. Darüberhinaus war die USA die Verwaltungsmacht, nachdem Palau als ehemalige deutsche Kolonie unter UN-Treuhandschaft gestellt worden war. Am 01.10.1994 wurde Palau als letztes Treuhandgebiet in die Unabhängigkeit entlassen, damit stellte der TC seine Arbeit am 01.11.1994 seine Arbeit bis aus weiteres ein. Er kann aber jederzeit wieder auf Initiative der GV oder des SR zusammentreten.42

4.6 Der Internationale Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof (IGH) wurde mit der Gründung der Vereinten Nationen in Den Haag eingerichtet. Sein Statut ist Teil der Charta der UN und wurde somit von allen UNMitgliedern anerkannt.

Der IGH ist als ein internationales Schiedsgericht ausschließlich für Staaten anzusehen. Es ist aber kein Staat verpflichtet, ihn bei Konflikten anzurufen. Der IGH tritt nur in Aktion, wenn alle beteiligten Konfliktparteien ihn anrufen. Das bedeutet natürlich eine Schwächung des Gerichts, da ein solcher Fall allzuselten eintritt. Folgerichtig wurde der IGH bis 1993 auch nur für etwa 30 minderwichtige Fälle eingeschaltet.43 Ein weiteres Hemmnis für Konfliktparteien, den IGH anzurufen, ist sicherlich die bindende Wirkung des Urteils. Sollte nämlich eine Konfliktpartei dem Urteil nicht folgeleisten, kann die andere Partei den SR auffordern, das Urteil durchzusetzen. Der SR ist dazu allerdings nicht verpflichtet.

Desweiteen erstellt der Gerichtshof völkerrechtliche Gutachten für die Organe und Sonderorganisationen der UN und ist damit ein wichtiges Instrument zur Erarbeitung von Völkerrecht.

Der IGH besteht aus 15 Richtern aus 15 Ländern, von denen je ein Drittel alle 9 Jahre vom SR und der GV neu gewählt wird.

Der Internationale Gerichtshof ist leider noch kein Weltgericht mit Durchsetzungskraft. Ganz offenbar besteht kein Interesse der Staaten der Welt, ihre Konflikte über eine internationale Gerichtsinstanz auszutragen und sich ihr so auszuliefern.44

Derzeit in der Ratifizierungsphase ist das sogenannte Römische Statut für einen Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag. Der IGStH wird für die Verbrechen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression45 zuständig sein. Der Strafgerichtshof wird nur dann in Aktion treten, wenn Staaten nicht willens oder in der Lage sind, eine bestimmte schwere Straftat zu verfolgen.46 Der IGStH geht, als Ergänzung zum IGH, der zwischenstaatliche Konflikte verhandelt, gegen einzelne Personen oder Gruppen vor, nicht gegen Staaten.

Der künftige Strafgerichtshof wird als Reaktion auf die schweren Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien und aufgrund der guten Erfahrungen mit den Ad-Hoc-Gerichten zu diesen Verbrechen eingerichtet.

4.7 Das UN-System

Die Sonderorganisationen im UN-System47 sind teilweise älter als die Vereinten Nationen selbst. Die ersten entstanden bereits vor dem ersten Weltkrieg48. Sie waren Ausdruck eines neuen durch neue Technologie und größere Wirtschaft entstandenen Bedarfs an internationaler Zusammenarbeit. Die Sonderorganisationen sind bis heute eigenständige internationale Organisationen, die durch Verträge49 eng an die UN gebunden sind. Man unterscheidet drei Kathegorien von Organisationen im UN-System50:

1. Sonderorganisationen (Specialized Agencies), die durch Sonderabkommen eng mit den UN verbunden sind. Diese 16 Organisationen sind absolut autonom, haben einen eigenen Haushalt und eigenes Personal. Beispiel: Die FAO, die Internationale Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation
2. Spezial-Institutionen, die von der GV durch Resolutionen geschaffen wurden. Sie besitzen nicht so einen hohen Grad an Autonomie und bestehen meist aus UN-Personal. Beispiel: Die UNHCR, der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
3. Spezial-Institutionen, die vom ECOSOC geschaffen wurden, um bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu helfen.

Beispiel: Die UNESCO, die Kultur- und Wissenschaftsorganisation der Vereinten Nationen Alle Organsiationen und Institutionen sind mit dem ECOSOC verbunden. Der ECOSOC bildet ohnehin die Nahtstelle der UN nach außen, sowohl zu den o. g. Organisationen, als auch zu den zahlreichen NGOs. Er koordiniert die Tätigkeiten der Organisationen in Hinblick auf die Verhandlungsgegenstände in der UN-Hauptorganen (-> Berichtspflicht der Organisationen an die Hauptorgane!). Und er koordiniert die Organisationen untereinander, um doppelte Arbeit zu vermeiden. Dies geschieht vornehmlich durch regelmäßigen Datenaustausch der Organisationen untereinander.

Die Sonderorganisationen können Empfehlungen zu ihren speziellen Bereichen abgeben, die dann von den Hauptorganen berücksichtigt werden können. Anders, wenn ein Hauptorgan eine Empfehlung an eine Sonderorganisation gibt. Diese muss dort zumindest zur Entscheidung gebracht werden.

Die Sonderorganisationen können Delegierte bei den Sitzungen der Hauptorgane und der anderen Sonderorganisationen teilnehmen lassen, haben dort aber kein Stimmrecht, das gleiche gilt für Angehörige des ECOSOC, die bei den Versammlungen der Organisationen teilnehmen können. Die Sonderorganisationen müssen dem ECOSOC ihren Haushalt regelmäßig offenlegen und einen Jahresbericht abgeben. Alle Sonderorganisationen finanzieren sich aus ihren eigenen Mitgliedsbeiträgen. Sie dienen allesamt den Zielen der UN-Charta, insbesondere des Artikels 55.

5. Deutschland in den UN

Die UN wurden ins Leben gerufen, als noch der 2. Weltkrieg tobte und das oberste Ziel der Alliierten gewesen war, Deutschland und Japan zur bedingungslosen Kapitulation zu zwingen. Entsprechend hatten die beiden neuen deutschen Staaten einen schweren Stand bei der Weltorganisation. In der Charta der UN wurden die beiden sog. „Feindstaatenklauseln“51 festgeschrieben, die es den Mitgliedsländern ermöglichte, ohne ein ausdrückliches Mandat des SR gegen einen „Feindstaat“ (zB Deutschland, aber auch Japan) vorzugehen, sollte von dessen Boden erneut Aggression ausgehen. Diese Klauseln sollten solange gelten, bis der SR eine eigne Truppe aufgestellt hat. Das ist bis heute nicht geschehen, dennoch haben die Klauseln in der Praxis keine Bedeutung mehr. Die GV hat sich 1995 selbst beauftragt, die Klauseln aus der Charta zu streichen.52 Als solche Feindstaaten blieben die beiden deutschen Staaten zunächst ausgeschlossen, und dann verhinderte ihre besondere politische Situation die Aufnahme.53

Wenn auch nicht offiziell, so gliederte sich die BRD trotzdem seit 1950 schrittweise langsam in die UN ein. Durch finanzielles Engagement und Beitritte zu Sonderorganisationen erhielt die BRD bereits 1952 die Möglichkeit, ohne Stimmrecht an Sitzungen der UN-Organe teilzunehmen.54

Die Aufgabe des Alleinvertretungsanspruch der BRD und die Ostverträge ermöglichten erst die (gleichzeitige) offizielle Aufnahme beider deutscher Staaten in die UN im Jahre 1973.

Heute ist „Deutschland“, wie es in der Mitgliederliste seit 1990 geführt wird, der drittgrößte Beitragszahler der UN55 mit einer Last von etwa 9% des Gesamthaushalts der UN. Damit trägt Deutschland ganz wesentlich zur Funktionsfähigkeit dieser Weltorganisation bei.

So wird den Zielen der deutschen Außenpolitik seit Bestehen der BRD Rechnung getragen, nämlich dem Erhalt der Friedens in der Welt und dem Schutz der Menschenrechte. Diese Hauptziele erklären sich aus dem Grundgesetz. Ein Schwerpunkt liegt für Deutschland unübersehbar auf der Stärkung internationaler Organisation zur Durchsetzung dieser Ziele. Es verwundert daher nicht, dass die BRD engagiertes Mitglied in der NATO, der EU und auch der UNO ist, um die wichtigsten, wenn auch den kleinsten Anteil, zu nennen.

Aus der deutschen Geschichte erklärt sich auch das nachdrückliche Eintreten für das Selbstbestimmungsrecht der Völker, darüberhinaus versucht die deutsche Politik, die in auswärtigen Dingen traditionell unterstützt durch breiten Konsens im Parlament durchgeführt wird, den Nord-Süd-Konflikt stärker anzugehen. Bereits unter dem ehemaligen Bundeskanzler Willy Brandt gab es Konferenzen zu dem Kontrast zwischen den überaus reichen Industrienationen (die überwiegend auf der Nordhalbkugel liegen) und den teilweise ärmsten Ländern (LLDC = Least Developed Countries) der sog. Dritten Welt. Die Entwicklungshilfe im Rahmen der UN spielt daher für Deutschland ebenfalls eine wichtige Rolle, was man von ihrer nationalen Entwicklungspolitik leider nicht behaupten kann.

In Zukunft wird Deutschland mehr und mehr durch die Stimme der EU sprechen. Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) versucht die EU zumindest, nach außen geschlossen aufzutreten und in den UN zum Beispiel gemeinsame Anträge und Ideen einzubringen.56

Und schließlich wären da noch die deutschen Ambitionen auf einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat. Wenn auch mit der Einschränkung, so die realistische Einschätzung des ehemaligen Außenministers Kinkel und auch des derzeitigen AM Fischer, dass das nur unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Dritten Welt-Länder an einer Vertretung im SR geschehen könne.

Das Herz der deutschen Außenpolitik liegt bei der Europäischen Integration, der Kopf bei den Vereinten Nationen.

6. 50-jähriges Jubiläum - Reform der UN?

Soviele Mitglieder es in den UN gibt, soviele verschiedene Interessen gibt es in der Organisation. Doch zumindest in einem ist man sich einig: „To bring greater unity of purpose, greater coherence of efforts, and greater agility in responding to an increasingly dynamic and complex world.”57 Und tatsächlich hat sich die Welt verändert, die Lähmung der UN durch die beiden Machtblöcke des Kalten Krieges ist weggefallen. Die UN haben nun die Gelegenheit, den großen Problemen der Menschheit entgegenzutreten, denen, wie der Generalsekretär betont, ein einzelner Staat, „no matter how powerfull“58, nicht entgegentreten kann.

Deswegen hat man sich zu Beginn der 1990er Jahre entschlossen, die UN zu reformieren, sie zu stärken und idealerweise von einer „internationalen Organisation des klassischen Völkerrechts“59 in eine supranationale Organisation mit eigenständigen Kompetenzen zu verwandeln. Denn bisher sind Richtlinien der UN allein von dem Wohlwollen ihrer Mitgliedstaaten abhängig60. Bindenden Charakter haben lediglich SR-Resolutionen. Der SR ist also das einzige Organ, dass Zwangsmaßnahmen durchsetzten kann, und hier setzt bereits ein Reformgedanke an. Die ungleiche Stimmengewichtung im SR mit dem Vetorecht der ständigen Mitglieder ist in der Diskussion. Neben einer Erweiterung der ständigen Mitglieder um Japan und Deutschland61 stellt sich die Frage nach der Legitimation eines Vetorechts und damit der Ruf nach dessen Abschaffung. Diese Demokratisierung ist ein Aspekt in der Reformdiskussion.62 Der Beschluss bindender Resolutionen soll, so einige Stimmen, auch Organen wie dem ECOSOC möglich sein. Und in diesem Punkt stellt sich die grundsätzliche Frage, die auch in ähnlicher Form bei der neuen Identitätsfindung anderer internationaler Organisationen, insbesondere der NATO, eine Rolle spielt, nach dem Recht zB durch „humanitäre Intervention“63 in die Souveränitat anderer Staaten einzugreifen. Es gibt auch den Vorschlag, eine eigene, nur unter dem Kommando des Generalsekretärs stehende UN-Truppe einzurichten.64

Ein anderer vitaler Aspekt für die Durchsetzung aller anderen Reformbestrebungen ist der der Finanzen. Die UN sind seit Jahren chronisch unterfinanziert. Sie haben jährlich einen Unterschuss von 900 Millionen Dollar allein wegen nicht korrekt gezahlter Beiträge. Dazu kommen nicht gezahlte Gelder in Höhe von 844 Millionen für friedenssichernde Operationen bei einem Gesamthaushalt von 1,9 Milliarden US-Dollar65. Gerade die mangelnde Zahlungsmoral der Mitglieder gilt es zu bekämpfen. Die USA zum Beispiel haben mittlerweile weit mehr als 555 Millionen Dollar Schulden bei den UN, und eine Tilgung ist - aufgrund eines Kongressbeschlusses - weit entfernt. Hier setzen Reformgedanken an, den Einfluss einzelner Mitglieder von korrekter Beitragszahlung abhängig zu machen. Weitere Ideen zur Finanzbeschaffung sind die Verzinsung von ausstehenden Mitgliedsbeiträgen oder eine internationale Abgabe auf Waffenexporte. Ein Stiftungsfonds für den Frieden wurde bereits mit 50 Millionen Dollar ausgestattet66, er soll Blauhelm-Einsätze schneller möglich machen.

Dann wird ein großer Teil des Haushaltes auf die Verwaltung verwendet. Hier greift allerdings schon eine erste Reform unter der Initiative Annans: Seit 1997 wurde bereits ein Drittel des Verwaltungshaushaltes eingespart.67 Dies führt zu einem Stellenabbau von 1000 Posten. Die Verwaltungseinsparungen werden für Entwicklungsprojekte verwandt. Diese Umschichtung ist auch für die Zukunft geplant. Strukturelle Reformen hat Kofi Annan bereits eingeleitet:

1. Die Einsetzung eines Untergeneralsekretärs (Deputy-Secretary-General) als Unterstützung des GS.
2. Ein „Kabinett“68 soll eingerichtet werden, um die Arbeit der Organe noch besser zu koordinieren.
3. Ein Strategic-Planning-Unit soll Einsätze von UN-Mitarbeitern und Truppen schneller realisieren
4. Es sollen sogenannte „UN-Häuser“ eingerichtet werden, die das gesamte UN-System in einer Region vertreten.69

Offensichtlich werden hier die Anstrengungen gemacht, die zu einer höheren Effizienz der Organisation führen. Es fällt auf, dass grundsätzlich die in der Charta festgelegten Ziele und Strukturen der UN kaum angetastet werden, sie erfahren lediglich eine andere Gewichtung. Die UN-Charta ist eindeutig zeitlos und hat noch heute nichts von ihrer Gültigkeit und Aktualität verloren. Es gilt nun, den Graben zwischen den in der Charta niedergelegten Visionen und der Wirklichkeit in der Welt zu schließen. Dass dies den Vereinten Nationen mit Hilfe der anstehenden Reformen gelingt, bleibt zu hoffen.

Schluss

Die vorangegangenen Kapitel sollten ein umfassendes, wenn auch aufgrund des mangelnden Platzes höchst inkomplettes Bild dieser Weltorganisation geben. Ein Einblick, der vielleicht in einer Zeit, in der internationale Organisationen und Zusammenschlüsse immer mehr an Bedeutung gewinnen, genauso wichtig sein wird, wie Kenntnisse über die Organisation des eigenen Nationalstaates.70

Die UN, die mittlerweile über 50 Jahre alt sind, werden in der Zukunft, in der die in der Einleitung erwähnte Globalisierung immer weiter fortschreitet, weiter an Bedeutung gewinnen. Das ist ihre Chance. Das 21. Jahrhundert kann zum Jahrhundert der UN werden, die Länder müssen nur die Gelegenheit nutzen, die Organe reformieren und den gemeinsamen Beschlüssen Geltung zu verschaffen.

[...]


1 siehe Der farbige Ploetz. Illustrierte Weltgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, 11. akt. Aufl., Verlag Ploetz, Freiburg - Würzburg 1986, S. 420.

2 siehe Michaela Wimmer (Hrsg): Stichwort UNO. 1. Aufl., Heyne Verlag, München 1993, S. 7

3 vgl. ebda., S. 8

4 siehe Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg): CD-ROM Verantwortung für Frieden und Freiheit 3.0. Eine Textsammlung zur Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland von 1949-2000, 1. Auflage, Berlin, 2000, Eintrag ABC der Vereinten Nationen - Völkerbund

5 vergl.: Wimmer, S. 71

6 vergl. hierzu auch: 4.2 Der Sicherheitsrat

7 Zur Menschenrechtsfrage bei den UN empfehle ich: Henning Boeckle: Die Vereinten Nationen und der internationale Schutz der Menschenrechte, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Aus Politik und Zeitgeschichte, B 46-47/98, Bonn 1998

8 Alle Zitate in diesem Kapitel: Präambel der UN-Charta

9 Auswärtiges Amt: Deutschland in den Vereinten Nationen, Bonn 1995, S. 85

10 Nichtmitglieder sind: Schweiz und Vatikan. Stand: 26.09.2000. Siehe auch Anhang (a).

11 Artikel 20 UN-Charta

12 Resolution 377 A (V)

13 Artikel 2 (1) der UN-Charta.

14 siehe Wimmer, S. 19.

15 siehe CD-Rom, Eintrag Generalversammlung.

16 ebda.

17 Artikel 25 UN-Charta

18 Artikel 23 UN-Charta

19 siehe CD-Rom, Eintrag Sicherheitsrat

20 siehe Informationsdienst der Vereinten Nationen: Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Aufbau, Arbeitsgebiete, Wien, 1989, S. 7

21 siehe Wimmer, S. 28.

22 siehe Klaus Hüfner: Die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen. Strukturen, Aufgaben, Dokumente (UNO-Texte 35), Bonn, 1986, Tabelle 23, S. 107 ff.

23 siehe Wimmer, S. 28.

24 siehe CD-Rom, Eintrag Sicherheitsrat.

25 Resolution 377 A (V).

26 siehe Wimmer, S. 36. Die Beamten der Zentrale zählen etwa 8600.

27 diese sind: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch.

28 als Zugeständnis an die Dritte Welt seit 1993.

29 Art 100, UN-Charta

30 CD-Rom, Eintrag Sekretariat

31 Eine Ausnahme bildet der IGH

32 Art 99, UN-Charta.

33 CD-Rom, Eintrag Sekretariat

34 So festgelegt in der UN-Charta, Art 62 (1).

35 vergl. hierzu 4.7 Das UN-System.

36 Das trifft für die sog. Klasse 1 -Organisationen zu. Vergl. dazu: Press Release GA/9785 der Generalversammlung.

37 siehe Wimmer, S. 32.

38 siehe 5. Deutschland in den UN.

39 vgl Art. 76, UN-Charta: Weltfrieden; Achtung der Menschenrechte sowie politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt der Einwohner.

40 siehe Art. 86 (1) UN-Charta.

41 Press Release ORG/1211/Rev. 1, UN-Dept. of Public Information

42 Resolution des TC vom 25.05.1994.

43 Siehe Wimmer, S. 36

44 Es gibt eine Fakultativklausel, mit der sich die Staaten der Gerichtsbarkeit des IGH in allen Fällen unterwerfen. Diese Klausel wurde bisher von etwa 50 Staaten unterzeichnet, meist mit entscheidenden Einschränkungen. Deutschland gehört nicht zu den Unterzeichnern.

45 „Aggression“ muss noch definiert werden. Was genau gemeint ist, soll der SR klären.

46 Artikel 17, Statut IGStH

47 siehe Anhang III

48 UPU (Weltpostverein), gegründet: 1874

49 Nach Art. 63 UN-Charta

50 Vergl.: K. Hüfner, S. 11

51 Art 53, 107 UN Charta

52 siehe Resolution 50/52 (V) vom 11.12.1995.

53 siehe Wimmer, S. 91.

54 sog. „Beobachterstatus“

55 siehe Auswärtiges Amt, S. 59

56 So hat die EU geschlossen dem Statut des IGStH zugestimmt. 12

57 Generalsekretär Kofi Annan in einer Rede vor der GV am 16.07.1997.

58 ebda.

59 siehe Unser/Wimmer S. 153.

60 vergl. SPD, S. 25.

61 Diese Initiative wird allgemein unterstützt.

62 Interessanterweise spielt diese Demokratiesierung auch bei der EU-Reform eine wichtige Rolle, wenn es um die Stimmengewichtung in der Kommission geht.

63 siehe Unser/Wimmer S. 153.

64 siehe SPD, S. 23.

65 siehe Wimmer, S. 95. Alle Daten Stand 1990.

66 siehe SPD, S. 24.

67 vergl hierzu Anhang IV

68 Die sog. Senior-Management-Group

69 Alle vier Punkte, vergl. Rede des GS vor der GV vom 16.07.1997, www.un.org 14

70 vergl. hierzu: Niels Petersen: Deutschland und die EU, Hausarbeit im Rahmen der Übung Comparative Government I, WS 2000/01, Kiel 2001 J

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Vereinten Nationen
Note
1
Autor
Jahr
2000
Seiten
15
Katalognummer
V100900
ISBN (eBook)
9783638993227
Dateigröße
375 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Eine darstellende Hausarbeit, die sich mit den Organen der UN beschäftigen, deren Zielsetzungen und Funktionen beschreiben
Schlagworte
Vereinten, Nationen
Arbeit zitieren
Niels Petersen (Autor:in), 2000, Die Vereinten Nationen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100900

Kommentare

  • Gast am 9.5.2001

    Hammergeil.

    Ich hab noch nie so ein korrektes Referat gesehen, endlich habe ich das richtige gefunden.

Blick ins Buch
Titel: Die Vereinten Nationen



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