Demokratisierung in England


Referat / Aufsatz (Schule), 2001

3 Seiten


Leseprobe


Demokratisierung in England

1.Vor den Wahlrechtsreformen:

- Es gab in England zwar ein Parlament, jedoch war England trotzdem noch keine Demokratie.

- Das Wahlrecht für das Parlament bezog sich nur auf die höher stehenden und besser verdienenden, dies war jedoch nur ein Minimalanteil der Bevölkerung.

- Die Mittel- und die Unterschichten hatten einen gemeinsamen Standpunkt: Sie lehnten die Staatsgesellschaft ab. Dennoch lebten die Stände in ihren Besitzgesellschaften mit den einzelnen Konflikten.

- Nachdem der 7- Jährige Krieg vorbei war (1763), entstanden erste Forderungen nach Reformbewegungen gegen die Aristokratie.

- Laut dieser Bewegung sollten auch die unteren Stände mit in die Wahl einbezogen werden, also eine Parlamentsreform.

- Lange Zeit konnte die Aristokratie diesem Druck standhalten.

- Doch durch die frz. Revolution wurden die Forderungen nach einer solchen Reform noch gestärkt.

- Die Arbeiter streikten oder sabotierten Maschinen, um ihren Unmut zu zeigen.

- Durch die Wirtschaftsflaute (1815) wird der Ruf nach der Reform weiter gestärkt.

- Die ersten Clubs (Parteien) werden gegründet, sie verlangen eine Ausweitung des Wahlrechts.

- 1837 formulierte die ‚Peoples Charter‘ die Forderungen gegen die Aristokratie:

- allgemeines Wahlrecht für Männer.

- Geheime Wahlen

- Gleich große Wahlbezirke

- Jährliche Wahlen

- Somit wurde DEMOKRATISIERUNG gefordert.

- Bis zu diesem Zeitpunkt durften nur die reichen Briten wählen, das waren etwa 5 % der Bevölkerung. Hinzu kam, das man in der städtischen Bevölkerung nur wählen durfte, wenn man das königliche Privileg erhalten hatte, und auf dem Land nur dann, wenn man ein Jahreseinkommen von 40 Schilling hatte.

- Doch auch durch die ungleich eingeteilten Wahlkreise waren keine demokratischen Wahlen möglich. Sogar aus Wahlbezirken ohne wahlberechtigte wurden Menschen ins Parlament „gewählt“.

- Da die Unterschicht in einem sozialen Elend lebte, konnten sie sich kein Urteil über die Politik machen, so dass das neue Wahlrecht sich nur auf die Mittelschicht bezog.

- Nach langen Diskussionen wird die Wahlrechtsreform 1832 angenommen. Diese beinhaltet:

- Die Wahlkreise werden neu eingeteilt.

- Trotzdem waren die Wahlkreise von der Einwohnerzahl her unterschiedlich.

- In den Stadtbezirken dürfen wählen:

- Eigentümer/ Mieter eines Hauses, dessen Miete mind. 10 Pfund betrug.

- Derjenige, der seine Steuern bezahlt hatte.

- In den Landbezirken durften wählen:

- Grundbesitzer mit geerbtem Gut, die ein Einkommen von mind. 40

Schilling pro Jahr netto hatten.

- Grundbesitzer, die ihr Gut gekauft oder unkündbar gepachtet haben, mit einem Einkommen von 10 Pfund pro Jahr.

- Sonstige Pächter mit einem Einkommen von 50 Pfund pro Jahr.

- Damit war die Wahlrechtsreform von 1832 vollendet.

- Als in den 50-er Jahren die Bildung der Bevölkerung zunahm, wurde der Ruf nach einem Wahlrecht für die Unterschicht laut. Der einzige Unterschied zu damals war jedoch, dass sich alle Parteien über diese Reform einig waren.

- Die Reformversuche, das alte Wahlrecht wieder einzuführen scheiterten.

- 1864 wurde im Parlament erklärt, dass jeder einen Anspruch auf Wahlrecht habe, solange er dazu fähig ist.

- 1865 wurde versucht erste Senkungen in den Besitzqualifikationen zu vollziehen, doch das scheiterte an der Niederlage im Parlament.

- Dann ,1867, beschloss man auch Untermieter bzw. Mieter in die Wahlen mit einzubeziehen, wenn ihr Jahreseinkommen höher war als 10 Pfund.

- Bis zu diesem Zeitpunkt war es so, dass die Vermieter die Steuern der Untermieter bezahlten. Als dieses wegfiel, gab es mehr Wahlberechtigte, da auch Untermieter bzw. Mieter ihre Steuern selber bezahlen mussten.

- Nach kurzer Zeit entstanden neue Wahlrechtsbestimmungen:

- Eigentümer oder Mieter durften wählen, wenn sie dort schon mind. 12 Monate gewohnt hatten, oder wenn der Mieter ein Einkommen von 10 Pfund pro Jahr hatte.

- Auf dem Land durfte man wählen, wenn man einen Pachtvertrag über 60 Jahre hatte, oder ein Einkommen von 5 Pfund pro Jahr hatte.

- Somit war die zweit Wahlrechtsreform abgeschlossen.

- Durch die Quantität der Wähler also wurde England auf den Weg zur Demokratie gebracht.

- 1872 wurde eine weitere Forderung von 1832 durchgesetzt: geheime Wahlen.

- So entwickelte sich das Wahlrecht in England immer weiter, bis es schließlich ein Wahlrecht für Männer und Frauen über 18 Jahren gibt.

Ende der Leseprobe aus 3 Seiten

Details

Titel
Demokratisierung in England
Autor
Jahr
2001
Seiten
3
Katalognummer
V100755
ISBN (eBook)
9783638991780
Dateigröße
326 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Demokratisierung, England
Arbeit zitieren
Matthias Lohse (Autor:in), 2001, Demokratisierung in England, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100755

Kommentare

  • Gast am 26.6.2002

    Stellungnahme.

    Verf. folgt einem teleolog. Deutungsmuster, wobei er vom anachronist. gedachten Ziel d. Verwirklichg. d. heute gültigen demokrat. Wahlrechtsverständnisses ausgeht. Demggü. unterläßt er es, d. Rechtszustand vor d. "Second Reform Bill" v. 1832 (Begriff fehlt ebenfalls) aus seiner Verwurzelung im Lehn- u. Korporationsrecht (Rückgriff u.a. auf Cod. 5.59.5.3, quod omnes tangit) zu erklären. Dies ist vor allem deswegen zu beanstanden, weil die vermögensrechtl. Implikationen d. Wahlr. auf d. o.g. rechtl. Verankerungen beruhen.
    Die Entstehung und der Existenzgrund der "rotten boroughs", also der entvölkerten Wahlkreise, werden nicht erklärt, sondern vielmehr (bewußt?) als befremdlich dargestellt; die Rolle der Industrialisierung, die Rezeption der Französischen Revolution und die seit d. Ende d. 17. Jh.s gewachsene Zweiparteienstruktur im Unterhaus sowie die Folgen der Bindung der Person des Ersten Schatzbeamten (später Premierminister) an die Zustimmung des Unterhauses ("Ministerverantwortlichkeit")
    werden nicht oder nur unzureichend gewürdigt. Schließlich fehlt d. Verf. d. Verständnis dafür, daß das engl. Parlament ein Unterhaus nur enthält, anstatt dieses zu sein, und er faßt die Arbeiter_schicht_ anachronist. als Stand auf (ggü. anderen bezügl. d. Unterhauses akt. o. pass. Wahlr. besitzenden _Schichten_), obgleich doch der im Unterhaus zu repräsentierende "Stand"
    sich vor 1832 aus staatsrechtl. Sicht allein aus d. Verschränkung lehnrechtlicher (Ritterlehen oder Bürgerprivileg) und körperschaftsrechtlicher Voraussetzungen ergibt (das Unterhaus enthält nämlich diejenigen, die nicht aufgrund höchstpersönlicher Ladung wg. lehnr. Konsiliarpflicht, sondern diejenigen, welche in Vertretung von Personenmehrheiten aus fest bestimmten Gebietskörperschaften geladen werden und daher dort "gewählt" werden müssen; die "shires" als ländliche Körperschaften sind urspr. Landvogteien und daher von der Bev.-Zahl per se unabhängig).
    Insgesamt scheint die Hausarbeit d. Verf. aus fachlicher Sicht nicht zur Weiterverwendung zu empfehlen.

    W.W.

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Titel: Demokratisierung in England



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