Zankapfel Saarland - Die Re-Integration des Saarlandes in der Zeit von 1946 bis 1959


Seminararbeit, 2000

24 Seiten, Note: sehr gut (


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Historischer Rückblick

2.Verfassungsgeschichte von 1947 bis 1957

3. Entwicklung der Parteienlandschaft

4. Der eigene Weg des Saarlandes

5. Das Ende vom Anfang: Die Pariser Verträge und ihre Auswirkungen auf das Saarland

6. Die Volksbefragung

7. Der letzte Schritt zum Neubeginn

Literaturverzeichnis

Einleitung

In der Zeit nach dem 2. Weltkrieg und bei der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland hat das heutige Saarland lange Zeit eine Sonderrolle gespielt. Diese ist sicherlich auch auf die viele Jahrhunderte andauernde besondere Situation zwischen Frankreich einerseits und den verschiedenen Staatsgebilden, die im Laufe der Geschichte das heutige Deutschland hervorbrachten, andererseits zurückzuführen. Die Lage an der Grenze zwischen Frankreich und dem 1871 entstandenen Deutschen Reich prädestinierte das Saarland dafür, als besonderer „Zankapfel“ zu dienen, zumal das Thema „Elsaß- Lothringen“, das das Verhältnis zwischen den beiden Staaten lange Zeit belastet hatte, seit den Versailler Verträgen von 1919 ad acta gelegt war.

Im Rahmen der Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit von 1949 bis 1965, mit der sich das Seminar, für das diese Hausarbeit entstanden ist, beschäftigt hat, spielte die Rolle des Saarlandes eine wesentlich größere, als zunächst vermutet werden könnte. Es ging aber nicht - wie man oberflächlich annehmen könnte - um Territorialansprüche zweier Staaten, sondern hier wurden im Rahmen der Saarland-Politik wesentlich weitergehende Entscheidungen getroffen oder für die spätere Zukunft begründet. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Einigung Europas, aber auch auf die Re-Integration Deutschlands in die Gemeinschaft der (europäischen) Völker und die Mitgliedschaft im nordatlantischen Verteidigungsbündnis, die für die weitere Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland auch über 1965 hinaus von großer Bedeutung war.

Um die Besonderheiten der Zeit und der Lage des Saarlandes an der deutsch-französischen Grenze beurteilen zu können, ist auch ein kurzer Rückblick auf die Historie vor dem eigentlichen Betrachtungszeitraum vonnöten. Diese Sonderrolle macht es auch zwischendurch immer wieder einmal nötig, im Rahmen dieser Arbeit Rückgriffe auf die Zeit zwischen 1945 und 1949 vorzunehmen.

Die besondere Situation des Saarlandes über den größten Teil des Betrachtungszeitraumes hinweg läßt sich auch an der Verfassungsgeschichte des Landes belegen, auf die im weiteren ebenfalls eingegangen wird.

Darüberhinaus beschäftige ich mich mit der vom Rest der Bundesrepublik verschiedenen Parteienlandschaft, sowie mit den verschiedenen Verträgen, die in der Geschichte des Saarlandes in diesem Zeitraum maßgebliche Rollen gespielt haben.

Insgesamt gesehen soll diese Arbeit einen Einblick in die wichtigsten Aspekte rund um die Problematik der Stellung des Saargebiets zur damaligen Zeit geben und Daten, Fakten und Meinungen widerspiegeln, die zum heutigen Zeitpunkt durch die geschichtliche Entwicklung überholt worden sind: Das Saarland ist mit seinen gut eine Million Einwohnern als zweitkleinstes Bundesland aus dem Länderverbund Bundesrepublik Deutschland heute nicht mehr wegzudenken

1. Historischer Rückblick

Das Saarland war seit 870 bereits Teil des damaligen Deutschen Reiches. Dies war bis auf 17 Jahre zur Zeit Louis XIV. (1680 - 1697) und während der Napoleonischen Kriege (1792 - 1815) ununterbrochen so, deshalb kann von einer „wechselvollen“ Geschichte, wie sie viele andere deutsche Landstriche (Beispiel: Elsaß-Lothringen) erlebt haben, eigentlich nicht gesprochen werden. Das änderte sich erst mit dem Ende des 1. Weltkrieges. Durch seine großen Vorräte an Steinkohle, deren Bedeutung mit der industriellen Revolution während des 19. Jahrhunderts immer zugenommen hatte, war das ansonsten nicht besonders „begehrte“ Gebiet zu einem „interessanten“ Zankapfel geworden. Zur Steinkohle gesellten sich darüberhinaus Eisen- und Stahlindustrie sowie eine erhebliche Anzahl von chemischen Produktionsstätten, so daß das 1912 qkm (1935) große und von 826.000 Einwohnern bevölkerte Gebiet mit der Landeshauptstadt Saarbrücken durch sein relativ hohes Bruttosozialprodukt die Begehrlichkeit der französischen Regierung weckte.

Nach Beendigung des 1. Weltkrieges beanspruchte Frankreich unter der Regierung Clemenceau das Saargebiet für sich. Dem Einspruch des amerikanischen Präsidenten Wilson, der für eine Eigenbestimmung alle Völker eintrat, war es zu verdanken, daß eine völkerrechtliche Annektierung nicht erfolgen konnte. Das Saargebiet - vor dem 1. Weltkrieg politisch zum größten Teil zu Preußen, zum kleineren (östlichen) Teil zu Bayern gehörend - wurde erstmals zu einem Territorium zusammengefaßt und dem neugegründeten Völkerbund unterstellt, de facto wurde es aber zu einem „Anhängsel“ Frankreichs, was durch die Einführung des Franc als Währung (1923) und die erzwungene Zollunion mit Frankreich (1925) dokumentiert werden sollte. Die Rechte der Ausbeutung der saarländischen Kohlegruben waren in den Versailler Verträgen - als Reparationszahlung deklariert - ebenfalls an Frankreich gefallen.

Abb. 1:

Das neugeschaffene „Saargebiet“ zur Zeit der Unterstellung unter den Völkerbund (1920 - 1935)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.jura.uni-sb.de/Landtag-Saar

Im Jahr 1935 kam es zu der im Versailler Vertrag vorgesehenen Volksbefragung über die Zukunft des Saargebietes. Mit einer Mehrheit von über 90 % stimmte die Bevölkerung in dieser für eine Wiedereingliederung in das deutsche Reich, die am 1.3. 1935 in Form eines eigenen Verwaltungsgebietes unter einem Reichskommissar erfolgte.

Nach Beendigung des 2. Weltkrieges war das Saargebiet zunächst von US- Truppen besetzt. Da auf der Konferenz von Jalta (Februar 1945) aber Frankreich als vierte Besatzungsmacht anerkannt worden war, übernahmen am 10. Juli 1945 französische Truppen die Gewalt im Saargebiet. Wieder unternahm Frankreich den Versuch - vornehmlich durch die Errichtung einer Zollunion (22.12.1946), durch die der freie Verkehr von Personen, Geld und Waren mit den restlichen Besatzungszonen unterbunden werden sollte - das Saargebiet aus dem ehemaligen Reichsgebiet herauszutrennen, was zunächst noch unter dem „Deckmantel“ eines „autonomen Status“ für die Region angegangen wurde. Diesmal scheiterte dieses Vorhaben Frankreichs aber zunächst am damaligen russischen Außenminister Molotow.

2. Verfassungsgeschichte von 1947 bis 1957

Im Auftrag von Militärgouverneur Gilbert Grandval im Februar 1947 wurde am 23. Mai 1947 eine Verfassungskommission eingesetzt, die aus 19 Parteivertretern und einem „Treuhänder“ der Militärregierung bestand. Etwa die Hälfte der Mitglieder dieser Verfassungskommission gehörten auch de „Mouvement pour le Rattachement de la Sarre à la France“ (M.R.S.) an, die als führende Kraft einer profranzösischen Politik fungierte. Die Verfassungskommission sollte am 15. September 1947 einen Verfassungsentwurf vorlegen.

Dieser Verfassungsentwurf basierte auf den bis dahin erlassenen Verfassungen der deutschen Bundesländer. Frankreich lehnte diesen ab und gab der Kommission ein Memorandum, das diese berücksichtigen sollte. Die Forderungen, die Frankreich in diesem Memorandum aufstellte, finden sich in der Präambel der später aufgestellten Verfassung wieder :

„Das Volk an der Saar,(...), durchdrungen von der Erkenntnis, daß sein Bestand und seine Entwicklung durch die organische Einordnung des Saarlandes in den Wirtschaftsbereich der französischen Republik gesichert werden können, vertrauend auf ein internationales Statut, das die Grundlage für sein Eigenleben und seinen Wiederaufstieg festlegen wird, gründet seine Zukunft auf den wirtschaftlichen Anschluß des Saarlandes an die französische Republik und die Währungs- und Zolleinheit mit ihr, die einschließen : die politische Unabhängigkeit des Saarlandes vom Deutschen Reich, die Landesverteidigung und die Vertretung der saarländischen Interessen im Ausland durch die französische Republik, die Anwendung der französischen Zoll- und Währungsgesetze im Saarland,...“1

Am 6. November 1947 wurde die Präambel mit 44 Stimmen gegen 2 Stimmen bei einer Stimmenthaltung vom Landtag angenommen.

Die Wahl zur „Verfassungsgebenden Versammlung“ fand am 5. Oktober 1947 statt, bei der die Bürger aber nicht direkt über die Verfassung abstimmen konnten, sondern nur die Parteien wählen konnten. Bei dieser Wahl erreichte die CVP die absolute Mehrheit mit 51,2 % der Stimmen. Die SPS erreichte 32,1 %, die KP 8,4 % und die DPS 7,6 %.

Aus diesem Wahlergebnis wurde nach der Annahme der Verfassung und ihrer Ratifizierung durch den französischen Militärbefehlshaber der erste saarländische Landtag gebildet.

Informieren konnten sich die Bürger durch die Presse und in Versammlungen. Außerdem konnten sie den gesamten Verfassungstext in den Rathäusern einsehen, obwohl eine Veröffentlichung des vollständigen Textes durch die Militärregierung untersagt war.

Die Verfassungsgebende Versammlung trat am 14. Oktober 1947 zusammen und verabschiedete den endgültigen Verfassungstext am 8. November 1947. Dieser trat am 17. Dezember 1947 in Kraft, nachdem einer von Frankreich festgelegten Haushalts-und Justizkonvention zugestimmt worden war. Hauptmerkmal der Verfassung ist die Abgrenzung des Saarlandes vom Deutschen Reich. „Artikel 60 : Das Saarland ist ein autonom, demokratisch und sozial geordnetes Land und wirtschaftlich an Frankreich angeschlossen.“2

Wirtschaft, Kultur und andere Bereiche des öffentlichen Lebens wurden durch 12 Konventionen am 3. März 1950 zwischen dem Saarland und Frankreich geregelt:

- allgemeine Konvention zwischen dem Saarland und Frankreich
- Konvention über die Durchführung der französisch - saarländischen Wirtschaftsunion
- Konvention über den Betrieb der Saargruben
- Konvention über die Niederlassung der beiderseitigen Staatsangehörigen und über die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
- Konvention über den Rechtshilfeverkehr
- Abkommen über die Maßeinheiten und Meßgeräte
- Abkommen über die Fürsorge
- Abkommen über die Regelung der pharmazeutischen Belange
- Abkommen über die Binnenschiffahrt
- Abkommen über die Regelung der französisch - saarländischen Straßentransporte
- Konventionen über den Betrieb der Eisenbahnen
- Konvention über die Aufsicht der Versicherungsunternehmen im Saarland

Diese Konventionen hatten einen höherwertigen Rang als die Verfassung, besonders weil diese bis 1959 ohne den Schutz eines Verfassungsgerichtes war.

Nach der Volksabstimmung am 23.Oktober 1955, bei der das Saarstatut abgelehnt wurde, wurde das Saarland am 1. 1.1957 das 10. Bundesland der Bundesrepublik. Hierzu war die Abänderung oder Aufhebung von 43 Bestimmungen der saarländischen Verfassung, die dem Bundesrecht entgegenstanden, nötig. Zum Beispiel wurde die „Präambel“ ebenso wie alle Bezugnahmen auf das „internationale Statut“ und auf die „saarländische Staatsangehörigkeit“ gestrichen.

Der schon erwähnte Artikel 60 der Saarverfassung lautete ab 1957: „ Das Saarland ist ein demokratisch und sozial geordnetes Bundesland“.3

3. Die Entwicklung der Parteienlandschaft

Durch Verordnung des Oberkommandierenden der französischen Truppen in Deutschland, General Pierre Koenig am 13. Dezember 1945 wurde die Zulassung politischer Parteien ermöglicht, die weder anti-demokratische noch nationalsozialistische Merkmale aufwiesen.

CVP: Am 13. Februar 1946 wurde die „Christliche Volkspartei des Saargebietes“ von der französischen Besatzungsmacht lizenziert. Sie wurde von ehemaligen Zentrumspolitikern und katholischen Geistlichen gegründet. Die CVP war pro-französisch und unterschied sich „programmatisch durch ihre in eine christlich-abendländische Europakonzeption eingebettete Autonomiepolitik, in deren Verfolg ihr - im Bewußtsein inhaltliche `Richtigkeit´ des Zieles - auch die Unterdrückung durch Verordnung des Oberkommandierenden der französischen Truppen in Andersdenkender als legitim erschien“.4 Führender Mann der CVP war Johannes Hoffmann (1890-1967), der von 1947 bis 1955 Ministerpräsident des Saarlandes war.

Nach der Ablehnung des Saarstatus durch die Bevölkerung des Saarlandes schloß sich die CVP kurzfristig - vom 22. Juli 1956 bis zum 3. April 1957 - mit dem Zentrum zusammen. Das Zentrum löste diese Verbindung wegen der Fusionspläne der CVP mit der CSU. Diese Fusion kam am 1. Juli 1957 zustande. Die CVP wurde zum „Landesverband Saar“ der CSU. Am 19. April 1959 kam die Fusion mit der CDU (Saar) zustande und löste die mit der CSU ab. Die Gegner dieser Fusion gründeten

1. die „Saarländische Volkspartei“ (SVP), die als extrem föderalistisch eingestuft wurde, und
2. die „Christlich-Nationale Gemeinschaft“ (CNG) am 2. Oktober 1960 durch Hubert Ney, die als „nationalistische, den Parlamentarismus bejahende Partei mit Sympathien für einen neutralistischen außenpolitischen Kurs“5 galt.

Bis auf 1960, als die SVP bei den Landtagswahlen 11,4 % erreichte, traten beide nicht weiter in Erscheinung.

SPS: Die „Sozialdemokratische Partei Saargebiet“ (SPS), die von 1947 bis 1951 und von 1952 bis 1954 Koalitionspartner der CVP war, wurde am 13. Februar 1946 lizenziert. Regionale Schwerpunkte waren Saarbrücken, das Industrierevier und die evangelischen Orte des Landes. Die SPS-Führung teilte die Europaorientierung der CVP, obwohl es auch innerhalb der Partei eine Oppositionsgruppe gegen die Zustimmung der Verfassungspräambel gab. Diese Gruppe stellte im März 1952 einen Antrag zur Zulassung der „Deutschen Sozialdemokratischen Partei Saar“ (DSP), der aber abgelehnt wurde. Nach der Ablehnung des Saarstatus geht die SPS am 18. März 1956 in der SPD auf.

DPS: Am 4. Dezember 1945 wurde ein erster Zulassungsantrag für die „Demokratische Partei-Saar“ (DPS) gestellt. Im März 1946 erzwang die französische Regierung Konzessionen und beeinflußte die personelle Zusammensetzung der Parteigremien in ihrem Sinne. Am 26. Oktober 1946 wurde die Lizenz für den geänderten Parteinamen „Demokratische Vereinigung des Saarlandes“ (DVS) erteilt, nachdem das Parteiprogramm den Wünschen der Besatzungsmacht entsprach. Die Umbenennung in „Demokratische Partei des Saarlandes“ (DPS) wurde am 28. Februar 1947 genehmigt.

Die DPS-Abgeordneten stimmten der Verabschiedung der Verfassung und der Präambel ohne Vorbehalte zu . Ihre Partei „war seitens der CVP und SPS für die Rolle einer loyalen Opposition vorgesehen“.6

Innerhalb der Partei war eine Trennung von Deutschland nicht beabsichtigt. Nachdem im Juli 1950 eine Oppositionsgruppe gegen den pro-französischen Kurs Einfluß in der Partei gewann und mit kritischer Öffentlichkeitsarbeit gegen die Besatzungsmacht begann, wurde die Partei auf eine französische Aufforderung hin von der Saar-Regierung am 21. Mai 1951 verboten. Als Begründung hieß es, die Partei sei verfassungswidrig weil sie „insbesondere den wirtschaftlichen Anschluß der Saar an Frankreich und die politische Unabhängigkeit des Saarlandes von Deutschland ablehne“.7

Nach der Zulassung pro-westdeutscher Parteien wurde die DPS am 5. 5.1955 wiedergegründet. Am 11. August 1957 schloß sich die DPS als Landesverband Saarland unter Wahrung des eigenen Namens der FDP an.

KP (Landesverband Saar): Die kommunistische Partei, Landesverband Saar wurde am 13. Februar 1946 lizenziert, konnte aber nicht mehr an ihre Vorkriegswahlerfolge anknüpfen. Ihren größten Erfolg erlange die Partei bei der Landtagswahl 1952, bei der sie 9,5 % und somit 4 Mandate erreichte.

Nach der Volksabstimmung von 1955 erreichte die Partei bei der Landtagswahl am 18. Dezember 1955 nur noch 6,6 % und somit 2 Mandate. Die Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik hatte das Verbot der Partei durch das Bundesverfassungsgericht am 9. April 1957 zur Folge. Das bedeutete im Juli 1957 auch den Verlust ihrer beiden Mandate. Danach kandidierten ehemalige KP-Mitglieder auf der Liste der „Deutschen Demokratischen Union“ (DDU), die am 24. September 1955 als Bündnis von Kommunisten, Sozialisten und Links-Neutralisten gegründet wurde. Sie erzielte ihr bestes Ergebnis bei der Landtagswahl 1960 5,0 % (2 Mandate).

Am 8. Juli 1955 wurde vom Landtag das Gesetz zur Durchführung der Volksbefragung über das europäische Statut, zusammen mit dem Presse-, Versammlungs- und Vereinsgesetz verabschiedet. In diesem Zusammenhang durften sich erstmals auch Parteien gründen, die sich explizit gegen die bisherige uneingeschränkte Orientierung gen Frankreich aussprachen. Ihr Anliegen war in erster Linie, für oder gegen die Annahme des Saarstatus zu werben. Nachfolgend werden die wichtigsten kurz vorgestellt, obwohl es zur Bildung vieler anderer „Splitterparteien“ kam, die aber schon bald wieder in der Versenkung verschwanden.

CDU-Saar : Der Antrag auf Parteizulassung am 6. Februar 1952 wurde abgelehnt. Bis sie beim Wegfall der Genehmigungspflicht für Parteien, Vereine und Presseorgane aufgrund des deutsch-französischen Vertrages über das Saarstatut am 7. August 1955 zugelassen wurde, bestand sie aber illegal weiter. Sie war gegen das Saarstatut, was zu Schwierigkeiten mit der Bundespartei führte, die sich als Partei des amtierenden Bundeskanzlers Konrad Adenauer für die Annahme des Statuts aussprach. Trotzdem erfolgte am 12. Juli 1956 der Anschluß an die Bundespartei. Die CDU hatte ab 1955 deutlichen Erfolg und stellte von 1956 bis 1965 in wechselnden Koalitionen den Ministerpräsidenten.

SPD : Ebenso wie der Zulassungsantrag der CDU-Saar wurde auch der am 14. März 1952 gestellte Antrag auf Zulassung einer Partei mit dem Namen „Deutsche Sozialdemokratische Partei Saar“ (DSP) abgelehnt. Auch sie bestand bis zur Wiederbegründung am 27. Juli 1955 - zunächst noch als DSP - illegal weiter. Die Umbenennung in SPD erfolgte im November 1955. Bei der Landtagswahl 1955 erreichte sie 14,3 % und wurde neben der DPS Koalitionspartner der CDU. Nach dem Zusammenschluß von SPD und SPS wurde sie bei den Landtagswahlen 1960 und 1965 zweitstärkste Fraktion nach der CDU.

Abb. 2

Die Ergebnisse der Landtagswahlen von 1947 bis 1965

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eig. Darstellung. Quelle: Handbuch der dt. Bundesländer, a.a.O.

4. Der „eigene Weg“ das Saarlandes

Das Saargebiet war nur ein kleiner Teil des aufgrund des Potsdamer Abkommens von 1945 Frankreich zugefallen Besatzungsgebiets. Während bis 1949 aus dem von Frankreich besetzten Gebieten die Länder Baden, Württemberg-Hohenzollern und Württemberg-Baden (die sich später zum heutigen Baden-Württemberg vereinigen sollten) und Rheinland-Pfalz entstanden, die am 14. August 1949 die Bundesrepublik Deutschland mit begründeten. Das Saargebiet hingegen erhielt diese Möglichkeit nicht. Zwar annektierte Frankreich das Gebiet nicht, übte aber so viel Druck auf die völkerrechtlich eigentlich eigenständige Regierung Hoffmann aus, daß diese am 3. Mai 1950 - also fast genau ein Jahr nach der Gründung der Bundesrepublik, die „Allgemeinen Konventionen zwischen dem Saarland und Frankreich“ unterzeichnete.

Darin hieß es zwar in Artikel 1: “Das Saarland ist autonom in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung“ , Artikel 2 und 3 relativierten diese Aussage gleich wieder mit dem Hinweis auf die Rechte des Französischen Vertreters im Saarland, der ein Verordnungsrecht und bei bestimmten Fällen auch ein Einspruchsrecht gegen Entscheidungen der Saar-Regierung habe.

Insgesamt schlossen das Saarland und Frankreich zu diesem Termin die bereits erwähnten 12 Konventionen ab. 6 Tage später erhob Konrad Adenauer als Bundeskanzler lautstark seine Einwände gegen den Abschluß der Konventionen. Er sah darin „den Versuch Frankreichs, das Saarland in ein solches Abhängigkeitsverhältnis zu bringen, daß man von einer verhüllten Annexion sprechen könne“8. Dessen ungeachtet aber wurden die Konventionen am 4. April 1950 mit einer einzige Gegenstimme im „Schnelldurchgang“ (alle drei vorgeschriebenen Lesungen an einem Tag) vom Saarländischen Parlament angenommen.

Andererseits aber nutzte Adenauer die Saar-Frage auch für seine schon im März 19469 propagierte Idee von einem „Bundesstaat Europa“. Das Saarland bot sich als Exempel an, als Möglichkeit, ein supranationales Territorium zu schaffen, das z. B. als Sitz europäischer Behörden, wie sie von Adenauer, aber auch von Robert Schumann auf französischer Seite ins Auge gefaßt waren, dienen könne. Mit der angestrebten europäischen Einigung hätte sich alsdann auch das „Saarproblem“ sozusagen von selbst gelöst.

Nachdem Johannes Hoffmann nach den Landtagswahlen von 1952, bei denen seine CVP die absolute Mehrheit erreichte, als Regierungschef bestätigt worden war, setzte er sich für eine weitergehende vertragliche Regelung mit Frankreich über den Status des Saarlandes ein. Im Frühjahr 1953 wurden bilaterale Verträge zwischen Paris und Saarbrücken unterzeichnet, die - so Hoffmann - eine größere politische Bewegungsfreiheit für das Saarland, die Anerkennung des Saarlandes als grundsätzlich anerkanntem Wirtschaftspartner Frankreichs, sowie die Ausrichtung auf das zu erwartende europäische Statut für das Saarland bringen sollten. In dieser Hinsicht waren die neuen Konventionen zwar weitergehend als die noch drei Jahre zuvor abgeschlossenen, zu einer Anerkennung als eigenständigem Staat konnte und wollte sich Frankreich aber auch unter dem Aspekt der Europäisierung nicht durchringen. „Somit behielt die Saar weiterhin ein politisches Statut provisorischen Charakters. Frankreich war vorsichtig genug, den staatsähnlichen Charakter an der Saar nicht ausdrücklich anzuerkennen“.10

Nach der Bundestagswahl 1953 traten auch Deutschland und Frankreich wieder in Verhandlungen über die Zukunft der Saar ein. Die Lösung der Saarfrage - so betonte die Bundesregierung immer wieder - sei allerdings nur im Zusammenhang mit der europäischen Einigung zu erreichen. Doch diese europäische Einigung wäre nur dann wirklich zu vollziehen, wenn es auch eine gesamteuropäische Armee geben würde - damit wies Adenauer ganz klar darauf hin, daß er ein wiederbewaffnetes Deutschland als Teilstreitkraft in dieser europäischen Armee anstrebte: „Eine Europäisierung der Saar wird es ohne Ratifizierung der Europaarmee nicht geben, denn welchen Sinn hätte eine Europäisierung, wenn es kein Europa gäbe“ meinte Adenauer am 11. Dezember 1953 im Verlaufe der deutsch-französischen Verhandlungen.11

Unterdessen hatte sich der saarländische Regierungschef Hoffmann , der schon 1935 bei der Abstimmung über die Rückkehr des Saargebietes in das deutsche Reich gegen denselben votiert hatte und daraufhin emigriert war, mit seiner Regierung - ohne es zu ahnen - bereits sein „eigenes Grab geschaufelt“: Am 1. Oktober 1953 hatte der Saarländische Landtag im Zuge der Ratifizierung der 2. Saarland-Konventionen eine Entschließung verabschiedet, die ebenfalls auf eine „europäische“ Lösung der Saarfrage hinzielte. Darin hieß es u. a.: „Wir haben wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß die Zustimmung der saarländischen Bevölkerung zu einem europäischen Statut die unerläßliche Voraussetzung bildet, um zu gewährleisten, daß die Interessen der saarländischen Bevölkerung berücksichtigt werden.“

Doch nicht nur Politiker an der Saar, in Bonn und Paris, machten sich Gedanken zur Zukunft des Saarlandes. So lebte z. B. der Saarlandberichterstatter der beratenden Versammlung des Europa-Rates, M. van der Goes van Naters, im September einen eigenen „Europäisierungsvorschlag“ vor: Demnach sollte eine - allerdings auch durch eine positive Volksabstimmung legitimierte - Regelung getroffen werden, na der das Saarland das erste europäische Territorium unter Beibehaltung der Wirtschaftsunion mit Frankreich werden und bis zur Verwirklichung der europäischen Integration diesen Status behalten. Weder Deutschland noch Frankreich konnten sich aber mit dieser „Zwischenlösung“ anfreunden, so daß er der Bevölkerung gar nicht erst zur Abstimmung vorgelegt wurde.12

5. Der Anfang vom Ende: Die Pariser Verträge und ihre Auswirkungen auf das Saarland

Die von Hoffmann 1953 bereits angesprochene Volkabstimmung war dann auch Bestandteil der Pariser Verträge, die im Oktober 1954 nach Abschluß der schwierigen Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik und Frankreich unterzeichnet wurden. Darin wurde ein europäisches Statut für das Saarland festgelegt. Die Bundesregierung verpflichtete sich als Gegenleistung für die vollständige Aufhebung des Besatzungsstatuts dazu, „die Abtrennung der Saar nicht in Frage zu stellen und das Saarstatut (Vertretung durch einen neutralen Kommissar nach außen, Weiterführung der französisch-saarländischen Wirtschaft- und Währungsunion) bis zum Abschluß eines Friedensvertrages ausdrücklich zu garantieren“.13

Allerdings bestanden die sogenannten „Pariser Verträge“ auch aus Verträgen über die Stationierung ausländischer Streitkräfte in der BRD, dem Vertrag über die WEU (Westeuropäische Union) und dem Protokoll über die Aufnahme der BRD in die NATO. Die Gleichzeitigkeit der Vertragsabschlüsse ließen bei vielen Politikern der Verdacht aufkommen, Adenauer habe das Saarland (und das Ziel der Wiedervereinigung mit dem sowjetisch besetzten Teil) aufgegeben , um damit sein Ziel der Remilitarisierung und der Bildung eines starken (militärischen) Blocks gegen Rußland zu erreichen. Nach dem Scheitern des Vertrages über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft, der von der französischen Nationalversammlung nicht ratifiziert worden war, war Adenauer allerdings auch keine andere Möglichkeit als der - an welche Bedingungen auch immer geknüpfte - Beitritt zur NATO geblieben, wollte er die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik erreichen.

Gerade diese Wiederbewaffnung stieß allerdings auf ein geteiltes Echo. So wurde in der Frankfurter Paulskirche das sogenannte „Deutsche Manifest“ verabschiedet, in dem sich u. a. der SPD-Vorsitzende Erich Ollenhauer, der ehemalige Innenminister (und spätere Bundespräsident) Gustav Heinemann, der Evangelische Theologe Helmut Gollwitzer und der stv. DGB-Vorsitzende Georg Reuter gegen Remilitarisierung unter Einbindung in das westliche Militärbündnis und damit die faktische Aufgabe der Wiedervereinigungsbestrebungen aussprachen. Der erste Satz dieser Erklärung lautet :“Aus ernster Sorge um die Wiedervereinigung Deutschlands sind wir überzeugt, daß jetzt die Stunde gekommen ist, Volk und Regierung in feierlicher Form zu entschlossenem Widerstand gegen die sich immer stärker abzeichnenden Tendenzen einer endgültigen Zerreißung unseres Volkes aufzurufen“.14 Damit war zwar in erster Linie die Trennung in West- und Ostdeutschland ins Auge gefaßt, aber die (was bis dato nicht einkalkuliert wurde - vorläufige) Abtrennung des Saargebietes war eine weitere Konsequenz aus den Pariser Verträgen.

Auch auf der andern Seite des nunmehr immer stabiler werdenden „Eisernen Vorhangs“ war die Ablehnung der Pariser Verträge groß. Adenauer wurde vorgeworfen „die Fortsetzung einer 1945 begonnenen völkerrechtswidrigen Annexionspolitik zu billigen Es ist kein Zufall, daß Adenauer zugleich mit seiner Unterschrift unter die Pariser Remilitarisierungsverträge auch die Abtrennung der Saar von Deutschland vertraglich anerkannte Adenauer hat die deutsche Saar gegen 500.000 Söldner verkauft“.15 Die Idee von der „Europäisierung“ des Saargebietes wurde als Lüge betrachtet, das Saarabkommen zwischen Deutschland und Frankreich als „Kolonialstatut“ bezeichnet16 - was in gewisser Weise auch der Wirklichkeit relativ nahe kam.

6. Die Volksbefragung

Das zwischen Adenauer und Mendès-France ausgehandelte Saarstatut, dem schon die Nationalversammlung und der Bundestag zugestimmt hatten, sah bis zum Abschluß eines Friedensvertrages eine Unterstellung des Saarlandes unter einen Kommissar der Westeuropäischen Union (WEU) vor. Vertragsgemäß sollte das Statut nach einer Volksabstimmung wirksam werden, die für den 25. Oktober 1955 vorgesehen war.

Im Vorfeld der Abstimmung kam es durch die Aufhebung der Genehmigungspflicht der Parteien und das neue Presse-, Versammlungs- und Vereinsgesetz zu vermehrter politischer Betätigung der Bevölkerung.

Die drei pro-deutschen Parteien (CDU, SPD und DPS), die gegen die Annahme des Saarstatuts warben, profitierten - wie alle anderen Parteien auch - von der Möglichkeit zur Abhaltung genehmigungsloser Versammlungen und fanden oft starken Beifall.

Die CVP unter Ministerpräsident Hoffmann und ihr Koalitionspartner SPS unterschätzten diese Entwicklung und glaubten nicht an einen Erfolg der neuen Parteien, die offiziell als „Splittergruppen“ bezeichnet wurden. Jedoch wurde diesen meist ungeteilter Beifall gespendet, während die „Ja-Parteien“ meist eine andere Situation vorfanden.

Zu den Gründen die für die Annahme des Statuts sprachen, zählten die Erhaltung des wirtschaftlichen Anschlusses sowie die Weiterentwicklung der bis dahin entstandenen deutsch-französischen Verständigung und somit der europäischen Gemeinschaft. Gegen die Annahme des Statuts „gab es nur ein einziges `Wider`. Das war der Appell an die Treue und die Verpflichtung zum Bekenntnis für Deutschland!“17 Hinzu kam eine steigende Unzufriedenheit mit der Regierung Hoffmann. Ein weiterer maßgebender Grund war die neu erworbene Freiheit der Meinungsäußerung und somit der ersten Gelegenheit sich nach dem Ende des zweiten Weltkriegs aktiv an der Politik beteiligen zu können. Dies ist deutlich an der Wahlbeteiligung der Volksabstimmung am 23. Oktober 1955 zu erkennen, die bei 96,9 % lag.

Abb. 3

Resultat der Volksbefragung vom 23. Oktober 1955

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eigene Darstellung. Quelle: http://www.jura.uni-sb.de/Landtag-Saar

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Ergebnisse der Volksabstimmung, trat die Regierung Hoffmann geschlossen zurück. Bis zur Landtagswahl am 18. Dezember 1955 wurde einem Fachkabinett als Übergangsregierung unter dem parteilosen Heinrich Welsch und ebenfalls parteilosen Ministern zugestimmt.

Abb. 4

Plakate zur Volksbefragung am 23. Oktober 1955

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Altmeyer, K.; a. a. O.

7. Der letzte Schritt zum Neubeginn

Nach dem für die Regierungen sowohl in Bonn als auch in Paris ziemlich überraschenden Votum der saarländischen Bevölkerung begann das letzte Kapitel der ebenso kurzen wie bevormundeten Selbständigkeit für das Saarland. Das schon bald nach dem Rücktritt der Regierung Hoffmann gewählte neue Parlament hatte viel Arbeit vor sich, doch auch die „große“ Politik machte nun ihre „Hausaufgaben“ so schnell, wie es die neue Situation erforderte. Fast genau ein Jahr nach der Volksabstimmung - am 27. Oktober 1956 - schlossen Deutschland und Frankreich einen weiteren, letzten, Saarvertrag ab, der einen möglichst reibungslosen Übergang ermöglichen sollte.

Während Deutschland nach dem für den 1. Januar 1957 vorgesehenen Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik die politische Vertretung des Saarlands nach außen hin übernahm, wurde für die Abwicklung der währungsund zollpolitischen Fragen eine Übergangsfrist von maximal drei Jahren vereinbart. Auch die für Frankreich so wichtigen Kohlelieferungen aus den Saargruben wurde geregelt. Als „Entschädigung“ erklärte sich die Bundesrepublik bereit, die Schiffbarmachung der Mosel, die vor allem den lothringischen Eisenhütten diente, zu finanzieren.

Überhaupt waren die wirtschaftlichen Regelungen die wichtigsten, was die Zukunft des Saarlandes, ja der gesamten deutsch-französischen Grenzregion, anging. Bedingt durch die Abschottung vor allem gegenüber dem restlichen Deutschland, das seit jeher Hauptabnehmer der im Saarland produzierten Waren (namentlich Stahl(waren), Kohle und chemische Produkte) gewesen war, hatte die Saarländische Wirtschaftskraft stark nachgelassen. „Der chronische Kapitalmangel der Nachkriegsjahre, die hohe steuerliche Belastung der Betriebe und die unzureichende Versorgung mit deutschen Maschinen und Ersatzteilen haben nach und nach zu einer Vernachlässigung des Ausrüstungsstandes geführt...Ferner hatte die Einseitige Bindung an Frankreich zwangsläufig die Übernahme des französischen Systems von Steuern, Löhnen und Währung zur Folge, so daß die meisten saarländischen Preise wettbewerbsunfähig sind und nur ein ausgeklügeltes System von Subventionen ermöglicht es der saarländischen Produktion, auf dem Weltmarkt in Erscheinung zu treten“18.

Die nun, nach der Volksabstimmung, sich abzeichnende Umstellung - die vierte innerhalb von vierzig Jahren - für beide Seiten so verträglich wie möglich zu gestalten, war gemeinsames Ziel. Diese Entwicklung wurde maßgeblich durch den „Europäischen Geist“ jener Tage getragen. Der Wunsch, den jeweiligen „Erbfeind“ zu schädigen oder zumindest zu übervorteilen war einem Verständigungswillen der Politiker auf beiden Seiten gewichen, den man sich nur 10 Jahre vorher nur schwerlich hätte ausmalen können. Im Gegensatz zu 1935, als sich sozusagen „zur Strafe“ für die Entscheidung der Saarbevölkerung zur Rückkehr in das Deutsche Reich die französischen Grenzen für den Warenverkehr sofort schlossen und in gewisser Weise ein spezieller „Boykott“ von Waren aus dem Saarland stattfand, machte sich der Wandel in den Köpfen der Politiker, aber auch die zunehmende Liberalisierung der Weltmärkte deutlich bemerkbar. Die währungs- und zollpolitische Integration des Saarlandes in die Bundesrepublik fand am 5. Juli 1959, also bereits ein halbes Jahr vor dem als „letztem Termin“ ausgehandelten Datum statt.

Der Dezember 1956 brachte auch für das Saarbrücker Parlament viel Arbeit mit sich. Zunächst mußte offiziell die Verfassung geändert werden. Die Präambel (siehe Seite dieser Arbeit) wurde gänzlich gestrichen, ebenso fielen die Bestimmungen, die auf ein „internationales Statut“ und die „saarländische Staatsangehörigkeit“ abzielten, weg. Am 13. und 14. Dezember erklärte der Landtag des Saarlandes offiziell den „Beitritt des Saarlandes gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland“, der am 1. Januar 1957 dann offiziell vollzogen wurde. Auch nach außen hin wurde der Wechsel deutlich sichtbar: Von diesem Tag an bestand die Fahne des Saarlandes nicht mehr aus einem weißen Kreuz auf blaurotem Grund (den Farben der französischen „Trikolore“), sondern es wurde das schwaz-rot-goldene Banner gehißt.

Abb. 5

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Altmeyer, K. a.a.O

Literaturverzeichnis

1. Archiv der Gegenwart, Essen/Wien/Zürich 1955, S. 4984
2. Altmeyer, K. u. a. (Hrsg.); Das Saarland; Saarbrücken, 1958
3. Graml, Hermann: „Die Bundesrepublik Deutschland“, Bd.1, Hrsg. v. Wolfgang Benz, Frankfurt/M. 1983,
4. Hartmann, J. (Hrsg,); Handbuch der deutschen Bundesländer; Frankfurt/Main, 1994
5. Herre, Franz; „Deutsche und Franzosen - Der Lange Weg zur Freundschaft“, Bergisch Gladbach 1983,
6. Informationen zur Politischen Bildung; Bd. 256, Bonn, 1997
7. Schmollinger, Horst. W. und Richard Stöss; Die Parteien und die Presse der Parteien und Gewerkschaften, München 1975
8. Verschwörung gegen Deutschland; Hrsg. Ausschuß für deutsche Einheit, Ost-Berlin, 1955
9. Der Spiegel“, Nr. 45 v. 3.11. 1954, S. 6 in: Reinhard Neebe, Die Bundesrepublik Deutschland 1949-1963/66 - Die Ära Adenauer, Stuttgart 1990
10. http: //www.jura uni-sb.de/Landtag-Saar

[...]


1 Hartmann, J. (Hrsg,); Handbuch der deutschen Bundesländer; Frankfurt/Main, 1994, S.459

2 Altmeyer, K. u. a. (Hrsg.); Das Saarland; Saarbrücken, 1958, S. 106

3 http://www.jura.uni-sb.de/Landtag-Saar

4 Hartmann, J. (Hrsg.); Handbuch der deutschen Bundesländer; Frankfurt/Main, 1994, S.472

5 Schmollinger, Horst. W. und Richard Stöss; Die Parteien und die Presse der Parteien und Gewerkschaften, München 1975, S. 47

6 Hartmann, J, (Hrsg.) Handbuch der deutschen Bundesländer, Frankfurt/Main, 1994, S. 474

7 Altmeyer K. u.a. (Hrg.); Das Saarland; Saarbrücken, 1958, S. 75

8 Vgl.: Franz Herre in „Deutsche und Franzosen - Der Lange Weg zur Freundschaft“, Bergisch Gladbach 1983, S 272

9 Vgl. Hermann Graml in „Die Bundesrepublik Deutschland“, Bd.1, Hrsg. v. Wolfgang Benz, Frankfurt/M. 1983, S. 344

10 Altmeyer K. u.a. (Hrsg.); Das Saarland, Saarbrücken, 1958, S. 115

11 http://www.jura.uni-sb.de/Landtag-Saar

12 Altmeyer K. u.a. (Hrsg.); Das Saarland; Saarbrücken, 1958, S. 116

13 „Der Spiegel“, Nr. 45 v. 3.11. 1954, S. 6 in: Reinhard Neebe, Die Bundesrepublik Deutschland 1949-1963/66 - Die Ära Adenauer, Stuttgart 1990

14 Archiv der Gegenwart, Essen/Wien/Zürich 1955, S. 4984

15 Vgl.: Verschwörung gegen Deutschland - Die Pariser Verträge - ein Komplott des Krieges und der Spaltung, Hrsg. v. „Ausschuß für Deutsche Einheit“, Ost-Berlin 1954, S 87 f

16 Vgl. : Verschwörung gegen Deutschland, a.a.O., S 88 ff

17 Altmeyer, K. u.a. (Hrsg.); Das Saarland; Saarbrücken, 1958, S. 160

18 Altmeyer, K. u.a. (Hrsg.); Das Saarland; Saarbrücken, 1958, S. 535

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Zankapfel Saarland - Die Re-Integration des Saarlandes in der Zeit von 1946 bis 1959
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Veranstaltung
Geschichte der BRD II - Wiederbewaffnung und Restauration 1949 - 1965
Note
sehr gut (
Autor
Jahr
2000
Seiten
24
Katalognummer
V100715
ISBN (eBook)
9783638991391
Dateigröße
8106 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
22 Seiten mit 4 Abb. und 2 Tabellen
Schlagworte
Zankapfel, Saarland, Re-Integration, Saaralndes, Zeit, Geschichte, Wiederbewaffnung, Restauration
Arbeit zitieren
Thomas Beitz (Autor:in), 2000, Zankapfel Saarland - Die Re-Integration des Saarlandes in der Zeit von 1946 bis 1959, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100715

Kommentare

  • Gast am 11.12.2002

    Diplomingenieur.

    Für einen "Nichtsaarländer" ganz gut gemacht. Gut recherchiert. Gut dass bei dieser Arbeit Sachverhalte konzentriert auf geringem Raum dargestellt werden, wo man sonst außer in guten Bibliotheken stundenlang im Netz herumsucht. Also noch einmal: eine, auch für alte "Saar"-Hasen interessante Arbeit, welche auch unseren ganz jungen zur Lektüre zu empfehlen ist.

Blick ins Buch
Titel: Zankapfel Saarland - Die Re-Integration des Saarlandes in der Zeit von 1946 bis 1959



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