Doppelte Staatsbürgerschaft


Facharbeit (Schule), 2000

27 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Problemfall Staatsangehörigkeitsrecht
I. 1) Die Geschichte des deutschen Staatsbürgerrechtes
I. 2) Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz
I. 3) Die Situation in der Europäischen Union

III. Die Konzepte der politischen Parteien
II. 1) Das Konzept der SPD
II. 2) Das Konzept der CDU
II. 3) Das Konzept der FDP
II. 4) Das Konzept von Bündnis90/GRÜNE
II. 5) Das Konzept der PDS

IV. Die politische Debatte
III. 1) Reaktionen zustimmender Parteien und Gruppierungen
III. 2) Widerstand ablehnender Parteien und Gruppierungen
III. 3) Der Weg zum Kompromiss
III. 4) Das neue Staatsangehörigkeitsrecht

V. Probleme der Mehrstaatlichkeit
IV. 1) Juristische Probleme
IV. 2) Politische Probleme

VI. Argumente für die Mehrstaatlichkeit
V. 1) Leben in zwei Kulturen
V. 2) Nachteile bei der Aufgabe des alten Passes
V. 3) Nachteile bei Verzicht auf eine neue Staatsangehörigkeit
V. 4) Doppelte Staatsbürgerschaft ist kein Privileg

VII. Staatsbürgerschaft im neuem Jahrtausend

VIII. Quellenverzeichnis

I. Einleitung

In den letzten Jahren wurde kaum ein Gesetzesvorschlag so emotional in der Öffentlichkeit diskutiert wie der Arbeitsentwurf zur Reform des deutschen Staatsbürgerrechtes, der im Januar 1999 von dem Innenminister Otto Schily (SPD) vorgestellt wurde. Wochenlang waren die deutschen Innenstädte von Infoständen besetzt, auf der Straße wurde debattiert und man konnte kaum den Fernseher einschalten, ohne dass gerade eine Sendung zu diesem Thema lief. Große Magazine wie der ,,Focus", der ,,Stern" oder der ,,Spiegel" hatten Berichte über den Gesetzesvorschlag auf der Titelseite, und in den Monaten Januar und Februar gab es kaum einen Ausgabe der Tageszeitungen, die keine neuen Schlagzeilen dazu brachten.

Der Grund für diese Aufregung lag darin, dass der Gesetzesentwurf eine generelle Tolerierung der doppelten Staatsangehörigkeit vorsah. Diese wurde jedoch von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt.

Im Gegensatz zu beispielsweise einer Steuerreform ist eine umfassende Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes nicht revidierbar, da es laut Artikel 16 Grundgesetz äußerst problematisch ist, jemandem die Staatsangehörigkeit wieder abzuerkennen.

Die Staatsangehörigkeit ist als die rechtliche Mitgliedschaft in einem Staatswesen definiert. Aus der Staatsbürgerschaft ergeben sich zahlreiche Rechte und Pflichten für den Bürger. Der Staat verpflichtet sich außerdem, seine Angehörigen zu schützen, dies ist vor allem bei Auslandsaufenthalten von Bedeutung.

Die Staatsangehörigkeit wird entweder über die Abstammung (jus sanguinis: Recht des

Blutes), oder durch das Territorialitätsprinzip (jus soli: Recht des Bodens) erworben. Daneben gibt es Mischformen.1

II. Problemfall Staatsbürgerrecht

II. 1) Die Geschichte des deutschen Staatsbürgerrechtes

Da in der Diskussionüber eine Reform des2 Staatsangehörigkeitsrechtes immer wieder von der Gefahr der Aushöhlung bewährter Grundsätze des deutschen

Staatsangehörigkeitsprinzips 3 geredet wird, möchte ich vorab einen kurzenÜberblicküber die Geschichte unseres Staatsbürgerrechtes geben:

Anfang des 19. Jahrhunderts bestand Deutschland aus vielen kleinen nahezu unabhängigen Staaten, die von einander unabhängige Staatsangehörigkeitsprinzipien besaßen. Einen ersten Versuch, ein einheitliches deutsches Staatsangehörigkeitsrecht zu entwerfen, unternahm 1848 die Frankfurter Nationalversammlung. Dieser scheiterte jedoch an den Unabhängigkeitsbestrebungen der einzelnen Fürsten.

Als sich 1867 der Norddeutsche Bund formierte, wurde erstmals eine länderübergreifende Regelung der Bundesdeutschen Staatsangehörigkeit notwendig. Diese wurde 1870 in dem am 1.6. in Kraft getretenen ,,Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit" formuliert.

Nachdem am 18. Januar 1871 das Deutsche Kaiserreich gegründet wurde4 und nun auch die Fürsten der südlichen deutschen Staaten dem Bund beigetreten waren, wurde aus dem Bundesgesetz ein Reichsgesetz. Ähnlich dem föderalistischem Aufbau des deutschem Reiches beinhaltete dieses das Prinzip, nach dem jeder die deutsche Reichsangehörigkeit bekam, der Angehöriger eines der deutschen Staaten war.

Da die Bevölkerung der deutschen Kolonien mit der Zeit wesentlich zunahm, und man dem auch auf gesetzlicher Ebene gerecht werden musste, wurde 1913 das bis Ende letzten Jahres gültige Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) verabschiedet. So gab es neben der Reichsangehörigkeit, die durch Bundesangehörigkeit vermittelt wurde, nun auch eine Reichsangehörigkeit, die völlig unabhängig von deutschen Bundesstaaten ihre Geltung fand, also für die Einwohner der Kolonien galt.

Nach dem erstem Weltkrieg verlor Deutschland seine Kolonien und damit auch seine dort lebenden Staatsbürger. Die rechtliche Stellung der Bevölkerung dieser ehemaligen Kolonien wurde 1920 im Versailler Vertrag sowie durch zwischenstaatliche Vereinbarungen definiert. Im Dritten Reich wurden Ausbürgerungen von Juden und anderen ethischen Minderheiten sowie die Übertragung der deutschen Staatsangehörigkeit an Bewohner eroberter Gebiete wie Frankreich und Belgien angeordnet. Die meisten dieser Änderungen des RuSTAG sind nach dem Ende des zweiten Weltkriegs rückwirkend zurückgenommen bzw. von den Alliierten für nichtig erklärt worden.

Da aber die Grundsätze der deutschen Staatsangehörigkeit unberührt geblieben sind, sind die Bewohner des deutschen Reiches gemäß der Grenzen von 1937, die 1945 die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen oder sie später erworben haben, nach wie vor deutsche Staatsbürger. Dies gilt für Bürger der alten und neuen Bundesländer genauso wie für Deutsche, die in den Gebieten leben, die seit dem Krieg polnisches oder russisches Staatsgebiet sind. Diese Menschen werden in Deutschland wie Staatsangehörige behandelt und haben auf Wunsch auch einen Anspruch auf eine bundesdeutsche Vertretung im Ausland. Als 1949 das Grundgesetz verabschiedet wurde, musste das RuSTAG diesem angepasst und deshalb grundlegend reformiert werden.

In Artikel 116 Absatz 1 sichert das Grundgesetz Flüchtlingen und Vertriebenden deutscher Volkszugehörigkeit und deren Ehegatten und Kindern, die im Deutschem Reich mit den Grenzen von 1937 aufgenommen worden sind die wichtigsten staatsbürgerlichen Rechte zu und gibt ihnen den Status ,,Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit". In Absatz 2 desselben Artikels stellt das Grundgesetz sicher, dass alle Menschen ein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, die zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus ,,politischen, rassischen oder religiösen Gründen" ausgebürgert worden sind. Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind also nicht nur Bürger der Bundesrepublik Deutschland.

Um politisch motivierten Aberkennungen entgegenzuwirken, bestimmt der Art. 16 Abs. 1 GG, dass keinem die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden darf. ,,Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird." (Art.16 GG Abs.1)

Außerdem sind wegen Art.3 Abs.2 GG in Verbindung mit Art. 117 Abs.1 alle Teile des RuStAG am 1.4.1953 für ungültig erklärt worden, die gegen den Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau verstoßen.

Seitdem hat sich am Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, bis auf kleinere Änderungen wie das ,,Gesetz zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften" vom 1. Juli 1993 nicht mehr viel geändert. Die meisten Veränderungen wurden beim Ausländergesetz vorgenommen, zuletzt am 1. Juli 19935.

I. 2) Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG)

Das 1913 entworfene Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz6 war in großen Teilen noch bis zum 31.12.1999, also dem Tag vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes, gültig.

Die deutsche Staatsbürgerschaft konnte durch vier verschiedene Arten erworben werden:

Durch Geburt, durch Legitimation, durch Annahme als Kind und durch Einbürgerung.

Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt wurde in §4 RuStAG geregelt. Ein Kind wurde als deutscher Staatsbürger geboren, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Familie in Deutschland lebte, da nur das Abstammungs-, nicht das Territorialprinzip galt. Bis zum 31.12.1974 war nur die Staatsangehörigkeit des Vaters ausschlaggebend (der Gleichbehandlungsgrundsatz von 1953 wurde hier erst sehr spät umgesetzt!), danach wurde die der Mutter ebenfalls berücksichtigt, was bei binationalen Ehen unweigerlich zu Mehrstaatlichkeit führte.

Anders lag der Fall bei nichtehelichen Kindern mit ausländischer Mutter und deutschem Vater. Sie erhielten die Staatsangehörigkeit nur, wenn sie einen Vaterschaftstest vornehmen ließen.

Nichteheliche Kinder konnten laut §5 des RuStAGes durch Heirat der Eltern oder durch einen Gerichtsurteil ,,legitimiert" werden. Dadurch erhielten sie automatisch die Staatsangehörigkeit der Eltern.

Laut §6 des alten Gesetzes bekamen Minderjährige, die ein deutsches Adoptiv-Elternteil hatten, auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Nach Vollenden des 18. Lebensjahres war dies nicht mehr möglich.

Die vierte und letzte Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, war als Ausländer die Einbürgerung zu beantragen. (§8-16 RuStAG) Eingebürgert werden konnte nur der unbeschränkt geschäftstüchtige Ausländer, der keinen Ausweisungsgrund nach §46 und §47 Ausländergesetz erfüllte, in Deutschland niedergelassen sein musste, sich und seine Familie zu ernähren konnte, und laut amtsärztlichem Gutachten gesund sein musste. Es wurde in Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung unterteilt. Einen Einbürgerungsanspruch hatten Ausländer nach 15 Jahren ununterbrochenem Inlandsaufenthalt, wobei die bisherige Staatsbürgerschaft aufgegeben werden musste.

Nach Ermessen der Behörden konnte auf Antrag des Ausländers eingebürgert werden, wenn er sich in die Gesellschaft ,,integriert" hatte oder ihr einen besonderen Nutzen bringen konnte. So wurden z.B. Sportler immer relativ schnell eingebürgert.

In Artikel 16 des Grundgesetzes heißt es: ,,Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene nicht staatenlos wird."7

Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist im RuStAG geregelt. Er ist durch Entlassung, durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, durch Verzicht und durch Annahme als Kind durch einen Ausländer möglich.

Laut §§18 - 24 kann ein deutscher Staatsbürger aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen werden, wenn er eine andere Staatsangehörigkeit verbindlich zugesichert bekommen hat. Probleme hierbei gibt es nur, wenn der Antragssteller noch im öffentlichen Dienst beschäftigt ist oder gerade seinen Wehrdienst leistet.

In §25 ist geregelt, dass ein Deutscher, der eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, die deutsche verliert, ohne eine Entlassung beantragt zu haben.

Ein Bürger mit mehr als einer Staatsbürgerschaft kann laut §26 auf die deutsche verzichten. So soll Mehrstaatlichkeit abgebaut werden können.

Wenn ein Kind von einem Ausländer adoptiert wird, und es dadurch dessen Staatsangehörigkeit annimmt, verliert es automatisch die deutsche.

II. Die Konzepte der politischen Parteien

Um die Diskussionüber die doppelte Staatsbürgerschaft begreifen zu können, muss man sich mit den völlig verschiedenen Vorstellungen und Konzepten der politischen Parteien auseinandergesetzt haben.

Ich werde hier einen kurzenÜberblicküber die unterschiedlichen Standpunkte geben, die existierten, bevor das neue Gesetz eingeführt wurde.

II. 1) Das Konzept der SPD

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart,8 stellte der Innenminister Otto Schily (SPD) Ende des Jahres 1998 sein Konzept für die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts vor. Da es der Entwurf eines SPD-Politikers war, der von der gesamten Regierungskoalition mitgetragen wurde, nennt man es auch ,,Koalitionsmodell" oder ,,Koalitionskonzept".

Der Kernpunkt dieser Reform ist eine ,,entschiedene Erleichterung und Förderung der Einbürgerung", die, so die SPD, nötig ist, weil es um des sozialen Friedens willens nicht tragbar ist, dass sich ,,Staatsvolk und Wohnbevölkerung weiter auseinanderleben"9.

Die Argumentation stützt die SPD auf den Fakt, dass in Deutschland ca. 7,3 Millionen Ausländer leben, davon ca. 30% seit über 20 Jahren, 40% seit mindestens 15 Jahren und über die Hälfte seit mehr als zehn Jahren. Viele sind nur noch dem Namen nach Ausländer, sie sind hier geboren und aufgewachsen und waren noch nie im Land ihrer Vorfahren. Sie einzubürgern und ihnen den Status des gleichberechtigten Inländers zu geben, liegt laut SPD im Interesse unseres Landes und unserer Gesellschaft.

Um diese Integration zu ermöglichen, will die SPD das bestehende Staatsangehörigkeitsrecht durch das Territorialprinzip erweitern, die Wartezeiten verkürzen und außerdem Mehrstaatlichkeit prinzipiell zulassen.

So sollen Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, dann einen deutschen Pass erhalten, wenn mindestens ein Elternteil bereits selber in Deutschland geboren wurde oder bis zum 14. Lebensjahr eingereist ist.

Erwachsene Ausländer sollen bereits nach acht Jahren einen Einbürgerungsanspruch erhalten, minderjährige nach fünf Jahren, vorausgesetzt, ein Elternteil verfügt über eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Mit Deutschen verheiratete Ausländer sollen schon nach drei Jahren, davon mindestens zwei in ehelicher Gemeinschaft, eingebürgert werden.

Die größte Erneuerung in diesem Konzept ist aber zweifelsohne die Abkehr vom ,,Grundsatz zur Vermeidung von Mehrstaatlichkeit". Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit soll keine Voraussetzung mehr für eine Einbürgerung sein. Die Bedingungen für eine Einbürgerung sollen zum Großteil erhalten bleiben. Es werden nach wie vor Verfassungstreue, ausreichende Deutschkenntnisse, Unterhaltsnachweise und Straffreiheit gefordert.

Gegen den Vorwurf, die Bundesregierung wolle die generelle doppelte Staatsbürgerschaft einführen, wehrt sich die SPD mit der Begründung, dass es in Deutschland schätzungsweise zwei Millionen Menschen gibt, die bereits jetzt neben der deutschen eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen. Probleme, wie sie von Gegnern der doppelten Staatsbürgerschaft oft prophezeit werden, habe es mit diesen Bürgern noch nicht gegeben. Die SPD erklärt vielmehr, dass diese Reform ein Schritt in Richtung europäischer Normalität ist.10

II. 2) Das Konzept der CDU/CSU

Die Konzepte der CDU und ihrer bayrischen11 12 Schwesterpartei, der CSU, sind in diesem Punkt weitgehend identisch. Wenn hier von der CDU und deren Konzept die Rede ist, ist die CSU auch gemeint.

Die CDU sieht in der Ausländerpolitik zwei Säulen:

1. Die Integration der hier rechtmäßig lebenden Ausländer, insbesondere der angeworbenen ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien.
2. Gleichzeitig soll weiterer Zuzug begrenzt werden, wobei es hierbei hauptsächlich um Menschen aus Staaten außerhalb der EU geht.

Die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien ist laut CDU-Programm ein wichtiger Bestandteil ihrer Ausländerpolitik. Sie ist "Ausdruck der Verantwortung aus der Anwerbung von 1955 bis 1973 und der Gestattung des Familiennachzugs". Von insgesamt 7,36 Mio. Ausländern stammen etwa 4,8 Mio. aus den ehemaligen Anwerbeländern. Da es offensichtlich ist, dass der Hauptteil von ihnen hier dauerhaft leben wird, will die CDU sie "in das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der Bundesrepublik Deutschland eingliedern".

Um dies zu ermöglichen, will die CDU die Chancengleichheit sichern - besonders in den Bereichen Ausbildung und Beschäftigung - und Benachteiligung vermeiden. Die CDU erwartet Toleranz auf beiden Seiten - so müssen Ausländer die Grundwerte unserer Verfassung wie Trennung von Staat und Religion, Gleichberechtigung der Frau und religiöse Toleranz sowie unsere Gesetze anerkennen.

Gleichzeitig fordert die Integrationspolitik der CDU auch Toleranz von der deutschen Bevölkerung, und will ausländischen Mitbürgern keine "vorbehaltlose Anpassung an die deutsche Lebensart" abverlangen. Genauso wichtig ist der CDU die Begrenzung des weiteren Zuzugs aus Nicht-EU-Staaten. Sie wird als Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration bezeichnet. Bei zahlreicher Einwanderung könne die Integration ,,schnell überfordert werden", und die Zustimmung der Bevölkerung würde dadurch aufs Spiel gesetzt werden.

Die CDU sieht diese Punkte in dem bisherigen Staatsbürgerrecht, dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz und dem Ausländergesetz, ausreichend berücksichtigt und hält eine Reform nicht für notwendig. Sie findet die im ,,Gesetz zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften" vom 1. Juli 1993 geschaffenen Einbürgerungserleichterungen zusammen mit der Novellierung des Ausländergesetzes, die gleichzeitig erfolgte, für ausreichend.

Die Christdemokraten legen in ihrem Programm viel Wert auf das Einhalten des ,,Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit", deshalb lehnen sie das SPD-Konzept, das die doppelte Staatsbürgerschaft toleriert, kategorisch ab.

Sie argumentieren gegen das SPD-Konzept mit verfassungsrechtliche Bedenken, die Meinung, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft integrationshemmend sei und der Behauptung, dass eine Akzeptanz derselben automatisch zu weiterer Zuwanderung führen würde.

Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken begründet die CDU mit der Vermutung, dass die beabsichtigten Änderungen zu einem ,,bedenklichen Umbau des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts" führen. Damit ist vor allem die Aufhebung des Grundsatzes, dass das Staatsangehörigkeitsrecht eine durch Ausschließlichkeit und Dauer gekennzeichnete Pflichtenbeziehung zwischen Staatsbürger und Staat ist, gemeint. Diese würde zu einer verfassungsrechtlich problematischen Rechtsstellung der hier lebenden ausländischen Einbürgerungsbewerber im Verhältnis zu ihren deutschen Mitbürgern führen.

Zu der Annahme, dass eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht integrationsfördernd, sondern im Gegenteil sogar integrationshemmend ist, kamen die Christdemokraten aufgrund ihrer Überzeugung, dass ,,die Einbürgerung nur Abschluss, nicht aber Ausgangspunkt einer erfolgreichen Integrationspolitik sein kann. Mit der generellen Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit entfällt für Ausländer, die emotional noch eng an ihre Heimat gebunden sind, der Anreiz für eigene Integrationsbemühungen, wie z.B. die Verbesserung der eigenen Sprachkenntnisse oder die weitere Öffnung hin zu den rechtlichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen in Deutschland." Eine Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft sei also integrationshemmend, weil eine eindeutige Hinwendung zu Deutschland gar nicht gefordert würde.

Die CDU gibt außerdem zu bedenken, dass die geplante Reform gegen Artikel 8 EG-Vertrag (Unionsbürgerschaft) in Verbindung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen könnte, da ,,die Mitgliedstaaten beim Abschluss des Maastrichter Vertrages von einer restriktiven Handhabung bei der Verleihung der Unionsbürgerschaft ausgehen durften."

Die CDU befürchtet, das SPD-Konzept ermögliche eine erhöhte Zuwanderung. Durch die geplanten Verkürzungen der Aufenthaltsfristen und die zusätzliche Einbürgerung der Ausländer, die sonst nur ihre alte Staatsbürgerschaft behalten hätten, entstände im Rahmen der Familienzusammenführung ein ,,gewaltiges Zuwanderungspotential". Die ,,Sicherheitsklauseln" des SPD-Konzeptes, laut denen potentielle Staatsbürger ausreichende Sprachkenntnisse, die Zustimmung zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung sowie Unterhaltsfähigkeit unter Beweis stellen müssen, hält die CDU für unzulänglich.

II. 3) Das Konzept der FDP

Ausgangspunkt für das FDP-Konzept ist13 der Fakt, dass es in Deutschland unter den ,,mittlerweile 7 Millionen Ausländern etwa 2 Millionen"14 gibt, die jünger als 20 Jahre sind. Jedes Jahr werden hier etwa 100.000 Kinder ausländischer Eltern geboren, die nach dem alten Staatsangehörigkeitsrecht als Ausländer gelten, obwohl aller Erfahrung nach die meisten von ihnen den Rest ihres Lebens hier verbringen werden. Sie müssen sich trotzdem den Aufenthalt in ihrem Geburtsland genehmigen lassen. Dies führt laut einer Begründung der Freien Demokraten dazu, das sich immer mehr Ausländer, vor allem junge, isoliert fühlen und anfällig für religiöse Fundamentalisten und Nationalisten werden.

Die FDP sieht deshalb in ihrer Integration eine ,,elementare Voraussetzung für den Erhalt des sozialen Friedens". Sie distanziert sich von der These, wonach eine Einbürgerung erst am Ende, nie aber am Anfang eines Integrationsprozesses stehen kann, da es keinen Sinn mache, ,,diese Kinder zunächst jahrelang künstlich von ihren Altersgenossen abzugrenzen, um sie anschließend mit großem Aufwand und ungewissen Erfolgschancen wieder zu integrieren". Daher müssen sie von Anfang an durch einen deutschem Pass die Chance erhalten, vollwertige und gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft zu sein, fordert die FDP.

Um die Einbürgerung von hier geborenen Kindern ausländischer Eltern zu ermöglichen, hält die FDP den Einsatz einer befristeten doppelten Staatsbürgerschaft für unumgänglich. Diese ergibt sich, da Minderjährige ihre Staatsbürgerschaft nicht abgeben können. Bei Volljährigkeit soll er sich für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden müssen. Wenn dies bis zum 23. Lebensjahr nicht geschehen ist, wird ihm die deutsche wieder entzogen. Diese zeitlich beschränkte doppelte Staatsbürgerschaft stellt für Experten der FDP kein Problem dar. Laut einer Schätzung (offizielle Statistiken zu diesem Thema existieren nicht) gibt es in Deutschland bereits über zwei Millionen Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Jede achte in Deutschland neu geschlossene Ehe ist binational, und Kinder aus diesen Ehen sind schon nach altem Recht Doppelstaatsbürger auf Lebenszeit. Jährlich kommen etwa 40.000 Neugeborene dazu. Eine weitere bereits existierende große Gruppe Deutscher mit einer zweiten Staatsbürgerschaft sind die Spätaussiedler, denen die Aufgabe ihrer alten Staatsbürgerschaft aus Rücksicht auf die sehr lange Aufenthaltszeit im osteuropäischen Ausland nicht zugemutet wird. Zuletzt immigrierten fast 200.000 dieser ,,Ausnahmen" jährlich. Die dritte, bei weitem kleinste Gruppe hier lebender Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit sind ,,unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit" eingebürgerte Ausländer. 1995 wurden immerhin 20.000 solcher Einbürgerungen von insgesamt 70.000 genehmigt. Mit diesen teilweise schon seit Jahrzehnten in Deutschland lebenden Bürgern habe es noch nie ernsthafte Probleme gegeben, daher weist die FDP die Befürchtungen der CDU/CSU, die Einführung einer doppelten Staatsangehörigkeit sei eine Gefährdung für die innere Sicherheit, entschieden zurück.

Im Gegensatz zu SPD und Bündnis90/die Grünen ist die FDP gegen eine generelle doppelte Staatsbürgerschaft, weil sie Loyalitätskonflikte verhindern will. Ein potentieller Erwerber der deutschen Staatsbürgerschaft soll sich bewusst entscheiden, zu welchem Land er gehören will und soll dann, wenn er sich für Deutschland entschieden hat, auf die andere Staatsangehörigkeit verzichten.

Gegen verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Optionsmodell wehrt sich die FDP. Laut Artikel 16 Grundgesetz ist es verfassungswidrig, die deutsche Staatsbürgerschaft einfach zu entziehen. Da ihr Konzept aber eine Option offen hält, bei der sich der Volljährige für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden darf (eine nicht erfolgte Abgabe der alten Staatsbürgerschaft wird als bewusste Entscheidung gegen die deutsche angesehen), ist ein gesetzlicher Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft in jeder Hinsicht verfassungskonform, begründet die FDP.

Wie die CDU hält auch die FDP eine Begrenzung der weiteren Zuwanderung für notwendig.

Laut dem FDP-Wahlprogramm hat die ,,einheimische Bevölkerung Anspruch darauf, dass ihre Werte und Normen von den Zuwanderern ebenfalls so akzeptiert werden wie von ihnen selbst und dass die Entscheidung darüber, wie viele Zuwanderer überhaupt zu uns kommen können, nicht ohne ihre Mitsprache getroffen wird."15 Deshalb schlägt die FDP das Gesamtkonzept ,,Zuwanderung und Eingliederung" vor, in dem sowohl eine Begrenzung des Zuzugs als auch die systematische Integration der hier lebenden Ausländer gesetzlich verankert werden soll.

II. 4) Das Konzept von Bündnis90/DIE GRÜNEN

Für Bündnis90/DIE GRÜNEN (im Text: die Grünen)16 ist die BRD längst ein Einwanderungsland. Sie fordern deshalb ein Staatsbürgerschaftsrecht, das diesem Fakt gerecht wird.

Die hohen Hürden des bisherigen Staatsbürgerschaftsrechts verhindern laut den Grünen eine rasche Eingliederung der im Bundesgebiet lebenden Immigranten. Durch das reine Abstammungsprinzip würden selbst Kinder der zweiten, dritten und vierten Generation rein rechtlich nicht als Deutsche gesehen. Vor allem durch die europäischen Entwicklungen der letzten Jahre, so die Grünen in einem Gesetzantrag aus dem Jahre 1995, sei eine grundlegende Erneuerung des Staatsangehörigkeitsrechtes absolut notwendig geworden. Es könne in einem demokratischem Land nicht angehen, dass Bürger der Europäischen Union nach kurzer Aufenthaltszeit schon staatsbürgerliche Rechte bekommen, während sie den schon seit Jahren hier lebenden Immigranten verwehrt bleiben. Dieser Zustand kann laut den Grünen eine Gefährdung des inneren Friedens herbeiführen. Um die Situation zu verbessern, schlagen die Grünen einige Grundsätze für ein neues Staatsbürgerschaftsrecht vor:

So wollen sie zusätzlich zu dem geltenden Abstammungsprinzip das Territorialprinzip einführen, so dass also alle ausländischen Kinder, die in Deutschland auf die Welt kommen, eingebürgert werden, vorausgesetzt, dass mindestens ein Elternteil entweder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, eine Aufenthaltsberechtigung oder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Außerdem sollen alle Ausländer und Ausländerinnen, die sich seit mehr als acht Jahren rechtmäßig in der BRD aufhalten, einen Einbürgerungsanspruch erhalten.

Asylberechtigte, Flüchtlinge gemäß den Genfer Konventionen, sowie ausländische Ehegatten von deutschen Staatsbürgern sind nach fünf Jahren auf Antrag einzubürgern. Im Gegensatz zu dem Konzept der SPD ist hier der Rechtsanspruch auf Einbürgerung an keine weiteren Voraussetzungen als einen verfestigten Aufenthalt gebunden.

Grundsätzlich soll die Integration wichtiger sein als die Vermeidung von Mehrstaatlichkeit, deshalb wollen die Grünen eine doppelte Staatsbürgerschaft generell zulassen.

II. 5) Das Konzept der PDS

Die PDS stellt sich hinter das ursprüngliche17 Konzept der rot-grünen Regierungskoalition, hier als das SPD-Konzept bezeichnet. Für sie ist das SPD-Konzept, das eine generelle doppelte Staatsbürgerschaft vorsieht, ein ,,überfälliger Schritt zu europäischer Normalität"18, der ,,Konfliktpotential entschärft und friedliches Zusammenleben fördert". Die PDS sieht im Doppelpass ein wichtiges Mittel zur Integration der hier lebenden Ausländer. Laut ihnen werden die mehr als sieben Millionen Menschen ohne deutschen Pass, von denen viele seit Jahren hier leben, arbeiten, Steuern und Sozialabgaben zahlen, durch das alte Staatsbürgerschaftsrecht zu Bürgern zweiter Klasse degradiert, da ihnen grundlegende Bürgerrechte, wie z.B. das Wahlrecht, vorenthalten werden.

Die PDS fordert, dass Bürger, die ihren staatsbürgerlichen Pflichten nachkommen auch alle staatsbürgerlichen Rechte erhalten sollen. In einer Zeit des geeinten Europas soll und darf Staatsangehörigkeit nicht mehr nach ,,Blut und Abstammung" verliehen werden. Die PDS sieht in einer erleichterten Einbürgerung die Voraussetzung für eine schnelle staatsbürgerliche Integration. Der Doppelpass schaffe lediglich Gerechtigkeit und keine Privilegien. So vermeide er Benachteiligungen, wie bei Erb- und Besitzansprüchen in dem Herkunftsland. Vorteile gegenüber Deutschen, die nur den deutschen Pass haben, werden laut PDS nicht geschaffen. Außerdem wurde der Doppelpass schon früher akzeptiert, z.B. bei Spätaussiedlern, die ihren alten Pass nicht abzugeben brauchten, und deswegen sei die Einführung der generellen doppelten Staatsbürgerschaft nur eine Frage der Gerechtigkeit. Von einer Begrenzung des weiteren Zuzugs will die PDS nichts wissen, da sie Einwanderer als eine Bereicherung für Deutschland sieht. ,,Ohne die Kompetenz und Kreativität der Einwanderer", so ist es auf einem Flugblatt der PDS Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin zu lesen, ,,wäre Berlin kulturell und wirtschaftlich ärmer." Es heißt sogar, ,,Die Stadt wäre Provinz statt Metropole". Die PDS sieht in der doppelten Staatsbürgerschaft eine Möglichkeit, etwas vom dem zurückzugeben, was man bereits von den hier lebenden Menschen ausländischer Herkunft erhalten hat. ,,Ein modernes Staatsangehörigkeitsgesetz", so die PDS, ,,ist auch Ausdruck des Respekts vor den Leistungen der Einwanderer".

Der Partei des Demokratischen Sozialismus ist Schilys Gesetzesentwurf in einigen Punkten noch nicht weitreichend genug. Sie kritisieren vor allem die Einschränkungen, wie z.B. dass potentielle Anwärter auf die deutsche Staatsbürgerschaft unterhaltsfähig sein müssen, d.h. sie dürfen keine staatlichen Hilfen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen. Viele von diesen Ausländern haben jahrelang in Sozialversicherungen eingezahlt, und dann sei es, laut PDS, ungerecht, wenn diesen Menschen, bloß weil sie vor der Einbürgerung den Job verlieren, die deutsche Staatsbürgerschaft vorenthalten wird.

Ein weiterer Kritikpunkt an dem SPD-Konzept ist die Bemerkung, dass neu Eingebürgerte, die ,,Bestrebungen verfolgt oder unterstützt haben, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung (...)" gerichtet sind, die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt werden kann. Da diese nur für eingebürgerte Deutsche gilt, führe zu Deutschen erster und zweiter Klasse.

Auch dass Asylanten und viele Flüchtlinge aufgrund des strengen Asylrechts nicht eingebürgert werden können, gefällt der PDS nicht.

Ehepartner von Deutschen sollen ferner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen, so dass sie sich, zum Beispiel wenn sie misshandelt werden, von ihrem Partner trennen können ohne eine Ausweisung befürchten zu müssen.

Die PDS fordert, das alle Ausländer, die seit fünf oder mehr Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert werden, und dass alle Kinder, unabhängig von der Herkunft ihrer Eltern, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten19.

III. Die politische Debatte

Es gab harte Auseinandersetzungen zwischen den Parteien, bis das aktuelle Gesetz entstehen konnte. Schon in den Koalitionsvereinbarungen zwischen SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 20. Oktober 1998 war die generelle Zulassung von Mehrstaatlichkeit eingeplant.

Ein klares Konzept schien sich bereits damals abzuzeichnen.

So war es wenig überraschend, als am 13.1.1999 der Bundesinnenminister Otto Schily mit einer Pressemitteilung den ,,Arbeitsentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts" vorstellte. Hier betont der Minister, dass das Ziel nicht die doppelte Staatsangehörigkeit, sondern eine ,,entschiedene Erleichterung und Förderung der Einbürgerung" sei20.

III. 1) Reaktionen zustimmender Parteien und Gruppierungen

Die Reaktionen auf den Entwurf, der erstmalig die Einführung des Territorialprinzips und die Abkehr des ,,Grundsatzes zur Vermeidung von Mehrstaatlichkeit" vorsah, waren auch in den eigenen Reihen nicht einheitlich während die Abgeordneten der SPD und der Grünen zustimmten, fanden Organisationen wie der Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Parteien wie die PDS und Jugendorganisationen wie die Jungsozialisten (Jusos) den Vorschlag nicht weitreichend genug Sie unterstützten ihn letztlich aber dennoch. So schrieb der Landesvorstand der Jusos Bayern in einem Antrag: ,,(...) dabei war dieser Entwurf höchstens ein erster Schritt in diese Richtung"21. Die Jungsozialisten, wie auch die PDS22 und Funktionäre des DGB23, stört vor allem das ,,Nützlichkeitsprinzip" des Entwurfes, d.h. nur wer Geld verdient, hat die Möglichkeit, deutscher Staatsbürger zu werden. Wer dem Staat keinen wirtschaftlichen Vorteil bringen kann, kommt nicht in den Genuss staatsbürgerlicher Rechte wie z. B. das Recht zu wählen. Die Kritik ,,von linker Seite" sieht dieses Prinzip als undemokratisch an.

Flüchtlingsorganisationen24 und Vertretungen beider christlicher Kirchen stellten sich dagegen voll hinter den Gesetzesentwurf.

III. 2) Widerstand ablehnender Parteien und Gruppierungen

Wie es nicht anders zu erwarten war, löste der Entwurf der Regierungskoalition bei den Parteien des rechten Spektrums heftige Kritik aus. ,,Rot-Grün will 4 Millionen Ausländern zu Deutschen machen!", war in der ,,Nationalen Wochenzeitung"25 des DVU-Chefs Gerhart Frey zu lesen, vor der Einbürgerung von ,,Millionen von kriminellen Ausländern" warnte die ,,Deutsche Stimme"26, das Presseorgan der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD).

Ebenso sperrten sich die Unionsparteien CDU/CSU vollkommen gegen eine Reform des Staatsbürgerrechtes, aber auch die FDP stand einer generellen doppelten Staatsbürgerschaft skeptisch gegenüber. ,,Wer als Erwachsener Jahre lang in Deutschland lebt (...) muss sich regelmäßig für eine Nationalität entscheiden."27

Der Widerstand gipfelte in einer bundesweiten Unterschriftenkampagne der CDU/CSU, die die regelmäßige doppelte Staatsbürgerschaft als einen ,,Akt der Provokation"28 (Wolfgang Schäuble; der Spiegel) ansahen. Die Rechtsparteien wie die NPD schlossen sich mit eigenen Listen der Aktion an. Im Gegensatz zu den Listen der Union, auf denen ,,Integration -Ja Doppelte Staatsbürgerschaft -Nein" zu lesen war, bekannten sich die Rechtsparteien mit Sprüchen wie ,,Gegen Doppelpass und Ausländerintegration"29 offen zu Fremdenfeindlichkeit.

Während die Unterschriftenaktionen der rechten Parteien nahezu unbeachtet blieben, konnte die Union über fünf Millionen Unterschriften sammeln.

Die Aktion, so gut wie sie von Teilen der Bevölkerung angenommen wurde, löste aber auch heftige Kritik aus, sogar in den Reihen der CDU. ,,Eine solche Aktion könnte es auch bei bestem Willem nicht vermeiden, "Ausländer raus" -Instinkte zu schüren.", erklärte der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker der Bildzeitung30, und der stellvertretene CDU-Parteivorsitzende Christian Wulff sagte dem Focus: ,,Es ist doch der Gipfel der Heuchelei, wenn die CDU behauptet, diese Unterschriftenaktion im Interesse der Ausländer zu machen."31 Der Aktion wird im Allgemeinen vorgeworfen, sie nutze ausländerfeindliche Stimmungen in der Bevölkerung nicht nur aus, sondern heize sie regelrecht an. Ein grüner Offenbacher Landtagsabgeordneter, der aufgrund seines jemenitischen Vaters ,,ausländisch" aussieht, berichtete, er sei ,,noch nie so oft angepöbelt worden" wie an dem Tag, an dem die CDU in der Fußgängerzone ihre Unterschriften gesammelt hat.32

Zu einem weiteren Eklat kam es, als der bayrische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber in einem Interview mit dem Focus erklärte, dass die Einbürgerung von Kurden seiner Meinung nach eine höhere ,,Gefährdung der Sicherheitslage" als die durch die RAF in den 70er und 80er Jahren bedeute33. Diesem pauschalen Vergleich von Kurden, die Edmund Stoiber bei einem anderem Interview34 als ,,gewaltbereit" darstellt, und Terroristen, können und wollen viele, auch Mitglieder der Unionsparteien, nicht zustimmen. Alois Strasser, der

Landessekretär der Jusos Bayern, verklagte den Ministerpräsidenten - ohne Erfolg - wegen Verstoß gegen §130 StGB (Volksverhetzung), da seiner Meinung nach solche Äußerungen zu Vorurteilen und damit auch zu Fremdenhass führen.

III. 3) Der Weg zum Kompromiss

Trotz all des Widerstandes gegen die Unterschriftenaktion hat diese dennoch ihren Zweck erfüllt: Die generelle doppelte Staatsbürgerschaft wurde verhindert. Am 7. Februar 1999 verlor Rot-Grün knapp die Landtagswahl in Hessen und wurde von eine CDU/FDP Koalition abgelöst. Ein Drittel der Wähler gaben an, sie hätten sich primär wegen der Ausländerpolitik für eine Partei entschieden.35

Durch den Verlust der Regierung in Hessen büßte Rot-Grün die absolute Mehrheit im Bundesrat ein. Da diese jedoch für die Zustimmung für den Gesetzesentwurf notwendig ist, konnte er mit den Stimmen der von SPD, in Koalitionen von SPD und Grünen sowie SPD und PDS regierten Bundesländer nicht mehr durchgebracht werden. Man war nun auf die Stimmen des einzigen Bundeslandes, das von einer SPD/FDP Koalition regiert wurde, nämlich von Rheinland-Pfalz, angewiesen. Damit wurde die Meinung der FDP wichtig. Die FDP sperrte sich gegen eine generelle doppelte Staatsangehörigkeit und verwies auf ihr ,,Optionsmodell".

Nach langen Diskussionen und heftigen Debatten wurde dann der überarbeitete Gesetzesentwurf erstellt, am 16.3.1999 veröffentlicht und am 19.3.1999 mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS gegen die Stimmen der CDU/CSU im Bundestag beschlossen.

III. 4) Das neue Staatsangehörigkeitsrecht

Am 1.1.2000 ist das neue Staatsbürgerschaftsrecht36 in Kraft getreten. Man kann es getrost einen Kompromiss nennen, da es den Vorstellungen der SPD, der Grünen und aufgrund der veränderten Mehrheitsverhältnisse auch denen der FDP genügen musste.

In seinen Grundzügen entspricht das neue Staatsangehörigkeitsrecht dem Optionsmodell der FDP, da es eine doppelte Staatsbürgerschaft nur auf Zeit ermöglicht. So bekommen jetzt Kinder ausländischer Eltern, vorausgesetzt ein Elternteil lebt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland und hat seit über drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, zusätzlich zu der Staatsbürgerschaft der Eltern einen deutschen Pass. Bis zum Vollenden des 23. Lebensjahres muss sich der Bürger mit zwei Staatsangehörigkeiten entscheiden, welchen der Pässe er behalten will. Tut er das nicht, wird ihm der deutsche wieder entzogen. Unberührt davon bleiben diejenigen, die aufgrund von binationalen Eltern oder als Spätaussiedler schon vorher zwei Pässe besaßen. Um den Kreis der Betroffenen zu vergrößern, wurde für Kinder, die in den letzten 10 Jahren hier geboren wurden und die nach dem neuem Gesetz, hätte es damals schon gegolten, eingebürgert worden wären, eine ,,Altfallregelung"37 eingeführt, so dass auch sie auf Antrag den deutschen Pass bekommen können.

Die wohl wichtigste Neuerung gegenüber dem alten Staatsbürgerschaftsrecht ist zweifelsohne die Einführung des ,,ius soli", des Territorialprinzips, durch das auch Kinder ausländischer Eltern, die hier geboren werden, die deutsche Staatsangehörigkeit - zumindest übergangsweise - erhalten (s.o.).

Außerdem wurden die Fristen für die Anspruchseinbürgerung gesenkt, musste ein erwachsener Ausländer früher mindestens 15 Jahre im Inland wohnen, um eingebürgert zu werden, sind es jetzt nur noch acht Jahre. Ausländische Ehegatten von deutschen Staatsbürgern haben nun bereits nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalt einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn die Ehe oder die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren besteht.

Die Voraussetzungen der Einbürgerung - Der Ausländer muss im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung sein, ein Bekenntnis zum Grundgesetz ablegen, darf keine verfassungsfeindlichen Betätigungen betreiben, muss seinen Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten können, bis auf Bagatelldelikte (Strafen unter 180 Tagessätzen bleiben unberücksichtigt!) straffrei geblieben sein und ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen - sind im wesentlichen gleich geblieben. Im Gegensatz zu dem ursprünglichem Koalitionsmodell38 wird der ,,Grundsatz zur Vermeidung von Mehrstaatlichkeit" nicht aufgegeben. Eine generelle doppelte Staatsbürgerschaft soll es nach dem Gesetz nicht geben, aber die Anzahl der Ausnahmefälle wurde erhöht. So sind beispielsweise Flüchtlinge nach dem neuem Gesetz besser gestellt als vorher. Bei ihnen muss nicht mehr extra nachgeprüft werden, ob die Entlassung aus ihrer vorherigen Staatsbürgerschaft eine unzumutbare Härte darstellen würde, sie bekommen die deutsche Staatsbürgerschaft auch unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit. Auch Ausländer, die bei der Aufgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit mit erheblichen wirtschaftlichen oder vermögensrechtlichen Nachteilen rechnen müssen, können ebenfalls unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert werden, ebenso wie ältere Menschen, die bei der Entlassung auf ,,unverhältnismäßige Schwierigkeiten" stoßen würden.

Laut einem Sprecher der Grünen ist ,,das Projekt Staatsangehörigkeitsreform (...) noch lange nicht beendet"39, und sie wollen ,,die Schwächen des Kompromisses beseitigen", es ist also durchaus möglich, dass es eine erneute Reform geben wird, sollten sich die Machtverhältnisse wieder positiv für Rot-Grün verändern.

IV. Probleme der Mehrstaatlichkeit

Die kontroverse Diskussion weist darauf hin, dass durch Mehrstaatlichkeit Probleme entstehen können.

Diese werden nachfolgend erläutert.

IV. 1) Juristische Probleme

Eine doppelte Staatsbürgerschaft40 (von einer drei- oder mehrfachen ganz zu schweigen) kann mit einigen rechtlichen Problemen verbunden sein.

Im Extremfall können Probleme im Strafrecht auftreten, wenn ein bestimmtes Verhalten in einem Heimatstaat verboten, in dem anderen aber angeordnet ist. So ist es beispielsweise im iranischem Recht unter Strafe gestellt, wenn sich eine Frau unverschleiert in der Öffentlichkeit zeigt. Diese Vorschrift ist auch für Bürgerinnen, die sich im Ausland befinden, gültig. In Tunesien ist es dagegen zwecks Unterbindung religiösen Fanatismuses verboten, in der Schule Schleier zu tragen. Eine in Tunesien lebende Tochter einer Iranerin und eines Tunesiers, die beide Staatsangehörigkeiten besitzt, macht sich so auf jeden Fall strafbar, ob sie nun verschleiert in die Schule geht, oder nicht.

Im Normalfall ist das Strafrecht aber auf die territorialen Grenzen des Staates beschränkt, weshalb Situationen wie die oben beschriebene nur selten auftreten.

Weitere Probleme können beim internationalen Privatrecht (IPR) auftauchen, das nicht völkerrechtlich, sondern durch autonome staatliche Regelungen bestimmt ist. Hier können verschiedene Interessen zweier Heimatnationen eines Bürgers mit doppelter Staatsangehörigkeit durchaus zu konkreten Konflikten führen.

Auch bei der Anforderung von diplomatischem Schutz können Schwierigkeiten auftreten. Wenn ein doppelter Staatsbürger von einen Heimatstaat Schutz vor dem anderen anfordert, kommt es zu Hoheitskonflikten.

IV. 2) Politische Probleme

Die oben genannten juristischen41 führen zum Teil zu politischen Problemen.

So kann es zu einer geringeren Integrationsintensität führen, wenn sich Ausländer bei der Einbürgerung nicht mehr für einen Pass entscheiden müssen. Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit können von ihrem ursprünglichem Heimatland für ,,ausländische Zwecke" instrumentalisiert werden. So forderte beispielsweise die türkische Regierung die in Deutschland lebenden Türken auf, in Sachen Öcalan zugunsten den Zielen der Regierung zu demonstrieren.

Ein sicherlich nicht ganz unberechtigter Vorwurf gegen Rot-Grün ist, dass sie mit der Einbürgerung von über vier Millionen Ausländern sich auch zusätzliches Wählerpotential schaffen wollten. Die Vermutung, dass viele neu Eingebürgerte aus Dankbarkeit die Initiatoren des Gesetzes, also SPD oder Grüne, wählen werden, ist sicherlich ein Grund für die ablehnende Haltung der Unionsparteien.

V. Argumente für die Mehrstaatlichkeit

Von den Gegnern der doppelten Staatsangehörigkeit wird häufig vor einer ,,Überfremdung" unseres Landes und vor drohendem ,,Massenzuzug" gewarnt.

Man darf nicht außer Acht lassen, dass es bereits eine große Zahl von Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit in Deutschland gibt (geschätzt werden zwischen 500 000 und 2 Millionen!), und dass sämtliche EU-Bürger ein freies Aufenthalts- und Arbeitsrecht in allen Länder der Europäischen Union haben.

Auch werden die Grenzen im Zeitalter der Globalisierung immer weiter verwischen, immer mehr Menschen werden im Laufe ihres Lebens in andere Länder ziehen, um dort zu leben und zu arbeiten. Aus diesem Grund können Grundsätze, die im wesentlichen in den letzten zwei Jahrhunderten entstanden sind, nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen.

V. 1) Leben in zwei Kulturen

Wenn man seit vielen Jahren in einem fremden Land lebt, dort Arbeit und Freunde findet, nimmt man automatisch einen Teil der Kultur dieses Landes auf, fühlt sich ihm zugehörig. Andererseits kann man aber auch das Identifikationsgefühl zu dem Land, in dem man aufgewachsen und erzogen worden ist, nicht einfach abschütteln. Ein großer Teil der in Deutschland lebenden Ausländer ist deshalb nicht bereit, seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Für viele Gegner der doppelten Staatsbürgerschaft ist dies ein Argument gegen die Einbürgerung dieser Menschen: ,,Wer Deutscher werden will, muss dies von ganzem Herzen sein". Oft wird hierzu auch die Bibel mit ,,man kann nicht Diener zweier Herren sein" zitiert42.

Es ist in der heutigen Zeit jedoch Realität, dass immer mehr Menschen nicht nur ein Land als ihr Heimatland bezeichnen.

Gesetze sollten dem angepasst werden, der ,,Grundsatz zur Vermeidung von Mehrstaatlichkeit" passt nicht unbedingt in unsere Gesellschaft des zusammenwachsenden Europas.

Eine Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft würde deshalb nicht ein Zugehörigkeitsgefühl oder eine Integration verhindern, sondern lediglich eine logische Konsequenz an die Veränderungen unserer Zeit darstellen.

V. 2) Nachteile bei der Aufgabe des alten Passes

Ein oft gehörtes Argument gegen die doppelte Staatsangehörigkeit ist, dass es für den Ausländer nicht nötig ist, seine bisherige Staatsbürgerschaft zu behalten, wenn er doch als Deutscher in Deutschland leben möchte.

Seinen alten Pass aufzugeben, hat für den Ausländer oft schwerwiegende und langfristige Konsequenzen.

Ein großes Problem ist z.B., dass man durch Aufgabe seines Passes im ehemaligen Herkunftsland zum Ausländer wird, und dann in vielen dieser Länder ein Einreisevisum braucht. Wenn etwa ein naher Verwandter, der dort lebt, schwer erkrankt, und man ihn schnell besuchen will, kann dies durchaus ein schwerwiegendes Problem darstellen.

Wenn man für längere Zeit in sein Heimatland zurückkehren will, um z.B. seine pflegebedürftigen Eltern zu versorgen, bekommt man als Ausländer Probleme, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen. Manchmal erhält man nur ein Touristenvisum, das alle drei Monate verlängert werden muss.

In vielen Ländern verliert man mit Verlust des Passes auch gleichzeitig alle Erbansprüche, da in diesen Ländern nur an Staatsangehörige vererbt werden kann.

Menschen, die früher jahrelang in ihrem Geburtsland gearbeitet haben, können ihren möglichen Anspruch auf eine Rente verlieren.

Es gibt immer wieder Zeiten, in denen ethnische Minderheiten verfolgt werden. Ausländer, die sich einbürgern lassen und damit ihre ursprüngliche Nationalität verlieren, könne nach wie vor Opfer solcher Verfolgungen werden. Ohne ihren ursprünglichen Pass können sie keine Hilfe von ihrem Geburtsland erwarten.

Außerdem darf nicht vergessen werden, dass es in einigen Ländern gar nicht möglich ist, seine Staatsbürgerschaft abzulegen, oder nur unter extrem schwierigen Umständen. Ausländer müssten teilweise astronomische Summen zahlen oder in ihr bisheriges Heimatland zurückkehren, um dort den Wehrdienst zu leisten. Diese Menschen werden unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert, wenn sie nachweisen können, dass sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit gar nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen aufgeben können. Um hier jahrelange Wartezeiten, die bei Beschaffung eines solchen Nachweises entstehen können, zu vermeiden, und auch die zu erreichen, die ihn überhaupt nicht bekommen können wäre die allgemeine Tolerierung von Mehrstaatlichkeit angebracht.

V.3) Nachteile bei Verzicht auf eine neue Staatsangehörigkeit

Ein Lösungsvorschlag zu diesem Problem ist häufig, dass Ausländer keinen neuen Pass bekommen sollen, wenn sie nach wie vor Verbindungen in ihre alte Heimat haben, die durch die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit beeinträchtigt werden würden. Als Ausländer mit Arbeitserlaubnis ständen sie den Einheimischen fast ebenbürtig gegenüber.

Bei der ganzen Diskussion über Mehrstaatlichkeit werden oft Deutsche, die im Ausland leben, übersehen. Laut gegenwärtigem deutschen Recht müssen sie, wenn sie in einem fremden Land die Einbürgerung beantragen, den deutschen Pass abgeben. Tun sie das nicht, kann er ihnen sogar aberkannt werden.

Wenn man in dem Land, in dem man lebt, Ausländer ist, können verschiedene Probleme entstehen. Die meisten von ihnen betreffen sowohl Ausländer in Deutschland als auch Deutsche im Ausland.

In vielen Ländern müssen Ausländer alle zwei Jahre ihre Aufenthaltsgenehmigung neu beantragen. Das führt unter anderem dazu, dass sie dort keine längerfristigen Kredite und nur zeitlich befristete Miet- und Arbeitsverträge bekommen.

Ausländer zu sein ist oft auch mit Problemen verbunden, die man als Inländer gar nicht kennt. So bekommen Ausländer Schwierigkeiten mit Verträgen aller Art, die über einen größeren Zeitraum laufen sollen. In einem konkreten Fall bekam ein chinesischer Staatsangehöriger, der seit über 10 Jahren bei einer deutschen Firma arbeitete, als einziger der Belegschaft kein Mobiltelefon.

Bei Konflikten mit Polizei oder Behörden ist ein Ausländer im Vorhinein im Nachteil. Er kann im Ernstfall immer abschoben werden.

Das wichtigste Problem, das auftritt, wenn man nicht Staatsangehöriger des Landes ist, in dem man lebt, ist das fehlende Wahlrecht. So hat man keinen Einfluss auf politische Entscheidungen, die einen aber genauso betreffen wie einen entsprechenden Staatsbürger.

V. 4) Die doppelte Staatsbürgerschaft ist kein Privileg

Vor allem von konservativer Seite ist oft zu hören, die doppelte Staatsbürgerschaft sei verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Eine Bevölkerungsschicht werde ,,ohne dringenden Handlungsbedarf" mit einem zusätzlichem Pass ,,privilegiert", und so über die normalen Deutschen mit nur einem Pass gestellt. Von einer Privilegierung von Menschen mit zwei Staatsangehörigkeiten kann jedoch nicht die Rede sein. Wenn man beachtet, wie ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen im alltäglichen Leben diskriminiert werden, sind die Menschen, die hier selbstverständlich als ,,Inländer" gelten, die wahren ,,Privilegierten". Auch eingebürgerte Menschen, die noch ihren ausländischen Namen und ihr ausländisches Aussehen haben, bekommen häufig trotz des deutschen Passes immer noch Probleme, wenn sie etwa eine Wohnung in einer ,,besseren" Wohngegend mieten wollen. Ob sie den alten Pass behalten haben, ist dabei völlig egal. Der einzigen Vorteil, den ein zweiter Pass bringt, ist das Wahlrecht in zwei Ländern. Dafür müsste der Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft aber für jede Wahl in sein Geburtsland zurückfahren, weil in diesen Fällen die meisten Länder keine Briefwahl zulassen. Bei Diskussionen über die doppelte Staatsangehörigkeit heißt es oft, sie löse weiteren Zuzug aus und sei somit für unser soziales System nicht tragbar.

Da jedoch fast alle Ausländer, die nach dem neuen Gesetz einen Einbürgerungsanspruch haben, ohnehin schon dazu berechtigt sind, im Rahmen der Familienzusammenführung ihre Ehegatten und minderjährige Kinder nach Deutschland zu holen, wird es keinen erheblich erhöhten Zuzug geben.

Oft wird behauptet, Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaften hätten Privilegien bei der Wehrpflicht. Dies ist jedoch nicht der Fall, weil in multilateralen Verträgen festgelegt worden ist, dass der Wohnort darüber entscheidet, wo der Wehrdienst geleistet wird43.

VI. Staatsangehörigkeit im neuen Jahrtausend

Bei der Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft geht es immer um die Zukunft unseres Volkes. Laut den deutschen Konservativen wäre eine grundsätzliche Tolerierung der doppelten Staatsangehörigkeit ein Fehler, der ,,unserem Volke das Leben kosten" kann44. Hierzu muss man aber beachten, dass die meisten der Befragten Türken meinen, wenn sie Ausländer sagen. Standpunkte wie ,,(...) man kann nicht sagen ich bin Deutscher aber gleichzeitig bin ich Türke" beweisen dieses, und Begründungen wie ,,Ein Türke hat mal gesagt, meine Kinder brauchen nicht deutsch lernen, weil hier sowieso bald die Türkei ist - und davor haben wir Angst!" bezeugen die irrationale Angst vor allem Fremden.45

Die westeuropäischen oder nordamerikanischen Ausländer, die sich zumindest rein äußerlich kaum von einem Deutschen unterscheiden, werden nicht als Problem gesehen. Es geht vielmehr um Frauen mit Kopftüchern, Männer mit dunkler Haut und Kinder mit auffälligem Benehmen, also um das offensichtlich Andersartige und damit Bedrohliche. Diese Argumente kommen aus dem emotionalen Bereich. Wie ich in den vorangehenden Seiten aufgezeigt habe, sehe ich keinen zwingenden rationalen Grund gegen eine generelle Toleranz von Mehrstaatlichkeit.

Im Gegenteil: In den vergangenen Jahren ist die Welt immer kleiner geworden, Landesgrenzen verwischen immer stärker. Gerade die Deutschen sind für ihre Reisefreudigkeit bekannt, d.h., sie suchen in der Ferne das, was sie zu Hause nicht tolerieren wollen. Sei dem Schengener Abkommen benötigt man bei Reisen innerhalb der EU nicht einmal mehr einen Ausweis46.

Nur ein Pass für alle EU-Bürger ist nicht mehr bloße Vision. Die von den Deutschen mit Argwohn betrachteten Länder Polen und eben die Türkei stehen inzwischen auf der Liste der potentiellen Beitrittskandidaten.

So gesehen erscheint mir eine solch emotional und oft unsachlich geführte Diskussion über eine mögliche doppelte Staatsangehörigkeit antiquiert und fast schon überflüssig. Außerdem darf man bei den ganzen Überlegungen nicht vergessen, dass es in der BRD bereits seit vielen Jahren eine nicht unbeträchtliche Zahl von Bürgern mit zwei Pässen gibt, die bislang keine Probleme verursacht haben. Diesen nun prinzipiell zu dulden wäre ein wichtiger Schritt zu mehr Demokratie.

VII. Quellenverzeichnis:

Schindlbeck, S. (IG Medien), Greif, I. (ÖTV); ,,Materialien für die betriebliche und gewerkschaftliche Arbeit zum Recht auf (doppelte) Staatsbürgerschaft"; Bonn 1999² Microsoft Encarta ´99

EDR International Consultants, Inc; EDR Sachinformation ,,Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht", o.O.; 1993²

Susen, A.-S.; ,,Weil ick dafür bin dass keine doppelten Staatsbürgerschaften existieren" aus Agent provocateur; Berlin; 1999

König, A.; ,,Unser Thema ist Integration" CDU-Dokumentation 2/1999; Bonn 1999

Berg, R.; ,,Wege durch die Geschichte - Grundkurs Geschichte 12"; Berlin; Cornelson Verlag; 1993

Bayerische Landeszentrale für politische Bildung; ,,Verfassung des Freistaates Bayern - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland"; Augsburg; ADV GmbH 1996 Kastner, S.; ,,SPD-Dokumente 1/1999 - Positionen Alternativen Kritik"; Bonn; 1999

Kastner, S.; ,,Die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes - Das will die SPD"; Bonn; 1999

CSU-Flugblatt ,,Ja zu Integration - Nein zu doppelter Staatsangehörigkeit Fragen, Antworten, Argumente"; o.V., o.O, 1999

,,Liberale Argumente 4/1999"; o.V.; o.O.; 1999

,,Es ist IHRE Wahl- Wahlprogramm der FDP"; o.V., o.O, 1998

Özdemir, C.; ,,Grüne Positionen zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes"; Bonn; 1995

Krüger, M.; ,,Argumente für die doppelte Staatsbürgerschaft"; Berlin; 1999

Brie, A.; ,,Stoppt CDU/CSU! Für die doppelte Staatsbürgerschaft!"; Berlin; 1999

Knake-Werner, H.; ,,Gleiche Rechte für alle!" aus ,,R(h)einblick 2/99", Bonn 1999

Knake-Werner, H.; ,,Ohne deutschen Pass nur mindere Rechte" aus ,,R(h)einblick 2/99", Bonn 1999

Pressemitteilung vom 13.1.1999; o.V. ,,Bundesinnenminister Otto Schily stellt Arbeitsentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts vor"; o.O., 1999

Unfried, H.; ,,Für eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes - Antrag des JusoLandesvorstandes"; o.O, 1999

Karawane - Für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten ,,Schluss mit der rassistischen Propagandakampagne der CDU/CSU" o.V; o.O; 1999

Oehme, W.; ,,FDP lehnt Schröders Vorschlag zur Staatsangehörigkeit ab" - FDP Pressemitteilung vom 28.2.1999; o.O; 1999

Deutsche Stimme 2/1999; ,,Nationale Wochenzeitung Darnstädt", T.; ,,Größter anzunehmender Unfug" in ,,Der Spiegel 7/1999", o.O; 1999

Holtmann, U.; ,,Nein zu doppelter Staatsbürgerschaft UND Ausländerintegration" - Unterschriftenliste der NPD; Stuttgart; 1999

Kahlweit, C. ,,Die brauchen wir hier nicht" in Süddeutsche Zeitung 18.1.1999; München; 1999

Beck, M.; ,,Das neue Staatsangehörigkeitsrecht"; Osnabrück; 1999

Müller, K.; ,,In der Debatte - Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes" - Die Grünen; Bonn; 1999

Die deutschen Konservativen e.V. ,,Argumente gegen die doppelte Staatsbürgerschaft" o.V.; o.O; 1999

Püstow, M.; ,,Die Nation am Ende des 20. Jahrhunderts"; Berlin; 1996

Ertol, M.; ,,Regelmäßig Akzeptiert" in ,,Der Spiegel 2/99", o.O; 1999

Jusos Bayern; ,,Ein neues Staatsbürgerschaftsrecht" o.V.; München; 1999

ZDF-Umfrage zur Hessenwahl am 8.2.1999 o.V; o.O, 1999

Kammer, H.; ,,Jugendlexikon Politik"; Rowohlt Verlag; Reinbek bei Hamburg; 19985

[...]


1 Vgl. Microsoft Encarta

2 vgl. EDR Sachinformation; S. 1-5

3 vgl. CDU-Dokumentation 2/99 S.17

4 vgl. Gk Geschichte 12; S. 70

5 vgl. CDU-Dokumentation 2/99; S. 12

6 EDR Sachinformation; S. 5-16

7 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland; S. 120

8 vgl. SPD Dokumente 1/99

9,,Die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts" (SPD); S.1

10 vgl. Kapitel I. 3) ,,Die Situation in der EU"; S. 8-10

11 vgl. CDU-Dokumentation 2/99; Zitate wenn nicht anders angegeben S. 7-19

12 vgl. CSU-Flugblatt Ja zu Integration - Nein zu doppelter Staatsangehörigkeit

13 vgl. ,,Liberale Argumente"

14 FDP Wahlprogramm; S.56

15 FDP- Wahlprogramm; S.57

16 vgl. ,,Grüne Positionen zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes"

17 vgl. ,,Argumente für die doppelte Staatsbürgerschaft"

18 PDS-Flugblatt ,,Stoppt CDU/CSU!"

19 vgl. ,,R(h)einblick" 2/99

20 Pressemitteilung; ,,Bundesinnenminister Otto Schily stellt Arbeitsentwurf (...) vor"

21,,Für eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts"; Antrag des Juso-Landesvorstandes

22 vgl. ,,R(h)einblick" 2/99

23,,Materialien (...) zum Recht auf (doppelte) Staatsbürgerschaft

24 vgl. Karawane - Für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten

25 Nationale Wochenzeitung, (5) Februar 1999

26 Deutsche Stimme, 2/1999

27 FDP-Pressemitteilung vom 28.2.1999

28 Wolfgang Schäuble in ,,Der Spiegel", 7/1999; S.31

29 Unterschriftenliste der NPD

30 Bild-Zeitung; 17.1.1999;

31 Focus, 1/1999

32 Süddeutsche Zeitung; 18.1.1999 ,,Die brauchen wir hier nicht"

33 Focus, 1/1999

34 Süddeutsche Zeitung; 8.1. S.5

35 ZDF-Umfrage vom 8.2.1999

36 vgl. ,,Das neue Staatsangehörigkeitsrecht"; Bundesministerium des Inneren

37,,In der Debatte" S.4

38 vgl. Kapitel II. 1) ,,Das Konzept der SPD"

39,,In der Debatte", 17.3.1999; S..5

40 vgl. ,,Die Nation am Ende des 20. Jahrhunderts-Probleme von Mehrstaatlichkeit"

41 vgl. Die deutschen Konservativen e.V. ,,Argumente gegen die doppelte Staatsbürgerschaft"

42 Die Deutschen Konservativen e.V. ,,Argumente gegen die doppelte Staatsbürgerschaft"

43 vgl. ,,Die Nation am Ende des 20. Jahrhunderts-Probleme von Mehrstaatlichkeit"

44 Die Deutschen Konservativen e.V. ,,Argumente gegen die doppelte Staatsbürgerschaft"

45 Agent provocateur ,,Weil ick dafür bin dass keine doppelten Staatsbürgerschaften entstehen"

46 vgl. Jugendlexikon Politik; S. 175

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Doppelte Staatsbürgerschaft
Veranstaltung
GK Unterricht
Autor
Jahr
2000
Seiten
27
Katalognummer
V100534
ISBN (eBook)
9783638989596
Dateigröße
507 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Doppelte, Staatsbürgerschaft, Unterricht
Arbeit zitieren
Andreas Fügener (Autor:in), 2000, Doppelte Staatsbürgerschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100534

Kommentare

  • Gast am 11.5.2001

    Doppelte Staatsbürgerschaft.

    klare Gliederung
    kurz genug für ersten Einstieg ins Thema
    lang genug, um die Komplexität zu erahnen
    Quellenangaben vorbildlich
    aktueller Stand

    5 Punkte

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Titel: Doppelte Staatsbürgerschaft



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