Die politischen Systeme Irlands und Islands im Vergleich zu Großbritannien


Seminararbeit, 1998

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Geschichtlicher Hintergrund

2. Parlament und Verhältnis zur Regierung
2.1 House of Lords und Seanad
2.2 House of Commons und Dáil Eirann
2.3 Althing

3. Parteiensystem

4. Wahlsystem
4.1 Großbritannien
4.2 Irland
4.3 Island

5. Staatsorganisation

Schlußbemerkung

Literaturverzeichnis

Einleitung

Der Vergleich, dem die politischen Systemen Großbritanniens, Irlands und Islands in dieser Arbeit unterzogen werden sollen, bezieht sich auf die Bereiche Parlament und Verhältnis zur Regierung, Wahlsystem, Parteiensystem sowie Staatsorganisation. Es sollen die charakteristischen Unterschiede aber auch die Gemeinsamkeiten in einzelnen Bereichen herausgearbeitet werden. Besonders dem Vergleich zwischen Großbritannien und Irland kommt vor dem Hintergrund der gemeinsamen Geschichte besondere Bedeutung zu. Island hingegen läßt sich weit schwerer mit den beiden Erstgenannten in Verbindung setzen, da sich vor allem in den Bereichen Wahl- und Parteiensystem ein Vergleich mit anderen skandinavischen Staaten eher anbietet.

1. Geschichtlicher Hintergrund

Großbritannien und Irland verbindet eine gemeinsame Geschichte, was das politische System in Irland nachhaltig beeinflußt hat. Das bis dahin bestandene irische Parlament hörte mit der Gründung des „United Kingdom of Great Britain and Ireland“ 1801 auf zu existieren und Irland wurde Teil des Königreiches. Hungersnöte und Armut waren Anlaß für zahlreiche Aufstände der irischen Bevölkerung im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts. Während des Osteraufstandes 1916 wurde zum ersten Mal die Republik Irland ausgerufen. Der Aufstand wurde zwar von britischen Truppen niedergeschlagen, der Erfolg der 1908 gegründeten Sinn Féin-Partei bei den Parlamentswahlen 1918 bestätigte allerdings das Verlangen nach Unabhängigkeit von der britischen Krone.[1] Am 21.1.1919 konstituierten sich die Abgeordneten der Sinn Féin als Dáil Eirann („Irisches Parlament“) . Die britische Regierung beantwortete dieses Vorgehen mit der Entsendung von Militäreinheiten, was zum Anglo-Irischen Bürgerkrieg führte. Dieser fand sein Ende 1922 mit der Unterzeichnung eines Vertrages durch die Regierungen beider Seiten. Irland wurde geteilt, der südliche Teil wurde zum Irish Free State, mit dem britischen König (oder der Königin) als Staatsoberhaupt, während die Provinz Ulster im Norden des Landes im Königreich verblieb.

Endgültig spaltete sich Irland vom Britischen Empire durch die neue Verfassung vom 29.12.1937 ab, in der sich der Irish Free State in Éire umbenannte und ein Staatspräsident zum obersten Repräsentanten des Landes bestimmt wurde. Auch die anderen heute bekannten Organe wurden durch diese Verfassung geschaffen.

Der Kampf um die Unabhängigkeit ist auch ein wesentlicher Bestandteil der isländischen Geschichte. Allerdings verlief dieser weit weniger blutig als im Falle Irlands. Island erhielt zwar schon 1874 seine erste eigene Verfassung, war aber seit 1262 entweder Teil des norwegischen oder des dänischen Königreiches (seit 1380). Nach dem ersten Weltkrieg erreichte Island die Souveränität, blieb aber in Personalunion mit Dänemark verbunden. Im zweiten Weltkrieg begünstigte die Besetzung Dänemarks durch deutsche Truppen die Unabhängigkeitsbewegung in Island. Nach einem positiven Referendum 1944 wurde noch im selben Jahr die Republik ausgerufen. Auch hier wurde als Staatsoberhaupt ein Präsident eingeführt.

Im Vergleich zu Großbritannien sind Irland und Island also relativ junge Demokratien, die nicht wie das Vereinte Königreich auf eine lange parlamentarische Geschichte zurückblicken können.

2. Parlament und Verhältnis zur Regierung

Was den Aufbau der Parlamente betrifft, gibt es einige Parallelen zwischen Großbritannien und Irland. Beide Staaten besitzen ein Zwei-Kammer-System, das aus einem Ober-(GB: House of Lords, IR: Seanad) und einem Unterhaus (House of Commons bzw. Dáil Eirann) besteht. In beiden Systemen wird die Zusammensetzung des Unterhauses durch die allgemeinen Wahlen bestimmt, während die Mitglieder des Oberhauses ernannt, bzw. von verschiedenen Korporationen (Universitäten, Arbeiterschaft etc.) gewählt werden. Die Tatsache, daß das Unterhaus die direkte Volksvertretung darstellt, bedingt dessen dominierende Rolle im politischen Alltag.

In Island hingegen besteht das Parlament nur aus einer Kammer, dem Althing, dessen Abgeordnete ebenfalls durch das Volk gewählt werden.

2.1 House of Lords und Seanad

Mitglied des House of Lords wird man entweder durch Erbschaft der Peers- Würde oder durch Ernennung durch die Königin. Weiterhin sind im Oberhaus noch die Law Lords[2], sowie die Bischöfe und Erzbischöfe der Anglikanischen Kirche vertreten. Die Verleihung der erblichen Peers - Würde wurde 1964 ersetzt durch die Möglichkeit der Ernennung auf Lebenszeit, 1983 sie jedoch wieder eingeführt. Bis 1995 wurden allerdings nur vier neue Lords auf Lebenszeit ernannt.[3] Von den derzeit über tausend Mitgliedern nehmen nur rund 200 regelmäßig an Sitzungen teil.

Das britische Oberhaus hat bis heute nahezu alle seine politischen Kompetenzen verloren. Die Parliament Acts von 1911 und 1949 zum Beispiel beschränkten das Einspruchsrecht der Lords bei der Gesetzgebung auf ein aufschiebendes Veto, das den Gesetzgebungsprozess im Höchstfall um ein Jahr verzögern kann. Von dieser Möglichkeit der Einflußnahme wird allerdings äußerst selten Gebrauch gemacht. Vielmehr spielt das House of Lords die Rolle eines beratenden Gremiums zur Unterstützung des Unterhauses.[4]

Der Seanad in Irland hat 60 Mitglieder (Art. 18 der Verfassung). Elf von ihnen werden direkt vom Premierminister, dem Taoiseach, ernannt. Die restlichen werden durch verschiedene öffentliche Körperschaften gewählt. Hierzu gehören z.B. die National University of Ireland oder auch die Arbeiterschaft und das Erziehungswesen.

Die Rolle des Seanad ist der des House of Lords sehr ähnlich. Auch er hat nur marginale Einflußmöglichkeiten auf den politischen Prozeß. Dies wird vor allem in der Verfassung deutlich, die besagt, daß die Regierung ausschließlich dem Dáil, also dem Unterhaus, verantwortlich ist. Die Gesetzgebung wird ebenfalls als alleinige Aufgabe des Unterhauses beschrieben. Im Seanad können zwar Gesetzesänderungen eingebracht und Vorlagen abgelehnt werden, der Dáil kann diese allerdings mit einfacher Mehrheit zurückweisen und das Gesetz in seiner ursprünglichen Form beschließen.

Die einzige Möglichkeit der politischen Mitarbeit ergibt sich in den gemeinsamen Ausschüssen (Joint Committees) von Ober- und Unterhaus, vor allem dem Committee of Priveliges. Dieses paritätisch aus Dáil- und Seanad-Abgeordneten zusammengesetzte Gremium entscheidet, ob eine Gesetzesvorlage als Finanzgesetz behandelt werden soll.[5] Die übrigen gemeinsamen Ausschüsse beschäftigen sich mit verwaltungstechnischen Aufgaben, die das Parlament betreffen.

Die Mitgliedschaft im Oberhaus bringt also nahezu keinen politischen Einfluß mit sich. Vielmehr wird die Ernennung oder Wahl zum Abgeordneten dazu genutzt, verdienten Dáil-Mitgliedern einen würdigen Abschied aus der Politik zu ermöglichen oder Neueinsteigern die Möglichkeit zu geben, in die Politik „hineinzuschnuppern“.

2.2 House of Commons und Dáil Eirann

Zur Zeit hat das House of Commons 659 Mitglieder. Das Parlament wird eindeutig von der Mehrheitsfraktion der Regierungspartei beherrscht. Ihr steht die Minderheit der zweiten großen Partei gegenüber. Die kleineren Parteien spielen so gut wie keine Rolle. Darum besteht eine Konfrontation nicht zwischen Regierung und dem gesamten Parlament, sondern zwischen Regierung einschließlich Mehrheitsfraktion und der Opposition im Parlament. Da alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefällt werden, hat die Opposition allerdings nahezu keine Möglichkeit, Einfluß auf die Entscheidungsprozesse zu nehmen. Sie sieht sich vielmehr als „Regierung in Wartestellung“, der Parteiführer ist der designierte Nachfolger des Premierministers und wird von seinem Schattenkabinett beraten. Die Opposition versucht sich vor allem in den Debatten mit der Regierungspartei zu profilieren und so die öffentliche Meinung für sich zu gewinnen. Darum spricht man vom britischen als einem Redeparlament.

Es ist also nicht die Opposition, auf die die Regierung bei der Durchsetzung ihrer Politik hauptsächlich Rücksicht nehmen muß. Vielmehr muß sie darauf achten, bestimmte Interessengruppen miteinzubeziehen. Hierzu zählen vor allem die Wirtschaftsverbände und die Gewerkschaften.

Die Möglichkeiten des Unterhauses zur Kontrolle der Regierung sind sehr begrenzt. Zwar gibt es seit 1979 Spiegelausschüsse (Selected Committees), die jeweils die Arbeit eines bestimmten Ministeriums überwachen sollen, jedoch sind sie in ihren Kompetenzen sehr begrenzt. Minister oder andere politische Beamte können nicht gegen den Willen der Regierung zum Erscheinen vor einem Ausschuß verpflichtet werden und selbst wenn ein Anhörung zustande kommt wird die Informationsgewinnung durch die strenge Geheimhaltungskontrolle der Administration erschwert.

Eine weitere Kontrollmöglichkeit ist die Question Time. Hierbei können einzelne Abgeordnete direkt Fragen an einzelne Minister oder direkt an den Premierminister stellen. Die Antwort wird entweder sofort mündlich oder aber schriftlich erteilt. Gerade durch die Live-Übertragungen der Unterhausdebatten im Fernsehen sind diese Fragestunden ein gutes Mittel auch für Hinterbänkler, um auf sich aufmerksam zu machen und so in ihrem Wahlkreis Stimmen zu sammeln.

Das Unterhaus wird im britischen System also weniger als „watchdog“ für die Regierung gesehen, sondern eher als Unterstützung für die jeweilige Regierung zur Durchführung ihrer Politik.

Der irische Dáil Eirann gleicht im Aufbau seinem britischen Pendant. Auch hier liegen die charakteristischen Funktionen des Parlaments (Wahl des Regierungschefs, Gesetzgebung, Kontrolle der Regierung) beim Unterhaus. Ebenso kann man auf Grund des gering ausgebildeten Ausschußwesens auch das irische als ein Redeparlament bezeichnen. Die 166 Abgeordneten werden in 41 Mehrmannwahlkreisen nach dem single-transferable-vote -System gewählt (s. Wahlsystem).

Die Regierungsfraktion - in den letzten Jahren meist eine Koalition der Fianna Fáil mit einer kleineren Partei - kann bei der Gesetzgebung wie in Großbritannien weitestgehend unbeeinträchtigt von der Opposition gewähren. Die Abstimmungsdisziplin der Abgeordneten genießt einen hohen Stellenwert, was die Arbeit der Regierung zusätzlich erleichtert. Bei Minderheitsregierungen, die sich auf die Stimmen von unabhängigen Abgeordneten stützt, kann es jedoch zu wechselnden Mehrheiten kommen.

Ausschüsse können auf Antrag eines Mitglieds des Dáil einberufen werden, um Gesetze zu beraten oder mit Mehrheitsbeschluß um ein Gesetzesvorlage vorzubereiten. Die Besetzung dieser Gremien muß den Mehrheitsverhältnissen im Unterhaus entsprechen, was die Einflußnahme der Opposition ebenfalls einschränkt. Die Arbeit der Joint Committees wurde im Kap. 3.1 erläutert. Die Kontrolle der Regierung wird vom Dáil als ganzes wahrgenommen.

2.3 Althing

Der isländische Althing ist ein Ein-Kammer-Parlament, das zur Zeit aus 63 Abgeordneten besteht. Diese stellen sich in acht Wahlkreisen dem Votum der Wähler.

Den Hauptteil der Arbeit nimmt die Gesetzgebung ein. Da Koalitionsregierungen die Regel im isländischen Parlament sind (96% zwischen 1940 und 1990),[6] kommt den zwölf ständigen Ausschüssen eine große Bedeutung zu. Wenn zu einem bestimmten Sachverhalt ein Gesetz erlassen werden soll, wird eine Kommission gebildet, die eine Vorlage ausarbeitet, die dann in den Ausschüssen beraten und schließlich dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Auch die Opposition kann den Anstoß zu Bildung eines Kommission geben, indem sie die Regierung auffordert, eine entsprechende Kommission einzusetzen. Auf Grund dieser Verfahrensweise kann im Falle des Althings im Gegensatz zu den britischen und irischen Volksvertretungen von einem Arbeitsparlament gesprochen werden.

[...]


[1] Die Sinn Féin versprach im Wahlkampf, ihre Abgeordneten nicht in das britische Parlament zu entsenden, sondern eine irische Nationalversammlung zu bilden. Nach der Wahl entfielen 73 der 105 irischen Unterhaussitze auf die Sinn Féin.

[2] Die Gruppe der Law Lords besteht aus einem von der Regierung vorgeschlagenen und von der Königin ernannten Gremium von bis zu elf Mitgliedern und stellt die höchst richterliche Instanz in Großbritannien dar. Unterstellt sind sie dem aus der Regierung bestimmten Lord Chancellor. Ehemalige Mitglieder dieser Gruppe bleiben Peers auf Lebenszeit.

[3] Peele 1995, S. 154

[4] Sturm 1997, S. 220

[5] bei Finanzvorlagen ist der Seanad völlig vom Gesetzgebungsprozeß ausgeschlossen

[6] Lane/Svante 1996, S. 269

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die politischen Systeme Irlands und Islands im Vergleich zu Großbritannien
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Proseminar: Westeuropas Demokratien im Vergleich
Note
1,7
Autor
Jahr
1998
Seiten
20
Katalognummer
V10035
ISBN (eBook)
9783638165921
Dateigröße
567 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Politisches System Irland, Island, Großbritannien
Arbeit zitieren
Magister Artium Steffen Blatt (Autor:in), 1998, Die politischen Systeme Irlands und Islands im Vergleich zu Großbritannien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10035

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